Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-1018
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin . 2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Rahmenzielvereinbarung
für den Leistungszeitraum 2010/2011 zwischen verschiedenen Senatsverwaltungen und dem Bezirksamt Pankow
von Berlin, Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.04.2010 beschlossen, der
Bezirksverordnetenversammlung diese Vorlage nebst abzuschließender
Rahmenzielvereinbarung (Anlage) für den Leistungszeitraum 2010/2011 über die
Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter zur Kenntnis zu geben. Begründung: Um den
komplexen Anforderungen der „ServiceStadtBerlin 2015“ gerecht zu
werden, haben der
Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Staatssekretäre
von 4 weiteren Senatsverwaltungen sowie die für die Ordnungsämter zuständigen Bezirksamtsmitglieder der
Berliner Bezirke die Fortschreibung der
Rahmenzielvereinbarung für die bezirklichen Ordnungsämter zur
nachhaltigen Vertiefung der besten Ergebnisse und der weiteren Umsetzung
gemeinsamer Ziele vereinbart. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine - 2 - Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Jens-
Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche
Ordnung Anlage zur BA-Vorlage VI-1159/2010 Rahmen-Zielvereinbarung für den Leistungszeitraum 2010/2011 über die Weiterentwicklung der
Berliner Ordnungsämter zwischen der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Herrn Staatssekretär Ulrich Freise der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung, Frau Staatssekretärin Claudia Zinke der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen, Frau Staatssekretärin Almuth
Nehring-Venus der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz, Herrn Staatssekretär Dr.
Benjamin-Immanuel Hoff der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Frau Staatssekretärin Maria
Krautzberger und dem Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Herrn Bezirksstadtrat Marc Schulte dem Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Herrn Bezirksstadtrat Dr. Peter
Beckers dem Bezirksamt Lichtenberg von
Berlin, Herrn Bezirksstadtrat Dr. Andreas
Prüfer dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
von Berlin, Herrn Bezirksstadtrat Christian
Gräff dem Bezirksamt Mitte von Berlin, Herrn Bezirksstadtrat Carsten
Spallek dem Bezirksamt Neukölln von Berlin, Herrn Bezirksbürgermeister Heinz
Buschkowsky dem Bezirksamt Pankow von Berlin, Herrn Bezirksstadtrat Jens-Holger
Kirchner dem Bezirksamt Reinickendorf von
Berlin, Herrn Bezirksstadtrat Thomas Ruschin
dem Bezirksamt Spandau von Berlin, Herrn Bezirksbürgermeister Konrad
Birkholz dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
von Berlin, Frau Bezirksstadträtin Barbara Loth dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
von Berlin, Herrn Bezirksstadtrat Oliver
Schworck dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von
Berlin, Frau Bezirksbürgermeisterin Gabriele
Schöttler Inhaltsverzeichnis
1. Entwicklung der
Ordnungsämter zu modernen Dienstleistern 1.1 Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der
gesamtstädtischen Aufgaben 1.2 Rahmenbedingungen /
Verpflichtungen 2.1 Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der
gesamtstädtischen Aufgaben 2.2 Rahmenbedingungen / Verpflichtungen 3.1 Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der
gesamtstädtischen Aufgaben 3.2 Rahmenbedingungen /
Verpflichtungen 4.1 Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der
gesamtstädtischen Aufgaben 4.2 Rahmenbedingungen / Verpflichtungen 5.1 Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der
gesamtstädtischen Aufgaben 5.2 Rahmenbedingungen / Verpflichtungen 6 Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Gesundheit (Nichtraucherschutz) 6.1 Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der
gesamtstädtischen Aufgaben 6.2 Rahmenbedingungen / Verpflichtungen Anlage 2 - Mindestaufgabenkatalog Stand 2010/11 Präambel
Das am 12. Juni 2007 vom Senat
beschlossene Programm „ServiceStadt Berlin“ sieht die bessere
Steuerung der Aufgabenwahrnehmung– hier im Bereich Ordnungsämter -
zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken durch Rahmenzielvereinbarungen vor. Die zum 01. September 2004
errichteten Ordnungsämter erledigen eine Vielzahl von Aufgaben verschiedener
Fachrichtungen. Ihre Entwicklung zu modernen Dienstleistern wird kontinuierlich
fortgeführt. Um verbesserte Rahmenbedingungen für
Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen,
erfolgt eine Optimierung der Servicequalität durch eine einheitliche
Ämterstruktur und vergleichbare Aufgabenerfüllung sowie durch Orientierung des
Dienstleistungsangebotes an den Bedürfnissen der Adressaten. Bei der Wahrnehmung der
Ordnungsaufgaben wird der Weiterentwicklung des präventiven Aspekts oberste Priorität eingeräumt. Kontrolle
und Sanktionierung ordnungsrechtlicher Verstöße dienen längerfristig der Prävention im Rahmen der
Erhaltung des Gemeinwohles. Die Förderung und Verknüpfung der
ordnungspolitischen Ziele mit bürgerschaftlichen Engagement durch den Aufbau
bzw. Beteiligung an Netzwerken mit Bürgern, anderen Behörden oder Institutionen
soll verstärkt werden. Die in diesem Sinne zwischen den
zuständigen Staatssekretären und den für die Ordnungsämter zuständigen
Bezirksstadträten gemeinsam vereinbarten Ziele und Standards sind in der
vorliegenden Rahmenzielvereinbarung zusammengefasst. Ein Großteil der in der
Rahmen-Zielvereinbarung festzulegenden Indikatoren stützt sich auf das
umfangreiche Kennzahlensystem, das auf der Basis des Projektes „Monitoring der Berliner
Ordnungsämter“ aufgebaut wird. Dieses Berichtswesen ermöglicht einen
kontinuierlichen Vergleich der Ordnungsämter
untereinander und schafft Anreize zur Optimierung der eigenen
Leistungen. 1. Entwicklung der Ordnungsämter zu modernen
Dienstleistern
1.1 Ziele und Aufgaben der
Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben
Die
bezirklichen Ordnungsämter sind im Status Quo sowohl hinsichtlich ihrer
Aufgaben, Struktur als auch ihrer (Personal-)Ausstattung unterschiedlich. Ab
der 17. Wahlperiode sieht der Gesetzgeber eine einheitliche Ämterstruktur vor.
8. Maßnahmen zur Imageverbesserung und zur
Öffentlichkeitsarbeit 9. Wahrnehmung der Aufgaben der Kopfstelle (gem. EU-DLR)
in den einzurichtenden ZAB´s 10. Vollständige Einbeziehung der Ordnungsämter am Berlin
Telefon (Berlin900) bzw. D 115. 1.2
Rahmenbedingungen / Verpflichtungen
1.
Die
unterzeichnenden Senatsverwaltungen und die
Bezirksämter verpflichten sich zur Umsetzung der vereinbarten
Entwicklungsziele. Diese resultieren insbesondere aus der Forderung des § 37
Abs. 5 und 6 BezVG (a.F.) und der Umsetzung der Ergebnisse des Projektes
ProOrdOpt. Die vereinbarten Ziele
beinhalten:
a) Einführung der einheitlichen
Mindeststruktur der Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen, b)
Einführung des Mindestaufgabenkataloges auf
der Basis der zukünftigen Bezirksamtsstruktur ab der 17. Wahlperiode, c)
die
Zuständigkeitskonzentration durch serviceorientierte Bündelung von Aufgaben und
Dienstleistungen durch Verlagerung weiterer Aufgaben (u.a. Veterinär- u.
Lebensmittelaufsicht, Straßenverkehrsbehörde, Sondernutzung, Ahndung von Lärmverstößen
aus Gaststätten, Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz
für Veranstaltungen, Abfall/Sauberkeit, Verbraucherschutz und
–informationen) in die Ordnungsämter (1) d)
Einführung
des automatisierten Berichtswesens
e)
Ausgestaltung
und Einführung einer Kunden-Fallmanagement-Systems unter Einbeziehung eines
Anliegen- und Beschwerdemanagements und ggf. anderer IT-Systeme im Rahmen des
Projektes 2.
Die
unterzeichnenden Senatsverwaltungen und die Bezirksämter verpflichten
sich, sich jeweils für eine
bedarfsgerechte finanzielle und personelle Ausstattung zur Weiterentwicklung,
für Präventionsaufgaben sowie für Imagekampagnen und Öffentlichkeitsarbeit der
Ordnungsämter einzusetzen. 3.
Die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport initiiert das Projekt ProBüPart unter
Mitwirkung von 4 Bezirken. 4.
Die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport bündelt im Rahmen der
E-Governmentstrategie des Landes die erforderlichen IT-Maßnahmen, die zur
Vereinheitlichung und Weiterentwicklung der Ordnungsämter erforderlich sind.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport initiiert entsprechende gemeinsame
Projekte, die Ordnungsämter verpflichten sich zur Mitarbeit. 5.
Die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport verpflichtet sich, die Mittel des Innovationsfonds in Höhe von jährlich 100.000
Euro für gesamtstädtische Schwerpunkte zur Weiterentwicklung der Ordnungsämter
zu serviceorientierten Dienstleistern
einzusetzen. Der Einsatz wird mit den
Amtsleiterinnen/Amtsleitern der Ordnungsämter abgestimmt. Die Bezirksämter verpflichten sich zur
flächendeckenden Umsetzung
entsprechender erfolgreicher Pilotprojekte. 6.
Die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport führt in Grundsatzangelegenheiten der
Ordnungsämter die notwendigen Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat des Landes
Berlin sowie dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit, dem Rechnungshof von Berlin und ihrer nachgeordneten
Behörden. 7.
Das
Projekt „Monitoringsystem Berliner Ordnungsämter“ ist in einer 2.
Phase auf der Basis des von den teilnehmenden
Ordnungsämtern entwickelten Kennzahlensystems fortzuführen
(Haushaltsvorbehalt). 8.
Die
Ordnungsämter verpflichten sich, das Gesamtbild, die Arbeitsweise und die
Organisation an dem gemeinsamen Leitbild auszurichten. Die Senatsverwaltung für
Inneres und Sport unterstützt die Verbreitung. 9.
Die
weiteren Verpflichtungen der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen ergeben
sich aus den Gliederungspunkten 2 bis 6.
1.3 Indikatoren
2
Gewerbe
2.1
Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen
der gesamtstädtischen Aufgaben
Ø Schutz der Allgemeinheit durch: Ø Dienstleistungsorientierte
Anlaufstelle für alle Gewerbetreibenden. Ø Netzwerkbildung, Unterstützung und
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. 2.2
Rahmenbedingungen / Verpflichtungen
Ø Die Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen und die Ordnungsämter führen einen regelmäßigen Erfahrungs- und
Abstimmungsaustausch durch. Ø Bei Rechtsänderungen/- anpassungen,
die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben,
informiert die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
rechtzeitig und stellt frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den
Ordnungsämtern. Ø Die Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen nimmt bei Rechtsänderungen/-anpassungen eine zeitnahe Auslegung vor. Ø Die Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen verpflichtet sich zur Einbindung der Ordnungsämter im
Rahmen des Projektes EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ø Die
Ordnungsämter verpflichten sich zur Mitarbeit bei der Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie im Rahmen des RdB-Beschlusses vom 16. Juli 2009. 2.3
Indikatoren
3
Jugendschutz
3.1
Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen
der gesamtstädtischen Aufgaben
Ø Schutz der Kinder und Jugendlichen
vor gesundheitlichen Gefahren durch Alkohol. Gefahrenabwehr durch Kontrollen im
öffentlichen Raum und Verhängung von Sanktionen insbesondere gegen die
Gewerbetreibenden und Veranstalter, die den Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln. Ø Kooperation mit allen Akteuren
(insbesondere Polizei, Jugendamt u.a.) Ø Netzwerkbildung, Unterstützung und
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. 3.2
Rahmenbedingungen / Verpflichtungen
Ø Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die
Ordnungsämter führen einen regelmäßigen Erfahrungs- und Abstimmungsaustausch
durch. Ø Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
unterstützt die Vernetzung der Öffentlichkeitsarbeit in dem relevanten Bereich
(Kinder- und Jugendalkoholismus) mit der Berliner Kampagne zur Alkoholprävention
der Fachstelle für Suchtprävention an. Erstellte Publikationen werden
gegenseitig zur Verfügung gestellt. (1) Ø Bei Rechtsänderungen/-anpassungen,
die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben,
informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
rechtzeitig und stellt frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den
Ordnungsämtern. Ø Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung nimmt bei
Rechtsänderungen/-anpassungen eine zeitnahe Auslegung vor. Ø Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erstellt
einen Schulungsplan und führt die
Grundschulungen in allen Ordnungsämtern unter Beteiligung der Jugendämter durch. Ø Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
verpflichtet sich im Rahmen der Sozialraumorientierung zur Anregung
bezirklicher und überbezirklicher Netzwerkpartnerschaften. (2) (1): Die Öffentlichkeitsarbeit im
Rahmen der Alkoholprävention u. ä. obliegt der SenGUV, nicht der SenBWF. (2): Die bezirklichen Jugendämter
sind sozialräumlich organisiert und die SenBWF unterstützt sie in diesem Sinne
bei 3.3
Indikatoren
4
Umwelt (Abfall/Lärm)
4.1
Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen
der gesamtstädtischen Aufgaben
Ø Schutz der Allgemeinheit durch
Kontrolle insbesondere von Veranstaltungen, Betrieben und im öffentlichen Raum Ø bürgerorientierte Servicestelle Ø Dienstleistungsorientierte
Anliegenbearbeitung hinsichtlich der Themenfelder Abfall und Lärm Ø Netzwerkbildung, Unterstützung und
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements 4.2
Rahmenbedingungen / Verpflichtungen
Ø Die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und die
Ordnungsämter führen einen regelmäßigen Erfahrungs- und Abstimmungsaustausch
durch. Ø Bei Rechtsänderungen/ -anpassungen,
die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben,
informiert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
rechtzeitig und stellt frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den
Ordnungsämtern. Ø Die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nimmt bei
Rechtsänderungen/-anpassungen eine
zeitnahe Auslegung vor. 4.3
Indikatoren
5
Verkehr
5.1
Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen
der gesamtstädtischen Aufgaben
Ø Schutz der Allgemeinheit durch
Kontrolle insbesondere des ruhenden Verkehrs und des Radfahrverbots auf
Gehwegen und in Grünanlagen. Ø Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ø straßenverkehrsbehördliche
Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen Ø Mobilität erhalten und erhöhen Ø Unterstützung bei der Sicherstellung
von überbezirklichen und bezirklichen Veranstaltungen Ø Durchführung und Weiterentwicklung von präventiven Maßnahmen
zur Aufrechterhaltung und Sicher- stellung der Ordnung im öffentlichen
Raum Ø Netzwerkbildung, Unterstützung und
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements 5.2
Rahmenbedingungen / Verpflichtungen
Ø Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und die Ordnungsämter führen einen regelmäßigen Erfahrungs-
und Abstimmungsaustausch durch. Ø Bei Rechtsänderungen/ -anpassungen,
die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben,
informiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rechtzeitig und stellt
frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den Ordnungsämtern. Ø Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung nimmt bei Rechtsänderungen/-anpassungen eine zeitnahe
Auslegung vor. Ø Die betreffenden Bereiche und die
Ordnungsämter informieren sich gegenseitig, rechtzeitig und umfassend über
Ereignisse und Veranstaltungen und koordinieren die erforderlichen Maßnahmen
und Aktivitäten. Die Verkehrslenkung Berlin nimmt auf Einladung am jour fixe
des Polizeipräsidenten in Berlin und der Ordnungsämter bzw. der Amtsleiterrunde
der Ordnungsamtsleiter/innen teil. 5.3
Indikatoren
6
Veterinär-
und Lebensmittelaufsicht, Gesundheit (Nichtraucherschutz)
6.1
Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen
der gesamtstädtischen Aufgaben
Ø Schutz des Verbrauchers vor
Gesundheitsschädigung sowie Schutz vor Irreführung und Täuschung, wie z.
B. durch Lebensmittel,
Bedarfsgegenstände, Kosmetika, frei verkäuflicher Arzneimittel, Futtermittel
und Tiere. Ø Schutz der Gesellschaft vor volks-
und marktwirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen Ø Dienstleistungsorientierte
Anliegenbearbeitung hinsichtlich Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Tier- gesundheit Ø Wahrnehmung der Aufgaben des
Preisrechts und Handelsklassenrechts Ø Schutz des Menschen vor Gefahren
durch Tiere Ø Schutz der Tiere vor Schmerzen,
Schäden und Leiden Ø Schutz der Allgemeinheit vor den
Auswirkungen des Passivrauchens in Gaststätten durch Kontrollen vor Ort Ø Beratung Nichtraucherschutzgesetz Ø Netzwerkbildung, Unterstützung und
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements 6.2
Rahmenbedingungen / Verpflichtungen
Ø Die Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz und die Ordnungsämter führen einen regelmäßigen Erfahrungs- und
Abstimmungsaustausch durch. Ø Bei Rechtsänderungen/ -anpassungen,
die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben,
informiert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
rechtzeitig und stellt frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den
Ordnungsämtern. Ø Die Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz nimmt bei Rechtsänderungen/-anpassungen eine
zeitnahe Auslegung vor. 6.3
Indikatoren
7
Verfahrensregelungen
7.1
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für die Durchführung dieser
Rahmen-Zielvereinbarung werden folgende Personen benannt:
Als
Controllinginstanz wird vom LABO folgender Ansprechpartner benannt:
Daneben können für
Rückfragen und Informationen, welche die fachliche Wahrnehmung der Aufgaben
betreffen, weitere Ansprechpartner benannt werden. 7.2
Laufzeit
Diese
Rahmen-Zielvereinbarung beginnt am 01.01. 2010 und endet am 31.12.2011. Im
gegenseitigen Einvernehmen kann die Rahmen-Zielvereinbarung bis zum Abschluss
der Folgevereinbarung um drei Monate verlängert werden. 7.3
Berichtswesen
Die Kennzahlen aus dem Monitoring zur Zielerreichung aller
Themenbereiche werden halbjährlich, spätestens sechs Wochen nach dem Stichtag
(30.6. bzw. 31.12.), der Leitstelle des LABO (II B 1) zur Verfügung
gestellt. Die Leitstelle des LABO
übergibt spätestens acht Wochen nach dem Stichtag die aufbereiteten ministeriellen
Berichte zu allen Handlungsfeldern an die Senatsverwaltung für Inneres und
Sport. Die Federführung für die
einzuleitenden Analysen und Auswertungsgespräche liegt bei der Senatsverwaltung
für Inneres und Sport. 7.4
Nachverhandlung
Nachverhandlungen
über die Rahmen-Zielvereinbarung erfolgen, wenn wesentliche Änderungen
(sachliche Gründe oder finanzielle Auswirkungen) eintreten. Diese
Rahmen-Zielvereinbarung wird in in einem Exemplar gefertigt, das von allen Parteien unterschrieben wird. Von dem
unterschriebenen Exemplar erhalten alle
Parteien eine Kopie. Die Leitstelle des LABO erhält als Controllinginstanz
unmittelbar nach Unterzeichnung ebenfalls eine Kopie dieser Vereinbarung. Die
Vereinbarungspartner sind berechtigt, die Zielvereinbarung Dritten bekannt zu
machen.
Anlage 1 -
Einordnungen
Einordnung der Senatsverwaltungen in
den Zielvereinbarungsprozess Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist u.a.
verantwortlich für das externe Politikfeld Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Damit verbunden ist die Steuerung der einheitlichen Entwicklung der
Ordnungsämter auf dem Weg zum
serviceorientierten Dienstleister der Berliner Verwaltung. Zur Stärkung
dieser Steuerung werden mit der Rahmen-Zielvereinbarung einvernehmlich mit den
fachlich zuständigen Senatsverwaltungen
Mindeststandards festgelegt, die von besonderem gesamtstädtischen
Interesse sind. Dazu gehören die Erhöhung der Dienstleistungsqualität wie auch
die fachliche Entwicklung in den definierten Kernaufgaben. Einordnung der Ordnungsämter in den Zielvereinbarungsprozess Die Ordnungsämter erstellen selbstständig und
eigenverantwortlich die in dem Mindestaufgabenkatalog in der Anlage
aufgeführten Verwaltungsleistungen. Darüber hinaus können weitere Aufgaben
realisiert werden. Dabei steht die Verbesserung der Servicequalität der
Dienstleistungen für den Einzelnen und die Allgemeinheit im Vordergrund. Zur
Sicherstellung der gesamtstädtischen Ziele sollen die bezirklichen Ziele mit
den in dieser Rahmenvereinbarung geregelten Mindeststandards abgestimmt werden.
Kern sind dabei die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und die
Dienstleistungsqualitäten in den Handlungsfeldern der Ordnungsämter. Präventive Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung zum Wohle der Allgemeinheit besitzen einen hohen
Stellenwert bei den Ordnungsämtern. Dazu gehört in diesem Zusammenhang auch
eine offensive Öffentlichkeitsarbeit. Das zivilgesellschaftliche Engagement ist
ebenfalls ein Instrument der Prävention und kann in diesem Zusammenhang
gestärkt werden durch den Aufbau von Netzwerken und Einbindung der ansässigen
Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Gewerbetreibenden in den Verantwortungsprozess. Einordnung des Landesamtes für
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Die
Leitstelle Bürgerdienste des Landesamtes für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten nimmt die Durchführungs- und
Koordinierungsaufgaben bei der Umsetzung des strategischen Zieles Entwicklung
der einheitlichen Struktur und Aufgabenwahrnehmung der Ordnungsämter der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport wahr. Anlage 2 -
Mindestaufgabenkatalog Stand 2010/11
Zentrale
Anlauf- und Beratungsstelle Sicherstellung
der Ordnung im Öffentlichen Raum:
in Fußgängerzonen,
in Grünanlagen
Überwachung
der Einhaltung von Vorschriften des Jugendschutzgesetzes Überwachung
der Einhaltung der Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes Überwachung
der Einhaltung von Vorschriften des Sprengstoffgesetzes Überwachung
von Vorschriften der Verpackungsverordnung Gewerbeangelegenheiten
einschließlich Veranstaltungen Ausnahmen
von Sonn- u. Feiertagsschutz- u.
Arbeitszeitgesetz Fußnotenerklärung
1
(zu S. 6 Nr. 1.1. Nr. 2 und 1.2. Nr. 1
c) Die
Zustimmung zur Rahmenzielvereinbarung erfolgt für die Aufgabenbereiche „Ahndung
von Lärmverstößen aus Gaststätten und Ausnahmegenehmigungen nach dem
Landesimmissionsschutzgesetz für Veranstaltungen“ mit dem Hinweis, dass
diese Zielvorgabe momentan nicht |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |