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Drucksache - VI-0660
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Gewährleistung der Sicherheit des IT-Einsatzes
im Bezirksamt Pankow von Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ….......…… folgenden Beschluss gefasst:
I.
Zur Gewährleistung der Sicherheit des
IT-Einsatzes im Bezirksamt Pankow wird ein IT-Sicherheitsmanagement
eingerichtet.
II.
Es wird ein IT-Sicherheitsbeauftragter benannt.
III.
Es wird ein IT-Sicherheitsmanagement-Team
gebildet.
IV.
Als IT-Sicherheitsbeauftragter wird Herr Ingo
Schoof (Imm IT 1) benannt. Begründung Eine zuverlässige IT-Unterstützung ist für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung mittlerweile unabdingbar. Dies geht einher mit einer steigenden Komplexität der technischen Systeme und einer wachsenden Abhängigkeit vom korrekten Funktionieren der Technik. Daher stellt eine mangelhaft geschützte Informations- und Kommunikationstechnik einen häufig unterschätzten Risikofaktor dar. Durch die Einrichtung eines geordneten IT-Sicherheitsmanagements soll über die bisherigen Einzelmaßnahmen hinaus eine Grundsicherung der im Bezirksamt eingesetzten Informations- und Kommunikationstechnik erreicht werden. IT-Sicherheit umfasst: – den Schutz elektronisch gespeicherter Informationen und deren Verarbeitung vor Verlust, Kompromittierung und unberechtigtem Zugriff, – die Gewährleistung der Verfügbarkeit der
elektronisch gespeicherten Informa – die Gewährleistung der Verfügbarkeit und
Vertraulichkeit der elektronischen IT-Sicherheit geht damit weit über den Schutz personenbezogener Daten hinaus. Der Begriff Informationstechnik (IT) im Sinne dieser Beschlussvorlage umfasst alle Komponenten und Methoden der Daten- und der Telekommunikationstechnik. Zur Gewährleistung von IT-Sicherheit sind Maßnahmen auf vielen Ebenen erforderlich: – Personal, – Organisation, – baulich-technische Gegebenheiten, – IT-Systeme und deren Zusammenwirken – sowie IT-Anwendungen. Es ist ein geplantes und organisiertes Vorgehen aller Beteiligten notwendig, um ein angemessenes und ausreichendes IT-Sicherheitsniveau durchzusetzen und aufrecht zu erhalten. Nach Nr. 4.1 Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung (VV IT-Steuerung) vom 17. August 2004 (DBl. I S. 10) verantwortet die Bezirksverwaltung für ihren IT-Einsatz insbesondere die Gewährleistung der IT-Sicherheit. Bezüglich der Verantwortlichkeiten und der Vorgehensmethodik wird dieses in den Grundsätzen zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit beim IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung (IT-Sicherheitsgrundsätze) in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 11. Dezember 2007 (Rundschreiben Inn ZS Nr. 57/2007 vom 18. Dezember 2007) konkretisiert. Die Verantwortung für IT-Sicherheit als Teil des zielgerichteten und ordnungsgemäßen Funktionierens einer Organisation verbleibt bei der Behördenleitung, die Durchführung der Aufgabe IT-Sicherheit wird typischerweise an einen IT-Sicherheitsbeauftragten delegiert. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sollte der IT-Sicherheitsbeauftragte über Wissen und Erfahrung in den Gebieten IT-Sicherheit und IT verfügen. Dem IT-Sicherheitsmanagement-Team sollten Personen angehören, die Kenntnisse in IT-Sicherheit, technische Kenntnisse über IT-Systeme in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie Erfahrungen mit Organisation und Verwaltung haben. Die bezirksinternen Anbieter von Telekommunikations-Dienstleistungen sollten eingebunden sein. Beim Festlegen des IT-Sicherheitsniveaus und bei der Formulierung konkreter IT-Sicherheitsanforderungen ist darauf zu achten, dass das angestrebte Sicherheitsniveau wirtschaftlich sinnvoll ist. Für
die Überprüfung und Herstellung der IT-Sicherheit sowie für die Arbeit des Die IT-Sicherheitsgrundsätze schreiben vor, dass für alle Sicherheitsdomänen mindestens ein IT-Grundschutz durch Anwendung der IT-Grundschutzkataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in der jeweils aktuellen Fassung zu realisieren ist. Deshalb empfiehlt sich für das methodische Vorgehen die Anwendung des BSI-Standards 100-2 „IT-Grundschutz-Vorgehensweise“. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien |
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