Drucksache - VI-0948  

 
 
Betreff: Sicherheit während der Tiefbaumaßnahmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
16.02.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
02.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 30. BVV am 27.01.2010
Beschlussempfehlung Ausschuss Öff.Ordnung, Verkehr, 32. BVV am 31.03.2010
VzK 13 Schlussbericht BA, 35 BVV am 07.07.2010

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass während Baumaßnahmen auf öffentlichem Straßenland sichere Verkehrsweg

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Beispiele für unsichere Übergangslösungen gibt es in Pankow derzeit viele

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                       .06.2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VI-0948

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Sicherheit während der Tiefbaumaßnahmen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 32. Tagung der BVV am 31.03.2010 angenommenen Ersu­chens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-0948:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass während Baumaßnahmen auf öffentlichem Straßenland sichere Verkehrswege und insbesondere Querungs­möglichkeiten für Fußgänger und Fahrradfahrer kontinuierlich gewährleistet werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Für jede im Bezirk vom Tiefbauamt auszuführende Straßenneubaumaßnahme exis­tiert eine verkehrsbehördliche Anordnung, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigt. Jede ausführende und damit antragstellende Baufirma ist verpflichtet, die dort gemachten Auflagen und Bestimmungen einzuhalten. Unzu­lässige Verkehrseinschränkungen können bis zu einer Ersatzvornahme führen.

Es obliegt den Ordnungskräften der Polizeiabschnitte, z.B. in Zusammenarbeit bei Kontrollgängen mit der Straßenverkehrsbehörde, Verstöße gegen die verkehrsbe­hördlichen Anordnungen gegenüber den Baufirmen zu ahnden.

Darüber hinaus gehört es zur Bauüberwachung der Dienstkräfte des Tiefbauamtes oder vom Tiefbauamt für die Bauüberwachung beauftragter Ingenieurbüros, streng auf die Einhaltung der angeordneten Verkehrsführungen, insbesondere auch für Fußgänger und Radfahrer, zu achten. Während der turnusmäßigen Baubesprechun­gen wird aktenkundig auf die Einhaltung der Bestimmungen im gesamten Bereich der Baumaßnahmen hingewiesen.

 

Bei größeren Baumaßnahmen - mehr als 10 Beschäftigte über einen längeren Zeit­raum - ist das Tiefbauamt vom Gesetzgeber verpflichtet, einen Sicherheits- und Ge­sundheitsschutzkoordinator zu bestellen, der auch auf Gefahren bezüglich eventuell vorhandener Mängel in der Verkehrsführung hinweist.

 

Andererseits ist es nicht möglich, in allen Baubereichen und kontinuierlich Que­rungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Verschiedene Bauzustände führen zwangsläufig zu kurzfristigen -aber genehmigten- Änderungen und zumutbaren Einschränkungen. Allerdings ist das Bezirksamt immer bemüht, Verbesserungen für die Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Leider nicht immer führen diese Bemühungen zu Erfolgen.

 

Beispielhaft sei hier die von verschiedenen Verbänden und Bürgern geforderte Be­fahrung der Baustelle in der Berliner Straße für Radfahrer entgegengesetzt der Ein­bahnstraßenregelung angeführt. Nach nochmaliger intensiver Prüfung durch die zu­ständige Verkehrslenkung Berlin, zusammen mit der Bauüberwachung des Tiefbau­amtes, musste dieser nachvollziehbare Vorschlag aus Sicherheitsgründen als nicht realisierbar abgelehnt werden. Das Tiefbauamt hat aber in diesem Zusammenhang immer auf eine bestehende und durchaus zumutbare Alternative hingewiesen: Ab der signalisierten Passage über den Pankower Anger (Breite Straße) durch den Sei­tenweg am Bleicheröder Park über die Grunowstraße und Florastraße zur Berliner Straße.

 

Ein vergleichbares anderes Problem bestand und besteht bei der Radverkehrsfüh­rung auf dem Berlin-Usedomer Fernradweg im Zusammenhang mit der Straßenbau­maßnahme Pasewalker Straße im Bereich des Knotens mit der Schloßallee/A114-Auffahrt. Die verkehrsbehördliche Anordnung für die Umleitungsstrecke in Einbahn­straßenrichtung lässt das Radfahren gegen die Einbahnstraße (von Ost nach West) in der Schlossallee nicht zu mit dem Ergebnis, dass eine ca. 120 m lange Schiebe­strecke entsteht. Auch hier ist die derzeitige aus Raum- und Verkehrssicherheits­gründen angeordnete Führung des Gesamtverkehrs zu Gunsten einer Verbesserung für den Radverkehr mehrmals überprüft worden. In einem Ortstermin wurde nun nochmals von allen Beteiligten geprüft, ob eine alternative Führung des Ost-West-gerichteten Radverkehrs über die Galenusstraße möglich und finanzierbar ist.

Das Ergebnis ist, dass im Zusammenhang mit einer neuen signalisierten Fußgän­gerfurt (LSA-Provisorium) südlich der Schloßallee, etwa auf Höhe der Straßenbahn­haltestellen, auch der Radverkehr geführt werden soll. Nach Querung der Pasewal­ker Straße wird dann der Ost-West-gerichtete Radverkehr weiter zur und dann durch die Galenusstraße mit einer entsprechenden Wegweisung gelenkt.

 

Aus den dargestellten Problemzusammenhängen und den aufgeführten Beispielen ist erkennbar, dass das Bezirksamt alle Anstrengungen unternimmt,  auch bei schwierigen und mit umfassendem Leitungsbau verbundenen Neubaumaßnahmen möglichst sichere  Verkehrswege und Querungsmöglichkeiten auch und gerade für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Selbstverständlich ist dabei immer auch zu beachten, dass alle Baumaßnahmen unter laufendem Kfz-Verkehr (Aufrechter­haltung der Verbindungs- und Erschließungsfunktion) und Gewährleistung von Ver­kehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden müssen.

 

Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für

Öffentliche Ordnung

 

 
 

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