Drucksache - VI-0666  

 
 
Betreff: Weg zur Schulzestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
12.03.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
26.03.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Natur mitberatender Ausschuss
19.03.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mitberatender Ausschuss
17.03.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
23.04.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.05.2009 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2009 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs VI-666 - Antrag Fraktion CDU 22. BVV am 04.03.09
BE Aussch. Fin..., 24. Tagung, 13.05.2009
VzK 13, ZB, 28. BVV, 11.11.09
VzK 13 Schlussbericht Bezirksamt, 34 BVV am 09.06.2010

Das Bezirksamt wird ersucht, die historische Wegebeziehung zwischen dem S – Bahnhof Wollankstraße und der Schulzestraße wieder

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die ehemals vorhandene direkte Durchwegung vom S – Bahnhof Wollankstraße zur Schulzestraße wurde mit dem Bau der Mauer unmögli

Bezirksamt Pankow von Berlin           .05.2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: VI-0666

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Weg zur Schulzestraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 13.05.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 0666

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die historische Wegebeziehung zwischen dem            S-Bahnhof Wollankstraße und der Schulzestraße wieder herzustellen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Möglichkeiten zur Schaffung einer weiteren, sinnvollen Zuwegung zwischen Schulzestraße und dem S-Bahnhof Wollankstraße weiter geprüft. Diese Prüfung hat folgenden Sachstand ergeben:

 

1.)

Im Rahmen des bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführten Planfeststellungsverfahrens zum Bauvorhaben „Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdener Bahn, Knoten Berlin, der Strecke Südkreuz (a) – Blankenfelde, PFA 1“ - PFV - und den in diesem Zusammenhang von der Deutschen Bahn geplanten Ausgleichsmaßnahmen soll eine Zuwegung von der Schulzestraße zum S-Bahnhof Wollank-straße geschaffen werden. Es ist vorgesehen, diese über das im Privateigentum stehende Grundstück Schulzestraße 30, 32 zu führen. Die Kosten der Wegeverbindung wären durch die Deutsche Bahn zu tragen. Die Zuwegung soll durch Eintragung einer Dienstbarkeit dinglich gesichert werden. Die Unterhaltungspflicht würde dem Land Berlin obliegen.

Mit dieser Möglichkeit ist jedoch die beabsichtigte Zuwegung nicht kurz- bis mittelfristig möglich, da der Zeitpunkt zur Realisierung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen  nach Auskunft der Deutschen Bahn bzw. der Planfeststellungsbehörde bei SenStadt derzeit nicht benannt werden kann. Vor 2014/15 ist jedoch in keinem Fall damit zu rechnen.

 

Erschwerend kommt aber bei dieser Lösung hinzu, dass bei der Zuwegung über das private Grundstück Schulzestraße 30/32 neben der dinglichen Sicherung der Nutzung dieses Weges für die Öffentlichkeit auch eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche erforderlich wird, für die der Grundstückseigentümer seine unwiderrufliche Zustimmung schriftlich erteilen muss. Es ist zumindest damit zu rechnen, dass diese notwendige Zustimmung nicht ohne weiteres erteilt würde.

 

2.)

Aus den in 1.) genannten Gründen und Problemen soll nunmehr das landeseigene Grundstück Schulzestraße 33/34 für die geplante Zuwegung genutzt werden. Für die konkrete bauliche Herstellung des Weges inklusive öffentlicher Beleuchtung und einer Fahrradabstellanlage liegt dem Tiefbauamt eine mündliche Finanzierungszusage von SenStadt Referat VII C, abzuwickeln über S-Bahn Berlin GmbH, für 2010 vor.

Da dieses Grundstück derzeit durch den Verein Garagengemeinschaft „Schulzestraße 30-34 e.V.“ auf der Basis eines Nutzungsvertrages genutzt wird, musste mit diesem noch die genaue Lage des zukünftigen Weges und das mit der Freimachung verbundene Prozedere abgestimmt werden. Hierzu haben sowohl verwaltungsintern als auch mit dem Verein Abstimmungen stattgefunden.

Bei dem letzten Termin zur genauen Festlegung der Fläche wurde der Vorschlag des Vereins vor Ort geprüft, die öffentliche Zuwegung von der Schulzestraße links an der Grenze zum (bebauten) Nachbargrundstück Schulzestraße 35 entlang zu führen. Diese Lösung hat den Vorteil, dass keine Festlegung über die spätere genaue Lage und Fläche des hier geplanten Spielplatzes erforderlich ist und gleichzeitig bis dahin die Verpachtung an die Garagengemeinschaft auf dem verbleibenden zusammenhängenden Restgrundstück problemlos fortgeführt werden kann. Es ist lediglich der Abriss von 2 Garagen an der Grundstücksgrenze erforderlich.

 

Angesichts dieser Vorteile wurden die weiteren Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieser Lösung besprochen und folgende Eckpunkte festgelegt:

Die Garagengemeinschaft schließt ihre Arbeiten wie Abriss der 2 Garagen, Sicherung des für die Zuwegung vorgesehenen Grundstücksteils sowie Vorbereitungen zur Trennung des hinteren Zaunes zum Bereich des Mauerweges bis zum 30.06.2010 ab.

Parallel dazu vereinbart die Garagengemeinschaft einen Übergabetermin mit dem Immobilienservice und dem Tiefbauamt.

Der Nutzungsvertrag mit dem Immobilienservice wird ab 01.07.2010 entsprechend geändert (Anpassung der Nutzfläche). Die Fläche der Zuwegung wird in das Fachvermögen des Tiefbauamtes übertragen.

Das Tiefbauamt stellt den Weg einschließlich der notwendigen Beleuchtung und Abzäunung unter der Maßnahme „Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof Wollankstraße, zweiter Zugang Schulzestraße“ (finanziert über S-Bahn Berlin GmbH) bis zum Ende des Jahres 2010 her.

Für die Anlage der Fahrradabstellanlage ist es erforderlich, dass die dafür notwendige Fläche westlich des Mauerweges ebenfalls dem Tiefbauamt           übertragen wird.

 

Vor dem Hintergrund der dargestellten Sachverhalte bezüglich einer nun möglichen Realisierung der angestrebten Zuwegung von der Schulzestraße zum S-Bahnhof Wollankstraße bitten wir das Ersuchen als erledigt anzusehen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Eventuell anfallende Kosten, die zurzeit noch nicht bezifferbar sind, werden über die Buchungsstelle 4212/52101 finanziert.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                   Jens-Holger Kirchner 

Bezirksbürgermeister                         Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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