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Drucksache - VI-1025
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .04.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG für die
Bezirksverordnetenversammlung Betr.:
Umwandlung
der Tesla-Oberschule (03R03) in der Rudi-Arndt-Straße 18 in 10407 Berlin in
eine Gemeinschaftsschule im Rahmen eines Pilotversuchs Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
.2010 folgenden Beschluss gefasst: Die Tesla-Oberschule (03R03) in der Rudi-Arndt-Straße 18 in
10407 wird gemäß § 17a Schulgesetz im Rahmen einer Pilotphase zum
Schuljahr 2010/2011 in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt. Begründung Gemäß
dem die Schularten regelnden § 17 Abs. 2 Ziffer 2 SchulG wird es künftig neben
dem Gymnasium lediglich die Integrierte Sekundarschule als weiterführende
allgemein bildende Schule geben. Den Regelungen des § 131 Abs. 3 SchulG
entsprechend wird die Integrierte Sekundarschule spätestens zum Schuljahr
2011/2012 durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von
Schulen der Schularten Haupt- Real-, verbundene Haupt- und Realschule sowie
Gesamtschule eingerichtet. Daneben sieht das Gesetz im Rahmen einer
Öffnungsklausel für Gemeinschaftsschulen nach § 17a SchulG vor, dass Schulen im
Rahmen einer Pilotphase Gemeinschaftsschule werden können. Die
Tesla-Oberschule hatte sich mit Unterstützung des Bezirks mittels eines
eingereichten Konzepts für die Teilnahme an der am 01.08.2010 beginnenden
dritten Phase der Pilotphase der Gemeinschaftsschule beworben. Mit
Datum vom 30.11.2009 liegt eine zustimmende Entscheidung der
Schulaufsichtsbehörde vor. Die Schulkonferenz hat der Teilnahme am Pilotversuch Gemeinschaftsschule
am 22.09.2009 einstimmig zugestimmt. Die Anhörung des
Bezirksschulbeirats nach § 111 Absatz 3 Ziffer 2 SchulG erfolgte am 15.03.2010. Die
Tesla-Oberschule wird nunmehr zum Schuljahr 2010/2011 ab Klasse 7 und in
Abhängigkeit vom Fortschritt der baulichen Herrichtung des Standorts
voraussichtlich zum Schuljahr 2011/12 ab Klasse 1 an diesem Pilotversuch
teilnehmen. Die neue Schulnummer lautet 03K07. Konkrete Rahmenbedingungen und
die Aufgaben der beteiligten Partner sollen in einer Projektvereinbarung
zwischen Schule, Bezirk und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung festgehalten werden. Im
Gegensatz zu den anderen Schularten sieht das Schulgesetz für
Gemeinschaftsschulen keine Regelungen hinsichtlich der Zügigkeit vor. Empfehlung der Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 11.11.2009 entsprechend sollen
Gemeinschaftsschulen
„grundsätzlich mindestens dreizügig eingerichtet werden“. Der Bezirk beabsichtigt, die Tesla-Schule in baulicher
Hinsicht zu einer dreizügigen Gemeinschaftsschule zu qualifizieren und befindet
sich derzeit im Prozess der Klärung sämtlicher Fragen der baulichen
Qualifizierung bzw. der Investitionsplanung. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Die
haushaltsmäßigen Auswirkungen sind gegenwärtig nicht bezifferbar. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung siehe
Anlage
Den
Leitzielen der Schulstrukturreform entsprechend soll die Abhängigkeit des
Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft durchbrochen und durch längeres
gemeinsames Lernen und durch die Anwendung differenzierter Unterrichtsmethoden
eine maximale Leistungsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler und somit
mehr Chancengleichheit und –gerechtigkeit erzielt werden. Das
vorzuhaltende Ganztagsangebot garantiert eine gute Verbindung von Bildung und
Betreuung. Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit,
Soziales, Schule und Sport Auswirkungen
von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
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