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Drucksache - VI-0666
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Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .05.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0666 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Weg zur
Schulzestraße Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der Sitzung am 13.05.2009 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 0666 „Die
BVV möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, die historische Wegebeziehung zwischen dem S-Bahnhof Wollankstraße und der
Schulzestraße wieder herzustellen.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das
Bezirksamt hat die Möglichkeiten zur Schaffung einer weiteren, sinnvollen
Zuwegung zwischen Schulzestraße und dem S-Bahnhof Wollankstraße weiter geprüft.
Diese Prüfung hat folgenden Sachstand ergeben: 1.) Im Rahmen
des bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführten
Planfeststellungsverfahrens zum Bauvorhaben „Wiederaufbau und
Elektrifizierung der Dresdener Bahn, Knoten Berlin, der Strecke Südkreuz (a)
– Blankenfelde, PFA 1“ - PFV - und den in diesem Zusammenhang
von der Deutschen Bahn geplanten Ausgleichsmaßnahmen soll eine Zuwegung von der
Schulzestraße zum S-Bahnhof Wollank-straße geschaffen werden. Es ist
vorgesehen, diese über das im Privateigentum stehende Grundstück
Schulzestraße 30, 32 zu führen. Die Kosten der Wegeverbindung wären durch
die Deutsche Bahn zu tragen. Die Zuwegung soll durch Eintragung einer
Dienstbarkeit dinglich gesichert werden. Die Unterhaltungspflicht würde dem
Land Berlin obliegen. Mit dieser
Möglichkeit ist jedoch die beabsichtigte Zuwegung nicht kurz- bis mittelfristig
möglich, da der Zeitpunkt zur Realisierung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen nach Auskunft der Deutschen Bahn bzw. der
Planfeststellungsbehörde bei SenStadt derzeit nicht benannt werden kann. Vor
2014/15 ist jedoch in keinem Fall damit zu rechnen. Erschwerend
kommt aber bei dieser Lösung hinzu, dass bei der Zuwegung über das private Grundstück
Schulzestraße 30/32 neben der dinglichen Sicherung der Nutzung dieses
Weges für die Öffentlichkeit auch eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche
erforderlich wird, für die der Grundstückseigentümer seine unwiderrufliche
Zustimmung schriftlich erteilen muss. Es ist zumindest damit zu rechnen, dass
diese notwendige Zustimmung nicht ohne weiteres erteilt würde. 2.) Aus den in
1.) genannten Gründen und Problemen soll nunmehr das landeseigene Grundstück
Schulzestraße 33/34 für die geplante Zuwegung genutzt werden. Für die konkrete
bauliche Herstellung des Weges inklusive öffentlicher Beleuchtung und einer
Fahrradabstellanlage liegt dem Tiefbauamt eine mündliche Finanzierungszusage
von SenStadt Referat VII C, abzuwickeln über S-Bahn Berlin GmbH, für 2010 vor. Da dieses
Grundstück derzeit durch den Verein Garagengemeinschaft „Schulzestraße
30-34 e.V.“ auf der Basis eines Nutzungsvertrages genutzt wird, musste
mit diesem noch die genaue Lage des zukünftigen Weges und das mit der Freimachung
verbundene Prozedere abgestimmt werden. Hierzu haben sowohl verwaltungsintern
als auch mit dem Verein Abstimmungen stattgefunden. Bei dem
letzten Termin zur genauen Festlegung der Fläche wurde der Vorschlag des
Vereins vor Ort geprüft, die öffentliche Zuwegung von der Schulzestraße links
an der Grenze zum (bebauten) Nachbargrundstück Schulzestraße 35 entlang zu
führen. Diese Lösung hat den Vorteil, dass keine Festlegung über die spätere
genaue Lage und Fläche des hier geplanten Spielplatzes erforderlich ist und
gleichzeitig bis dahin die Verpachtung an die Garagengemeinschaft auf dem
verbleibenden zusammenhängenden Restgrundstück problemlos fortgeführt werden
kann. Es ist lediglich der Abriss von 2 Garagen an der Grundstücksgrenze
erforderlich. Angesichts
dieser Vorteile wurden die weiteren Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieser
Lösung besprochen und folgende Eckpunkte festgelegt: Die
Garagengemeinschaft schließt ihre Arbeiten wie Abriss der 2 Garagen, Sicherung
des für die Zuwegung vorgesehenen Grundstücksteils sowie Vorbereitungen zur
Trennung des hinteren Zaunes zum Bereich des Mauerweges bis zum 30.06.2010 ab. Parallel
dazu vereinbart die Garagengemeinschaft einen Übergabetermin mit dem
Immobilienservice und dem Tiefbauamt. Der
Nutzungsvertrag mit dem Immobilienservice wird ab 01.07.2010 entsprechend
geändert (Anpassung der Nutzfläche). Die Fläche der Zuwegung wird in das
Fachvermögen des Tiefbauamtes übertragen. Das
Tiefbauamt stellt den Weg einschließlich der notwendigen Beleuchtung und
Abzäunung unter der Maßnahme „Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof
Wollankstraße, zweiter Zugang Schulzestraße“ (finanziert über S-Bahn
Berlin GmbH) bis zum Ende des Jahres 2010 her. Für die
Anlage der Fahrradabstellanlage ist es erforderlich, dass die dafür notwendige
Fläche westlich des Mauerweges ebenfalls dem Tiefbauamt übertragen wird. Vor dem
Hintergrund der dargestellten Sachverhalte bezüglich einer nun möglichen
Realisierung der angestrebten Zuwegung von der Schulzestraße zum S-Bahnhof
Wollankstraße bitten wir das Ersuchen als erledigt anzusehen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Eventuell
anfallende Kosten, die zurzeit noch nicht bezifferbar sind, werden über die
Buchungsstelle 4212/52101 finanziert. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung |
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