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Drucksache - VI-0858
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Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur
Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der
Vorlage Wahl einer Schiedsperson für
den Schiedsamtsbezirk 10 - der Schiedsamtsbezirk
umfasst den Ortsteil Weißensee - im Bezirk Pankow 2. Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die Dauer von fünf
Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 10 - der Schiedsamtsbezirk umfasst den
Ortsteil Weißensee - im Bezirk Pankow Herr
Rainer Unglehrt Treskowstraße 27
13156 Berlin
zur Schiedsperson
gewählt.
3. Begründung
Die Wahlperiode für den
Schiedsamtsbezirk 10 endete im Juli 2009. Die bisherige Schiedsperson Herr
Manfred - Uwe Botzelmann steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Zum Zwecke der Neubesetzung
des o. g. Schiedsamtsbezirks wurde gem. § 3 Abs. 2 BlnSchAG am 17. März 2009 in
der Presse, im Internet und durch zahlreiche öffentliche Aushänge bekannt
gemacht, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger um das Amt bewerben
können. Die Bewerbungsfrist endete zunächst am 30.04.09 und wurde wegen der
geringen Resonanz noch einmal bis zum 30.06.09 verlängert. Es bewarben sich insgesamt
14 Bürgerinnen und Bürger, von denen 12 auf der Grundlage der vorgelegten
Bewerbungen am 13.08. und 20. 08.09 zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden.
Die Gespräche mit den Bewerbern führten der Leiter des Fachbereichs
Bürgerämter, Herr Schulze, die Leiterin der Zentralen Arbeitsgruppe der
Bürgerämter, Frau Tredup, die auch für die verwaltungstechnische Betreuung der
Schiedsämter zuständig ist und die Geschäftsführerin des Bundes Deutscher
Schiedsfrauen und Schiedsmänner – Bezirksvereinigung Berlin (BDS) Frau
Grasme gemeinsam. Bei der Vorauswahl der
Bewerber/innen wurden folgende Kriterien angewandt: - lassen
die dargelegten Gründe für die Bewerbung lassen deutlich erkennen, dass ein
ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe
besteht, - verfügen
sie über einschlägige Rechtskenntnisse und besitzen bereits Erfahrungen auf
diesem Gebiet (Einsatz als Schöffe, ehrenamtliche/r Richter/innen,
Streitschlichter, Mediation). Bei der Auswahl der
Bewerber/innen wurden zusätzlich folgende Kriterien zugrunde gelegt: - Bereitschaft
zur Teilnahme Fortbildungsveranstaltungen - ruhiges und sachliches Auftreten, Wortgewandtheit. Der zur Wahl vorgeschlagene
Schiedsamtskandidat erfüllt diese
Kriterien aus Sicht des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen und des BDS vollumfänglich.
Herr Unglehrt verfügt durch seine langjährige Tätigkeit im Schuldienst und vor
allem durch seine Ausbildung als Schulmediator über eine entsprechende
Vorbildung. Seit einem Jahr ist er ehrenamtlich als Schulmediator an einer
Berliner Grundschule tätig. Er zeigt ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung
der Aufgabe, ist wortgewandt und tritt sehr ruhig und sachlich auf. Der für die
Neuwahl vorgeschlagene Kandidat erklärte ferner seine Bereitschaft, sich für
die Ausübung des Schiedsamts fortbilden zu lassen. 4. Rechtsgrundlage a) § 3
Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz
(BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt
geändert durch Art. XII Nr. 43 DienstrechtsänderungsG vom 19.03.2009 (GVBl.
S. 70) b) § 9 Abs. 1
des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks- verordnetenversammlungen, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978
(GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372); c) § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung
des Gesetzes über die Entschädigung der
Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten
und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979
(GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl.165); d)
§ 12 Abs. 2 Ziffer 11, § 16 Abs. 1 c) und § 36 Abs. 2 b),
Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
vom 14.12. 2005, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom
22.10.2008 (GVBl. S. 292);
5. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Die Mittel für die Tätigkeit
der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511, Titel 41201 (5000
€) und 68579 (2000 €) veranschlagt. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen - keine - 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
- keine - 8. Kinder- und Familienverträglichkeit - entfällt - ______________________ _______________________ Matthias Köhne Martin FederleinBezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Bürgerdienste
und Wohnen |
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