Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0862
Siehe
Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .12.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0862/09 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Datenschutz
im Unterricht mit einfließen lassen Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 27. ordentlichen Tagung am 23.09.2008 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0862: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat und den zuständigen Stellen dafür
einzusetzen, das Fragen des Datenschutz im Unterricht frühzeitig mit
einfließen. wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit
Schreiben vom 13.10.2009 hatte sich das Bezirksamt im Hinblick auf den
genannten Beschluss der Bezirksverordneten an die für die Angelegenheit
zuständige Senatsverwaltung für Bildung Wissenschaft und Forschung gewandt und
darum gebeten, die Thematik in den Rahmenlehrplan-Kommissionen zu diskutieren.
Das von der Staatssekretärin in der Sache ergangene Antwortschreiben –
datiert am 12.11.2009 – wird nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben. „Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass es sich bei
dem verantwortungsvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit den eigenen,
aber auch mit den Daten Dritter um ein wesentliches Bildungsanliegen handelt,
das frühzeitig in den Unterricht einfließen muss. Die Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung ist daher bestrebt, die Medienkompetenz der
Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer entsprechend zu
stärken und damit einen Beitrag zum rechtssicheren Umgang mit den digitalen
Medien zu leisten. Dabei sind verschiedene Aspekte und Bereiche zu
berücksichtigen, die im Folgenden kurz dargestellt werden. 1.
Rechtssichere Nutzung der digitalen Medien (Medienkompetenz) Durch die
Vermittlung von Medienkompetenz, einhergehend mit der entsprechenden
altersgerechten und nicht über Gebühr einengenden pädagogischen Begleitung,
sollen Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit den digitalen Medien und
ihren - auch kritischen oder problematischen - Inhalten lernen umzugehen.
Gleichzeitig ist sicher zu stellen, dass sich die staatlichen Bildungseinrichtungen
ihrer Verantwortung und des entsprechenden gesetzlichen Rahmens
(Jugendschutzgesetz/JugSchG) bzw. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder
(JMStV)) bewusst sind. Die medienkonzeptionellen Bemühungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
berücksichtigen daher zweierlei Belange in ihrer mediendidaktischen
Realisierung, ·
zum einen den Jugend-(Medien-)Schutz, d.h. die Erziehung zum
rechtssicheren Umgang mit den digitalen Medien und ·
zum anderen die Erziehung zum sorgfältigen und
verantwortungsvollen Umgang mit eigenen und fremden Daten. 1.1 Jugend-(Medien-)Schutz Die Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung setzt im Bereich des Jugend-(Medien-)Schutzes
auf eine ausgewogene Kombination aus einer pädagogischen und einer technischen
(=Filter) Lösung. Im Rundschreiben II Nr. 20/2004 meines Hauses vom 13. Februar 2004 über die
„Regelungen für die rechtssichere Nutzung des Internets an Schulen“
wird hierzu Folgendes festgelegt: „Generell
sollte der Einsatz von Kontrollen, die ohne oder mit geringeren Eingriffen in
die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler auskommen, bevorzugt
werden, also beispielsweise durch den Einsatz von Filtersystemen, des
Page-Labelling oder eine unmittelbare Kontrolle durch die aufsichtsführende
Lehrkraft." 1.2
Datenschutz Gleichzeitig
müssen Schülerinnen und Schüler auf den sorgfältigen Umgang mit eigenen und
fremden Daten hingewiesen werden, wobei die einschlägigen gesetzlichen
Grundlagen den rechtlichen Hintergrund bilden. Hier besteht großer
Handlungsbedarf, da vor allem Jugendliche durch leichtfertige Angabe ihrer
Daten im Internet z.B. ungewollt Verträge abschließen
(„Abmahnfallen“), die i.d.R. zu erheblichen Folgekosten führen.
Angrenzende Bereiche, auf die die BVV in ihrem Beschluss ebenfalls hinweist und
die rasch an Bedeutung zunehmen, sind u. a. ·
Nutzung
von „YouTube“, „Facebook“, „Schüler-VZ“,
Gefahr des „Cyber-Mobbing“ u.ä., ·
Handynutzung (Problem
„bluetoothing“, „happy slapping“ u.ä.), ·
Beachtung
des Urheberrechts, z.B. bei Verkaufangeboten im Internet oder bei Gestaltung
der eigenen Webpräsenz. 2.
Qualifizierung Um die
erforderliche Kompetenz des pädagogischen Personals sicher zu stellen, ist im
modularen Fortbildungskonzept des „eEducation Berlin Masterplan“
für die Qualifizierung zum „Multimedia-Teacher“ (Stufe 1 in einem
vierstufigen Qualifizierungskonzept) als Pflichtmodul das Modul A6
(„Recht“) im Umfang von 10 Stunden vorgesehen. Darüber hinaus wird derzeit
gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
(LISUM) Material für eine entsprechende Lehrerfortbildung zum Thema
„Datenschutz und Medienkompetenz“ erarbeitet. 3. Bisherige Maßnahmen Als ein erster
administrativer Schritt wurde das o.g. Rundschreiben II Nr. 20/2004 meines Hauses vom 13.
Februar 2004 über die „Regelungen für die rechtssichere Nutzung des
Internets an Schulen“ herausgegeben. Im Jahre
2006 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erstmals
die „klicksafe“-Schulhofaktion (vgl.
„klicksafe“-Video im Fernsehen) am „SAFER INTERNET DAY“
der Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Rheinland-Pfalz, dem Träger
der Aktion, unterstützt. Die Pressemitteilung meines Hauses zum diesjährigen „SAFER
INTERNET DAY“ liegt bei. In Veranstaltungen zum Masterplan wird immer
wieder auf die Problematik der rechtssicheren Nutzung der digitalen Medien
hingewiesen. Im letzten Jahr wurden im Rahmen eines gemeinsamen Projektes mit
der fsm (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Anbieter) und der Firma
Microsoft durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
über 300 sog. Internauten-Koffer erworben, die u.a. kindgerechtes Informations-
und Unterrichtsmaterial über den rechtssicheren Umgang mit Daten enthalten und
die im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung an interessierte Berliner
Grundschulen für die Nutzung im Unterricht abgegeben wurden. Als gelungenes Beispiel für die
adressatengerechte (gemeint sind hier Kinder und Jugendliche) Werbung für den
sorgfältigen Umgang mit Daten muss hier das sog. Schweinsteiger-Video genannt
werden, das unter folgender Adresse im Internet angesehen werden kann: http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/medienkompetenz/internet/videospots/
Abschließend kann ich feststellen,
dass Ihr Anliegen in meinem Haus bereits als drängendes unterrichtliches
Erfordernis aufgenommen wurde, wie ich in diesem Schreiben dargestellt habe.
Darüber hinaus werde ich – Ihrer Bitte entsprechend – in geeigneter
Weise dafür Sorge tragen, dass die von Ihnen angesprochene Thematik auch in den
Rahmenlehrplankommissionen angemessen diskutiert wird.“ Wir bitten,
die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit,
Soziales, Schule und
Sport |
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