Drucksache - VI-0653  

 
 
Betreff: Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6
- die Grenze verläuft unverändert entlang der Straßenzüge Prenzlauer Allee, Danziger Straße, Greifswalder Straße sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee - im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
BA-Vorl. zur Beschlussf. 22. Tagung, 04.03.2009

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                      .01.2009                          

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.:                                                  

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6

- die Grenze verläuft unverändert entlang der Straßenzüge Prenzlauer Allee, Danziger Straße, Greifswalder Straße sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee - im Bezirk Pankow

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 6 - die Grenze verläuft entlang der Straßenzüge Prenzlauer Allee, Danziger Straße, Greifswalder Straße sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee - im Bezirk Pankow

 

Frau

Christa - Maria Grasme

Grellstraße 50

10409 Berlin

 

zur Schiedsperson gewählt.

 

3. Begründung                                                                                                                                            

 

Die Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 6 endete 2008. Die bisherige Schiedsperson Frau Christa - Maria Grasme hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Der Präsident des Amtsgerichts Mitte hat mit Schreiben vom 21.11.2008 mitgeteilt, dass Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Christa - Maria Grasme bestehen. Diese Bedenken bestehen allein jedoch wegen des Alters von Frau Grasme. Gemäß § 2 Abs. 4 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchG) soll zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Das Alter steht einer Wiederwahl jedoch im vorliegenden Fall nicht entgegen, da das besondere Interesse an einer weiteren wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit im Vordergrund steht.

 

Frau Grasme hat sich durch ihre engagierte Tätigkeit als Schiedsfrau und als stellvertretende Landesvorsitzende im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Landesverband Berlin, verdient gemacht.

 

Frau Grasme ist bereits seit dem 15.09.1993 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen sehr großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie  die verantwortungsvolle Aufgabe sehr pflichtbewusst wahrgenommen und neue Kolleginnen und Kollegen bei der Einarbeitung unterstützt.

 

Es ist davon auszugehen, dass Frau Grasme das Schiedsamt auch weiterhin engagiert wahrnimmt.

 

Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden.

 

 

4. Rechtsgrundlage

 

a)                 §  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573);

 

b)                   §  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks-    verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372);

 

c)                  §  4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165);

 

d)                 § 12 Abs. 2 Ziffer 11und § 16 Abs. 1 c)  Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22.10.2008 (GVBl. S. 292).

 

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511, Titel 41201 (5000 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt.

 

 

 

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

- keine -

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

 

 

 

______________________                                                             _______________________

 

Matthias Köhne                                                         Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für

                                                                                    Bürgerdienste und Wohnen

 

 
 

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