Drucksache - VI-0634  

 
 
Betreff: Verordnung über die Veränderungssperre IV-29/3 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, für das Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 21. Tagung, 28.01.2009,
Verordnung über die Veraenderungssp. IV-29-3 Lageplan.doc
Verordnung über die Veraenderungssp. IV-29-3, Anlage.doc

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .12.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

 

 

 

Betr.:   Verordnung über die Veränderungssperre IV-29/3  im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg für das Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.12.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Veränderungssperre IV-29/3 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg für das Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße wird als Rechtsverordnung beschlossen.

 

 

 

Begründung

 

Nach der Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz in der Sitzung am 10. Dezember 2008 über die Rechtsverordnung hat das Bezirksamt gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) mit o. g. Beschluss die Veränderungssperre IV-29/3 erlassen.

Mit Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin wird die Rechtsverordnung über die Veränderungssperre IV-29/3 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg rechtswirksam.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 


Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Anlage:          Kopie der Rechtsverordnung und ein Übersichtsplan mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre IV-29/3

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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