Drucksache - VI-0979  

 
 
Betreff: Gefahren durch Schnee- und Eisreste für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen beseitigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
16.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
30.03.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü 90; 03.03.2010
Antrag Bü 90, 2. Ausf., 31. BVV am 03.03.2010
Änderungsantrag CDU; 3.3.10

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht:

 

  1. gegenüber den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) auf eine vollständige Beseitigung von Schnee- und Eisresten auf Gehwegen, Radverkehrsanlagen und Straßen in künftigen Wintersaisons zu drängen. Ziel ist es, dass künftig Schnee- und Eismengen entsprechend des §3 Abs. 3 StReinG nicht auf Verkehrsflächen aufgehäuft werden.

 

  1. sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass künftig für eine Einhaltung des § 3 Abs. 6 und 9 StReinG durch die BSR gesorgt wird, um eine gefahrlose Benutzung der Verkehrsanlagen auch im Winter zu ermöglichen.

 

 

 

Nach dem eingetretenen Tauwetter müssen die zurückgebliebenen Eis- und Schneereste auf den Gehwegen und den Radverkehrsanlagen

Nach dem eingetretenen Tauwetter müssen die zurückgebliebenen Eis- und Schneereste auf den Gehwegen und den Radverkehrsanlagen schnellstmöglich und unverzüglich beseitigt werden. Das Abtauen der Schnee- und Eisreste kann noch mehrere Wochen dauern, das haben die Erfahrungen in den letzten Jahren, insbesondere 2003 und 2006, gezeigt. Die durch Schmutz und Streugut dunkelfarbigen Schnee- und Eisreste stellen insbesondere für Sehbehinderte und Blinde sowie für FahrradfahrerInnen in der Dunkelheit eine große Gefahr dar, da mit diesen Hindernissen nach dem weitgehenden Abtauen der Schneedecke niemand mehr rechnet.

Die Interessen der Fahrradfahrer werden beim Winterdienst nach wie vor überhaupt nicht berücksichtigt.

Die BSR wird den Anforderungen des Berliner Straßenreinigungsgesetzes nicht gerecht. Weder die Radverkehrsanlagen auf den Straßen noch die durch Kehrmaschinen befahrbaren ausgebauten Radwege wurden von Schnee und Eis beräumt (§ 3, Abs. 9 StReinG).

 

 

 
 

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