Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0872
Das Bezirksamt wird
aufgefordert, für das Amt für Kultur und Bildung mit Wirkung für das
Haushaltsjahr 2009 bisher gesperrte Mittel für die Medienbeschaffung wie folgt
freizugeben: Kapitel 3723 / 523 06
Medienbeschaffung Nomineller Ansatz 2009: 350.000 € bisher freigegeben: 41.000 € Weitere Freigabe bis zu: 180.000 €
Begründung zur Beschlussempfehlung Am 19.11.2009 hat der Ausschuss für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal ohne Aussprache die vorliegende
Beschlussempfehlung gefasst, die der BVV eine Ablehnung des Antrages des
Ausschusses für Kultur und Bildung empfiehlt. Bereits auf den Sitzungen am 03.09.2009, am 11.09.2009 und
am 18.09.2009 hatte der Ausschuss über diesen Sachverhalt beraten. Das
Bezirksamt stellte auf Anfrage des Ausschusses dar, dass Ausgaben zum Zweck der
Medienbeschaffung für Bibliotheken unter den Voraussetzungen der Vorläufigen
Haushaltswirtschaft nicht zulässig sei. Im Schreiben vom 09.09.2009 gab die Abteilung Finanzen,
Personal und Umwelt zu dieser Fragestellung eine schriftlich Stellungnahme ab
(siehe Punkt 4. des Schreibens vom 09.09.2009). Im Ausschuss für Kultur und
Bildung als auch auf der Sitzung am 03.09.2009 wurde durch Mitglieder des
Kulturausschusses auf zurückliegende Haushaltssituationen in
Marzahn-Hellersdorf verwiesen, die in Vorjahren im Rahmen der Vorläufigen
Haushaltswirtschaft Ausgaben für die Medienbeschaffung von Bibliotheken
getätigt haben sollten. In ihrer Stellungnahme stellt das Bezirksamt
demgegenüber dar, dass im Bezirk Marzahn-Hellersdorf in den Vorjahren zu keinem
Haushaltsjahr eine ganzjährige Vorläufige Haushaltswirtschaft bestünden habe.
So habe in allen Jahren immer ein Zeitraum bestanden, der Ausgaben für die
Medienbeschaffung ermöglicht habe. Das Bezirksamt weist in seinem Schreiben
ausdrücklich darauf hin, dass auch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die
Auffassung teile, dass unter den Bedingungen der Vorläufigen
Haushaltswirtschaft Ausgaben für die Medienbeschaffung nicht möglich seien.
Abschließend kommt die Abteilung zu der Bewertung, das der Kauf von Medien
während einer Vorläufigen Haushaltswirtschaft analog zu Art. 89 VvB nicht mit
dem Erhalt bestehender Einrichtungen zu begründen sei. Die Mehrheit des Ausschusses für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal folgte dieser Auffassung und beschloss eine
ablehnende Beschlussempfehlung zum Antrag. Begründung zum Ursprungsantrag Trotz hoher Nachfrage kann - neben den freigegebenen Mitteln
für Periodika - kein Ankauf von Medien für die Bibliotheken erfolgen. Dem
drohenden Verlust von LeserInnen und dem Sinken von Ausleihzahlen muss im Jahr
2009 mit der Freigabe eines signifikanten Teils des Erwerbungsetats begegnet
werden. Auch die zunehmenden Kooperationsbeziehungen zu Schulen und Kitas
können mit dem vorhandenen Bestand nicht mehr bedient werden. Der Ausschuss für
Kultur und Bildung fordert das Bezirksamt auf, die weitere Unterausstattung
einer wesentliche Säule der kulturellen Bildung im Bezirk, die schon mit den
Haushaltssperren der letzten Jahre entstanden ist, zu begrenzen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |