Drucksache - VI-0862  

 
 
Betreff: Datenschutz im Unterricht mit einfließen lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2009 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion FDP, 27 Tagung, 23.09.09
VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 29. BVV, 09.12.09
VzK 13, Schlussbericht, BA, Anlage, 29. BVV, 09.12.09

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das Fragen des Datenschutz im Unt

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Der Boom von sozialen Netzwerken wie Facebook oder Myspace ist nicht mehr aufzuhalten

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                                                                                                        .12.2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.:

VI-0862/09

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

Schlussbericht

 

 

Datenschutz im Unterricht mit einfließen lassen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 27. ordentlichen Tagung am 23.09.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0862:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das Fragen des Datenschutz im Unterricht frühzeitig mit einfließen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit Schreiben vom 13.10.2009 hatte sich das Bezirksamt im Hinblick auf den genannten Beschluss der Bezirksverordneten an die für die Angelegenheit zuständige Senatsverwaltung für Bildung Wissenschaft und Forschung gewandt und darum gebeten, die Thematik in den Rahmenlehrplan-Kommissionen zu diskutieren. Das von der Staatssekretärin in der Sache ergangene Antwortschreiben – datiert am 12.11.2009 – wird nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben.

 

 

„Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass es sich bei dem verantwortungsvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit den eigenen, aber auch mit den Daten Dritter um ein wesentliches Bildungsanliegen handelt, das frühzeitig in den Unterricht einfließen muss. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist daher bestrebt, die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer entsprechend zu stärken und damit einen Beitrag zum rechtssicheren Umgang mit den digitalen Medien zu leisten. Dabei sind verschiedene Aspekte und Bereiche zu berücksichtigen, die im Folgenden kurz dargestellt werden.


 

 

1. Rechtssichere Nutzung der digitalen Medien (Medienkompetenz)

Durch die Vermittlung von Medienkompetenz, einhergehend mit der entsprechenden altersgerechten und nicht über Gebühr einengenden pädagogischen Begleitung, sollen Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit den digitalen Medien und ihren - auch kritischen oder problematischen - Inhalten lernen umzugehen. Gleichzeitig ist sicher zu stellen, dass sich die staatlichen Bildungseinrichtungen ihrer Verantwortung und des entsprechenden gesetzlichen Rahmens (Jugendschutzgesetz/JugSchG) bzw. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV)) bewusst sind. Die medienkonzeptionellen Bemühungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung berücksichtigen daher zweierlei Belange in ihrer mediendidaktischen Realisierung,

·          zum einen den Jugend-(Medien-)Schutz, d.h. die Erziehung zum rechtssicheren Umgang mit den digitalen Medien und

·          zum anderen die Erziehung zum sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit eigenen und fremden Daten.

 

1.1 Jugend-(Medien-)Schutz

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung setzt im Bereich des Jugend-(Me­dien-)Schutzes auf eine ausgewogene Kombination aus einer pädagogischen und einer technischen (=Filter) Lösung. Im Rundschreiben II Nr. 20/2004 meines Hauses vom 13. Februar 2004 über die „Regelungen für die rechtssichere Nutzung des Internets an Schulen“ wird hierzu Folgendes festgelegt: „Generell sollte der Einsatz von Kontrollen, die ohne oder mit geringeren Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler auskommen, bevorzugt werden, also beispielsweise durch den Einsatz von Filtersystemen, des Page-Labelling oder eine unmittelbare Kontrolle durch die aufsichtsführende Lehrkraft."

 

1.2 Datenschutz

Gleichzeitig müssen Schülerinnen und Schüler auf den sorgfältigen Umgang mit eigenen und fremden Daten hingewiesen werden, wobei die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen den rechtlichen Hintergrund bilden. Hier besteht großer Handlungsbedarf, da vor allem Jugendliche durch leichtfertige Angabe ihrer Daten im Internet z.B. ungewollt Verträge abschließen („Abmahnfallen“), die i.d.R. zu erheblichen Folgekosten führen. Angrenzende Bereiche, auf die die BVV in ihrem Beschluss ebenfalls hinweist und die rasch an Bedeutung zunehmen, sind u. a.

·          Nutzung von „YouTube“, „Facebook“, „Schüler-VZ“, Gefahr des „Cyber-Mobbing“ u.ä.,

·          Handynutzung (Problem „bluetoothing“, „happy slapping“ u.ä.),

·          Beachtung des Urheberrechts, z.B. bei Verkaufangeboten im Internet oder bei Gestaltung der eigenen Webpräsenz.

 

2. Qualifizierung

Um die erforderliche Kompetenz des pädagogischen Personals sicher zu stellen, ist im modularen Fortbildungskonzept des „eEducation Berlin Masterplan“ für die Qualifizierung zum „Multimedia-Teacher“ (Stufe 1 in einem vierstufigen Qualifizierungskonzept) als Pflichtmodul das Modul A6 („Recht“) im Umfang von 10 Stunden vorgesehen. Darüber hinaus wird derzeit gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) Material für eine entsprechende Lehrerfortbildung zum Thema „Datenschutz und Medienkompetenz“ erarbeitet.

 

 

3. Bisherige Maßnahmen

Als ein erster administrativer Schritt wurde das o.g. Rundschreiben II Nr. 20/2004 meines Hauses vom 13. Februar 2004 über die „Regelungen für die rechtssichere Nutzung des Internets an Schulen“ herausgegeben. Im Jahre 2006 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erstmals die „klicksafe“-Schulhofaktion (vgl. „klicksafe“-Video im Fernsehen) am „SAFER INTERNET DAY“ der Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Rheinland-Pfalz, dem Träger der Aktion, unterstützt. Die Pressemitteilung meines Hauses zum diesjährigen „SAFER INTERNET DAY“ liegt bei. In Veranstaltungen zum Masterplan wird immer wieder auf die Problematik der rechtssicheren Nutzung der digitalen Medien hingewiesen. Im letzten Jahr wurden im Rahmen eines gemeinsamen Projektes mit der fsm (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Anbieter) und der Firma Microsoft durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über 300 sog. Internauten-Koffer erworben, die u.a. kindgerechtes Informations- und Unterrichtsmaterial über den rechtssicheren Umgang mit Daten enthalten und die im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung an interessierte Berliner Grundschulen für die Nutzung im Unterricht abgegeben wurden.

 

Als gelungenes Beispiel für die adressatengerechte (gemeint sind hier Kinder und Jugendliche) Werbung für den sorgfältigen Umgang mit Daten muss hier das sog. Schweinsteiger-Video genannt werden, das unter folgender Adresse im Internet angesehen werden kann: http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/medienkompetenz/internet/videospots/

 

Abschließend kann ich feststellen, dass Ihr Anliegen in meinem Haus bereits als drängendes unterrichtliches Erfordernis aufgenommen wurde, wie ich in diesem Schreiben dargestellt habe. Darüber hinaus werde ich – Ihrer Bitte entsprechend – in geeigneter Weise dafür Sorge tragen, dass die von Ihnen angesprochene Thematik auch in den Rahmenlehrplankommissionen angemessen diskutiert wird.“

 

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadträtin für

                                                                                                Gesundheit, Soziales, Schule

                                                                                                und Sport

 

 
 

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