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Drucksache - VI-0795
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . 2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0795 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Beidseitige
Verbindungskurve zur besseren Verknüpfung der Straßenbahnlinien umgehend bauen Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In
Erledigung der in der Fortsetzung der 25. Tagung der BVV am 01.07.2009
beschlossenen Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung – VI-0795: „Die
Bezirksverordnetenversammlung fordert, bei den geplanten Gleiserneuerungen bei
der Straßenbahn durch die BVG zwischen Berliner Straße / Schönhauser Allee und
Wisbyer Straße eine Gleisverbindung zu schaffen, um bereits kurzfristig eine
Verknüpfung zwischen dem Angebot der Straßenbahnlinien M1, M2 und 50
entsprechend dem Beschluss der BVV, Erhaltung und Ausbau des Straßenbahnnetzes
im Bezirk Pankow, Das Bezirksamt wird
beauftragt, der BVG den Beschluss zu übermitteln und sich in diesem
Zusammenhang bei der BVG und der Senatsverwaltung für eine Verknüpfung und
Verbesserung des Angebotes von M1, M2 und 50 entsprechend des Beschlusses der
BVV, Drs. VI-0153 einzusetzen. Dieser Beschluss ergänzt den
Beschluss Drs. VI-0153.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Mit Schreiben vom 17.08.2009
wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII und die BVG um
kurzfristige Stellungnahme zur Drucksache gebeten. Die Antworten sind am28.08.2009 (BVG) und am 10.09.2009
(Sen Stadt) im Tiefbauamt eingegangen. Nachfolgend werden beide Stellungnahmen
aufgeführt. BVG: Die BVG befürwortet den Bau der doppelgleisigen
Verbindungskurve Berliner Straße / Wisbyer Straße. Die Erstellung der
Planunterlagen wird derzeit innerhalb der BVG vorangetrieben. Diese zusätzliche
Verbindung dient zunächst betrieblichen Zwecken. Eine spätere Nutzung als reguläre Linienverbindung
wird jedoch nicht ausgeschlossen. Derzeit wird unter Federführung der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung der neue Nahverkehrsplan 2010 bis 2014 vorbereitet. In
diesem Zusammenhang ist auch über konzeptionelle Änderungen im Angebot der
Straßenbahn zu befinden. Inwieweit die vorgeschlagenen Linienverknüpfungen im
Pankower Raum verkehrlich und wirtschaftlich sinnvoll sind, bedarf noch einer
eingehenden Bewertung. Mit der Planfeststellungsbehörde wurde verabredet, ein
Planfeststellungsverfahren in vereinfachter und zeitlich verkürzter Form
durchzuführen. Die dafür erforderlichen Gutachten werden in Kürze beauftragt. Die Erneuerung der vorhandenen Weichen auf dem
Knotenpunkt ist terminlich an die bis in die zweite Jahreshälfte 2010
reichenden Sanierungsmaßnahmen des U-Bahn-Viaduktes gekoppelt. Sollte zu diesem
Zeitpunkt der Planfeststellungsbeschluss noch nicht vorliegen, werden bei der
Erneuerung der Weichen die zukünftigen Bogengleise bereits vorgerüstet, so dass
ihr Einbau später nicht zu einer wesentlich neuen Sperrung der M 13 führen
wird. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Gegen die Errichtung einer zweigleisigen Verbindung
zwischen den vorhandenen Straßenbahngleisen in der Wisbyer Straße und in der
Schönhauser Allee Nord bestehen keine Vorbehalte aus der Sicht der
Senatsverwaltung. Wird die neue Gleisverbindung wie vom Senat geplant,
zunächst nur für betriebliche Zwecke genutzt, können von der BVG durch die
Vermeidung von Umwegfahrten beim Aus- und Einrücken Betriebsleistungen
eingespart werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
werden in zurzeit laufenden Untersuchungen Veränderungen der Linienführung im
Bestandsnetz der Straßenbahn geprüft, unter anderem auch solche, die über die
oben genannte neue Eckverbindung realisiert werden können. Da die Ergebnisse
der Untersuchungen erst Ende 2009 erwartet werden, kann sich der Senat erst
danach zur Verknüpfung der Angebote der Straßenbahnlinien M 1, M 2 und 50
äußern. Das Anliegen des Ersuchens wurde damit durch die
obigen Stellungnahmen positiv beschieden. Die Beilegung von möglichen
Interessenkonflikten mit den Umbauplanungen der Lichtsignalanlage durch die bei
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelte Verkehrslenkung Berlin
sollte unter der Priorität der Verbesserung der Flexibilität des öffentlichen
Nahverkehrs erfolgen. Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu
betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
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