Drucksache - VI-1000  

 
 
Betreff: Ausnahmeregelung für Geschwisterkinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport federführender Ausschuss
25.05.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vertagt   
22.06.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
32. BVV am 31.03.2010, Antrag Fraktion der FDP

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Änderung der Einschulungsberei

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Änderung der Einschulungsbereiche für Geschwisterkinder weiterhin uneingeschränkt die Ausnahmeregelung zur Aufnahme auf die Grundschule gilt.

Begründung:

Durch Änderung des Berliner Schulgesetzes besteht die Möglichkeit, dass die Schulbehörde gemeinsame Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen einrichten kann. Für Ge­schwisterkinder könnte daher die Gefahr bestehen, einer anderen Grundschule innerhalb des gemeinsamen Einzugsbereiches zugewiesen zu werden.

 

 
 

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