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Drucksache - VI-0804
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0804 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Kurt-Tucholsky-Bibliothek bleibt an VÖBB angeschlossen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der Sitzung am 17.06.09 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0804 Das Bezirksamt setzt sich
unverzüglich dafür ein, dass die Kurt-Tucholsky-Bibliothek (KTB) im Verbund der
öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) verbleiben kann. Dafür sollen folgende
Maßnahmen umgehend ergriffen werden: - Das Bezirksamt wird sich
beim Senat für die schnellstmögliche Erarbeitung einer datenschutzrechtlich gesicherten
Grundlage einsetzen, die ehrenamtlich unterstützten Bibliotheken eine
Möglichkeit zum Verbleib im VÖBB gewährleistet und beim Berliner
Datenschutzbeauftragten eine Stellungnahme zur Duldung der KTB innerhalb
des VÖBB erwirken. - Das Bezirksamt wird umgehend
prüfen, ob die KTB zum Pilotprojekt einer vorzeitigen RFID-Einführung werden kann. - Sollte bis zu nächsten
Tagung der Verbundkonferenz der drohenden Ausschluss aus dem VÖBB nicht zu verhindern
sein, wird das Bezirksamt – bis eine endgültige Lösung zum Verbleib der
Bibliothek im VÖBB greifen kann – wie von der Verbundkonferenz
gefordert unverzüglich ein/e bezirkliche/r Mitarbeiter/in in die KTB
entsenden. Der BVV ist zur 26. Tagung zu
berichten. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Im Ergebnis der VÖBB-Verbundkonferenz vom 03.07.09 ist in Abstimmung mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verabredet worden, die beiden ehrenamtlich geführten Bibliotheken in Pankow und Tempelhof-Schöneberg nicht vom Verbund auszuschließen, sofern entweder eine technische Lösung die datenschutzrechtlichen Bedenken berücksichtigt oder aber hauptamtliches Personal zum Einsatz kommt. Nach Konsultation mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Dr. Dix, konnte eine Regelung wie folgt vereinbart werden: da die derzeitige Praxis nicht als datenschutzkonform bewertet wird, soll schnellstmöglich eine technisch unbedenkliche Lösung durch eingeschränkte Zugriffsrechte realisiert werden. Da dieses erst im Zuge eines neuen Software-Releases Ende 2010 erfolgen kann, wird bis dahin die laufende Praxis nicht beanstandet, wenn während der Ausleihzeiten ein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter/in die personenbezogenen Vorgänge selbst vornimmt oder beaufsichtigt. Die Umsetzung dieser Übergangsphase soll durch ZeP-Kräfte erfolgen. Nachdem ein erster Antrag vom ZeP abgelehnt worden ist, wird ein erneuter Antrag seitens des Bezirksamtes erfolgen.
Die Einführung der RFID-Technologie und die damit verbundene Aufstellung von Selbstverbuchungsautomaten ist nicht geeignet, die im Raume stehenden datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen, da in der Kurt-Tucholsky-Bibliothek eine Ausleih-Verbuchung durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter an so genannten Mitarbeiterarbeitsplätzen auch nach der Einführung von RFID erfolgen wird. Die persönliche Betreuung der Nutzer durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter ist ein unverzichtbarer Standard einer Stadtteilbibliothek. Da das Thema zukünftig über die weitere Berichterstattung zur Drs. VI-0851 erfolgen wird, bitten wir die Berichterstattung zur Drucksache VI-0804 als abgeschlossen zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Für 2010 sind im Haushaltsplan 22.000 Euro eingeplant (Kapitel 3723/51143) Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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