Drucksache - VI-1018  

 
 
Betreff: Rahmenzielvereinbarung für den Leistungszeitraum 2010/2011 zwischen verschiedenen Senatsverwaltungen und dem Bezirksamt Pankow von Berlin, Herrn Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner, über die Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 Bezirksamt, 33 BVV am 05.05.2010

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                . 2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Rahmenzielvereinbarung für den Leistungszeitraum 2010/2011 zwischen

verschiedenen  Senatsverwaltungen und dem Bezirksamt Pankow von Berlin,
Herrn Bezirksstadtrat Jens – Holger Kirchner, über die Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.04.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung diese Vorlage nebst abzuschließender Rahmenzielvereinbarung (Anlage) für den Leistungszeitraum 2010/2011 über die Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

 

Um den komplexen Anforderungen der „ServiceStadtBerlin 2015“ gerecht zu werden,

haben der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Staatssekretäre von 4 weiteren Senatsverwaltungen sowie die für die Ordnungsämter  zuständigen Bezirksamtsmitglieder der Berliner Bezirke die Fortschreibung der  Rahmenzielvereinbarung für die bezirklichen Ordnungsämter zur nachhaltigen Vertiefung der besten Ergebnisse und der weiteren Umsetzung gemeinsamer Ziele vereinbart.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

- 2 -

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Jens- Holger Kirchner Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für

                                                                                                Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage zur BA-Vorlage  VI-1159/2010

 

 

Rahmen-Zielvereinbarung

für den Leistungszeitraum 2010/2011

 

 

über die Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter

 

 

 

zwischen

 

 

 

der Senatsverwaltung für Inneres und Sport,

Herrn Staatssekretär Ulrich Freise

 

der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung,

Frau Staatssekretärin Claudia Zinke

 

der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen,

Frau Staatssekretärin Almuth Nehring-Venus

 

der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,

Herrn Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff

 

der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,

Frau Staatssekretärin Maria Krautzberger

 

 

und

 

 

dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin,

Herrn Bezirksstadtrat Marc Schulte

 

dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin,

Herrn Bezirksstadtrat Dr. Peter Beckers

 

dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin,

Herrn Bezirksstadtrat Dr. Andreas Prüfer

 

dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin,

Herrn Bezirksstadtrat Christian Gräff

 

dem Bezirksamt Mitte von Berlin,

Herrn Bezirksstadtrat Carsten Spallek

 

dem Bezirksamt Neukölln von Berlin,

Herrn Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky

 

dem Bezirksamt Pankow von Berlin,

Herrn Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner

 

dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin,

Herrn Bezirksstadtrat Thomas Ruschin

 

dem Bezirksamt Spandau von Berlin,

Herrn Bezirksbürgermeister Konrad Birkholz

 

dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin,

Frau Bezirksstadträtin Barbara Loth

 

dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin,

Herrn Bezirksstadtrat Oliver Schworck

 

dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin,

Frau Bezirksbürgermeisterin Gabriele Schöttler

 

 


 

 

Inhaltsverzeichnis

Präambel  7

1. Entwicklung der Ordnungsämter zu modernen Dienstleistern   8

1.1    Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben   8

1.2    Rahmenbedingungen /  Verpflichtungen   8

1.3      Indikatoren   9

2    Gewerbe   11

2.1    Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben   11

2.2    Rahmenbedingungen / Verpflichtungen   11

2.3    Indikatoren   11

3    Jugendschutz  12

3.1    Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben   12

3.2    Rahmenbedingungen /  Verpflichtungen   12

3.3    Indikatoren   13

4    Umwelt  (Abfall/Lärm) 14

4.1    Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben   14

4.2    Rahmenbedingungen / Verpflichtungen   14

4.3    Indikatoren   14

5    Verkehr   15

5.1   Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben   15

5.2   Rahmenbedingungen / Verpflichtungen   15

5.3   Indikatoren   15

6    Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Gesundheit (Nichtraucherschutz) 16

6.1   Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben   16

6.2   Rahmenbedingungen / Verpflichtungen   16

6.3   Indikatoren   16

7    Verfahrensregelungen   17

7.1   Ansprechpartner   17

7.2   Laufzeit   17

7.3   Berichtswesen   17

7.4   Nachverhandlung   17

Anlage 1 -  Einordnungen   20

Anlage 2  - Mindestaufgabenkatalog Stand 2010/11  21

 

Präambel 

 

Das am 12. Juni 2007 vom Senat beschlossene Programm „ServiceStadt Berlin“ sieht die bessere Steuerung der Aufgabenwahrnehmung– hier im Bereich Ordnungsämter - zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken durch Rahmenzielvereinbarungen vor.

 

Die zum 01. September 2004 errichteten Ordnungsämter erledigen eine Vielzahl von Aufgaben verschiedener Fachrichtungen. Ihre Entwicklung zu modernen Dienstleistern wird kontinuierlich fortgeführt.

Um verbesserte Rahmenbedingungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen, erfolgt eine Optimierung der Servicequalität durch eine einheitliche Ämterstruktur und vergleichbare Aufgabenerfüllung sowie durch Orientierung des Dienstleistungsangebotes an den Bedürfnissen der Adressaten.

 

Bei der Wahrnehmung der Ordnungsaufgaben  wird der  Weiterentwicklung  des präventiven Aspekts   oberste Priorität eingeräumt.

Kontrolle und Sanktionierung ordnungsrechtlicher Verstöße dienen  längerfristig der Prävention im Rahmen der Erhaltung des Gemeinwohles. Die Förderung und Verknüpfung der ordnungspolitischen Ziele mit bürgerschaftlichen Engagement durch den Aufbau bzw. Beteiligung an Netzwerken mit Bürgern, anderen Behörden oder Institutionen soll verstärkt werden.

 

Die in diesem Sinne zwischen den zuständigen Staatssekretären und den für die Ordnungsämter zuständigen Bezirksstadträten gemeinsam vereinbarten Ziele und Standards sind in der vorliegenden Rahmenzielvereinbarung zusammengefasst.

 

Ein Großteil der in der Rahmen-Zielvereinbarung festzulegenden Indikatoren stützt sich auf das umfangreiche Kennzahlensystem, das auf der Basis des Projektes „Monitoring der Berliner Ordnungsämter“ aufgebaut wird. Dieses Berichtswesen ermöglicht einen kontinuierlichen Vergleich der Ordnungsämter  untereinander und schafft Anreize zur Optimierung der eigenen Leistungen.

 

 

 


 

1. Entwicklung der Ordnungsämter zu modernen Dienstleistern

 

1.1  Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben

Die bezirklichen Ordnungsämter sind im Status Quo sowohl hinsichtlich ihrer Aufgaben, Struktur als auch ihrer (Personal-)Ausstattung unterschiedlich. Ab der 17. Wahlperiode sieht der Gesetzgeber eine einheitliche Ämterstruktur vor.

 

  1. Im Hinblick auf die einheitliche Ämterstruktur werden   Vorbereitungen getroffen, wie Vereinheitlichung der Zuständigkeiten und Strukturen sowie Standardisierung von Prozessen. 
  2. Umsetzung der Ergebnisse des Projektes zur „Optimierung der bezirklichen Ordnungsämter            (ProOrdOpt)“. (1)
  3. Öffnung  geeigneter Verfahren für Online-Dienste und Einbindung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Rahmen des Projektes ProOrdOnline.
  4. Durchführung und Weiterentwicklung der Prävention bei den wahrzunehmenden Aufgaben                                              
  5. Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit 
  6. Zielgerichtete Personalentwicklung
  7. Entwicklung und Einsatz weiterer unterstützender IT-Verfahren

8.      Maßnahmen zur Imageverbesserung und zur Öffentlichkeitsarbeit

9.      Wahrnehmung der Aufgaben der Kopfstelle (gem. EU-DLR) in den einzurichtenden ZAB´s

10.  Vollständige Einbeziehung der Ordnungsämter am Berlin Telefon (Berlin900) bzw. D 115.

 

1.2 Rahmenbedingungen /  Verpflichtungen

 

1.      Die unterzeichnenden Senatsverwaltungen und die  Bezirksämter verpflichten sich zur Umsetzung der vereinbarten Entwicklungsziele. Diese resultieren insbesondere aus der Forderung des § 37 Abs. 5 und 6 BezVG (a.F.) und der Umsetzung der Ergebnisse des Projektes ProOrdOpt.

       Die  vereinbarten Ziele beinhalten:

       a)     Einführung der einheitlichen Mindeststruktur der Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen,

b)       Einführung des Mindestaufgabenkataloges auf der Basis der zukünftigen Bezirksamtsstruktur ab der 17. Wahlperiode,

c)      die Zuständigkeitskonzentration durch serviceorientierte Bündelung von Aufgaben und Dienstleistungen durch Verlagerung weiterer Aufgaben (u.a. Veterinär- u. Lebensmittelaufsicht, Straßenverkehrsbehörde, Sondernutzung, Ahndung von  Lärmverstößen aus Gaststätten, Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz für Veranstaltungen, Abfall/Sauberkeit, Verbraucherschutz und –informationen) in die Ordnungsämter (1)

d)      Einführung des automatisierten Berichtswesens                                                                                                                 

e)      Ausgestaltung und Einführung einer Kunden-Fallmanagement-Systems unter Einbeziehung eines Anliegen- und Beschwerdemanagements und ggf. anderer IT-Systeme im Rahmen des Projektes
ProOrdOnline

 

2.      Die unterzeichnenden Senatsverwaltungen und die Bezirksämter verpflichten sich,  sich jeweils für eine bedarfsgerechte finanzielle und personelle Ausstattung zur Weiterentwicklung, für Präventionsaufgaben sowie für Imagekampagnen und Öffentlichkeitsarbeit der Ordnungsämter einzusetzen.

3.      Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport initiiert das Projekt ProBüPart unter Mitwirkung von 4 Bezirken.

4.      Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport bündelt im Rahmen der E-Governmentstrategie des Landes die erforderlichen IT-Maßnahmen, die zur Vereinheitlichung und Weiterentwicklung der Ordnungsämter erforderlich sind. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport initiiert entsprechende gemeinsame Projekte, die Ordnungsämter verpflichten sich zur Mitarbeit.

 

5.      Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verpflichtet sich, die Mittel des  Innovationsfonds in Höhe von jährlich 100.000 Euro für gesamtstädtische Schwerpunkte zur Weiterentwicklung der Ordnungsämter zu     serviceorientierten Dienstleistern einzusetzen.  Der Einsatz wird mit den Amtsleiterinnen/Amtsleitern der Ordnungsämter abgestimmt. Die   Bezirksämter verpflichten sich zur flächendeckenden Umsetzung  entsprechender erfolgreicher Pilotprojekte.

6.      Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport führt in Grundsatzangelegenheiten der Ordnungsämter die notwendigen Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat des Landes Berlin sowie dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, dem Rechnungshof von Berlin und ihrer nachgeordneten Behörden.

7.      Das Projekt „Monitoringsystem Berliner Ordnungsämter“ ist in einer 2. Phase auf der Basis des von den teilnehmenden  Ordnungsämtern entwickelten Kennzahlensystems fortzuführen (Haushaltsvorbehalt).

 

8.      Die Ordnungsämter verpflichten sich, das Gesamtbild, die Arbeitsweise und die Organisation an dem gemeinsamen Leitbild auszurichten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt die Verbreitung.

 

9.      Die weiteren Verpflichtungen der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen ergeben sich aus den Gliederungspunkten 2 bis 6.

 



1.3      Indikatoren   

               

Bezeichnung

 

Auftragserf.

Kundenzufr.

Mitarbeiterzufr.

Wirtschaftli.

SOLL

 

1

 Anzahl der Bezirke, die durch Verlagerung weiterer Aufgaben aus den Bereichen Veterinär- u. Lebensmittelaufsicht, Straßenverkehrsbehörde, Gewerbe, Lärm aus Gaststätten, Ausnahmen nach dem Landesimissionsschutzgesetz für Veranstaltungen, Abfall/Sauberkeit, Verbraucherschutz und -informationen, in die Ordnungsämter die Zuständigkeitskonzentration umgesetzt haben

x

x

 

x

12

 2

Anzahl der Bezirke, die die Öffnungszeiten ZAB  gemäß  ProOrdOpt anbieten

x

x

 

 

12

 3

Gesamtzufriedenheit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

x

 

 

≤ 2,7

 4

Gesamtzufriedenheit Kunde (Ergebnis bezirklich differenzierter Kundenbefragungen)

 

x

 

 

≤ 2,3

 5

Gesundheitsquote

 

 

x

x

≥ 88%

 6

Fortbildungstage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter

 

 

x

 

5

 7

Präsenzstunden (AOD)  je 10.000 Einwohner

x

 

 

 

Zunächst ohne Ziel

 


 

 

2                    Gewerbe               

 

2.1              Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben

Ø      Schutz der Allgemeinheit durch:
         -   Wahrnehmung der Ordnungsaufgaben nach Gewerberecht (einschließlich Folgevorschriften)
             und Gaststättenrecht (einschließlich Folgevorschriften)
         -   Überwachung der Preiszeichnungsvorschriften sowie der gewerblichen Verwendung und
              Lagerung pyrotechnischer Gegenstände
gemäß Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungs-Gesetz, ZustKatOrd, Nr. 21 - Wirtschaft 

Ø      Dienstleistungsorientierte Anlaufstelle für alle Gewerbetreibenden.

Ø      Netzwerkbildung, Unterstützung und Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

 

 

 

2.2              Rahmenbedingungen / Verpflichtungen

Ø      Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und die Ordnungsämter führen einen  regelmäßigen Erfahrungs- und Abstimmungsaustausch durch.

Ø      Bei Rechtsänderungen/- anpassungen, die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben, informiert die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen rechtzeitig und stellt frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den Ordnungsämtern.

Ø      Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen nimmt bei Rechtsänderungen/-anpassungen   eine zeitnahe Auslegung vor.

Ø      Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen verpflichtet sich zur Einbindung der Ordnungsämter im Rahmen des Projektes EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Ø      Die  Ordnungsämter verpflichten sich zur Mitarbeit  bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Rahmen des RdB-Beschlusses vom 16. Juli 2009.

 

 

 

2.3              Indikatoren

Bezeichnung

 

Auftragserf.

Kundenzufr.

Mitarbeiterzufr.

Wirtschaftli.

SOLL

1

Wartedauer bei persönlicher Vorsprache

 

 

 

 

≤ 30 Min

 


 

3                    Jugendschutz        

 

3.1              Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben

 

Ø      Schutz der Kinder und Jugendlichen vor gesundheitlichen Gefahren durch Alkohol. Gefahrenabwehr durch Kontrollen im öffentlichen Raum und Verhängung von Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibenden und Veranstalter, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.

Ø      Kooperation mit allen Akteuren (insbesondere Polizei, Jugendamt u.a.)

Ø      Netzwerkbildung, Unterstützung und Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

 

 

 

3.2              Rahmenbedingungen /  Verpflichtungen

Ø      Die Senatsverwaltung für  Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Ordnungsämter führen einen regelmäßigen Erfahrungs- und Abstimmungsaustausch durch.

Ø      Die Senatsverwaltung für  Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstützt die Vernetzung der Öffentlichkeitsarbeit in dem relevanten Bereich (Kinder- und Jugendalkoholismus) mit der Berliner Kampagne zur Alkoholprävention der Fachstelle für Suchtprävention an. Erstellte Publikationen werden gegenseitig zur Verfügung gestellt. (1)

Ø      Bei Rechtsänderungen/-anpassungen, die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben, informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung rechtzeitig und stellt frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den Ordnungsämtern.

Ø      Die Senatsverwaltung für  Bildung, Wissenschaft und Forschung nimmt bei Rechtsänderungen/-anpassungen eine zeitnahe Auslegung vor.

Ø      Die Senatsverwaltung für  Bildung, Wissenschaft und Forschung erstellt einen Schulungsplan und  führt die Grundschulungen in allen Ordnungsämtern unter Beteiligung der Jugendämter durch.

Ø      Die Senatsverwaltung für  Bildung, Wissenschaft und Forschung verpflichtet sich im Rahmen der Sozialraumorientierung zur Anregung bezirklicher und überbezirklicher Netzwerkpartnerschaften. (2)

 

(1): Die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Alkoholprävention u. ä. obliegt der SenGUV, nicht der SenBWF.

(2): Die bezirklichen Jugendämter sind sozialräumlich organisiert und die SenBWF unterstützt sie in diesem Sinne bei
                   der Umsetzung ihrer Aufgaben.

 

 

 

 

 

 

3.3              Indikatoren

Bezeichnung

 

Auftragserf.

Kundenzufr.

Mitarbeiterzufr.

Wirtschaftli.

SOLL

 1

Zahl der  durchgeführten Kontrollen in Gaststätten, Gewerbebetrieben und auf Veranstaltungen etc. 

x

x

 

 

 ohne Ziel

 2

Quotient aus 1 und Gesamtzahl der jugendschutzrelevanten gemeldeten Gewerbebetriebe (Gastronomie, Einzelhandel, Kinos, Diskotheken).

x

 

 

 

 ohne Ziel


 

4                    Umwelt  (Abfall/Lärm)                

 

4.1              Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben

 

               

Ø      Schutz der Allgemeinheit durch Kontrolle insbesondere von Veranstaltungen, Betrieben und im öffentlichen Raum

Ø      bürgerorientierte Servicestelle

Ø      Dienstleistungsorientierte Anliegenbearbeitung hinsichtlich der Themenfelder Abfall und Lärm

Ø      Netzwerkbildung, Unterstützung und Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements

 

 

 

 

4.2              Rahmenbedingungen / Verpflichtungen

Ø      Die  Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und die Ordnungsämter führen einen regelmäßigen Erfahrungs- und Abstimmungsaustausch durch.

Ø      Bei Rechtsänderungen/ -anpassungen, die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben, informiert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz rechtzeitig und stellt frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den Ordnungsämtern. 

Ø      Die  Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nimmt bei Rechtsänderungen/-anpassungen  eine zeitnahe Auslegung vor.

 

 

 

 

4.3              Indikatoren

Bezeichnung

 

Auftragserf.

Kundenzufr.

Mitarbeiterzufr.

Wirtschaftli.

SOLL

 1

Zahl der angezeigten illegalen Ablagerungen (von Bürgern, Institutionen und Behörden)

x

x

 

 

ohne Ziel

 2

Anzahl der formellen Maßnahmen
(mündliche oder schriftliche Verwarnung, Erheben von Verwarnungsgeld und Einleiten eines Owi-Verfahrens)

x

x

 

 

ohne Ziel

 3

Zahl der Lärmanzeigen (von Bürgern, Institutionen und Behörden)

x

x

 

 

ohne Ziel

4

Anzahl der formellen Maßnahmen
(mündliche oder schriftliche Verwarnung, Erheben von Verwarnungsgeld und Einleiten eines Owi-Verfahrens)

x

x

 

 

ohne Ziel

 


 

 

5                    Verkehr               

 

5.1            Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben

 

Ø      Schutz der Allgemeinheit durch Kontrolle insbesondere des ruhenden Verkehrs und des Radfahrverbots auf Gehwegen und in Grünanlagen.

Ø      Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Ø      straßenverkehrsbehördliche Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen

Ø      Mobilität erhalten und erhöhen

Ø      Unterstützung bei der Sicherstellung von überbezirklichen und bezirklichen Veranstaltungen

Ø      Durchführung und  Weiterentwicklung von präventiven Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Sicher-

stellung der Ordnung im öffentlichen Raum

Ø      Netzwerkbildung, Unterstützung und Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements

 

 

5.2            Rahmenbedingungen / Verpflichtungen

Ø      Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Ordnungsämter führen einen regelmäßigen Erfahrungs- und Abstimmungsaustausch durch.

Ø      Bei Rechtsänderungen/ -anpassungen, die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben, informiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rechtzeitig und stellt frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den Ordnungsämtern.

Ø      Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nimmt bei Rechtsänderungen/-anpassungen eine zeitnahe Auslegung vor.

Ø      Die betreffenden Bereiche und die Ordnungsämter informieren sich gegenseitig, rechtzeitig und umfassend über Ereignisse und Veranstaltungen und koordinieren die erforderlichen Maßnahmen und Aktivitäten. Die Verkehrslenkung Berlin nimmt auf Einladung am jour fixe des Polizeipräsidenten in Berlin und der Ordnungsämter bzw. der Amtsleiterrunde der Ordnungsamtsleiter/innen teil.

 

 

 

5.3            Indikatoren

Bezeichnung

 

Auftragserf.

Kundenzufr.

Mitarbeiterzufr.

Wirtschaftli.

SOLL

 1

Anzahl der Präventivmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
(Schwerpunktaktionen, z.B. Schulwegsicherung, Kontrollen Radfahren auf Gehwegen und Grünanlagen mit Aufklärung der Verkehrsteilnehmer - Anzahl der Kontrollaktionen pro Tag/Standort -)

X

X

 

 

ohne
 Ziel

 2

Quotient aus 1 und  52 Wochen (Anzahl der Verkehrspräventivmaßnahmen pro Woche)

X

 

 

 

ohne Ziel

 

 


 

 

 

 

6                  Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Gesundheit (Nichtraucherschutz)

 

6.1            Ziele und Aufgaben der Ordnungsämter im Rahmen der gesamtstädtischen Aufgaben

Ø      Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigung sowie Schutz vor Irreführung und Täuschung, wie z. B.  durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, frei verkäuflicher Arzneimittel, Futtermittel und Tiere.

Ø      Schutz der Gesellschaft vor volks- und marktwirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen

Ø      Dienstleistungsorientierte Anliegenbearbeitung hinsichtlich Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Tier-

gesundheit

Ø      Wahrnehmung der Aufgaben des Preisrechts und Handelsklassenrechts

Ø      Schutz des Menschen vor Gefahren durch Tiere

Ø      Schutz der Tiere vor Schmerzen, Schäden und Leiden

Ø      Schutz der Allgemeinheit vor den Auswirkungen des Passivrauchens in Gaststätten durch Kontrollen vor Ort

Ø      Beratung Nichtraucherschutzgesetz

Ø      Netzwerkbildung, Unterstützung und Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements

 

 

 

6.2         Rahmenbedingungen / Verpflichtungen

Ø      Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und die Ordnungsämter führen einen  regelmäßigen Erfahrungs- und Abstimmungsaustausch durch.

Ø      Bei Rechtsänderungen/ -anpassungen, die unmittelbare Auswirkung auf die bezirklichen Ordnungsämter haben, informiert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz rechtzeitig und stellt frühzeitig Stellungsnahmeersuchen bei den Ordnungsämtern.

Ø      Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nimmt bei Rechtsänderungen/-anpassungen eine zeitnahe Auslegung vor.

 

 

 

 

6.3         Indikatoren

Bezeichnung

 

Auftragserf.

Kundenzufr.

Mitarbeiterzufr.

Wirtschaftli.

SOLL

 1

Zahl der durchgeführten Kontrollen in Lebensmittelbetrieben je VZE

x

x

 

 

ohne Ziel

 2

Anzahl der Kontrollen nach NRSG

x

 

 

 

ohne Ziel

 3

Quotient festgestellte Verstöße gegen das NRSG zu Anzahl der rauchfreien Gaststätten  (Erhebung erst, wenn Erfassung in Migewa möglich ist)

x

x

 

 

ohne Ziel


 

7                  Verfahrensregelungen

 

7.1            Ansprechpartner   

Als Ansprechpartner für die Durchführung dieser Rahmen-Zielvereinbarung werden folgende Personen benannt:

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Frau Dr. Sabine Lünser  (ZS B 3 Lü  )

Sabine.Luenser@seninnsport.berlin.de

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Frau Angelika Möllhoff (III C 3)
Angelika.Moellhoff@senbwf.berlin.de

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Herr Detlef Klaue (II E 4)
Detlef.Klaue@senwtf.berlin.de

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

Frau Beate Martonné-Kunarski (I B 32)
Beate.Martonne-Kunarski@senguv.berlin.de

Verbraucherschutz

Frau Ingeborg Cordes (IV AbtL)

Ingeborg.Cordes@senguv.berlin.de

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Herr Hans-Jürgen Frey (IV D 1)
Hans-Juergen.Frey@senstadt.berlin.de

Berliner Ordnungsämter

Herr Michael Twirdy (BA Treptow-Köpenick Ord L)

Michael.Twirdy@ba-tk.berlin.de

Als Controllinginstanz wird vom LABO folgender Ansprechpartner benannt:

Leitstelle Bürgerdienste im LABO

Herr Jürgen Freund (II B 1)

Juergen.Freund@labo.berlin.de

Daneben können für Rückfragen und Informationen, welche die fachliche Wahrnehmung der Aufgaben betreffen, weitere Ansprechpartner benannt werden.             

 

7.2            Laufzeit

Diese Rahmen-Zielvereinbarung beginnt am 01.01. 2010 und endet am 31.12.2011. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Rahmen-Zielvereinbarung bis zum Abschluss der Folgevereinbarung um drei Monate verlängert werden.

 

7.3            Berichtswesen

Die Kennzahlen aus dem Monitoring zur Zielerreichung aller Themenbereiche werden halbjährlich, spätestens sechs Wochen nach dem Stichtag (30.6. bzw. 31.12.), der Leitstelle des LABO (II B 1) zur Verfügung gestellt.  Die Leitstelle des LABO übergibt spätestens acht Wochen nach dem Stichtag die aufbereiteten ministeriellen Berichte zu allen Handlungsfeldern an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.  Die Federführung für die einzuleitenden Analysen und Auswertungsgespräche liegt bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

 

 

7.4            Nachverhandlung

Nachverhandlungen über die Rahmen-Zielvereinbarung erfolgen, wenn wesentliche Änderungen (sachliche Gründe oder finanzielle Auswirkungen) eintreten.

 

 

 

Diese Rahmen-Zielvereinbarung wird in in einem Exemplar gefertigt, das von  allen Parteien unterschrieben wird. Von dem unterschriebenen  Exemplar erhalten alle Parteien eine Kopie. Die Leitstelle des LABO erhält als Controllinginstanz unmittelbar nach Unterzeichnung ebenfalls eine Kopie dieser Vereinbarung. Die Vereinbarungspartner sind berechtigt, die Zielvereinbarung Dritten bekannt zu machen.

 

 

 

  Senatsverwaltung für

Name

Datum

Unterschrift

 

Inneres und Sport

 

Staatssekretär

Ulrich Freise

 

 

 

 

Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

Staatssekretäin

Claudia Zinke

 

 

 

 

Wirtschaft, Technologie und Frauen

 

Staatssekretärin

Almuth Nehring-Venus

 

 

 

 

Gesundheit, Umwelt und

Verbraucherschutz

 

Staatssekretär

Dr. Benjamin-Immanuel Hoff

 

 

 

 

Stadtentwicklung

 

 

Staatssekretärin

Maria Krautzberger

 

 

 

 

 

 

  Bezirksamt

Name

Datum

Unterschrift

 

Charlottenburg-Wilmersdorf  von Berlin

 

 

Bezirksstadtrat

Marc Schulte

 

 

 

Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

 

 

Bezirksstadtrat

Dr. Peter Beckers

 

 

 

 

Lichtenberg von Berlin

 

 

Bezirksstadrrat

Dr. Andreas Prüfer

 

 

 

 

Marzahn-Hellersdorf von Berlin

 

 

Bezirksstadtrat

Christian Gräff

  

 

 

 

Mitte von Berlin

 

 

Bezirksstadtrat

Carsten Spallek

 

 

 

 

Neukölln von Berlin 

 

 

Bezirksbürgermeister

Heinz Buschkowsky

 

 

 

 

Pankow von Berlin

 

 

Bezirksstadtrat

Jens-Holger Kirchner

 

 

 

 

Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksstadtrat

Thomas Ruschin

 

 

 

 

Spandau von Berlin

 

 

Bezirksbürgermeister

Konrad Birkholz

 

 

 

 

Steglitz-Zehlendorf

 

Bezirksstadträtin

Barbara Loth

 

 

 

 

Tempelhof-Schöneberg von Berlin

 

Bezirksstadtrat

Oliver Schworck

 

 

 

 

 Treptow-Köpenick von Berlin

 

Bezirksbürgermeisterin

Gabriele Schöttler

 

 

 

 

Anmerkung: Im Unterschriftsexemplar werden die  beiden Tabellen mit den Unterschriften auf die Vorder- und Rückseite eines Blattes gedruckt.

 

Anlage 1 -  Einordnungen

 

 

Einordnung der Senatsverwaltungen in den Zielvereinbarungsprozess  

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist u.a. verantwortlich für das externe Politikfeld Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Damit verbunden ist die Steuerung der einheitlichen Entwicklung der Ordnungsämter auf dem Weg zum  serviceorientierten Dienstleister der Berliner Verwaltung. Zur Stärkung dieser Steuerung werden mit der Rahmen-Zielvereinbarung einvernehmlich mit den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen  Mindeststandards festgelegt, die von besonderem gesamtstädtischen Interesse sind. Dazu gehören die Erhöhung der Dienstleistungsqualität wie auch die fachliche Entwicklung in den definierten Kernaufgaben.

 

 

Einordnung der  Ordnungsämter in den Zielvereinbarungsprozess

Die Ordnungsämter erstellen selbstständig und eigenverantwortlich die in dem Mindestaufgabenkatalog in der Anlage aufgeführten Verwaltungsleistungen. Darüber hinaus können weitere Aufgaben realisiert werden. Dabei steht die Verbesserung der Servicequalität der Dienstleistungen für den Einzelnen und die Allgemeinheit im Vordergrund. Zur Sicherstellung der gesamtstädtischen Ziele sollen die bezirklichen Ziele mit den in dieser Rahmenvereinbarung geregelten Mindeststandards abgestimmt werden. Kern sind dabei die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und die Dienstleistungsqualitäten in den Handlungsfeldern der Ordnungsämter.

Präventive Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Wohle der Allgemeinheit besitzen einen hohen Stellenwert bei den Ordnungsämtern. Dazu gehört in diesem Zusammenhang auch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit. Das zivilgesellschaftliche Engagement ist ebenfalls ein Instrument der Prävention und kann in diesem Zusammenhang gestärkt werden durch den Aufbau von Netzwerken und Einbindung der ansässigen Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Gewerbetreibenden in den  Verantwortungsprozess.

 

 

Einordnung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)

Die Leitstelle Bürgerdienste des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nimmt die Durchführungs- und Koordinierungsaufgaben bei der Umsetzung des strategischen Zieles Entwicklung der einheitlichen Struktur und Aufgabenwahrnehmung der Ordnungsämter der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wahr.
Sie moderiert die Abstimmungsprozesse der Ordnungsämter im Hinblick auf diese Zielstellung in der Rolle als zentraler Ansprechpartner und übernimmt die Koordination der Aufgaben aller beteiligten Akteure. Voraussetzung dafür ist die kontinuierliche Erhebung der erreichten Standards und deren Abgleich (Monitoring).

 

 


 

Anlage 2  - Mindestaufgabenkatalog Stand 2010/11 

 

 

 

Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

 

Sicherstellung der Ordnung im Öffentlichen Raum:

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs einschließlich Umsetzungen
  • Überwachung der Umweltzone ( 7 Bezirke )
  • Überwachung des Fließverkehrs auf Gehwegen,

                                                            in Fußgängerzonen,

                                                            in Grünanlagen

  • Kontrolle der Parkraumbewirtschaftszonen ( 6 Bezirke)
  • Bearbeitung von Haus- und Nachbarschaftslärm
  • Bearbeitung illegaler Ablagerungen von Abfall
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften des Grünanlagengesetzes
  • Feststellen von Sachverhalten bei Gefahren die von Tieren ausgehen

 

Überwachung der Einhaltung von Vorschriften des Jugendschutzgesetzes

Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes

Überwachung der Einhaltung von Vorschriften des Sprengstoffgesetzes

Überwachung von Vorschriften der Verpackungsverordnung

Gewerbeangelegenheiten einschließlich Veranstaltungen

Ausnahmen von Sonn- u. Feiertagsschutz-  u. Arbeitszeitgesetz

 

                      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fußnotenerklärung

 

 

1 (zu S. 6 Nr. 1.1.  Nr. 2 und 1.2. Nr. 1 c)

 

Die Zustimmung zur Rahmenzielvereinbarung erfolgt für die Aufgabenbereiche „Ahndung von Lärmverstößen aus Gaststätten und Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz für Veranstaltungen“ mit dem Hinweis, dass diese Zielvorgabe momentan nicht
von allen Beteiligten für vereinbar mit der Musterstruktur der Anlage zum 8. BezVGÄndG zu
§ 37 Abs. 1 Satz 1 (speziell Nr. 9 Umweltordnungsaufgaben) gehalten wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen