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Drucksache - VI-0717
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 23.08.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0717/09
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kulturhaus Weißensee
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.06.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 0717:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, die notwendigen Voraussetzungen für die Ansiedlung ‚Die Möwe’ im Kulturhaus Peter Edel zu schaffen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hatte mit Beschluss Nr. VI -1120/2010 vom 09.03.2010 und Beschluss Nr. VI - 1289/2010 vom 17.08.2010 die Konditionen für den Erbbaurechtsvertrag zum Grundstück Berliner Allee 123, 125 bestimmt. Im Rahmen der anschließend geführten weiteren Vertragsverhandlungen begehrte die Erbbauberechtigte die Aufnahme zusätzlicher bzw. neuer Regelungen in den Erbbaurechtsvertrag, die von den bisherigen Bezirksamtsbeschlüssen nicht gedeckt waren. Den geänderten vertraglichen Regelungen wurde nach umfassender Prüfung und Diskussion durch das Bezirksamt mit Beschluss Nr. VI -1576/2011 vom 21.06.2011 zugestimmt. Wären die von der Erbbauberechtigten geforderten Zusatzvereinbarungen nicht beschlossen worden, so wären die Verhandlungen zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages mit dem Ziel der Ansiedlung des Schauspielhauses „Die Möwe“ gescheitert.
Parallel geführte Gespräche mit einem Investor zu einer eventuellen Übernahme des Erbbaugrundstücks zur Nutzung als Schauspielhaus blieben erfolglos, da das Rechtsgeschäft in keiner Weise wirtschaftlich tragbar wäre (hohe Sanierungskosten, geringe Mieteinnahmen).
Die letzten Schritte zur Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages werden nun zügig abgearbeitet.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
stehen in Abhängigkeit vom zu schließenden Erbbaurechtsvertrag und sind derzeit noch nicht konkret zu beziffern, da das Erbbaugrundstück erst auf Kosten der Erbbauberechtigten vermessen wird
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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