Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0571
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Wir
fragen das Bezirksamt: 1.
Sieht
das Bezirksamt die Gefahr, dass durch die erhebliche Nachverdichtung im
südlichen Prenzlauer Berg die beschlossenen sozialen und ökologischen Ziele der
Stadterneuerung in Gefahr geraten? 2.
Hält
das Bezirksamt die gutachterlich empfohlene Aufstellung von großmaßstäblichen
Bebauungsplänen mit Beschränkung der versiegelbaren Grundfläche und der
bebaubaren Grundstückstiefe für einen geeigneten Weg die Nachverdichtung in
sozial und ökologisch vertretbare Bahnen zu lenken? Wenn nein, warum nicht? 3.
Welche
Einflussmöglichkeiten bietet die Bauordnung zur Sicherung von gesunden
Lebensverhältnissen in Bezug auf Belichtung und Belüftung von Wohnungen in
verdichteten Innenstadtbereichen und insbesondere in Blockinnenbereichen? Wie
wird das Bezirksamt diese Möglichkeiten konkret anwenden? 4.
Hält
das Bezirksamt nach der intensiven und noch laufenden Diskussion über
Schulplätze die Versorgung mit Kita-Plätzen im südlichen Prenzlauer Berg für
ausreichend oder besteht die Notwendigkeit bei Neubauvorhaben z. T. die Nutzung
der Erdgeschosse für Kitas über Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge
festzuschreiben? 5.
Sieht
das Bezirksamt die Gefahr, dass zukünftig auch Altbauten im südlichen
Prenzlauer Berg abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden könnten, insbesondere
dort, wo sich aus einer derartigen Maßnahme ein erhebliches Potenzial zur
Nachverdichtung ergeben würde (z. B. südlich des Wasserturmes im
Sanierungsgebiet Kollwitzplatz)? Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt
derartigen Planungen frühzeitig einen Riegel vorzuschieben? Begründung Die Bautätigkeit in Prenzlauer Berg
nimmt in den letzten Jahren erheblich zu. Diese Entwicklung ist einerseits
positiv zu sehen, da zum Teil Wohnraum für Familien zu angemessenen Preisen in
der Innenstadt geschaffen wird. Dies wirkt der Tendenz zur Stadtflucht
entgegen, bindet Familien in der Stadt, reduziert Verkehrsbewegungen und ist
somit ökologisch, sozial und wirtschaftlich sinnvoll. Dagegen sind deutlich überzogene
Bauprojekte wie das Bauvorhaben in der Liselotte-Hermannstraße 26/27 mit einer
Versiegelung von 48 % der Grundstücksfläche allein für das geplante
Gebäude ohne Berücksichtigung von Wegen etc. bei nahezu kompletter Verschattung
der benachbarten Gebäude Fehlentwicklungen, denen mit Hilfe des
Bauplanungsrechtes Einhalt zu gebieten ist. Die Abstandsregelungen des
Bauordnungsrechtes sind „blind“ für Fragen der Ökologie und die
Erhaltung gesunder Wohnverhältnisse. Das Bezirksamt wird daher gefragt, wie es
auf derartige Entwicklungen reagieren will. |
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