Drucksache - VI-0638  

 
 
Betreff: Einstellung der Bebauungsplanverfahren IV-21 und IV-35
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 21. Tagung, 28.01.2009

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                                                                                                    .01.2009

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Betr.:

 

Einstellung der Bebauungsplanverfahren IV-21 und IV-35

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.01.09 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.        Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans IV-21 für die Grundstücke Kanzowstraße 12, 13 und 14 im Bezirk Prenzlauer Berg, wird eingestellt. Der Beschluss vom 01.02.1994 (ABl. S. 492) zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie alle weiteren verfahrensmäßigen Beschlüsse sind damit aufgehoben.

 

II.       Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans IV-35 für das Grundstück Käthe-Niederkirchner-Straße 27 im Bezirk Prenzlauer Berg, Gebiet Bötzowstraße, wird eingestellt.

          Der Beschluss vom 07.06.1994 (ABl. S. 1727) zur Aufstellung des Bebauungs­plans sowie alle weiteren verfahrensmäßigen Beschlüsse sind damit aufgeho­ben.

 

 

Begründung

 

Für die zwei einzustellenden Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit für Pla­nung gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen. Mit Schreiben vom 26.08.2008 und 20.10.2008 wurde der zu­ständigen Senatsverwaltung gem. § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs die geänderte Planungsabsicht - Ein­stel­lung der Bebauungs­planverfahren IV-21 und IV -35 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg - mitge­teilt.


Gemäß Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadt II C, vom 09.09.2008 und 10.11.2008 - bestehen hinsichtlich der Absicht die o.g. Bebau­ungsplanverfahren einzustellen, keine Bedenken.

Mit Bekanntmachung der Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungs­planverfah­ren im Amtsblatt für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt.

 

Zu 1.

 

Der Bebauungsplan IV-21 wurde vom ehemaligen Bezirksamt Prenzlauer Berg von Berlin im Jahre 1994 zur Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte, im Zusammenhang mit einem Wohnhaus für Personen mit besonderem Wohnbedarf sowie einer öffentlichen Grünfläche mit Spielplätzen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Helmholtzplatz aufgestellt. Darüber hinaus sollte im Zusammenhang mit einem langfristig geplanten zweiten Ein - und Ausgang des S - Bahnhofes Prenzlauer Allee eine öffentliche Durchwegung gesichert werden. Das Verfahren wurde bis zur Beteiligung der Träger öffentlicher Be­lange gemäß § 4 (1) BauGB im Jahre 1999 durchgeführt. Die o.g. Sanierungsziele wurden letztmalig im Jahre 2006 geändert. Das Sanierungsziel “Errichtung einer Kindertagesstätte“ ist mangels Bedarf entfallen. Für die Umsetzung des noch verbliebenen Sanierungsziels „Spielplatz“ ist der erforderliche Grunderwerb einer Teilfläche von 242m² des Grund­stücks Kanzowstraße 13 zur Vergrößerung des bestehen­den Spielplatzes auf dem Grundstück Kanzowstraße 12, durch das Bezirksamt erfolgt. Aus diesem Grunde teilte das Amt für Umwelt und Na­tur mit Schreiben vom 17.09.2008, AUN 316, dem Amt für Planen und Genehmigen mit, dass das Bebauungsplanverfahren bezüglich seiner fachlichen Belange einge­stellt werden kann.

Die Erreichbarkeit des zweiten Ein- und Ausganges des S – Bahnhofes Prenzlauer Allee würde ggf. auch über die Fläche des bestehenden Spielplatzes erfolgen kön­nen.

Ein Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB be­stand nicht mehr.

 

Zu 2.

 

Der Bebauungsplan IV-35 wurde zur Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbe­stimmung “Spielplatz“ im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Böt­zowstraße“ vom ehemaligen Bezirksamt Prenzlauer Berg von Berlin im Jahre 1994 aufgestellt und ist im Verfahren bis zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Jahre 2000 geführt worden. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Titeländerung (ABl. S. 4577). Mit Schreiben vom 30.04.2008, AUN 316, teilte das Amt für Umwelt und Natur dem Amt für Planen und Genehmigen mit, dass das zur Umsetzung des Sanierungsziels benötigte Privat­grundstück erworben wurde und sich im Fachver­mögen des Amtes befindet.

Ein Pla­nerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB war damit entfal­len.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine


 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

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Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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