Drucksache - VI-0551  

 
 
Betreff: Abschluss von Mietverträgen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 18. Tagung, 24.09.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                           .09.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Abschluss von Mietverträgen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

Durch die Abteilung Jugend und Immobilien ist der Mietvertrag zur Errichtung von

Photovoltaikanlagen auf dem Schuldach der

 

Schule an der Heide

Hermann-Hesse-Straße 48 – 52

13156 Berlin

 

abzuschließen.

 

Folgende Maßgaben sind dabei einzuhalten:

 

·       Vertragslaufzeit von 20 Jahren und Option auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um insgesamt 5 Jahre,

·       fester Mietpreis von 2,5 % der dem Mieter zustehenden jährlichen Einspeisungsvergütung für die gesamte Vertragslaufzeit,

·       Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter die Photovoltaikanlage nicht fristgemäß in Betrieb nimmt.

 

 

Begründung

 

Dem Bezirksamt ist es gelungen, weitere Dachflächen auf Schulen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zu vermieten. Damit wird auch den Beschlüssen der BVV „Sonne über Pankow“ aus dem Jahre 2001 und „Wie weiter mit der Sonne“ von 2005 Rechnung getragen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mieteinnahmen von 2,5 % der dem Mieter zustehenden jährlichen Einspeisevergütung


Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für Jugend

und Immobilien

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

x

x

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

x

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

x

x

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

x

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

x

 

 

 

9.  Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

x

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 

 
 

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