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Drucksache - V-0220
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Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin legt beim Deutschen Presserat, Postfach 7160, 53071 Bonn, umgehend
Beschwerde gegen die im Axel Springer Verlag erscheinende Tageszeitung B.Z.
ein. Anlass sind die
Titelschlagzeile der Ausgabe 200/35 vom 28. August 2002 “Der Kongo-Killer aus
Weißensee”, und der damit aufgemachte Bericht auf den Seiten 4 und 5 über einen
Mord und einen versuchten Mord. In dem Bericht wurde der Tatverdächtige, ein
schwarzer Deutscher, als “Halb-Kongolese” bezeichnet. Mit ihrer Berichterstattung
über die tragische Bluttat in Berlin-Weißensee verstieß die B.Z. vom
28.8.02 vor allem gegen Ziffer 12
(Diskriminierungsverbot) des in der Bundesrepublik geltenden Pressekodex. Abstimmung im Ausschuss: einstimmig Ziffer 12 des Pressekodex
lautet: “Niemand darf wegen seines Geschlechts oder seiner Zugehörigkeit zu
einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe
diskriminiert werden.” Die Richtlinie 12.1
(Berichterstattung über Straftaten) lautet: “In der Berichterstattung über
Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen,
ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis
des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu
beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen
schüren könnte.” Die Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin verurteilt die
tragische Bluttat in Berlin-Weißensee und spricht den Hinterbliebenen des
Mordopfers ihr tiefempfundenes Beileid aus. Die
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin sieht keinen Zusammenhang
zwischen der Tat und der Hautfarbe des Tatverdächtigen. Sie hält die
Berichterstattung für geeignet, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Berlin zu
schüren. |
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