Drucksache - VI-0972  

 
 
Betreff: Straßenbaumaßnahmen im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion; 03.03.2010
Antrag Linksfraktion, Grüne, SPD, 31. BVV am 03.03.2010
VzK 13 Schlussbericht BA, 33 BVV am 05.05.2010

1

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

Mit dem BVV-Beschluss Drs

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           2010

 

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI – 0972

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Straßenbaumaßnahmen im Bezirk Pankow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des am 03.03.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI – 0972:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

 

  1. Das Verfahren, das der Fachausschuss und das Bezirksamt für die Planungen von Straßenbaumaßnahmen in Sanierungsgebieten mit Drs. VI-0362 seit dem Jahr 2008 entwickelt hat, wird auch nach Auslaufen dieser Sanierungsgebiete fortgesetzt.
  2. Dieses Verfahren findet ab sofort auch ab den Entwurfsplanungen aller Straßen- und Tiefbaumaßnahmen außerhalb von Sanierungsgebieten Anwendung, die nicht in Folge von Planfeststellungsverfahren mit ihren entsprechenden förmlichen Beteiligungsregelungen durchgeführt werden.
  3. Ausgenommen bleiben Maßnahmen, die Reparaturen oder Instandsetzungen ohne Veränderungen des Verkehrsraums oder keine tiefgehenden Eingriffe in den Verkehrsraum darstellen, also Bagatellcharakter haben.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1.

Es bestand nie die Absicht, das für die Sanierungsgebiete geltende Verfahren bei Neugestaltungsmaßnahmen von Seitenräumen nach Auslaufen der Sanierungsgebiete nicht mehr anzuwenden.

 

 

Zu 2.

Es werden bereits umfangreiche Präsentationen und Abstimmungen zu jeder Neubaumaßnahme des Tiefbauamtes z. T. bereits ab der Leistungsphase Vorplanung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz durchgeführt. Zusätzliche Abstimmungen finden im Rahmen des sehr umfassenden StrABG-Verfahrens statt. Diese Verfahrensweise wird auch weiterhin fortgesetzt.

 

Zu 3.

Selbst bei Maßnahmen, die keine größeren Veränderungen des Straßenraumprofils zur Folge haben und bei denen auch nicht das umfängliche StrABG-Verfahren zur Anwendung kommt (wie z.B. jüngst bei der nördlichen Boenkestraße), werden die entsprechenden Planungen im Fachausschuss vorgestellt.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                           Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für

                                                                                    Öffentliche Ordnung

 

 
 

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