Drucksache - VI-0789  

 
 
Betreff: Raumüberlassung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
25.06.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FDP, 17.06.09

Das Bezirksamt wird ersucht

Das Bezirksamt wird ersucht

in Anlehnung an die im Rat der Bürgermeister am 26.03.2009 beschlossenen Handlungsempfehlungen – „Vereinbarungen zu einem gemeinsamen und einheitlichen Vorgehen der Bezirksämter im Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen von öffentlich- rechtlichen Räumen“ - wird im Bezirk Pankow Anmietungsversuchen aller Extremisten, Antisemiten und Rassisten entgegnet.

 

Eine Arbeitsgruppe der Bezirksjuristen hat für die Bezirke Handlungsempfehlungen entwickelt, die es ermöglichen sollen, Anmiet

Eine Arbeitsgruppe der Bezirksjuristen hat für die Bezirke Handlungsempfehlungen entwickelt, die es ermöglichen sollen, Anmietungsversuche von öffentlich-rechtlichen Veranstaltungsräumen durch Organisationen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden, zu verhindern, bzw. zu begrenzen.

Der Rat der Bürgermeister hat auf seiner Sitzung am 26.03.2009 diese Handlungsempfehlungen zur Kenntnis genommen und den Bezirksämtern empfohlen, die erarbeiteten Handlungsempfehlungen anzuwenden. Diese Handlungsempfehlungen sehen im Einzelnen den Erlass einer Nutzungs- und Entgeltverordnung vor, auf deren Grundlage Überlassungsbescheide bzw. Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen, bzw. Ablehnungen oder Widerrufe der Überlassungsbescheide ausgestellt werden können.

In § 3, Absatz 1 dieses Entwurfs der Nutzungsverordnung ist festgehalten: „Veranstaltungen dürfen keine rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte haben. Weder in Wort noch in Schrift oder durch angebotene Medien dürfen die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht und verletzt werden, dürfen Krieg und Gewalt verherrlicht werden und darf zur Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen werden.“

 

 

 

 
 

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