Drucksache - VI-0864  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss Rechnungsprüfung
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Rechnungsprüfung federführender Ausschuss
21.09.2011    nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin federführender Ausschuss
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Rechnungsprüfungsausschuss
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow für das Haushaltsjahr 2008 Pkt. 5
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow für das Haushaltsjahr 2008 Pkt. 8
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow für das Haushaltsjahr 2008 Pkt. 9
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow für das Haushaltsjahr 2008 Inhaltsverzeichnis
Vorlage zur Beschlussfassung; 23.09.09

siehe Anlage

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Drucksache laufend beraten und am 21.09.2011 beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis Rechnungsprüfungsausschuss:

 

JA 11  /  NEIN 0  /  ENTHALTUNGEN 0

 

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung des Jahres 2008 des Bezirkes Pankow von Berlin zu genehmigen. Von dieser Genehmigung müssen folgende Bereiche ausgenommen werden, weil keine fristgemäße Abarbeitung möglich war.

 

Das sind:

 

1.     Einzelplan 37 – Schule

2.     Einzelplan 37  - Kultur

3.     Einzelplan 39

 

Diese Genehmigungen müssen durch die Bezirksverordnetenversammlung der VII. Wahlperiode vorbereitet und genehmigt werden.

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Begründung Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Wie schon zu den Bezirkshaushaltsrechnungen der Jahre 2006 und 2007 konnten die personellen Engpässe in den dargestellten Einzelplänen noch nicht abgestellt werden. Dadurch war die Vorbereitung der Genehmigung durch die jetzige BVV nicht möglich und eine Übergabe zu Abarbeitungen in der VII. Wahlperiode unumgänglich.

 

 

 
 

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