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Drucksache - VI-0798
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .02. 2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksachen
: VI-0687 VI-0798 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Parkraumbewirtschaftung
und Verkehrsmanagement
im Gleimviertel Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung der in der Sitzung am 17.06.2009 angenommenen Beschlussempfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0687 das
Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen Schritte einzuleiten, um für die
Gebiete des Ortsteils Prenzlauer Berg mit dem größten Parkdruck eine
Parkraumbewirtschaftung einzuführen. Das
Bewirtschaftungsgebiet wird im Westen und Süden durch die Bezirksgrenze zum
Bezirk Mitte, im Osten durch die Greifswalder Straße und im Norden durch den
S-Bahnring begrenzt. Die Gebiete
zwischen Greifswalder Straße, Straße am Friedrichshain/Kniprodestraße und
S-Bahnring sowie die Gebiete Humanplatz (im Norden bis zur Wisbyer Straße) und
Arnimplatz (im Norden bis zur Ibsenstraße/Stavanger Straße) werden auf mögliche
Verdrängungseffekte des ruhenden Verkehrs hin untersucht. In einem
Teilbereich zwischen der Bezirksgrenze zu Mitte im Westen und Süden, dem
S-Bahnring im Norden und der Prenzlauer Allee im Osten wird die Parkraumzone
bis 24 Uhr, im restlichen Gebiet bis 22 Uhr bewirtschaftet. Die
Wirtschaftspläne der Parkraumbewirtschaftung werden finanziell und personell
gegenüber dem Bezirkshaushalt abgeschottet. Der
Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ist regelmäßig
zu informieren, insbesondere über den Stand der Wirtschaftsplanung.“ und des in
der Sitzung am 17. 06. 2009 angenommenen Antrages der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-0798: „Das
Bezirksamt wird ersucht, im Zuge der detaillierten Umsetzungsplanung der
Parkraumbewirtschaftung Maßnahmen zu entwickeln und zu prüfen, die dazu
geeignet sind, den an Spiel- und Veranstaltungstagen in der Max-Schmeling-Halle
erheblichen Kraftverkehr und Parkdruck dauerhaft zu vermindern. Diese Prüfung
soll insbesondere die sinnvolle räumliche Anordnung exklusiver Parkrechte für
Anwohner im Zuge der Parkraumbewirtschaftung sowie eine erweiterte Kontrolle
des ruhenden Verkehrs an besonders belasteten Tagen einschließen.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Entsprechend
der Beschlussempfehlung und des Antrages der BVV hat das Bezirksamt im
Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftplanes für die
Parkraumbewirtschaftung sowohl die Grenzen des künftig zu bewirtschaftenden
Gebietes festgelegt und auf dieser Basis die Berechnungen angestellt als auch
im Wirtschaftsplan die finanziellen Mittel für die im Ersuchen ausgewiesenen
Beobachtungsgebiete verankert. Nach
intensiver Debatte, Beratung mit dem Bezirk Mitte und reiflicher Abwägung ist
das Bezirksamt zu dem Schluss gekommen, dass den in der Beschlussempfehlung
empfohlenen Unterschieden in der Bewirtschaftungszeit nicht gefolgt wird. Diese
Unterschiede würden zu Verdrängungseffekten nach 22 Uhr in die dann nicht mehr
bewirtschafteten Zonen führen. Der Beschlussempfehlung der BVV ist zu
entnehmen, dass Verdrängungseffekte möglichst auszuschließen sind. Das
Bezirksamt hat daher als verkehrssteuerndes Element eine differenzierte
Gebührenhöhe in Betracht gezogen, erörtert, geprüft und entschieden. Diese ist
im Wirtschaftplan für die Parkraumbewirtschaftung bereits ausgewiesen. Für das
Gebiet Gleimviertel erwägt das Bezirksamt für die Zeiten vor, während und nach
den Veranstaltungen in der Max-Schmeling-Halle den im Rahmen der
Gebührenordnung höchst möglichen Gebührensatz zu erheben, um die im Antrag
formulierten Ziele zu erreichen. Die Umsetzung durch die direkte Ansteuerung
und damit gezielte Einstellung der Parkscheinautomaten ist technisch kein
Problem. Diese
Erwägung hat allerdings noch keine Berücksichtigung im Wirtschaftsplan gefunden,
da die Planungen der Veranstaltungen in der Max–Schmeling–Halle für
Ende 2010 und das Jahr 2011 bisher noch nicht verbindlich festliegen und hier
erst Erfahrungen gesammelt werden müssen. Mit der
Entscheidung zur Drucksache VI-0893 „Wirtschaftsplan für die
einzuführende Parkraumbewirtschaftung“ sind von der BVV weitere Eckpunkte
wie die Zonenabgrenzung, die Bewirtschaftungszeiten, die Gebührenhöhen, den
notwendigen Personalbedarf usw. beschlossen worden. Auch sind mit dieser
Beschlussfassung die notwendigen nächsten Schritte beauftragt worden. Am
27.01.2010 hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dem Antrag des
Bezirksamtes Pankow zur Ermächtigung außerplanmäßiger Ausgaben im notwendigen
Umfang für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Jahre 2010 zugestimmt.
Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Das
Bezirksamt bittet, die beiden Drucksachen damit als erledigt zu betrachten
und die laufende Berichterstattung zur
Einführung der Parkraumbewirtschaftung auf die Drucksache VI -0893 zu
fokussieren. Haushaltsmäßige
Auswirkungen siehe Drs.
VI-0893 Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche
Ordnung |
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