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Drucksache - VI-0653
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .01.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1.
Gegenstand der Vorlage Wahl
(Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6 - die
Grenze verläuft unverändert entlang der Straßenzüge Prenzlauer Allee, Danziger
Straße, Greifswalder Straße sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee -
im Bezirk Pankow 2.
Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die
Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 6 - die Grenze verläuft
entlang der Straßenzüge Prenzlauer Allee, Danziger Straße, Greifswalder Straße
sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee - im Bezirk Pankow Frau
Christa - Maria Grasme
Grellstraße 50
10409 Berlin
zur Schiedsperson
gewählt.
3. Begründung Die
Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 6 endete 2008. Die bisherige
Schiedsperson Frau Christa - Maria Grasme hat ihre Bereitschaft erklärt, auch
weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Der
Präsident des Amtsgerichts Mitte hat mit Schreiben vom 21.11.2008 mitgeteilt,
dass Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Christa - Maria Grasme bestehen.
Diese Bedenken bestehen allein jedoch wegen des Alters von Frau Grasme. Gemäß §
2 Abs. 4 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchG) soll zur Schiedsperson nicht gewählt
oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Das Alter
steht einer Wiederwahl jedoch im vorliegenden Fall nicht entgegen, da das
besondere Interesse an einer weiteren wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit im
Vordergrund steht. Frau Grasme
hat sich durch ihre engagierte Tätigkeit als Schiedsfrau und als
stellvertretende Landesvorsitzende im Bund Deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen, Landesverband Berlin, verdient gemacht. Frau Grasme
ist bereits seit dem 15.09.1993 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige
ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen sehr großen Erfahrungsschatz und
durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden
einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat
sie die verantwortungsvolle Aufgabe sehr
pflichtbewusst wahrgenommen und neue Kolleginnen und Kollegen bei der
Einarbeitung unterstützt. Es ist
davon auszugehen, dass Frau Grasme das Schiedsamt auch weiterhin engagiert
wahrnimmt. Von einer
vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2
Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden. 4.
Rechtsgrundlage a)
§ 3 Abs. 1
Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt
geändert durch § 12 des Gesetzes vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573); b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks- verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372); c)
§ 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung
des Gesetzes über die Entschädigung der
Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten
und sonstiger ehrenamtlich
tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165); d)
§ 12 Abs. 2 Ziffer 11und § 16 Abs. 1 c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
vom 14.12. 2005, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom
22.10.2008 (GVBl. S. 292).
5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Mittel
für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511,
Titel 41201 (5000 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen - keine - 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
- keine - 8. Kinder- und Familienverträglichkeit - entfällt
- ______________________ _______________________ Matthias Köhne Martin FederleinBezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Bürgerdienste
und Wohnen |
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