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Drucksache - VI-0679
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0679/09 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Chance zur Verbesserung des
Schulessens nutzen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 22. ordentlichen Tagung am
04.03.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache Nr.: VI-0679: Das Bezirksamt wird ersucht, 1. Die Stufe 1 der »Qualitätsstandards für die
Schulverpflegung« der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird als
Mindestanforderung für alle Anbieter in den Ausschreibungen festgesetzt. 2. Der empfohlene Bio-Anteil wird in den Ausschreibungen
darüber hinaus mit 20 % angesetzt. Allerdings sollten besonders die im
konventionellen Anbau stark belasteten Anteile wie Salat, Erdbeeren, Paprika,
Tomaten vorrangig durch Bio-Produkte ersetzt und regionales Gemüse (Vermeidung
von Unreifgeerntetem, das für lange Transportwege unvermeidlich ist) vor
Trockenprodukten bevorzugt werden. Die Kennzeichnung des Bio-Anteils sollte
Standard sein. 3. Der BVV-Beschluss VI-0402 »Gentechnikfreie Kantinen«
ist auch auf die Ausschreibungen für das Schulessen anzuwenden. 4. Das Bezirksamt wird ferner ersucht, dafür Sorge zu
tragen, dass nach Möglichkeit den einzelnen Schulen die Wahl darüber überlassen
wird, welche der Anbieter, die den Ausschreibungskriterien entsprechende
Angebote vorgelegt haben, sie für ihre jeweilige Schule nutzen möchten. Von
Losen über mehrere Einrichtungen ist künftig abzusehen. Entscheiden sich mehrere
Schulen für den gleichen Anbieter, spricht dann nichts gegen eine
Zusammenfassung. 5. Das Bezirksamt wird ersucht, sicherzustellen, dass
eine wirksame und transparente Teilnahme der Schulen an der Auswahl des
jeweiligen Anbieters gewährleistet wird. Effizient könnte ein unangemeldetes
Verkosten in solchen Schulen sein, die bereits von den in die engere Auswahl
gekommenen Anbietern beliefert werden. 6. Bei den Ausschreibungen sollen kleine Wettbewerber
nicht durch die Ausschreibungspraxis benachteiligt werden 7. Zur Information der interessierten Öffentlichkeit wird
das BA ersucht, gemeinsam mit der Vernetzungsstelle Schulessen e.V.
unverzüglich eine Informationsveranstaltung zu realisieren, die Aufklärung über
Verfahren, Probleme, Möglichkeiten und zeitliche Abläufe bei der Neuvergabe der
Aufträge zur Essensversorgung gibt. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu 1. Die Einhaltung der "Qualitätsstandards für
Schulverpflegung" stellt eine Mindestanforderung dar; als solche ist sie Bestandteil
der Leistungsbeschreibung. Zu 2. und 3. Die Forderungen zu 2 und 3 sind Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen. 20 % Bio-Anteil und
gentechnikfreies Essen sind als „K. o.“ - Kriterien ebenfalls
Bestandteil der Ausschreibung. Zu 4. bis 7.
Hierzu wurde der BVV gegenüber im Wesentlichen am 17.06.2009
berichtet. In chronologischer Reihenfolge werden weitere Aktivitäten
aufgelistet: Die Ausschreibung erfolgt in Einzellosen (42 Schulen = 42
Lose). Benachteiligungen sind damit ausgeschlossen.
Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu
betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen z.Z. nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit Eine
größere Mitsprachemöglichkeit der Schulen bei der Auswahl der Cateringfirma
führt zu einer höheren Akzeptanz des Angebots und zu einer Identifikation der
Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern mit einem
gesunden Mittagessen und stellt somit einen Beitrag für eine
gesundheitsförderliche Ernährung dar. Matthias Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Gesundheit,
Soziales, Schule und
Sport |
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