Drucksache - VI-0557  

 
 
Betreff: Übergang Berliner Allee Höhe Parkstraße sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
14.10.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag, Linke, 18. Tagung, 24.09.2008
BE Aussch. Öff. Ordnung..., 19. Tagung, 12.11.2008
VzK 13, SB, 21. Tagung, 28.01.2009

Das Bezirksamt wird ersucht, das Geländer am Fußgängerübergang auf der Berliner Allee Höhe Einmündung Parkstraße in beiden Fah

 

Siehe Anlage

 

 

Seit der Neugestaltung der Berliner Allee kommt es bei besagtem Übergang regelmäßig (besonders nachts) zu Unfällen oder Beschä

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           2008

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0557

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Übergang Berliner Allee Höhe Parkstraße sichern!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19. Tagung der BVV am 12.11.2008 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0557  :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

das Geländer am Fußgängerüberweg auf der Berliner Allee Höhe Einmündung Parkstraße in beiden Fahrtrichtungen in geeigneter Weise zu markieren, um weiteren Beschädigungen und Unfällen vorzubeugen“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Der fußläufige Übergang über die beiden Richtungsfahrbahnen und die Straßenbahngleise in der Berliner Allee in Höhe Parkstraße sind durch Verkehrsschutzgitter abgesichert.

Unfallhäufungen sind nicht auffällig, bisher ist lediglich ein Verkehrsunfall ohne Fußgängerbeteiligung in der polizeilichen Unfallstatistik aktenkundig.

 

Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrsablaufes hat die untere Straßenverkehrsbehörde gleichwohl eine zusätzliche Kennzeichnung des Verkehrschutzgitters durch Leitmale nach Z 605 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gegenüber dem Straßenbaulastträger angeordnet. Die Anordnung wird kurzfristig umgesetzt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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