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Drucksache - VI-0951
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0951 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Liste der beantragten und
erteilten Vorbescheide bzw. Baugenehmigungen zu Neubauvorhaben sowie erteilte
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 30. Sitzung am 27.01.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0951 – „Das Bezirksamt wird ersucht,
die Liste der beantragten und erteilten Vorbescheide bzw. Baugenehmigungen
nach §§ 64/65 der BauOBln zu Neubauvorhaben sowie der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen
weiterhin mit dem bisherigen Inhalten zur Verfügung stellen. Diese monatsweise
zu erstellenden Listen sollen den bisher ausgeteilten Baulisten in Form und
Darstellung entsprechen. Die Liste soll ab Januar 2010 Vorhaben und Vorgänge
mit folgenden Kriterien zum Inhalt haben: §
Wohnungsneubauvorhaben
nach §§ 64/65 der BauOBln ab sieben Wohneinheiten §
Neubau von
Gewerbeflächen, inkl. Handel, Büronutzung, öffentliche und private
Dienstleistungen ab 400 m² Geschossfläche sowie aller Sonderbauten nach
Maßgabe des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 5, 7, 9 bis 12, §
Umbau und
Nutzungsänderungen von Gewerbebauten ab 400 m², §
Sanierungs-
und Modernisierungsvorhaben in Wohnhäusern bzw. Wohnanlagen §
Vorhaben, die
einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung nach § 172 BauGB bedürfen ab einem
Umfang von 40 WE, §
Vermerke zu
sanierungs- oder erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalten §
die erteilten
Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Diese
monatlichen Baulisten werden den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses
(derzeit Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) sowie den
Fraktionen in digitaler Form (z. B. als pdf) bis spätestens zum 10. des
Folgemonats, erstmals für den Januar 2010, übermittelt. Darüber hinaus ist unverzüglich mit
der zuständigen Abteilung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Kontakt
aufzunehmen sowie mit den anderen Bezirken abzustimmen, wie die mit der
Einführung des elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens aufgetretenen
Probleme für ganz Berlin behoben werden können. Der BVV ist bis zur 32. Tagung
darüber zu berichten, was das Bezirksamt in dieser Angelegenheit unternommen
hat.“ – wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Liste
der beantragten und erteilten Vorbescheide bzw. Baugenehmigungen nach §§ 64/65
der Bauordnung Berlin (BauO Bln) zu Neubauvorhaben sowie der erteilten
Abgeschlossenheitsbescheinigungen wird weiterhin mit den bisherigen Inhalten
zur Verfügung gestellt. Die Zusammenstellung dieser Übersichten kann zwar mit
dem neuen elektronischen Baugenehmigungsverfahren (eBG) nicht mehr automatisch
erfolgen, es erfolgt deshalb derzeit aufwändig manuell von Hand. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Geschäftsstelle eBG, wurde am 02.03.2010
u. a. dahingehend angeschrieben, Möglichkeiten im eBG einzurichten, um die
erbetenen Daten zu erfassen, automatisch auszuwerten und übersichtlich
darstellen zu können. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft und
Stadtentwicklung |
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