Drucksache - VI-1025  

 
 
Betreff: Umwandlung der Tesla-Oberschule (03R03) in der Rudi-Arndt-Straße 18 in 10407 Berlin in eine Gemeinschaftsschule im Rahmen eines Pilotversuchs
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
26.05.2010 
Fortsetzung der 33. öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 Bezirksamt, 33 BVV am 05.05.2010

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                       .04.2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Betr.:

 

Umwandlung der Tesla-Oberschule (03R03) in der Rudi-Arndt-Straße 18 in 10407 Berlin in eine Gemeinschaftsschule im Rahmen eines Pilotversuchs

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am         .2010 folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Die Tesla-Oberschule (03R03) in der Rudi-Arndt-Straße 18 in 10407 wird gemäß § 17a Schulgesetz im Rahmen einer Pilotphase zum Schuljahr 2010/2011 in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt.

 

 

Begründung

 

Gemäß dem die Schularten regelnden § 17 Abs. 2 Ziffer 2 SchulG wird es künftig neben dem Gymnasium lediglich die Integrierte Sekundarschule als weiterführende allgemein bildende Schule geben. Den Regelungen des § 131 Abs. 3 SchulG entsprechend wird die Integrierte Sekundarschule spätestens zum Schuljahr 2011/2012 durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen der Schularten­­­ Haupt- Real-, verbundene Haupt- und Realschule sowie Gesamtschule eingerichtet. Daneben sieht das Gesetz im Rahmen einer Öffnungsklausel für Gemeinschaftsschulen nach § 17a SchulG vor, dass Schulen im Rahmen einer Pilotphase Gemeinschaftsschule werden können.

 

Die Tesla-Oberschule hatte sich mit Unterstützung des Bezirks mittels eines eingereichten Konzepts für die Teilnahme an der am 01.08.2010 beginnenden dritten Phase der Pilotphase der Gemeinschaftsschule beworben.

 

Mit Datum vom 30.11.2009 liegt eine zustimmende Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde vor. Die Schulkonferenz hat der Teilnahme am Pilotversuch Gemeinschaftsschule am 22.09.2009 einstimmig zugestimmt. Die Anhörung des Bezirksschulbeirats nach § 111 Absatz 3 Ziffer 2 SchulG erfolgte am 15.03.2010.

 

Die Tesla-Oberschule wird nunmehr zum Schuljahr 2010/2011 ab Klasse 7 und in Abhängigkeit vom Fortschritt der baulichen Herrichtung des Standorts voraussichtlich zum Schuljahr 2011/12 ab Klasse 1 an diesem Pilotversuch teilnehmen. Die neue Schulnummer lautet 03K07. Konkrete Rahmenbedingungen und die Aufgaben der beteiligten Partner sollen in einer Projektvereinbarung zwischen Schule, Bezirk und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung festgehalten werden.

 

Im Gegensatz zu den anderen Schularten sieht das Schulgesetz für Gemeinschaftsschulen keine Regelungen hinsichtlich der Zügigkeit vor. Empfehlung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 11.11.2009 entsprechend sollen Gemeinschaftsschulen  „grundsätzlich mindestens dreizügig eingerichtet werden“. Der Bezirk beabsichtigt, die Tesla-Schule in baulicher Hinsicht zu einer dreizügigen Gemeinschaftsschule zu qualifizieren und befindet sich derzeit im Prozess der Klärung sämtlicher Fragen der baulichen Qualifizierung bzw. der Investitionsplanung.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind gegenwärtig nicht bezifferbar.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 


Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Den Leitzielen der Schulstrukturreform entsprechend soll die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft durchbrochen und durch längeres gemeinsames Lernen und durch die Anwendung differenzierter Unterrichtsmethoden eine maximale Leistungsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler und somit mehr Chancengleichheit und –gerechtigkeit erzielt werden. Das vorzuhaltende Ganztagsangebot garantiert eine gute Verbindung von Bildung und Betreuung.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                           Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadträtin für

                                                                                    Gesundheit, Soziales, Schule und Sport


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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