Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-1030
Siehe Anlage
3
Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.VI-1030
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betreff: Auskunft über Melderegisterdaten einschränken
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 33.Sitzung am 05.05.2010 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI -1030 -
Betreff: Auskunft über Melderegisterdaten einschränken
„Die BVV möge beschließen:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Einwilligung des Betroffenen zur Melderegister Auskunft gem. § 28 Gesetz über das Meldewesen in Berlin standardisiert auf dem Meldeschein (Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde) eingeholt wird. Dabei soll darauf hingewirkt werden, dass hier die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erforderlich ist, Schweigen soll hier nicht als Einwilligung gelten“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zur Umsetzung des Ersuchens wurde ein entsprechendes Schreiben an den Senator für Inneres und Sport, Herrn Dr. Ehrhardt Körting, am 11. Juni 2010 gerichtet. Mit Schreiben vom 19. Juli 2010, hier eingegangen am 26. Juli 2010, teilte der Senator Folgendes mit: „…mit Interesse habe ich Ihr Schreiben vom 11. Juni 2010 zur Kenntnis genommen, mit dem Sie auf einen Beschluss des Bezirksamt Pankow von Berlin vom 05.Mai 2010-VI-1030 hinweisen, der das Thema der Einwilligung der Meldepflichtigen für eine Erteilung von Auskünften über ihre Daten aus dem Melderegister zum Gegenstand hat und offenbar eine Einschränkung der Erteilung von Melderegisterauskünften bezweckt.
Aus dem Wortlaut des Beschlusses wird leider nicht ganz ersichtlich, ob die Erteilung von Melderegisterauskünften künftig grundsätzlich in allen Fällen von der vorherigen Einwilligung der Meldepflichtigen abhängig gemacht werden soll.
Für den Fall, dass dies tatsächlich so zu verstehen sein sollte, verkennt die Bezirksverordnetenversammlung Pankow, dass durch die Möglichkeit der grundsätzlich zulässigen Erlangung einfacher Melderegisterauskünfte über namentlich bezeichnete Personen das Melderegister, wenn auch de jure kein öffentliches Register, so doch tatsächlich seit langem die Funktion eines öffentlichen Registers erlangt hat. § 28 Abs. 1 MeldeG trägt somit dem Informationsbedürfnis des privaten Bereichs Rechnung, indem davon ausgegangen wird, dass in unserer Gesellschaft mit ihren vielfältigen Kommunikationsformen und –zwängen sich niemand ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann und darf. Er muss erreichbar bleiben und es hinnehmen, dass andere Mitbürger notfalls staatliche Hilfe erwarten, um mit ihm Kontakt aufnehmen zu können (z.B. zur Eintreibung von Forderungen etc.). Das Meldewesen dient somit der Verfolgung vielfacher öffentlicher und privater Zwecke. Es ist ein wichtiger Teil der Dienstleistungsfunktionen des modernen Staates für die Bürger. Zwar wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen durch die Erteilung von Melderegisterauskünften eingeschränkt. Da dies jedoch im überwiegenden Allgemeininteresse erfolgt und durch die Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen (Zweckbestimmung nach Absatz 4, Auskunftssperren nach den Absätzen 5, 6 und 7) flankiert wird, hält sich die Einschränkung im verfassungsrechtlich unbedenklichem Rahmen.
Unabhängig davon, dass für eine entsprechende melderechtliche Änderung der Bund die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen müsste, sehe ich hierfür politisch keine Realisierungschancen. Entsprechende Absichten würden aus den oben genannten Gründen auch nicht meine Zustimmung finden. Wie Ihnen bekannt ist, ist das Melderecht im Rahmen der Föderalismusreform I in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes übergegangen. Das Bundesministerium des Innern ist derzeit mit der Erarbeitung eines neuen Bundesmeldegesetzes befasst. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu rechnen.
Sie weisen in Ihrem Schreiben zutreffend darauf hin, dass die gegenwärtigen melderechtlichen Regelungen für verschiedene Anlässe von Datenübermittlungen aus dem Melderegister teilweise eine ausdrückliche vorherige Zustimmung (Einwilligung) und teilweise das Institut des Widerspruchs gegen mögliche Datenübermittlungen kennen.
Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgesetzgeber in diesen Fällen den Dualismus von vorheriger ausdrücklicher Einwilligung (Zustimmung) zur Datenübermittlung bzw. der ausdrücklichen Erklärung, einer künftigen Datenübermittlung zu widersprechen, regeln wird.
Ich bitte um Verständnis, dass ich hier dem Entwurf des Bundesministeriums des Innern nicht vorgreifen möchte.
Für eine Änderung der in dieser Angelegenheit in den Bürgerämtern praktizierten Verfahrensabläufe sehe ich derzeit keine Veranlassung. Insbesondere bin ich der Auffassung, in dieser Angelegenheit erst die zu erwartende Neuregelung durch den Bundesgesetzgeber abzuwarten und auch von einer bis zur Neuregelung durch den Bund nur vorübergehenden Neufassung der Meldescheine in dieser Frage abzusehen...“. Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
__________________ ___________________ Christine Keil Martin Federlein Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Wohnen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |