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Drucksache - VI-0976
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Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit der Integrationsbeauftragten durch eine befristete Verstärkung in Form einer qualifizierten Sacharbeiterstelle im Umfang einer halben Stelle bis zum Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode zu unterstützen. Diese Verstärkung soll kostenneutral – etwa in Form eines Antrags auf einen Übergangseinsatz beim ZeP mit Kostenerstattung – erfolgen und zum Ende der Befristung ausgewertet werden. In dieser Legislaturperiode hat der Umfang der Tätigkeiten, Aufgaben und Zuständigkeiten der Integrationsbeauftragten unverhältnismäßig zugenommen. Ursächlich dafür sind die Tätigkeiten der Koordination, Steuerung und Durchführung des Programms „Vielfalt tut gut“, aber auch die Arbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsstelle des neu eingerichteten Integrationsbeirats und im Zuge der Arbeiten zur Erstellung des Integrationskonzeptes. Aus diesen Gründen ist eine personelle Verstärkung dieser Arbeit geboten. Dies war auch ein zentrales Ergebnis der gemeinsamen Diskussion zwischen dem Fachausschuss und dem Integrationsbeirat. Mit Blick auf die Haushaltssituation soll versucht werden, zunächst eine temporäre und kostenneutrale Verstärkung zu erreichen. |
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