Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0701
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Wärmeisolierung bezirkseigener Gebäude |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 01.04.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0701/2009
„Das Bezirksamt wird ersucht, einen Bericht zum Stand der Wärmeisolierung bezirkseigener Gebäude vorzulegen.
In diesem Bericht ist jährlich über den Stand der Wärmeisolierung zu informieren. Dabei sind die betroffenen Gebäude und die Ausstattungsstandards geordnet nach Abschlussjahr der Maßnahmen darzustellen. Weiterhin sind die laufenden Arbeiten und die Planung darzustellen.
Der Bericht sollte nach Möglichkeit im Rahmen des Energieberichtes vorgelegt werden.
Sollte der Energiebericht für das Jahr 2009 nicht zum 01.09.2009 vorgelegt werden können, so ist der Bericht zur Wärmeisolierung an bezirkseigenen Gebäuden unabhängig vom Energiebericht zum 01.09.2009 der BVV vorzulegen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der vorliegende Schlussbericht stellt den aktuellen Bearbeitungsstand der energetischen Sanierung von bezirklichen Gebäuden dar. Grundsätzlich ist anzumerken, dass alle Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden gemäß der jeweils geltenden Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEv) durchgeführt werden.
Auf der Basis der für das Land Berlin ins Leben gerufenen „Steuerungsgruppe Sanierungsfahrplan für Gebäude des Landes Berlin“ findet gegenwärtig eine Vorabstimmung zu möglichen landesweit einheitlichen Rahmenbedingungen und energetischen Standards für Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden statt. Die Steuerungsgruppe hat 2016 bereits zweimal getagt, weitere Sitzungen folgen. Darüber hinaus befindet sich in diesem Zusammenhang auch das Thema eines zentralen Energiemanagements zu aktuellen Entwicklungen bei der Neukonzeption der Energiewirtschaftsstelle (EWS-Datenbank) im Aufbau. Hier werden die Verbrauchsdaten für Strom, Gas und Fernwärme für alle Liegenschaften des Landes Berlin objektbezogen abgebildet. Die Zielsetzung der Einführung einheitlicher Standards für Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden besteht darin, baufachliche Aspekte, Energieverbrauch und konkrete Effizienzvorgaben sowie ablauftechnische Vorgaben zu vereinheitlichen und verbindlich in Anwendung zu bringen. Ein erster Schritt wird sein, alle betroffenen Gebäude, die mehr als 250 m² Nettogeschossfläche aufweisen, zu ermitteln und eine Erhebung der Verbrauchsdaten von 2010 an in einer Datenbank zu erfassen.
Mit der schrittweisen Umsetzung dieses Sanierungsfahrplanes und der Erarbeitung der o. g. Datenbank wird es zukünftig möglich sein, die regelmäßig fortzuschreibenden Gebäudedaten in weitaus detaillierter und somit aussagekräftiger Form darzustellen. Die Datenbank ist Grundlage für das Erreichen der Klimaziele des Landes Berlin und soll auch den jeweiligen Anteil der Bezirke bezüglich der CO2 Emission anzeigen. Das Bezirksamt Pankow erhält einen sogenannten Clientenzugriff auf diese Datenbank und wird damit in die Lage versetzt, die jeweils aktuellen Gebäudedaten einzusehen bzw. abzurufen.
Das Bezirksamt wird ab 2018 der BVV in geeigneter Form einen Auszug aus der Datenbank mit den aktualisierten Gebäudedaten regelmäßig zukommen lassen.
Durch das von der Bundesregierung geplante Gebäudeenergiegesetz 2018 (GEG) wird es Änderungen beim Berechnungsverfahren zur Energetischen Bewertung bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen geben, die eine Reduzierung des Primärenergieverbrauches zum Ziel haben. Dieses Gesetz soll ab 2018 für alle Maßnahmen verbindlich sein.
In diesem Zusammenhang wird die Wirtschaftlichkeit von Energie-Contracting im Besonderen bei Blockheizkraftwerken (BHKW) nach Vorlage der Gesetzesänderungen geprüft.
Der neu eingestellte Energiemanager soll die Maßnahmen nach den §§ 7, 8 und 9 des EWG Berlin unterstützen und das bereits im Bezirk etablierte externe Energiemanagement überwachen. Weiterhin sollen durch ihn die energetischen Wartungen von Kälte- und Lüftungsanlagen überwacht werden.
Zum Verständnis der beigefügten Tabelle ist anzumerken, dass der Eintrag „nein“ in der Spalte „energetische Sanierung – durchgeführt“ nicht bedeutet, dass es an diesem Gebäude keinerlei Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit gab. Beispielsweise wurde an der „Grundschule an der Marie“ nach der Nutzungsänderung (ehemalige Poliklinik) vor Wiederinbetriebnahme als Schule eine nach den in den 1990-iger geltenden Standards ausgeführte Sanierung vorgenommen. Eine energetische Sanierung im Sinne der EnEV erfolgte nicht, da diese noch nicht existierte. Dennoch verfügt diese Schule über eine moderne Heizungsanlage mit Einzelraumregelung. Die Fragen dieser Drucksache beziehen sich jedoch auf wärmeisolierende Maßnahmen, so dass damit dieses Schulgebäude aus dem Raster fällt.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anhang
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad | X |
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- Wasserverbrauch | X |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
| X | X |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X |
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- Schadstoffe - Lärm |
| X | X |
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| X |
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| X |
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| X |
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