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Drucksache - VI-0725
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin, An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß §§ 16 BezVG,
35 AG KJHG 1. Gegenstand
der Vorlage: Feststellung der Beendigung des Amtes eines Bürgerdeputierten des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der BVV und Vorschlag zu dessen Ersatzwahl für die VI. Wahlperiode 2.
Beschlussentwurf: 3. Begründung: Gemäß § 70 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Gemäß § 35 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss sechs Bürgerdeputierte an, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit. Am 05.12.2006 wurde Herr Thomas Bohla gemäß § 35 Abs. 6 Satz 1 AG KJHG auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als Bürgerdeputierter von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für die Dauer der VI. Wahlperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss gewählt. Herr Thomas Bohla hat am 31.01.2009 gemäß § 24 Abs. 1 a) i.V.m. § 25 Abs. 3 BezVG dem Vorstand der BVV schriftlich den Verzicht der Amtsausübung erklärt. Gemäß § 25 Abs. 1 BezVG ist die Feststellung zu treffen, dass das Amt des Thomas Bohla seit dem 31.01.2009 beendet ist. Scheidet ein gewähltes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vorzeitig aus, so sollen die im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 35 Abs. 6 Satz 4 AG KJHG für die Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen. Die Benennung der Mitglieder soll gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen (§ 35 Abs. 9 Satz 1 AG KJHG). Mit Schreiben vom 05.03.2009 wurden die dem Jugendamt bekannten anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gebeten, jeweils mindestens zwei Personen für die Ersatzwahl des ausgeschiedenen Herrn Bohla vorzuschlagen. Bis zum 17.4.2009 gingen die aus der Anlage ersichtlichen Vorschläge ein. Die vorgeschlagenen Personen können gemäß § 22 BezVG das Amt eines/r Bürgerdeputierten ausüben, denn sie haben das 18. Lebensjahr vollendet, ihre Haupt-wohnung in Berlin, gehören nicht dem Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung an, sind nicht im Bezirksamt Pankow als Angestelle/r oder Beamter/in tätig und nicht Mitglied oder Prüfer des Rechnungshofes. 4.
Rechtsgrundlage: 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: 6.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen: 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:
entfällt Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Übersicht: Bewerbungen zur Nachwahl eines
Bürgerdeputierten 2009
Stand: 17. April 2009 |
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