Drucksache - VI-0967  

 
 
Betreff: Vorgaben und Verfahrensweisen für die sozialverträgliche Sanierung und Modernisierung der Wohngebäude der HOWOGE im Ortsteil Buch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung und WirtschaftsförderungAusschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss StadtWi, 31. BVV am 03.03.2010

In Ergänzung und Erweiterung des Beschlusses VI-0965 sowie zur Ermöglichung eines konstruktiven an den Mieterinteressen orient

In Ergänzung und Erweiterung des Beschlusses VI-0965 sowie zur Ermöglichung eines konstruktiven an den Mieterinteressen orientierten miteinander im Ortsteil Buch erwartet die BVV Pankow die Einhaltung der folgenden Grundsätze und Vorgehensweisen im weiteren Verfahren durch die HOWOGE:

1.              Die HOWOGE wird umgehend aktiv, um soziale und finanzielle Härten für die Mieter in Buch abzuwenden und die Sanierung und Modernisierung sozialverträglich durchzuführen.

2.              Die Mieten in den von der GESOBAU erworbenen Gebäuden übersteigen in keinem Fall die ortsüblichen Vergleichsmieten.

3.              Die HOWOGE führt für den Gesamtbestand der von der GESOBAU erworbenen Wohnungen freiwillig ein in Stadtumbaugebieten zielführendes Sozialplanverfahren i. S. der §§ 171 d und 180 BauGB durch.

4.              Allen betroffenen Mietern wird eine individuelle Mieterberatung zur Berücksichtigung der sozialen Situation und der finanziellen Möglichkeiten angeboten. Sofern dies von den Mietern gewünscht wird, können sie hierfür eine eigentümerunabhängige Mieterberatung in Anspruch nehmen. Diese wird in Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow ausgewählt. Für die entstehenden Kosten kommt die HOWOGE gemäß § 180 Absatz 3 BauGB auf.

5.              In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen, so dass die Brutto-Warm-Mieten nicht über die vom Jobcenter getragenen Kosten der Unterkunft steigen.

6.              In sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen sucht die HOWOGE nach einvernehmlichen Lösungen, die den Mietern vorzugsweise den Verbleib in ihrer Wohnung gestatten. Von einer sozialen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Hierzu ist die Mieterhöhung in den betreffenden Fällen zu kappen. Alternativ sollen den Mietern andere Wohnungen der HOWOGE im Quartier angeboten werden.

7.              Neben der Umsetzung der vorgenannten Vorgaben, erwartetet die BVV die schnelle Korrektur des bisherigen Vorgehens. Dazu ist die Einhaltung der folgenden Punkte erforderlich:

·         Die HOWOGE nimmt alle Modernisierungsankündigungen, die seit November 2009 im Ortsteil Buch den Mietern zugesandt wurden, zurück.

·         Die HOWOGE nimmt auch die Modernisierungsankündigungen zurück, für die bereits eine Mieterzustimmung vorliegt.

·         Die HOWOGE nimmt in diesem Zusammenhang auch alle angestrebten Duldungsklagen zurück

·         Die HOWOGE akzeptiert auch die Rücknahme von bereits wirksamen Mietkündigungen der Mieter, die nach Erhalt der Modernisierungsankündigungen ausgelöst wurden.

·         Durch die HOWOGE werden alle betroffenen Mieter über diese Rücknahmen und Möglichkeiten unverzüglich schriftlich informiert.

8.              Die HOWOGE wird aufgefordert, eine Gesamtmieterversammlung in Buch zu einem zeitnahen Termin durchzuführen, bei der alle mietrechtlichen und bautechnischen Fragen vorzustellen und abzustimmen sind.

Der Vorsteher der BVV wird beauftragt, diesen Beschluss unverzüglich der Geschäftsführung der HOWOGE mit der Bitte um schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: 12:1:0

In der aktuellen und der letzten Legislaturperiode wurden in der BVV Beschlussfassungen zum Schutz von Mieterinteressen immer

In der aktuellen und der letzten Legislaturperiode wurden in der BVV Beschlussfassungen zum Schutz von Mieterinteressen immer von einer breiten politischen Mehrheit getragen. Vor dem Hintergrund aktueller Sanierungs- und Modernisierungsverfahren scheint dies auch weiterhin erforderlich zu sein. Hierfür müssen die politischen und gesetzlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.

Mit den Modernisierungsankündigungen und den in ihnen genanten künftigen Mietkosten hat die HOWOGE unter den Mietern im Ortsteil Buch für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Die Ankündigung und Einreichung von Duldungsklagen haben die angespannte Situation weiter verschärft. Mit dem Beschluss VI-0965 hat die BVV eine erste politische Positionierung vorgenommen. Diese Positionierung wird durch diese Beschlussfassung ergänzt und durch klare Forderungen der BVV an Verfahren und künftige Mietkosten qualifiziert und präzisiert.

Mit den aufgeführten Punkten sollen die Begrenzung der Mieten auf die Mietspiegelwerte und die Kappung der Mieten für Empfänger nach SGB II und XII sowie für weitere soziale bzw. finanzielle Härtefälle erreicht werden. Nur so kann die HOWOGE als landeseigenes Wohnungsunternehmen wieder ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden. Die aufgeführten Kappungsgrenzen wurden bereits bei anderen Modernisierungen angewendet und sind dementsprechend anerkannt.

§ 171 d BauGB sieht die Möglichkeit eines Sozialplanverfahrens in Stadtumbaugebieten vor. Unabhängig von der Frage ob es sich bei Buch um ein nach BauGB förmlich festgesetztes Stadtumbaugebiet handelt, ist die Durchführung es Sozialplanverfahren auf Gebietsebene sinnvoll. So können für die Mieterinnen und Mieter sozialverträgliche Lösungen erarbeitet werden, während das Quartier im Hinblick auf Infrastruktur und Wohnumfelder aufgewertet wird. Das Einsetzen einer eigentümerunabhängigen Mieterberatung hat sich dabei in anderen Quartieren des Bezirks bewährt. Auf diese vorhandenen positiven Erfahrungen soll zurückgegriffen werden.

 

 

 
 

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