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Drucksache - VI-0948
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0948
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Sicherheit während der Tiefbaumaßnahmen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 32. Tagung der BVV am 31.03.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – VI-0948:
„Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass während Baumaßnahmen auf öffentlichem Straßenland sichere Verkehrswege und insbesondere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Fahrradfahrer kontinuierlich gewährleistet werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Für jede im Bezirk vom Tiefbauamt auszuführende Straßenneubaumaßnahme existiert eine verkehrsbehördliche Anordnung, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigt. Jede ausführende und damit antragstellende Baufirma ist verpflichtet, die dort gemachten Auflagen und Bestimmungen einzuhalten. Unzulässige Verkehrseinschränkungen können bis zu einer Ersatzvornahme führen. Es obliegt den Ordnungskräften der Polizeiabschnitte, z.B. in Zusammenarbeit bei Kontrollgängen mit der Straßenverkehrsbehörde, Verstöße gegen die verkehrsbehördlichen Anordnungen gegenüber den Baufirmen zu ahnden. Darüber hinaus gehört es zur Bauüberwachung der Dienstkräfte des Tiefbauamtes oder vom Tiefbauamt für die Bauüberwachung beauftragter Ingenieurbüros, streng auf die Einhaltung der angeordneten Verkehrsführungen, insbesondere auch für Fußgänger und Radfahrer, zu achten. Während der turnusmäßigen Baubesprechungen wird aktenkundig auf die Einhaltung der Bestimmungen im gesamten Bereich der Baumaßnahmen hingewiesen.
Bei größeren Baumaßnahmen - mehr als 10 Beschäftigte über einen längeren Zeitraum - ist das Tiefbauamt vom Gesetzgeber verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, der auch auf Gefahren bezüglich eventuell vorhandener Mängel in der Verkehrsführung hinweist.
Andererseits ist es nicht möglich, in allen Baubereichen und kontinuierlich Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Verschiedene Bauzustände führen zwangsläufig zu kurzfristigen -aber genehmigten- Änderungen und zumutbaren Einschränkungen. Allerdings ist das Bezirksamt immer bemüht, Verbesserungen für die Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Leider nicht immer führen diese Bemühungen zu Erfolgen.
Beispielhaft sei hier die von verschiedenen Verbänden und Bürgern geforderte Befahrung der Baustelle in der Berliner Straße für Radfahrer entgegengesetzt der Einbahnstraßenregelung angeführt. Nach nochmaliger intensiver Prüfung durch die zuständige Verkehrslenkung Berlin, zusammen mit der Bauüberwachung des Tiefbauamtes, musste dieser nachvollziehbare Vorschlag aus Sicherheitsgründen als nicht realisierbar abgelehnt werden. Das Tiefbauamt hat aber in diesem Zusammenhang immer auf eine bestehende und durchaus zumutbare Alternative hingewiesen: Ab der signalisierten Passage über den Pankower Anger (Breite Straße) durch den Seitenweg am Bleicheröder Park über die Grunowstraße und Florastraße zur Berliner Straße.
Ein vergleichbares anderes Problem bestand und besteht bei der Radverkehrsführung auf dem Berlin-Usedomer Fernradweg im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Pasewalker Straße im Bereich des Knotens mit der Schloßallee/A114-Auffahrt. Die verkehrsbehördliche Anordnung für die Umleitungsstrecke in Einbahnstraßenrichtung lässt das Radfahren gegen die Einbahnstraße (von Ost nach West) in der Schlossallee nicht zu mit dem Ergebnis, dass eine ca. 120 m lange Schiebestrecke entsteht. Auch hier ist die derzeitige aus Raum- und Verkehrssicherheitsgründen angeordnete Führung des Gesamtverkehrs zu Gunsten einer Verbesserung für den Radverkehr mehrmals überprüft worden. In einem Ortstermin wurde nun nochmals von allen Beteiligten geprüft, ob eine alternative Führung des Ost-West-gerichteten Radverkehrs über die Galenusstraße möglich und finanzierbar ist. Das Ergebnis ist, dass im Zusammenhang mit einer neuen signalisierten Fußgängerfurt (LSA-Provisorium) südlich der Schloßallee, etwa auf Höhe der Straßenbahnhaltestellen, auch der Radverkehr geführt werden soll. Nach Querung der Pasewalker Straße wird dann der Ost-West-gerichtete Radverkehr weiter zur und dann durch die Galenusstraße mit einer entsprechenden Wegweisung gelenkt.
Aus den dargestellten Problemzusammenhängen und den aufgeführten Beispielen ist erkennbar, dass das Bezirksamt alle Anstrengungen unternimmt, auch bei schwierigen und mit umfassendem Leitungsbau verbundenen Neubaumaßnahmen möglichst sichere Verkehrswege und Querungsmöglichkeiten auch und gerade für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Selbstverständlich ist dabei immer auch zu beachten, dass alle Baumaßnahmen unter laufendem Kfz-Verkehr (Aufrechterhaltung der Verbindungs- und Erschließungsfunktion) und Gewährleistung von Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden müssen.
Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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