Drucksache - V-0220  

 
 
Betreff: BVV beanstandet B. Z. wegen Verstoßes gegen den Pressekodex
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Gleichstellung und MigrationAusschuss für Gleichstellung und Migration
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.09.2002 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss Gleichstellung /Migration, 8. Tagung 11.09.02

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin legt beim Deutschen Presserat, Postfach 7160,

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin legt beim Deutschen Presserat, Postfach 7160,

53071 Bonn, umgehend Beschwerde gegen die im Axel Springer Verlag erscheinende Tageszeitung B.Z. ein.

 

Anlass sind die Titelschlagzeile der Ausgabe 200/35 vom 28. August 2002 “Der Kongo-Killer aus Weißensee”, und der damit aufgemachte Bericht auf den Seiten 4 und 5 über einen Mord und einen versuchten Mord. In dem Bericht wurde der Tatverdächtige, ein schwarzer Deutscher, als “Halb-Kongolese” bezeichnet.

 

Mit ihrer Berichterstattung über die tragische Bluttat in Berlin-Weißensee verstieß die B.Z. vom 28.8.02  vor allem gegen Ziffer 12 (Diskriminierungsverbot) des in der Bundesrepublik geltenden Pressekodex.

 

 

Abstimmung im Ausschuss: einstimmig

 

Ziffer 12 des Pressekodex lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechts oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden

 

Ziffer 12 des Pressekodex lautet: “Niemand darf wegen seines Geschlechts oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.”

 

Die Richtlinie 12.1 (Berichterstattung über Straftaten) lautet: “In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte.”

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin verurteilt die tragische Bluttat in Berlin-Weißensee und spricht den Hinterbliebenen des Mordopfers ihr tiefempfundenes Beileid aus.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin sieht keinen Zusammenhang zwischen der Tat und der Hautfarbe des Tatverdächtigen. Sie hält die Berichterstattung für geeignet, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Berlin zu schüren.

 

 
 

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