Drucksache - VI-0942  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre 3-13/4 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee für das Grundstück Berliner Allee 300
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, Bezirksamt, 30. BVV am 27.01.2010

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   1.2010

 

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache – Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Betr.:   Verlängerung der Veränderungssperre 3-13/4 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee für das Grundstück Berliner Allee 300

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                 2010 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre 3-13/4 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee für das Grundstück Berliner Allee 300 wird als Rechtsverordnung beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 9. Dezember 2009 (Drucksache-Nr. VI-0908) die Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 3-13/4 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee für das Grundstück Berliner Allee 300 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschlossen.

 

Mit dem o.g. Beschluss hat das Bezirksamt die Rechtsverordnung über die  Verlängerung der Veränderungssperre 3-13/4 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee erlassen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Anlage: Kopie der Rechtsverordnung

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                               Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                         Bezirksstadtrat

                                                                        für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 


V e r o r d n u n g

über die Verlängerung der Veränderungssperre 3-13/4

im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee

 

Vom                             2010

 

Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom  7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

§ 1

 

Die durch Verordnung vom 26. Mai 2009 (GVBl. S. 278) erlassene Veränderungssperre 3-13/4 wird um ein Jahr bis zum 6. März 2011 verlängert.

 

§ 2

 

Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend machen;

der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

Berlin, den                               2010

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

 

                                                           

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadtrat

 

 
 

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