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Drucksache - VI-0829
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin
2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0829 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Mehr
Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Kreuzung am S-Bahnhof
Pankow Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 28.Tagung der BVV am 11.11.2009
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache
VI-0829: Das
Bezirksamt wird ersucht, umgehend zu
prüfen, wie die problematische Verkehrssituation an der Kreuzung Granitzstraße,
Kissingenstraße, Berliner Straße verbessert werden kann, um die Verkehrssicherheit
für Fußgänger und Fahrradfahrer zu erhöhen. Der BVV
sind entsprechende Maßnahmevorschläge zur 30. Tagung am 27. Januar 2010 zu
unterbreiten.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Der hier angesprochene Knotenbereich mit den Hauptverkehrsstraßen
Berliner Straße, Kissingenstraße und Granitzstraße liegt hinsichtlich der
verkehrlichen Regelungen und auch hinsichtlich der Lichtsignalsteuerung
vollständig in der Zuständigkeit der zentralen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung
Berlin (VLB). Die VLB ist deshalb um Stellungnahme zu dieser BVV-Drucksache
gebeten worden. Die Stellungnahme liegt nunmehr vor und lautet wie folgt: „Grundsätzlich stellt eine
Lichtzeichenanlage (LZA) die sicherste aller Querungshilfen für Fußgänger dar.
In Abhängigkeit von der Größe der Kreuzung, die ausschlaggebend für die
Ermittlung der notwendigen Räumzeiten ist, sowie des Fußgänger- und
Verkehrsaufkommens (Radfahrer, öffentlicher Personennahverkehr,
Wirtschaftsverkehr und motorisierter Individualverkehr) werden für eine LZA
mehrere Signalzeitenpläne erstellt, die angepasst an das Verkehrsaufkommen zu
verschiedenen Tageszeiten geschaltet werden. Zusätzlich kann die LZA noch
verkehrsabhängig gesteuert werden. Dabei wird die LZA, zum Beispiel mit
dem Ziel Straßenbahnen und Busse zu beschleunigen so geschaltet, dass diese
Fahrzeuge, die sich über Datenfunk an der LZA anmelden, je nach aktueller
Situation den Signalablauf modifizieren, um mit möglichst geringer Verzögerung
den Knotenpunkt zu passieren. Die Beschleunigung findet jedoch nur im Rahmen
der vertretbaren Einschränkung für die übrigen Verkehrsteilnehmer statt. Gemäß Nr. 2.6.2 der Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist bei Fußgängern zu gewährleisten, dass während
der Grünzeit rechnerisch mindestens die halbe Fahrbahnbreite überquert werden
kann. Diese Vorgabe wird bei den
Fußgängergrünzeiten an allen LZA in jedem Fall eingehalten. An der
Fußgänger-Lichtzeichenanlage Granitzstraße (Kissingenstraße) ist die Grünzeit
für Fußgänger sogar so lang bemessen, dass die gesamte Fahrbahn bei Grün
überquert werden kann. In diesem
Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich an jede Grünzeit der
Fußgänger eine sogenannte Schutzzeit anschließt. Diese trägt dafür Sorge, dass
selbst die Fußgänger, welche in der letzten Sekunde der Grünphase die Fahrbahn
betreten, die für sie vorgesehenen Schutzflächen wie Gehwege oder
Verkehrsinseln sicher erreichen können, bevor der Querverkehr sein Grün
erhält bzw. sich der Fußgängerfurt nähert. Die
Fußgänger-Lichtzeichenanlage Granitzstraße (Kissingenstraße) ist mit der LZA
Berliner Straße/Florastraße-Granitzstraße koordiniert. Aus diesem Grund kann es
bedauerlicherweise auch zu einer längeren Wartezeit auf die Freigabe für
Fußgänger kommen. Bei einem Verzicht auf eine Koordinierung wäre die Gefahr von
Rotlichtverstößen vermutlich noch höher. Im Rahmen
des durch das Bezirksamt Pankow von Berlin geplanten Umbaus der Berliner Straße
erfolgt eine Neuplanung der LZA Berliner Straße/Florastraße-Granitzstraße. Hierbei
wird sowohl die Sicherheit der querenden Fußgänger entsprechend berücksichtigt,
als auch verbesserte Radverkehrsführungen im Bereich des LZA-Teilknotens
Berliner Straße-Granitzstraße. Hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Verkehrsregeln
weise ich auf die Zuständigkeit der Polizei hin.“ Diese
Ausführungen nimmt das Bezirksamt zur Kenntnis. Die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit des Bezirks wird sich im Rahmen des
Baufortschritts mit weiteren Optimierungsmöglichkeiten beschäftigen. Wir bitten, damit das Ersuchen als erledigt zu
betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen
keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung |
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