Drucksache - VI-0566  

 
 
Betreff: Datenschutzskandal: Handel mit Melderegisterdaten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
15.10.2008 
Fortführung der 18. öffentlichen/nichtöffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin erledigt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfr. Bü90/Gr., 18. Tagung (F), 15.10.2008

Große Anfrage

 

1.      Wie verfährt das Pankower Bürgeramt mit Anfragen nach Melderegisterdaten? Besteht hierzu ein in Berlin abgestimmtes Verfahren? Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Daten von Bürgerinnen und Bürgern übermittelt? Welche verwaltungsinternen Regelungen sind bei Melderegisteranfragen (z.B. Rundschreiben, Runderlasse) zu beachten?

2.      Welche konkreten Daten (z.B. Wohnort, Name) werden von öffentlichen Ämtern in Pankow an Dritte weitergegeben bzw. verkauft? Welche Kriterien werden an die Herausgabe von Melderegisterdaten angesetzt?

3.      Wie viele Registeranfragen gab es in Pankow jeweils in den letzten drei Jahren? Welchen Umfang haben diese Registeranfragen?

4.      In welcher Form werden bisher die Kundinnen und Kunden über ihre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes und über die Weitergabe ihrer Daten informiert?

5.      Sind von den Skandalen, die die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bzw. die Verbraucherzentrale Bundesverband aufgedeckt hatten, auch Pankower Bürgerinnen und Bürger betroffen? Sind dem Bezirksamt hierzu Ermittlungsverfahren der Berliner oder anderer Staatsanwaltschaften bekannt?

6.      Welche Konsequenzen werden aus den kürzlich bekannt gewordenen Datenschutzskandalen gezogen?

 

 

Die Datenschutzskandale der letzten Wochen haben eine rechtswidrige Praxis von Unternehmen der Datenübermittlung und Datenspei

Die Datenschutzskandale der letzten Wochen haben eine rechtswidrige Praxis von Unternehmen der Datenübermittlung und Datenspeicherung aufgedeckt. Nach Aussagen des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix werden auch in Berlin bestimmte Daten aus dem Melderegister an Dritte weitergegeben. Auch wenn es den Bestimmungen des Meldegesetzes widerspricht, werden allem Anschein nach in zahlreichen Fällen diese Daten von Adressfirmen gespeichert. Mittlerweile besteht der begründete Verdacht, dass sich private Daten von bis zu 72 Mio. Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern im  Umlauf befinden.

Der öffentlichen Verwaltung kommt beim Umgang mit dem Datenschutz eine besondere Verantwortung zu. Aus den bekannt gewordenen Datenschutzskandalen müssen dringend Konsequenzen gezogen werden. 

 

 
 

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