Drucksache - VI-0550  

 
 
Betreff: Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße, Ortsteil Rosenthal.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. des BA zur Beschlussf., 18. Tagung, 24.09.2008
Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße OT Rosenthal Anlage 2(1)
Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße OT Rosenthal Anlage 2(2)
Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße OT Rosenthal Anlage 2(3)
Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße OT Rosenthal Anlage 2(4)
Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße OT Rosenthal Anlage 2(5)
Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße OT Rosenthal Anlage 2(6)
Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße OT Rosenthal Anlage 2(7)

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache- Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße, Ortsteil Rosenthal.

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße, Ortsteil Rosenthal, wird in der in Anlage 1 dargestellten Ausbauvariante zugestimmt.

 

 

3.   Begründung

 

 

3.0. Vorbemerkung

 

Die Kastanienallee erstreckt sich von der Hauptstraße bis zur Dietzgenstraße.

Es ist der Ausbau der Kastanienallee von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße vorgesehen. Mit der Bezeichnung “Kastanienallee” ist nachfolgend ausschließlich der vorbezeichnete Straßenabschnitt gemeint.   

 

Zur Finanzierung des Neubaus der Kastanienallee wurde am 31.10.2005 vom BA Pankow ein GA - Fördermittelantrag (”Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”) gestellt. Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen vom 17.07.2008 wurde aufgrund dieses GA-Fördermittelantrages vom 31.10.2005 und dem Prüfergebnis Sen Stadt VI C zu den Bauplanungsunterlagen vom 14.03.2007 die vorläufige Förderzusage i. H. v. 3.240.000,- € erteilt.

Nach Beschlussfassung der BVV wird über die vorläufige Förderzusage bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen endgültig entschieden.

 

Unter dem Kapitel 1330 und Titel 88 306 wurde die Straßenbaumaßnahme mit einer Gesamtfinanzierung i. H. v. 3,60 Mio. € festgestellt. Entsprechend der GA – Förderzusage erfolgt die Finanzierung zu neunzig Prozent aus Bundes- und zu zehn Prozent aus Landesmitteln. Da der Bezirk nicht über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, handelt es sich bei den verbleibenden zehn Prozent um Mittel, die durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen dem Bezirk Pankow zur Verfügung gestellt werden.

 

Der geplante Ausbau der Kastanienallee erstreckt sich ca. 900 m innerhalb der bestehenden Straßenbegrenzungslinien, Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

 

3.1. Verkehrsfunktion der Kastanienallee

 

Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP – Verkehr 2003, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII), wird der gesamte Straßenzug der Kastanienallee im übergeordneten Straßennetz als eine örtliche Straßenverbindung mit einer Stufe III klassifiziert.

Die Kastanienallee insgesamt stellt eine wichtige Ost-Westverbindung zwischen der Bundesstraße 96 a und der Hauptstraße im Ortsteil Wilhelmsruh dar. Gleichzeitig ist sie eine Sammelstraße für das Wohngebiet, in dem sie sich befindet.

 

Entsprechend ihrer Bedeutung und Ausstattung wird die Straße gemäß RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) als angebaute Hauptverkehrsstraße (Kategoriegruppe HS III) mit einer regionalen Verbindungsfunktionsstufe III eingeordnet.

 

Die Kastanienallee insgesamt dient somit neben dem Anliegerverkehr und dem innerörtlichen Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr und stellt aufgrund dessen einschließlich des vorher Gesagten eine Hauptverkehrsstraße dar.

Dementsprechend ist zur Festlegung der Anteile der Beitragspflichtigen § 10 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) anzuwenden.

 

Dem entspricht auch die prognostizierte durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung für das Jahr 2015 (Basis StEP - Verkehr 2003), die mit

13.500 Kfz / 24 h ermittelt wurde. Die durch eine Verkehrszählung in der Kastanienallee erfassten Verkehrsmengen liegen unter denen vergleichbarer Straßen im städtischen Gebieten, sind aber im Pankower Norden üblich. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2004 wurden 9.200 Kfz / 24 h ermittelt. Von den 9.200 Kfz / 24 h ermittelten Mengen lag der Anteil des Wirtschaftsverkehrs (Lkw über 3,5 t) bei ca. 5%.

 

3.2. Baulicher Zustand – Leistungsfähigkeit der Kastanienallee

 

Die gesamte, im öffentlichen Eigentum stehende Straßenraumbreite beträgt ca.

26 m. Die vorhandenen Nutzungsräume (Fahrbahnen, Gehwege bzw. gemeinsamer Geh- und Radweg und Straßenbegleitgrün) sind derzeit asymmetrisch aufgeteilt.

 

Historisch gesehen ist die Kastanienallee eine Straße, die um 1900 auf einer Dammschüttung quer durch das Niederungsgebiet ”Wiesenwinkel” gebaut wurde. Diese bildet die heutige Fahrbahn mit Asphaltbelag zwischen den Kastanienbäumen.

Die zwischen der südlichen Grundstücksgrenze und einer Kastanienbaumreihe liegende weitere Betonfahrbahn wurde in den Jahren 1984 und 1985 errichtet. In diesem Zeitraum wurde auch der auf der nördlichen Seite gelegene gemeinsame Geh- und Radweg und ein südlicher Gehweg abschnittsweise und provisorisch befestigt.

3.2.1. Fahrbahn:

 

Gegenwärtig sind die zwei Richtungsfahrbahnen, eine in Asphalt- und eine in Betonbauweise, durch eine Kastanienbaumreihe voneinander getrennt.

Der Zustand beider Fahrbahnen entspricht nicht den verkehrlichen Anforderungen und ist insgesamt als sehr mangelhaft einzuschätzen, da u. a auch eine Entwässerungsanlage fehlt.

Die Asphaltdecke der 3,40 m breiten Fahrbahn weist zahlreiche Netzrisse auf. Stellenweise sind Schlaglöcher und Frostschäden vorhanden. Eine große Anzahl von Flickstellen belegt den Unterhaltungsaufwand in der zurückliegenden Zeit.

Der Zustand der Betonfahrbahn ist nicht wesentlich besser gegenüber der Asphaltfahrbahn. Hier zeigen sich eine Reihe von Oberflächenschäden, die sich in Form von Querrissen, Kantenschäden und Eckabbrüchen äußern sowie teilweise zu Plattenversatz und messbaren Plattenbewegungen führen.

Gemäß der Untersuchungsberichte des beauftragten Prüfinstitutes vom 13.09.1996 und 31.08.2006 zum Baugrund sowie zum vorhandenen Fahrbahnaufbau für beide Richtungsfahrbahnen besteht die Asphaltstraße aus einem in einer Dicke zwischen 1,5 und 4,5 cm eingebauten Asphalt der Körnung 0/16, der mit einer 6 bis 8 cm dicken Asphaltbetondeckschicht 0/8 überbaut wurde.

Unterhalb des Asphaltes befindet sich eine 6 bis 14 cm dicke Schottertragschícht, die teilweise in Verbindung mit einer 11 bis 16 cm dicken Packlage eingebaut wurde sowie einem zwischen 5 und 11 cm dicken Kies-Schotter-Gemisch.

Die Gesamtdicke der Asphaltfahrbahn liegt gemäß Baugrundgutachten zwischen

33 und 41 cm.

 

Die Deckschicht der ca. 3,50 m breiten Fahrbahn besteht aus einem zwischen 20 und 27 cm dicken eingebauten Fahrbahnbeton.

Unmittelbar unterhalb des Fahrbahnbetons befindet sich der anstehende Boden.

 

Der Befestigungsaufbau beider Richtungsfahrbahnen genügt also hinsichtlich des Zustandes, der Dicke und des Aufbaus nicht annähernd den Anforderungen aus der vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsbelastung.

 

 

3.2.2. Gehwege:

 

Die vorhandenen Gehwege entsprechen nicht den Anforderungen an eine Verkehrsanlage gemäß den Ausführungsvorschriften (AV) für Geh – und Radwege. So ist nur auf der nördlichen Seite eine durchgängige Verkehrsanlage als gemeinsamer Geh –und Radweg vorhanden. Diese Anlage wird durch die zweite Kastanienbaumreihe von der nördlichen Richtungsfahrbahn begrenzt.

Der gemeinsame Geh –und Radweg ist abschnittsweise entweder mit Betonsteinpflaster oder mit Asphalt befestigt und weist einen unebenen, teilweise schadhaften Zustand auf.

 

Auf der südlichen Seite befinden sich nur abschnittsweise Gehweganlagen im Bereich der Kastanienallee Nr. 76 bzw. von Nr. 87 bis 92, die mit Betonsteinpflaster und Beton befestigt sind. Dazwischen befinden sich komplett unbefestigte Abschnitte (sog. Trampelpfade).

 

Die Gehwege sind abgenutzt, uneben und insgesamt in schlechtem Zustand bzw. unbefestigt.

 

 

3.2.3. Radweg:

 

Wie bereits unter Punkt 3.2.2. “Gehwege” erläutert wurde, existiert auf der nördlichen Seite ein in beide Richtungen befahrbarer gemeinsamer Geh -und Radweg. Die Breite dieser Verkehrsanlage beträgt ca. 2,20 m bis 2,80 m.

 

Der gemeinsame Geh –und Radweg ist abschnittsweise entweder mit Betonsteinpflaster oder mit Asphalt befestigt und weist einen unebenen, teilweise schadhaften Zustand auf. Dieser nur einseitig vorhandene Geh- und Radweg entspricht nicht den Erfordernissen an eine verkehrssichere Radverkehrsanlage.

 

 

3.2.4. Parkflächen:

 

Derzeit sind in der Kastanienallee keine befestigten Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge vorhanden. Ein besonders hoher Bedarf an Stellplätzen zeigt sich im Bereich der Wohnbebauung der Winkelwiesen. Teilweise wird hier verkehrswidrig in den zur Verfügung stehenden Flächen zwischen nördlicher Richtungsfahrbahn und Geh –und Radweg geparkt. Im Wohngebiet der Wiesenwinkel stehen ausreichend kostenpflichtige, jedoch nicht ausreichend unentgeltliche, d.h. öffentliche Stellplätze zur Verfügung.

 

 

3.2.5. Grünanlagen:

 

In der Kastanienallee befindet sich ein 90 -100 Jahre alter zweireihiger Kastanienbaumbestand.

 

Für die Planung der Kastanienallee wurden durch das Amt für Umwelt und Natur die 68 noch vorhandenen Kastanienbäume im Einzelnen begutachtet. Das Ergebnis der Prüfung liegt in Form eines Baumgutachtens vom 31.07.2001 vor.

Das genannte, weiterhin gültige Baumgutachten ergab, dass nur 21 von 37 Kastanien der nördlichen Baumreihe der Kastanienallee als erhaltenswert gelten. Die vorhandene südliche Baumreihe ist stark bruchgefährdet. Hier sind gemäß Baumgutachten nur 9 von 31 Kastanien erhaltenswert. Viele Bäume weisen Starkastkappungen auf, wodurch Morschungen und Faulstellen entstanden sind. Die Kastanienbäume sind durch die Miniermotte stark geschädigt.

Durch einen Ausbau der Kastanienallee mit gleichzeitigem Erhalt des Baumbestandes würde der Prozess der Schäden an den vorhandenen Kastanien beschleunigt. Auch die im Stamm vorhandenen Fäulnisstellen sind durch Wurzelbehandlungen nicht zu beseitigen.

 

Aufgrund des insgesamt maroden Zustandes der Straßenbäume stimmte deshalb am 02.11.2004 der Verkehrsausschuss der BVV unter Bezugnahme auf die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Umwelt und Natur sowie für Verkehr der BVV vom 03.06.2004 der Fällung des gesamten Straßenbaumbestandes zu.

 

3.2.6. Straßenbeleuchtung:

 

Die Beleuchtungsanlage ist einseitig auf der nördlichen Straßenseite vorhanden. Das Erscheinungsbild der Beleuchtung ist uneinheitlich.

 

Die Bestandsaufnahme zur Straßenbeleuchtung erfolgte gemäß dem 7. Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes vom 19.04.2006 über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung X OB, durch die NUON Stadtlicht GmbH. Gemäß den Angaben der NUON Stadtlicht GmbH vom 11.07.2008 besteht die Beleuchtungsanlage teilweise aus Holzmasten, diese wurden 1960 errichtet. Zum anderen sind Stahlbetonmaste nach TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen = Symbol für staatliche Standards der DDR) vorhanden, diese wurden 1997 erstellt.

Der Zustand ist altersentsprechend und das Ende der durchschnittlichen wirtschaftlichen Lebensdauer für die Holzmasten (30 Jahre) erreicht. Zudem sind die derzeit vorhandenen Masten technisch nicht für den normgerechten Einbau von Schaltgeräten (Funkdatenempfängern) geeignet. Eine Umrüstung ist nicht möglich.

 

 

3.2.7. Straßenentwässerung:

 

Eine ordnungsgemäße Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist wegen der fehlenden Regenwasserkanalisation nicht gewährleistet.

Abschnittsweise treten mehrmals jährlich erhebliche Ansammlungen von Niederschlagswasser auf, die zur Beeinträchtigung der Straßennutzung und der Verkehrssicherheit führen.

Im Zusammenhang mit dem Straßenbau ist durch die Berliner Wasserbetriebe der Einbau eines Regenwasserkanals (Länge = 875 m) vorgesehen.

 

 

3.3. Beschreibung und Erforderlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers (Tiefbauamt) so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.

 

Eine grundhafte Erneuerung der Richtungsfahrbahn mit Asphaltbefestigung einschließlich des Unterbaus hat nach Inbetriebnahme der Anlage in der Kastanienallee (um 1900) nicht mehr stattgefunden. Obwohl die Richtungsfahrbahn aus Beton erst zwischen 1984 und 1985 errichtet wurde, ist auch diese Anlage wegen des unzureichenden Zustandes und Befestigungsaufbaus nicht brauchbar.

Die Teileinrichtung Gehwege war zu keinem Zeitpunkt in ihrer Gesamtheit herge-

stellt.

Die übliche Lebensdauer einer Hauptstraße beträgt ca. 30 Jahre und ist somit für die Kastanienallee längst abgelaufen. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht bedeuten, reichen nicht aus, um einen verkehrssicheren und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand der Kastanienallee herzustellen. Hinzu kommt das Fehlen einer Regenentwässerung.

 

Die Kastanienallee ist somit grundhaft, d.h. Neubau der Straßen- und Gehwegbefestigung einschließlich Unterbau, zu erneuern bzw. teilweise neu zu bauen. Die Verbesserung sowie die Erweiterung und Erneuerung der einzelnen Teileinrichtungen ist zwingend erforderlich.

 

Der Ausbau der Kastanienallee erfolgt nach geltenden Mindeststandards gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13.07.1999, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 07.06.2007 (GVBl. S. 222) und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften, insbesondere zu § 7 BerlStrG (AV Geh – und Radwege) sowie der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 01).

 

Die Kastanienallee soll zu einer leistungsfähigen, verkehrssicheren und umweltverträglichen Verkehrsanlage umgebaut werden.

 

Der vorhandene 90 -100 Jahre alte Kastanienbaumbestand ist laut Gutachten vom 31.07.2001 stark bis sehr stark geschädigt (s. Pkt. 3.2.5) und soll bzw. muss komplett gefällt werden. Deshalb kann der Straßenraum unter Berücksichtigung der bestehenden Randbebauung und Straßenraumbreite – unabhängig von den bestehenden Baumreihen - neu aufgeteilt werden.

 

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Ausbauvariante sieht eine in der Achse der Kastanienallee mittig liegende Fahrbahn vor. Die geplante 10,50 m breite Gesamtfahrbahn beinhaltet neben den beiden Kfz-Fahrspuren beidseitig einen Angebotsstreifen für Radfahrer. Damit erhält die Kastanienallee erstmalig eine vom Fußgängerverkehr unabhängige beidseitige Radverkehrsanlage.

 

Inhalt der geprüften Bauplanungsunterlage (BPU) ist u. a. die Planung für den Landschaftsbau des Amtes für Umwelt und Natur vom 01.08.2006. Es werden 82 Bestandsbäume gefällt und im Ausbauquerschnitt durch 93 Neupflanzungen (Rosskastanien) – in zwei Baumreihen- ersetzt.

Die geplanten Baumreihen im Unterstreifen der Gehwege und die beidseitig verbleibenden Oberstreifen an den Grundstücksgrenzen werden durch Rasenansaat begrünt. Das geplante Straßenbegleitgrün wird von den überwiegend bereits vorhandenen Grundstückszufahrten und den geplanten Parkflächen unterbrochen.

Die Flächen für den ruhenden Verkehr werden in Form von Längs- und Schrägparkständen angelegt.

Gemäß dem Regelquerschnitt werden aufgrund der überwiegend beidseitig vorhandenen Einfamilienhausbebauung Längsparkstände vorgesehen. Abweichend vom Regelquerschnitt erfolgt auf der nördlichen Gehwegseite im Abschnitt des Wohngebietes Wiesenwinkel die Anlage der Schrägparkstände.

Die Anzahl der geplanten Stellplätze beträgt ca. 62 Stück.

 

Die Gehwege werden gemäß den Ausführungsvorschriften, insbesondere zu § 7 BerlStrG (AV Geh – und Radwege) hergestellt, d. h. auch behindertengerecht. Gemäß der Prüfung der Bauplanungsunterlage durch Sen Stadt, VI C, vom 14.03.2007 wird jedoch aus wirtschaftlichen Gründen (Kostenminimierung) auf die berlintypische Einfassung der Plattenbahn mit Mosaikpflaster verzichtet. Ein gesonderter taktiler Führungsstreifen ist nicht erforderlich. Die Plattenbahn wird beidseitig durch den Grünstreifen eingerahmt und erfüllt somit Forderungen einer behindertengerechten Ausführung.

Mit der baulichen Umgestaltung der Kastanienallee einschließlich der Einmündungsbereiche Schönholzer Weg, Cesar-Franck-Str., Maurice-Ravel-Str. und Friedrich– Engels-Str. (30 km/h - Zone) sowie der einmündenden Privatstraßen (Bratvogelweg, Kastanienallee, Wilkeweg) soll die jeweilige herabgestufte Funktion dieser Straßen verdeutlicht werden. In den Einmündungsbereichen werden Befestigungswechsel unter Verwendung von vorhandenen Großpflastersteinen vorgesehen. Die Pflasterfläche soll eine Signalwirkung erzeugen und zu langsamer und aufmerksamer Fahrweise veranlassen. Den Kraftfahrern wird durch diese “Torwirkung” der besondere Gebietscharakter - Einfahrt in eine Tempo 30 km/h Zone - bewusst gemacht.

 

Mit dem Ausbau der Kastanienallee wird die Straßenbeleuchtungsanlage einschließlich der hierfür erforderlichen Verkabelung komplett neu erstellt (s. o. 3.2.6).

Im Zusammenhang mit der Erstellung der Beleuchtungsanlage wird im Bereich der Rudolf-Dörrier-Grundschule ein bereits durch die Verkehrslenkung Berlin angeordneter Fußgängerüberweg errichtet. Nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B, und der Verkehrslenkung Berlin wird die Fahrbahn in diesem Bereich für eine durchgehende Markierung der Radverkehrsanlage aufgeweitet. Aus Verkehrssicherheitsgründen muss auf Längsparken in diesem Bereich verzichtet werden.

 

Aufgrund der erforderlichen Schulwegsicherung wurde eine Lichtzeichenanlage (LZA) am Knotenpunkt mit der Hauptstraße / Buchhorster Straße bereits verkehrsbehördlich angeordnet.

Weitere Gründe für die Ausführung einer LZA an diesem Knotenpunkt sind in den z. Z. bestehenden Defiziten einer verkehrssicheren Führung von Fußgängern und Radfahrern, den ungünstigen geometrischen Bedingungen für abbiegende Fahrzeuge (ungünstige Sichtbeziehungen) als auch bezüglich der erforderlichen Leistungsfähigkeit für Bus- und Kfz- Verkehr zu sehen. Die Planung und Koordinierung der LZA obliegt der Verkehrslenkung Berlin mit der NUON Stadtlicht GmbH. Nach derzeitiger Sachlage befindet sich die geplante LZA im Geschäftgang bei der Verkehrslenkung Berlin.

Im Zuge der Baumaßnahme ist der erstmalige Einbau des Regenwasserkanals erforderlich. Es werden 545 m Regenkanal in DN 300-DN 400 aus Beton und 330 m

R-Kanal in DN 300 aus Steinzeug durch die BWB vorgesehen.

Weiterhin ist der Neubau von 12 Einstiegschächten und 90 Straßenabläufen geplant.

 

 

3.4. Alternative Ausbauvarianten

 

Noch vor Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) wurden in früheren Planungsphasen alternative Ausbauvarianten aufgestellt.

 

In der Investitionsplanung 1993/1997 war die Maßnahme bereits mit einem Baubeginn für 1995 enthalten. Der im damaligen Zeitraum erarbeitete Straßenquerschnitt  beinhaltete u. a. den Erhalt und die Nachpflanzung der Kastanien, eingefasst in einer 10,0 m breiten Mittelpromenade. Entlang der Mittelpromenade war die Herstellung von jeweils 3,25 m breiten Richtungsfahrbahnen vorgesehen. Beidseitig wurden gemeinsame Geh –und Radwege und die Flächen für den ruhenden Verkehr im Form von Parkhäfen geplant. Zwischen den verbleibenden Flächen der Gehwegüberfahrten und Parkflächen war die Anlage für zwei weitere Baumreihen konzipiert.

 

Nachteile ergaben sich in diesem Querschnitt in Bezug auf die geringe Breite der durch die Mittelinsel jeweils begrenzten Richtungsfahrbahnen, die den erforderlichen Verkehrsfluss erheblich behindert hätten.

Ein weiterer Nachteil ist nach heutigen Erkenntnissen in der Anlegung des gemeinsamen Geh- und Radweges bezüglich der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu sehen.

Vergleichende Untersuchungen über die Verkehrssicherheit auf Radfahrstreifen haben zwischenzeitlich ergeben, dass diese gegenüber baulich angelegten Radwegen den Vorteil einer sichereren Verkehrsabwicklung an Grundstückszu- / abfahrten und an Einmündungen von Straßen bringen. Bspw. kann das Zustellen des Radweges bei einem Angebotsstreifen durch Parken auf der Grundstückszufahrt bzw. durch Ausfahrende aus dem Grundstück vermieden werden. Dieser Vorteil ist in der Kastanienallee besonders hervorzuheben, da sich hier durch die Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern eine Vielzahl aneinander folgender Gehwegüberfahrten befindet.

Durch die Planungsvariante mit einem baumerhaltenden Straßenneubau, würde der Prozess der Schäden an den vorhandenen Kastanien beschleunigt werden. U. a. wegen dieser Baumproblematik und der oben genannten Nachteile wurde die Maßnahme damals nicht weiter verfolgt.

Da jedoch der unhaltbare Zustand  der Kastanienallee nicht weiter akzeptiert werden konnte, wurden ab 2003/04 erneut durch das Tiefbauamt mehrere Ausbauvarianten in Abhängigkeit vom Erhalt oder Nichterhalt der Bäume erarbeitet und in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt und Natur sowie für Verkehr der BVV am 03.06.2004 vorgestellt.

Im Ergebnis der Auswertung dieser Ausbauvarianten und angesichts des dargestellten Zustandes der Bäume stimmte die Mehrzahl der Bezirksverordneten im Verkehrsausschuss - mit Bezug auf die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Umwelt und Natur sowie für Verkehr der BVV vom 03.06.2004 - am 02.11.2004 der Fällung des Straßenbaumbestandes in der Kastanienallee zu. Die damit ebenfalls entschiedene Ausbauvariante beinhaltete vier (neu zu pflanzende) Baumreihen mit Mittelpromenade, die Anordnung von Richtungsfahrbahnen, die Einrichtung von Angebotsstreifen für Radfahrer und neue reguläre (entsprechend AV Geh- und Radwege) Gehwege einschließlich Parkständen in den Seitenräumen.

 

Am 07.12.2004 hat zur Neugestaltung der Kastanienallee in Rosenthal eine Bürgerversammlung in der Rudolf-Dörrier-Grundschule stattgefunden. Es wurde den Anwohnern die oben genannte Ausbauvariante vorgestellt. Durch die Anwohner wurden

u. a. die vier Baumreihen mit Mittelpromenade abgelehnt.

Im Ergebnis dieser Bürgerversammlung und den danach zusätzlich eingegangenen Bürgerbriefen und Anregungen wurde nunmehr die zur Beschlussfassung vorgelegte Ausbauvariante entwickelt.

Die Vorstellung im Ausschuss für Verkehr der BVV erfolgte am 06.12.2005. Der Ausschuss sah den Entwurf positiv, da die Wünsche der Bürger weitestgehend berücksichtigt wurden.

 

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Ausbauvariante wurde in einer weiteren

Informationsveranstaltung den Anliegern in der Rudolf-Dörrier-Grundschule am 13.06.2006 detailliert erläutert und wurde im Wesentlichen positiv angenommen, da

u. a. bei dieser Planung die Mittelpromenade mit den zusätzlichen zwei Baumreihen entfallen war. Das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 13.06.2006 ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Die detaillierten Angaben der zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgelegten Ausbauvariante sind der Anlage 1 zu entnehmen. Sie sind auch aus den beigefügten Lageplänen (Anlage 2) ersichtlich.

 

Den Fraktionen ist eine CD-Rom zugegangen, aus der die Angaben ebenfalls zu ersehen sind.

 

 

3.5. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) sind für den Ausbau der Kastanienallee als Verbesserungs – und Erneuerungsmaßnahme nach Abschluss der Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge von den anliegenden Grundstückseigentümern zu erheben.

 

Wie schon unter Punkt 3.3. aufgeführt, kann der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG erforderliche verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Zustand der Kastanienallee nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw. erhalten werden. Dies ist nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus möglich.

 

Deshalb sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG für den Ausbau der Kastanienallee von den anliegenden Grundstückseigentümern nach Abschluss der Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

Durch die am 25.03.2006 in Kraft getretene Änderung des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) ist die Kastanienallee aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen (§ 15 a Abs. 1 EBG). Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist somit ausgeschlossen.

 

 

3.6. Voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahme / umlagefähiger Aufwand gemäß § 7 StrABG

 

Bei der Kastanienallee handelt es sich – wie unter Punkt 3.1 bereits ausgeführt - um eine Hauptverkehrsstraße, so dass für die Berechnung der Anliegeranteile § 10 StrABG anzuwenden ist. Die Kostenbeteiligung der Anlieger beträgt somit – differenziert nach den einzelnen Teileinrichtungen – zwischen 25 % und 50 % der Baukosten (§ 10 Abs. 2 StrABG).

 

Die Ermittlung des umlagefähigen Gesamtaufwandes und – daraus resultierend – der auf die einzelnen Anliegergrundstücke entfallende anteilige Ausbaubeitrag erfolgt unter Einbeziehung der Grundstücksfläche (§ 13 StrABG) sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen Grundstücks (§§ 14 und 15 StrABG).

 

 

 

 

 

 

 

Ermittlung des Straßenausbaubeitrages

Gemäß des bereits genannten § 10 Abs. 2 Spalte I der Tabelle i. V. m. Abs. 3  StrABG ergeben sich folgende beitragsfähige Breiten:

Teileinrichtung

§ 10 Abs. 2 Spalte I i.V.m. Abs. 3

tatsächl. Breite der Teileinrichtung in m

beitragsfähige Breite der Teileinrichtung in m

beitragsfähige Baukosten in %

Fahrbahn inkl. Angebotsstreifen

8,6 m

10,50

8,60

81,90

Gehwege

je 3,0 m

4,62

4,62

100,00

Parkflächen

je 5,0 m

4,00

4.00

100,00

Grünanlagen

je 2,0 m

6,88

4,00

58,14

Die tatsächlichen Breiten der Teileinrichtungen Fahrbahn und Grünanlage überschreiten die beitragsfähigen Breiten. Der geschätzte Aufwand für den Ausbau wird daher entsprechend proportional gekürzt (s. in der Tabelle die letzte Spalte “beitragsfähige Baukosten in %”).

Die gewerbliche Nutzung ergibt sich aus der GA-Förderung (Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur).

 

            Ermittlung des umlagefähigen Aufwands

 

Teileinrichtung

Gesamtkosten                                      in Euro  (einschl.MwSt)

%

reduzierte                 Baukosten  (bf. Breiten

nach

§ 10  StrABG)              in €

Anteil der Beitrags-         pflichtigen                            Umlage in% (gemäß § 10 Abs. 2 StrABG)

Anteil der Beitrags pflichtigen in €                          (gemäß § 10 Abs. 2 StrABG)

Fahrbahn mit  Angebotsstrei-                    fen+                               anteilige Gemeinkosten*

948.374,07

81,9

776.718,36

25

     194.179,59

Gehwege u. GWÜ +

anteilige Gemeinkosten*

655.914,36

100

655.914,36

50

327.957,18

Parkflächen+    anteilige Gemeinkosten*

  38.298,03

100

38.298,03

50

19.149,02

Grünanlagen +    anteilige Gemeinkosten*

274.388,32

58,14

159.529,37

40

63.811,75

Beleuchtung

  165.000,00

 

165.000,00

45

74.250,00

Entwässerung

1.035.000,00

 

1.035.000,00

45

465.750,00

Gesamt

3.116.974,78[1]

 

2.830.460,12

 

1.145.097,53

Beitragsfähiger Grunderwerb ist nicht angefallen.

* Die “Gemeinkosten” wurden nach dem Flächenverhältnis der einzelnen Teileinrichtungen zueinander aufgeteilt. Daraus ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten “anteiligen Gemeinkosten”.

Die Gemeinkosten selbst bestehen u. a. aus den Kosten für die Herstellung und den Abbruch von Baustellenzufahrten, für provisorische Verkehrssicherungseinrichtungen, für den Abbruch und die Entsorgung von Verkehrsschildern, für die Baustelleneinrichtung, Honorarkosten (für Planungsleistungen, Vermessung, Kosten gemäß Baustellenverordnung für Sicherheits– und Gesundheitskoordination, Baugrundgutachten etc.) sowie Kosten für Unvorhergesehenes.

Die Position ”Unvorhergesehenes” ist ein bei jeder Baumaßnahme üblicher Ansatz, um für eventuell anfallende Leistungen, deren Notwendigkeit während der Entwurfsarbeiten nicht erkennbar war (z. B. Mehrleistungen wegen unterirdischer Hindernisse), Reserven zu bilden (siehe II Nr. 16 Anweisung Bau).

 

Fördermittel

Unter dem Kapitel 1330 und Titel 88 306 wurde die Straßenbaumaßnahme mit einer Gesamtfinanzierung i. H. v. 3,60 Mio. € festgestellt. Entsprechend der GA – Förderzusage erfolgt die Finanzierung zu neunzig Prozent aus Bundes- und zu zehn Prozent aus Landesmitteln.

 

Aufgrund der Fördermittel (GA-Mittel) verringert sich der Anteil der Beitragspflichtigen erheblich.

 

Auswirkungen der Fördermittel auf den Anteil der Beitragspflichtigen

 

 

 

 

tatsächliche Baukosten:

3.600.000,00

- Anteil Beitragspflichtige:

1.145.097,53

= Anteil Land Berlin:

2.454.902,47

 

 

 

Fördermittel:

3.240.000,00

- Anteil Land Berlin:

2.454.902,47

verbleibende Fördermittel:

785.097,53

 

 

 

 

 

 

Anteil Beitragspflichtige:

1.145.097,53

abzügl. verbleibende Fördermittel

785.097,53

umlagefähiger, anderweitig nicht gedeckter Aufwand

360.000,00

 

 

Die anrechenbare Grundstücksfläche für das einzelne berücksichtigungspflichtige Grundstück ist nach folgenden Aspekten zu ermitteln:

 

Grundstücksgröße

Für Grundstücke, die nicht innerhalb eines Bebauungsplans liegen, für die keine Rechtsverordnung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 18 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) besteht und deren Flächen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, wurden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4a StrABG die Gesamtflächen der Grundstücke berücksichtigt. Gleiches gilt aufgrund des § 13 Abs. 2 Nr. 1 StrABG für die Grundstücke innerhalb eines Bebauungsplanes.

 

Nutzungsfaktoren

Die berücksichtigungspflichtigen Grundstücke sind baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke. Für die Grundstücke, die nicht innerhalb eines Bebauungsplans liegen, wurde der Nutzungsfaktor gemäß § 14 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 3 StrABG anhand der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse ermittelt. Für die Grundstücke innerhalb eines Bebauungsplans wurde der Nutzungsfaktor gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1a StrABG anhand der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse bestimmt.

 

Gewerbezuschlag

Gewerbezuschlag wurde bei Grundstücken gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG angenommen, welche überwiegend gewerblich genutzt werden.

 

Verteilung des umlagefähigen Aufwands

Der Beitragssatz ist mit der ermittelten Verteilungsfläche des jeweils berücksichtigungspflichtigen Grundstücks zu multiplizieren (siehe Anlage 6).

 

Hinweis

Hinsichtlich der ermittelten Grundstücke, wie Zuschnitte, Grundstücksgrößen, der Nutzungsfaktoren und der Nutzungsarten sind bis zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflichten Änderungen nicht auszuschließen.

 

 

3.7. Beteiligung der Beitragspflichtigen

 

Eine Informationsveranstaltung zum geplanten Ausbau der Kastanienallee hat mit der Ankündigung der Beteiligung der Anlieger auf der damaligen Rechtsgrundlage zur Berechnung von Erschließungsbeiträgen gemäß Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) bereits am 07.12.2004 stattgefunden.

Am 13.06.2006 informierte das seinerzeit zuständige Bezirksamtsmitglied auf einer weiteren Informationsveranstaltung über die vorgesehene Ausbauplanung und die im März 2006 veränderte Gesetzeslage hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen nach Abschluss der Baumaßnahme.

 

Mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 30.05.2008 sind alle beitragspflichtigen Anlieger gemäß § 3 Abs. 3 StrABG über die Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach– und Rechtslage voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert worden. Gleichzeitig erhielten sie Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen und schriftlich zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (siehe Anlage 3).

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Ausbauvariante konnte in der Zeit vom

02.06.-15.07.2008 im Tiefbauamt in der Darßer Straße 203, Zi. 216, eingesehen werden. Von der Einsichtnahme haben 20 Anlieger bzw. Bürger Gebrauch gemacht.

Durch die zuständige Sachbearbeiterin des Tiefbauamtes wurden Fragen zur Planung beantwortet und hauptsächlich die im Ausführungsentwurf geplante Lage der Grundstückszufahrten überprüft.

 

 

Es erfolgten durch die Sachbearbeiterin Erläuterungen zum geplanten Querschnitt - Fahrbahn- und Gehwegbreiten, Parkmöglichkeiten, Angebotsstreifen für Radfahrer und zum Straßenbegleitgrün.

 

Weiterhin wurde den Anliegern durch die Sachbearbeiterin das Ergebnis der Prüfung der Bauplanungsunterlage der SenStadt, VI C 2, vom 14.03.2007 erläutert. Es wurde u. a. erklärt, dass aus wirtschaftlichen Gründen auf die berlintypische Einfassung der Plattenbahn mit Mosaikpflaster verzichtet wird. Die Plattenbahn wird beidseitig durch den Grünstreifen eingerahmt und erfüllt somit Forderungen einer behindertengerechten Ausführung.

 

Mehrheitlich wurden die Ausführungen angenommen.

 

Im Ergebnis mussten keine wesentlichen Änderungen an der Ausbauplanung vorgenommen werden. Bei einigen Grundstücken wurde die Gehwegüberfahrt hinsichtlich der Lage und Breite verändert. Als Folge dessen wurden einige Baumstandorte und Parkhäfen entsprechend angepasst (siehe Anlage 2).

 

Die auf die Einsichtnahme folgenden schriftlichen Einwendungen und das entsprechende Bewertungsprotokoll des Tiefbauamtes sind aus der “Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger” vom 28.07.2008 ersichtlich (siehe Anlage 5).

 

 

3.8. Hinweise zum Bauablauf

 

Die Straßenbauarbeiten sollen in den Jahren 2009 bis 2011 durchgeführt werden.

Der Anlieger- und Lieferverkehr ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

 

 

4.   Rechtsgrundlagen

 

 

§ 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG)

 

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Ausgaben i. H. v. 3,60 Mio. € bei Kapitel 1330 Titel 88 306 in den Haushaltsjahren 2008 bis 2011 .

Voraussichtliche Einnahmen (Straßenausbaubeiträge) i. H. v. rd. 325.780 Euro bei Kapitel 4212 Titel 34104. Die voraussichtlichen Einnahmen betragen nicht

360.000 Euro, sondern reduzieren sich auf ca. 325.780 Euro aufgrund der Ermäßigungen von mehrfach erschlossenen Grundstücken gemäß § 21 Absatz 3 StrABG.

Die Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmen erfolgte auf der Grundlage der durch die geprüfte BPU festgestellten Kosten in Verbindung mit der in §10 StrABG gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbeteiligung der Anlieger sowie unter Berücksichtigung von Grundstücksgröße (§ 13 StrABG) sowie von Art und Maß der baulichen Nutzung der betroffenen Grundstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt (§§ 14 und 15 StrABG). Die Berechnung erfolgte nach derzeitiger Sach- und Rechtslage.

Die spätere konkrete Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfolgt nach tatsächlich entstandenen Kosten (§ 4 Abs. 1 StrABG). Diese sind erst nach Abschluss der

Baumaßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung etwa im Jahr 2011 feststellbar. Gemäß § 16 Abs. 2 StrABG entstehen zu diesem Zeitpunkt auch die sachlichen Beitragspflichten.

 

Bei der Erhebung des Straßenausbaubeitrages sind in formaler Hinsicht die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) entsprechend anzuwenden (§ 22 StrABG). Demnach beträgt die Frist für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist (§ 21 Abs. 2 und 3 EBG).

Die Einnahmen werden demzufolge voraussichtlich in den Jahren 2012 bis 2015

erfolgen.

 

 

6.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Musterblatt

 

 

8.   Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die zeitgemäße Befestigung und behindertengerechtere Gestaltung der Gehwege nach der AV Geh – und Radwege wird eine sicherere und attraktivere Fußgängerführung gewährleistet.

Erstmalig werden Radfahrangebote in beiden Richtungen zur gefahrloseren Führung des Radverkehrs geschaffen.

Es entstehen somit insgesamt verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern, mobilitätsbehinderte Menschen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Umgestaltung der Einmündungsbereiche Schönholzer Weg, Cesar-Franck-Str., Maurice-Ravel-Str. und Friedrich–Engels-Str. sowie der einmündenden Privatstraßen (Bratvogelweg, Kastanienallee, Wilkeweg) trägt zur Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs in der Längsrichtung bei, weil die Überquerungswege verkürzt werden und eine Geschwindigkeitsreduzierung des abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs erreicht wird.

 

Durch die Errichtung der Lichtzeichenanlage Hauptstraße / Buchhorster Str. –Kastanienallee und Herstellung des Fußgängerüberweges an der Rudolf-Dörrier- Grundschule wird die Schulwegsicherung erheblich verbessert.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante

Anlage 2:        Lagepläne

Anlage 3:        Informationsschreiben vom 30.05.2008

Anlage 4:        Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 13.06.2006

Anlage 5:        Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge vom 28.07.2008

Anlage 6:        Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein Anlieger-

Grundstück einschließlich drei Beispielsrechnungen.

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Jens–Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für

                                                                                                Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

BzBm EU zu 2.                                                                    BzStR Ord EU zu 1. und 2.

 

 

 

 

                                                                                                                        Tief AL:

 

 

Tief 1:

 

 

Tief 11:

 

 

Tief 112:

 

 

Tief 2:

 

 

                                                                                                                        Tief 23:

 


Anlage 1 Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante

 

 

Beschreibung der einzelnen Ausbaumaßnahmen

 

 

1. Geplanter Querschnitt:    

 

Dadurch, dass der vorhandene, überalterte und schadhafte Baumbestand komplett gefällt wird, ist es möglich, eine Verkehrsanlage zu errichten, die den Erfordernissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht wird. Die beidseitig geführten Fußgänger- und Radverkehrsanlagen erhöhen die Verkehrssicherheit aufgrund der Trennung dieser beiden Verkehrsarten. Zur sicheren Gestaltung des Verkehrsablaufes wird im Bereich der Rudolf-Dörrier-Grundschule ein Fußgängerüberweg angeordnet. Hier wie auch im Bereich der Winkelwiesen weicht der geplante Querschnitt vom Regelquerschnitt ab.

 

 

Aufteilung des Querschnitts (Regelquerschnitt von Nord nach Süd))

 

                                                                                                                 Grünfläche inkl. Rasen                             2,25 m

                                                                                                                                         Gehweg                                                                                                   2,00 m

                                                                                                       Grünfläche inkl. Beleuchtung                 1,50 m

                                                                                                                 Parken / Baumstreifen                             2,00 m

                                                                                                              Angebotsradfahrstreifen                             2,00 m

                                                                                                                                   Fahrstreifen                                                                                                   3,25 m

                                                                                                                                   Fahrstreifen                                                                                                   3,25 m

                                                                                                              Angebotsradfahrstreifen                             2,00 m

                                                                                                                 Parken / Baumstreifen                             2,00 m

                                                                                                       Grünfläche inkl. Beleuchtung                 1,50 m

Gehweg                                                                                                                                                                    2,00 m

Grünfläche inkl. Rasen                                                                                  2,25 m

Gesamtbreite                                                                                                          26,00 m

 

 

.

Aufteilung im Bereich der Rudolf-Dörrier-Grundschule von Nord nach Süd

 

                                                                                                                 Grünfläche inkl. Rasen                             0,80 m

                                                                                                                                         Gehweg                                                                                                   3,00 m

                                                                                               Grünfläche / Baum / Beleuchtung     3,20 m

                                                                                                              Angebotsradfahrstreifen                             1,25 m

                                                                                                                                   Fahrstreifen                                                                                                   3,25 m

                                                                                                                     Fußgängerüberweg     (Mittelinsel)               3,00 m

                                                                                                                                   Fahrstreifen                                                                                                   3,25 m

                                                                                                              Angebotsradfahrstreifen                             1,25 m

                                                                                               Grünfläche / Baum / Beleuchtung                 2,75 m

                                                                                                                                         Gehweg                                                                                                   2,00 m

Grünfläche inkl. Rasen                                                                                  2,25 m

Gesamtbreite                                                                                                          26,00 m

 

 

 

Aufteilung im Bereich der Winkelwiesen von Nord nach Süd

 

 

                                                                                                                                         Gehweg                                                                                                   3,60 m

                                                                                                     Parken / Baum / Beleuchtung                 4,15 m

                                                                                                              Angebotsradfahrstreifen                             2,00 m

                                                                                                                                   Fahrstreifen                                                                                                   3,25 m

                                                                                                                                   Fahrstreifen                                                                                                   3,25 m

                                                                                                              Angebotsradfahrstreifen                             2,00 m

                                                                                                                 Parken / Baumstreifen                             2,00 m

                                                                                                       Grünfläche inkl. Beleuchtung                 1,50 m

Gehweg                                                                                                                                                                    2,00 m

Grünfläche inkl. Rasen                                                                                  2,25 m

Gesamtbreite                                                                                                          26,00 m

 

 

 

2. Befestigungen:

 

2.1. Fahrbahn:

 

Die Zuordnung der Bauklasse wurde gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist die Kastanienallee mit einem Fahrbahnoberbau gemäß Bauklasse II auszubauen. Diese Zuordnung bildet die Grundlage für den Fahrbahnaufbau.

Gemäß den Baugrunduntersuchungen wurde Grundwasser im Rahmen der Untersuchungen in Tiefen bis 3 m unterhalb der Geländeoberfläche nicht angetroffen, so dass von günstigen Wasserverhältnissen ausgegangen werden kann. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass im Frühjahr temporär ein höherer Grundwasserstand zu verzeichnen ist. Die Dicke des frostsicheren Straßenaufbaues beträgt bei der Frostempfindlichkeitsklasse F3 nach Tab. 6 der RStO 01 65 cm.

 

 

Gemäß RStO 01, Tafel 1, Zeile 5 Spalte III ergibt sich bei Vorhandensein der Frostempfindlichkeitsklasse von F3 folgender Fahrbahnaufbau:

 

                                                              3,5 cm          Splittmastixasphalt 0/8 S

  8,5 cm           Asphaltbinder 0/16 S

10,0 cm           Asphalttragschicht Typ CS 0/22, 50/70

                                                            43,0 cm          Schottertragschicht 0/32

                                                            65,0 cm          Gesamtdicke

 

 

Die Fahrbahn und die Parkhäfen werden mit Betonhochborden H 15 x 30-DIN 1340 hell zweischichtig mit Vorsatz gewaschen eingefasst.

Die Einfassung der Gehwege zum Grünstreifen erfolgt mit Betonkantensteinen Größe 3, Form C. Die Verlegung der Borde und Kantensteine wird auf Beton mit Rückenstütze erfolgen.

2.2. Einmündende Fahrbahnen

 

Die Einmündungen der anliegenden öffentlichen Straßen (Schönholzer Weg, Cesar- Franck-Str., Maurice-Ravel-Str., Friedrich-Engels-Str.) sowie die einmündenden Privatstraßen (Bratvogelweg, Kastanienallee, Wilckeweg) erhalten zur Verdeutlichung der Einfahrt in eine Tempo – 30 km/h Zone einen Befestigungswechsel in Großsteinpflastermaterial:

 

             16,0 cm          Großsteinpflaster, vorh. Material

               6,0 cm          Pflasterbett

             38,0 cm          Schottertragschicht 0/32

             60,0 cm          Gesamtdicke

 

2.3. Parkflächen:

 

             16,0 cm          Großsteinpflaster, vorh. Material

                                                              6,0 cm          Pflasterbett

28,0 cm           Schottertragschicht 0/32

                                                            50,0 cm          Gesamtdicke

 

 

2.4. Gehwege (Plattenbahn):

 

               5,0 cm          Gehwegplatten, Gr. 350, grau

ungeschliffene Oberfläche

               2,0 cm          Kalkmörtelbett

               3,0 cm          Pflasterbettung

             15,0 cm          Schottertragschicht 0/32

             25,0 cm          Gesamtdicke

 

 

2.5. Gehwegüberfahrten im Plattenbereich:

 

Zur Verbesserung der Laufqualität für Fußgänger werden die Überfahrten im Laufbereich mit Gehwegplatten befestigt.

 

                                                              8,0 cm          Gehwegplatten, Gr. 350, grau

ungeschliffene Oberfläche

               2,0 cm          Kalkmörtelbett

               3,0 cm          Pflasterbettung

             24,0 cm          Schottertragschicht 0/32     

37,0 cm           Gesamtdicke

 

2.6. Gehwegüberfahrten:

 

Die Gehwegüberfahrten werden im Ober -und Unterstreifen mit Großsteinpflaster befestigt.

             16,0 cm          Großsteinpflaster, vorh. Material

               6,0 cm          Pflasterbett

             15,0 cm          Schottertragschicht 0/32

             37,0 cm          Gesamtdicke

 

2.7. Radwege:

 

Die Radwege werden in Form eines Angebotsradfahrstreifens auf der entsprechenden Fahrbahn hergestellt und durch eine Fahrbahnmarkierung kenntlich gemacht. Der bauliche Aufbau entspricht dem der Fahrbahn (siehe Punkt 2.1.)

 

 

3. Grünanlagen:

 

Gemäß Baumgutachten des AUN vom 31.07.2001 sind nur 21 von 37 Kastanien der nördlichen Baumreihe der Kastanienallee als erhaltenswürdig einzustufen.

Die vorhandene südliche Baumreihe ist stark bruchgefährdet. Hier sind gemäß Baumgutachten nur 9 von 31 Kastanien erhaltenswert. Viele Bäume weisen Starkastkappungen auf, wodurch Morschungen und Faulstellen entstanden sind. Alle Kastanienbäume sind durch die Miniermotte stark geschädigt.

Durch einen Straßenneubau mit einem Erhalt der Bäume würde der Prozess der Schäden an den vorhandenen Kastanien noch beschleunigt werden. Auch die im Stamm vorhandenen Fäulnisstellen sind durch Wurzelbehandlungen nicht zu beseitigen.

Aufgrund des insgesamt maroden Zustandes der Straßenbäume wurde einer gesamten Fällung des Baumbestandes zugestimmt.

Es werden 82 Bestandsbäume gefällt und im Ausbauquerschnitt durch 93 Neupflanzungen (Rosskastanien) – in zwei Baumreihen - ersetzt.

Die geplanten Baumreihen und die beidseitig verbleibenden Oberstreifen an den

Grundstücksgrenzen werden durch Rasenansaat begrünt.

 

 

4. Straßenbeleuchtung:

 

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kastanienallee wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu errichtet. Gemäß des Schreibens der NUON Stadtlicht GmbH vom 11.07.2008 liegt die Anlagenkonfiguration für die Kastanienallee vor.

Die derzeitigen Standorte der Beleuchtungsmaste können aufgrund der Querschnittsneugestaltung und des Altzustandes nicht beibehalten werden. Die bestehende Anlage ist komplett zu demontieren. Mit dem Beginn der Ausführungsplanung erfolgt die Beauftragung des Beleuchtungsprojektes.

 

 

5. Straßenentwässerungsanlagen:

 

Das anfallende Straßenoberflächenwasser in der Kastanienallee wird über Straßenabläufe gesammelt und mit dem geplanten Regenwasserkanal der Vorflut zugeführt. Bedingt durch die geringe Längsneigung der Fahrbahn muss die Oberflächenentwässerung teilweise über eine Pendelrinne erfolgen. Dabei wird die Querneigung jeweils über die gesamte Breite der Richtungsfahrbahn gependelt, um in der Bordrinne eine Längsneigung von mindestens 0,5 % zu gewährleisten.

 

Bei der Erarbeitung der Gradiente ergab sich die Planung von Ablaufrinnen an einigen Gehwegüberfahrten zur Grundstücksgrenze. Aufgrund tief liegender Grundstücke ist der Einbau dieser Ablaufrinnen mit einer Anbindung an die Regenentwässerung geplant.

 

Die Planung des Regenwasserkanals und die Ermittlung der damit verbundenen Kosten erfolgt durch die hierfür zuständigen Berliner Wasserbetriebe.

 

6. Grunderwerb:

 

Der Ausbau der Kastanienallee wird innerhalb des vorhandenen öffentlich gewidmeten Straßenlandes stattfinden, so dass Grunderwerb nicht erforderlich ist.

 

 

7. Baumaßnahmen der BVG:

 

Zur Klärung der Haltestandorte liegt eine Stellungnahme der BVG BO KB vom 15.03.2006 vor. Gemäß der Stellungnahme betreibt die BVG in der Kastanienallee am Tag keinen Omnibusverkehr. Die Haltestellen, die sich derzeit im Abschnitt zwischen Friedrich-Engels-Straße und Hauptstraße befinden, werden abgeordnet. Nur die Haltestelle für die Nachtbuslinie (N53) südlich der Kastanienallee vor dem Angerweg bleibt bestehen und ist in der Planung zu berücksichtigen. Die Nachtlinie wird mit einer Großraumtaxe bedient. Die Nachtbuslinie (N 53) führt von der Friedrich- Engels-Straße (aus Richtung Pastor-Niemöller-Platz) links in die Kastanienallee und wendet in Höhe Ausfahrt „Rosenthal - Center” zur Haltestelle Angerweg. Die weitere Linienführung erfolgt über den Angerweg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 3

 
Bezirksamt Pankow von Berlin    

Abteilung Öffentliche Ordnung

Ordnungsamt, Tiefbauamt, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt

 

Bezirksstadtrat

GeschZ. BzStR Ord

 

Dienstgebäude:

Darßer Str. 203

13088 Berlin

Telefon:   (030)   90295-8500

Telefax:   (030)   90295-8537

E-Mail-Adresse:

jens-holger.kirchner@

ba-pankow.verwalt-berlin.de

(E-Mail-Adresse nicht für Dokumente

mit elektronischer Signatur)

 

                    30. Mai 2008

 
 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Information zum Ausbau der Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Rosenthal

Grundstück Kastanienallee    in 13158 Berlin

(Grundbuch von Berlin-Pankow, Blatt    N)

 

Sehr geehrte/r «Anr» «Name»                                    

voraussichtlich ab Frühjahr 2009 soll die Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich-Engels-Straße in einer Bauzeit von ca. zwei Jahren grundhaft ausgebaut werden.

 

Zum geplanten Ausbau Ihrer Straße haben bereits am 07.12.2004 und am 13.06.2006 Informationsveranstaltungen stattgefunden. In der ersten Veranstaltung wurden Sie u. a. darüber informiert, dass nach Beendigung der Baumaßnahme Erschließungsbeiträge nach dem Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) zu zahlen sind. In der darauffolgenden Informationsveranstaltung verwies der damalige Stadtrat für Stadtentwicklung, Herr Federlein, schon auf die im März 2006 veränderte Gesetzeslage hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen zum Straßenausbau. Demnach ist die Kastanienallee gemäß einer Ergänzung des EBG um den neuen

§ 15a aus dem Erschließungsbeitragsrecht ”entlassen” und in das Straßenausbaubeitragsrecht zu ”überführen”.

 

Dies bedeutet, dass das Tiefbauamt verpflichtet ist, nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme von den betroffenen Anliegern keine Erschließungsbeiträge, sondern Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das am 25.03.2006 in Kraft getretene Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG).

Gemäß § 3 Abs. 3 StrABG sind alle anliegenden Eigentümer (Beitragspflichtige) über die für ihr jeweiliges Grundstück voraussichtlich anfallenden Ausbaubeiträge rechtzeitig zu informieren.

 

Mit dem Ausbau der Straße erhalten Fahrbahn und Gehwege eine neue Befestigung. Durch die Neuordnung der einzelnen Teileinrichtungen innerhalb des bestehenden Straßenkörpers entfällt zukünftig die vorhandene Mittelinsel zwischen den Richtungsfahrbahnen. Radwege werden zukünftig in beide Richtungen auf der Fahrbahn als Angebotsstreifen zur Gewährleistung einer sicheren Führung des Fahrradverkehrs vorgesehen. Weiterhin werden rund 60 befestigte Plätze zum Abstellen für PKW geschaffen, die Straße erhält erstmalig eine Regenwässerung und das

 

Straßenbegleitgrün wird neu gestaltet. Der Neubau der Beleuchtungsanlage führt zu einer verbesserten Ausleuchtung der Straße.

 

Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Programm ”Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GA-Maßnahme), die zu 90% aus Bundesmitteln gefördert wird. Lediglich 10% der Baukosten werden als Straßenausbaubeitrag auf die Anlieger umgelegt. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 3,6 Mio Euro.

 

Auf Ihr Grundstück werden demnach voraussichtlich Straßenausbaubeiträge in Höhe von «Beitrag»  Euro entfallen.

 

Voraussichtliche geschätzte Straßenausbaubeiträge sind rechtsunverbindlich und beziehen sich auf die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht auszuschließen. Abweichungen des hier geschätzten Beitrages vom später durch Bescheid und auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzten Straßenausbaubeitrag sind zu erwarten.

 

Bei der Planung der Straße wurde zur Erschließung Ihres Grundstücks die vorhandene Gehwegüberfahrt zugrunde gelegt. Sollten Sie Änderungen beim Neubau Ihrer derzeitigen Gehwegüberfahrt wünschen, so bitte ich Sie, das Tiefbauamt mit einer vermaßten Skizze bis spätestens 11. Juli 2008 zu informieren.

Die herstellungsbedingten Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in der Neufassung vom 13.07.1999 (GVBl. S.380), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 07.06.2007 (GVBl. S. 222), mit einem gesonderten Bescheid erhoben.

 

Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung unbilliger Härten auch Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlungen) vorgesehen, die jedoch erst dann beantragt werden können, nachdem Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben. Dieser kann Sie erst nach Beendigung der angekündigten Baumaßnahme innerhalb der Erhebungsfrist (ungefähr ab 2013) erreichen, so dass ich Sie bitte, von vorsorglichen Anträgen abzusehen.

 

Sie haben die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen sowie Einwände und Vorschläge zu unterbreiten. Die diesbezüglichen Ausbauunterlagen können von Ihnen ab sofort

bis zum 11. Juli 2008 im Tiefbauamt eingesehen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitte ich um telefonische Voranmeldung unter der Tel.-Nr. 90295– 8621 (Frau Lafuente). Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen ab, da sonst sachdienliche Informationen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden können.

Fragen zum Straßenausbaubeitrag werden Ihnen gern von Frau Brauner (Ruf-Nr. 90295- 8591) und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung beantwortet.

 

Da es sich bei dieser Mitteilung lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes Informationsschreiben handelt, welches keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt, ist es auch nicht widerspruchsfähig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner                                                                                                  Beglaubigt:

 

 

Anlage 4

 

Abt. Stadtentwicklung                                                                                   26.06.2006

Tiefbauamt                                                                                                     90295-8621

Tief 23

 

 

 

Protokollvermerk

 

Bürgerinformationsveranstaltung am 13.06.06 zum

 

Neubau der Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich- Engels- Straße in Pankow- Rosenthal

 

 

Ort:                  Rudolf Dörrier Grundschule

 

 

 

 

Einleitend wurden durch den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Herrn Federlein die Gründe für die erneute Informationsveranstaltung zum Neubau der Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich- Engels- Straße in Pankow- Rosenthal den zahlreich erschienenen Anliegern erläutert.

 

1.         Planungsänderung zum Querschnitt

 

Am 07.12.04 fand bereits eine Informationsveranstaltung zum Neubau der Kastanienallee in der Rudolf Dörrier Grundschule statt.

Im Ergebnis dieser Bürgerversammlung und den danach zusätzlich eingegangenen Bürgerbriefen und Anregungen wurde der dort vorgestellte Querschnitt, der eine Mittelpromenade mit 2 Baumreihen beinhaltete, überarbeitet.

 

2.      Förderantrag zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

 

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Herrn Federlein teilte den Anliegern mit, dass das Bezirksamt Pankow aufgrund der Befahrung der Kastanienallee mit Wirtschaftsverkehr einen Förderantrag zur Gemeinschaftsaufgabe ” Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen gestellt hat.

In diesem Zusammenhang zitiert Herr F. den Anliegern ein durch die Senatsverwaltung vorliegendes Schreiben vom 28.04.06, dass die Maßnahme als förderfähige Maßnahme in die Projektliste aufgenommen wurde. Die Erteilung einer vorläufigen Förderzusage setzt das Vorliegen der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüften Bauplanungsunterlagen (BPU, einschließlich wasserwirtschaftlichen Teil) voraus.

 

 

 

3.         Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG)

 

Aufgrund des durch das Abgeordnetenhaus am 16.03.06 beschlossenen Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) sind die Bürger vor Beginn der Ausbaumaßnahme zu beteiligen.

Der neue Ausführungsentwurf wurde durch die U. den Anwesenden erläutert.

 

Die nunmehr vorliegende Variante sieht eine 10,50 m breite Fahrbahn mit Angebotsstreifen für Radfahrer, die Anlage von Parkhäfen (Längs –und Schrägparken) und Gehwegen (Breite 3,0 m) sowie Straßenbegleitgrün im Seitenbereich vor.

 

Die Straßenquerschnitte wurden anhand von Folien aufgezeigt.

1.                 vorh. Querschnitt

2.                 Querschnitt vom 07.12.04

3.                 Querschnitt A-A (Bereich Grundstück Nr. 66 bis 67)

4.                 Querschnitt B-B (Bereich Grundschule bis 73 A)

5.                 Querschnitt C-C (Bereich Grundstück Nr. 53 bis 83)

 

Im Bereich der Grundschule wird ein bereits durch die Verkehrslenkung Berlin angeordneter Fußgängerüberweg errichtet. Es wird erklärt, dass nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung VII B und der Verkehrslenkung Berlin die Fahrbahn in diesem Bereich für eine durchgehende Markierung der Radverkehrsanlage aufgeweitet wird. Aus Verkehrssicherheitsgründen muss auf gepl. Längsparken in diesem Bereich verzichtet werden.

 

Durch die U. wurden die Gründe für die Schrägparkstände im Bereich der Wohnbebauung Wiesenwinkel erläutert. Aus verkehrlicher Sicht und wegen der erforderlichen Schulwegsicherung sollte Senkrechtparken nur in Straßen mit geringem Verkehr (z. B. Anliegerstraßen) in Erwägung gezogen werden. Die Senkrechtaufstellung ist zulässig, sofern die Parkstände von beiden Richtungen gefahrlos anfahrbar wären.

 

Im Anschluss an die Erläuterungen wurden u. a. Fragen zur Beleuchtung, Angebotsstreifen für Radfahrer, BVG-Buslinien, Bauabschnitte den Anliegern erörtert.

 

Entlang des Straßenzuges von der Hauptstraße bis zur Friedrich-Engels-Straße soll die Beleuchtung komplett erneuert werden. Der Beleuchtungstyp steht in dieser Planungsphase noch nicht fest.

 

Die insbesondere durch den Anwohner Herrn Kolb aufgeführten Bedenken gegen einen geplanten Angebotsstreifen für Radfahrer in der Straßenbaumaßnahme Neubau der Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich- Engels-Straße wurden durch den Tiefbauamtsleiter Herrn Lexen erwidert.

 

Das Für und Wider von Angebotsstreifen für Radfahrer, insbesondere im Vergleich zu baulich auf den Gehwegen angelegten Radwegen, wurde bei den bisher ausgearbeiteten Querschnittsvarianten für die Kastanienallee ausführlich abgewogen. Durch die Senatsverwaltung VII B und der Verkehrslenkung Berlin wurde die Zustimmung für einen Angebotsstreifen in der Kastanienallee für Radfahrer signalisiert.

 

Vergleichende Untersuchungen über die Verkehrssicherheit auf Radfahrstreifen haben ergeben, dass diese gegenüber baulich angelegten Radwegen den Vorteil einer günstigeren Verkehrsabwicklung an Grundstücken und an Einmündungen bringen. Bspw. kann das Zustellen der Radverkehrsanlage bei einem Angebotsstreifen durch Ausfahrende aus dem Grundstück vermieden werden. Dieser Vorteil ist zu nennen, da sich in der Kastanienallee bedingt durch die Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern eine Vielzahl aneinander folgender Gehwegüberfahrten befinden.

Ein weiterer Vorteil des Angebotsstreifens für Radfahrer ist, dass der Konflikt Rechtsabbiegender Kraftfahrzeuge mit geradeausfahrenden Radfahrern wegen der besseren Erkennbarkeit dieses Verkehrsvorganges weniger kritisch sein kann. Dieses ist zu erwähnen, da der auszubauende Abschnitt der Kastanienallee mehrere Einmündungen (Schönholzer Weg, Cesar- Franck- Str., Maurice- Ravel- Str., Friedrich – Engels- Str., Wilckeweg, Kastanienallee und Bratvogelweg) einschließt.

Die Bedenken hinsichtlich der Schulwegsicherheit sind auch nicht nachvollziehbar, da Rad fahrende Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr die Gehwege benutzen müssen, Rad fahrende Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr die Gehwege benutzen dürfen.

 

Zur Klärung der Haltestandorte der BVG lag dem TBA eine Stellungnahme der BVG BO KB vom 15.03.06 vor. Gemäß der Stellungnahme betreibt die BVG in der Kastanienallee am Tag keinen Omnibusverkehr. Die Haltestellen, die sich derzeit im Abschnitt zwischen Friedrich- Engels- Straße und Hauptstraße befinden, werden abgeordnet. Nur die Haltestelle für die Nachtbuslinie (N53)südlich der Kastanienallee vor dem Angerweg bleibt bestehen und ist in der Planung zu berücksichtigen. Die Nachtlinie wird mit einer Großraumtaxe bedient. Die Nachtbuslinie (N53) führt von der Friedrich- Engels- Straße (aus Richtung Pastor- Niemöller- Platz) links in die Kastanienallee und wendet in Höhe Ausfahrt ”Rosenthal- Center” zur Haltestelle Angerweg. Die weitere Linienführung erfolgt über den Angerweg. Bei einem zu erwartendem besonders starken Fahrgastaufkommen wird ein Bus (12m Länge) eingesetzt, der dann aufgrund der unzureichenden Tragfähigkeit des Angerweges über die Kastanienallee umgeleitet werden muss.

 

Der detaillierte Bauzeitenplan mit dem konkreten Bauablauf und der Verkehrsführung wird in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben und dem Tiefbauamt ausgearbeitet. Durch die BWB sind Arbeiten am S-Kanalleitungen(PVC) und der Bau eines Regenkanals erforderlich. An den Frischwasserleitungen sind derzeit keine Maßnahmen vorgesehen. Im Bereich des Schönholzer Weges sind Arbeiten an der ADL DN 1000 St/GG (Austausch)ca. 32 m) notwendig.

Für diese Arbeiten benötigt die BWB ca. 6 Monate.

Insgesamt wird von einem Baubeginn im September 2007 und einer Bauzeit von ca. 2 Jahren ausgegangen. Der Anlieger- und Lieferverkehr wird in jedem Fall aufrecht- erhalten werden.

 

 

 

Lafuente

 

 

 

 

 


Anlage 5 

 

 

Abt. Öffentliche Ordnung                                                                                       28.07.2008

Tiefbauamt

Tief 112 / Tief 23                                                                                             ( 8591 / 8621

 

 

 

Bauvorhaben Kastanienallee in Rosenthal

Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger

 

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Ausbauvariante konnte in der Zeit vom 02.06.-15.07.2008 im Tiefbauamt in der Darßer Straße 203, Zi. 216 eingesehen werden. Von der Einsichtnahme haben 20 Anlieger Gebrauch gemacht.

 

Mehrheitlich wurden die Ausführungen des Tiefbauamtes angenommen.

 

 

Als Folge der Einsichtnahme sandten lediglich 5 Anlieger Einwände und Vorschläge, die in die nachfolgende Abwägung für die Ausführungsplanung, genauso wie die von Sen Stadt VII, der VLB und bezirklichen Straßenverkehrsbehörde abzuwartenden Prüfungen einfließen werden.

 

Einwand / Vorschlag des Anliegers

Bewertung des Tiefbauamtes

 

 

Anlieger der Kastanienallee 76 und 78

 

 

Bitten um Prüfung, geräuschärmeren Belag im Einmündungsbereich der Cesar –Franck- Str. vorzusehen- halten den Einsatz von Großpflaster für eine schwerwiegende Lärmbelästigung.

Vorschlag, den Einmündungsbereich mit Verbundsteinen zu befestigen.

 

Bei der Ausführung der Einmündungsbereiche wird die Großpflasterfläche plangleich ausgeführt, so dass von einer Überschreitung der Verkehrslärmschutzverordnung -16. BlmSchV nicht auszugehen ist. Vergleichsbauten wurden den Anliegern mit der Berliner Straße in Pankow genannt.

 

 

 

Anlieger der Kastanienallee 88

 

 

ŒSicherheit d. Fußgänger, Radfahrer u. Schulkinder

Vorschlag, in Schulnähe Fahrbahnoberflächenwechsel u. Geschwindigkeitsmessanlage

 

Hervorhebung der Markierung des Radangebotsstreifen durch geriffelte o .ä. Oberflächenausführung

 

Schaffung einer dritten Querungshilfe z. B. am Wohngebiet Wiesenwinkel

Empfehlung, Verbreiterung des nördlichen Fußweges über 2,75 m

Reduzierung d. Lärm- u. Abgas-/Staubbelastung für die Anwohner

Bitten um Schalluntersuchung gem. §41 BlmSchG

 

 

 

Bitten um Prüfung der Sicherung Pflegearbeiten für das Straßenbegleitgrün

Bitten AUN -Pflanzung der Bäume im Abstand vom Bord 2-2,50 m

ŽVermeidung zusätzlicher Schäden an den Häusern

Bitten um Einsatz erschütterungsarmer Verdichtungsgeräte

 

 

 

 

 

Ein Oberflächenwechsel ist nicht üblich und würde überdies die Kosten erhöhen. Zur Geschwindigkeitsminderung trägt der FGÜ und die vor Schulen inzwischen selbstverständliche Tempo-30-Anodnung bei. Das gleiche gilt für den Radangebotsstreifen.

 

Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) wird hierzu angehört.

Aus entwurfstechnischer und funktionaler Sicht ist eine Verbreiterung nicht erforderlich.

 

 

Da mit dem Neubau eine deutliche Verbesserung des Fahrbahnbelages verbunden ist, werden die Immissionswerte sich gegenüber dem heutigen Zustand deutlich vermindern.

 

Die Abstimmung und Klärung erfolgt hierzu im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem AUN.

 

 

 

Die Abstimmung und Klärung erfolgt hierzu im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem AUN.

 

 

Anlieger der Kastanienallee 33

 

Anlieger außerhalb des Bauabschnittes

Erhebt Einspruch zur Anlage eines Radfahrangebotsstreifens auf der Fahrbahn

Fordert einen baulich auf dem Gehweg angelegten Radweg

 

 

 

Aufgrund der Verkehrssicherheitskriterien wird in Abstimmung mit SenStadt VII, der VLB und der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde an der Planung des Angebotsstreifens festgehalten.

Anlieger der Kastanienallee 44

 

 

ŒFordert Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und Nachtfahrverbot für LKW

Fordert Unterbindung des Durchgangsverkehres ggf. von der neu errichteten Heinz-Brandt- Str.(verlängerte Straße Am Nordgraben)

 

 

Dem Anlieger wurde mitgeteilt, dass hier die bezirkliche Zuständigkeit nicht gegeben ist. Eine abschließende Stellungnahme wurde bei Sen Stadt VII hinsichtlich der bestehenden Klassifizierung der Kastanienallee (StEP) abgefordert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brauner                                               Lafuente                                              Lexen

(Tief 112)                                             (Tief 23)                                               (Tief AL)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BzStR Ord z. K. :

 

 


Anlage 6

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Abt. Öffentliche Ordnung

Tiefbauamt

 

Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für drei Anliegergrundstücke

 

 

Allgemeines:

 

Grundstücksdaten:

• Grundstücksfläche  (§ 13 StrABG)

• tatsächliche Bebauung bzw. Bebauungsmöglichkeit (§ 14 StrABG)

 

Grundstücksfläche ist mit Nutzungsfaktor gemäß §§ 14 bzw. 15 StrABG

 

Vollgeschosse

Nutzungsfaktor

1

1

2

1,5

3

2

4

2,5

5

3

6

3,5

 

→ aufgrund der Bebauung / Bebauungsmöglichkeit nach Anzahl der Vollgeschosse ist die Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor zu multiplizieren

 

                                   

 

Bei gewerblicher Nutzung ist von erhöhtem Ziel - und Quellverkehr auszugehen, daher ist die errechnete Grundstücksfläche unabhängig von der Geschossigkeit zusätzlich mit dem Faktor 1,5 zu vervielfachen (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG) =  anrechenbare Grundstücksfläche.

 

                                   

 

Diese Berechnung wird für alle betroffenen Grundstücke zur Ermittlung der Gesamtverteilungsfläche vorgenommen.

 

                                   

Der umlagefähige anderweitig nicht gedeckte Aufwand ist unter Berücksichtigung der GA-Förderung durch die ermittelte Gesamtverteilungsfläche zu dividieren. Daraus ergibt sich der Beitragssatz.

 

                                   

 

Der Beitragssatz ist abschließend mit der anrechenbaren Grundstücksfläche des betreffenden Grundstücks zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Ausbaubeitrag für das jeweilige Grundstück.

 

 

Beispielrechnungen:

 

 

 

•Beispielrechnung für das kleinste Wohngrundstück, 1 Vollgeschoss (Ecklage),

  431 m²_____________________________________________________________

 

Bei einer Grundstücksfläche von 431 m2 und einer tatsächlichen  Bebauung mit einem Vollgeschoss errechnet sich folgender Ausbaubeitrag:

431 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 1,0 (entspricht 1 Vollgeschoss) ergibt eine Verteilungsfläche von 431,00 m2. Diese ist mit dem voraussichtlichen Beitragssatz

i. H. von 1,08 € / m2 anrechenbarer Grundstücksfläche zu multiplizieren. Der daraus resultierende voraussichtliche Ausbaubeitrag beträgt  465,48 €. Durch Berücksichtigung der Mehrfacherschließung gemäß § 21 Absatz 3 StrABG beläuft sich der um ein Drittel gekürzte Ausbaubeitrag auf insgesamt 310,32 €.

 

 

• Beispielrechnung für das größte Wohngrundstück, 1 Vollgeschoss (keine Ecklage),

   2.006 m²___________________________________________________________

 

Bei einer Grundstücksfläche von 2.006 m2 und einer Bebauung mit einem Vollgeschoss errechnet sich folgender Ausbaubeitrag:

2.006 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 1,0 (entspricht 1 Vollgeschoss) ergibt eine Verteilungsfläche von 2.006,00 m2. Diese ist mit dem voraussichtlichen Beitragssatz i. H. von 1,08 € / m2 anrechenbarer Grundstücksfläche zu multiplizieren. Der daraus resultierende Ausbaubeitrag beträgt 2.166,48 €.

 

 

• Beispielrechnung für ein Gewerbegrundstück, 5 Vollgeschosse (keine Ecklage)

   13.850 m²__________________________________________________________

 

Bei einer Grundstücksfläche von 13.850 m2 und einer Bebauung mit fünf Vollgeschossen errechnet sich folgender Ausbaubeitrag:

13.850 m² multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 3,0 (entspricht 5 Vollgeschossen) ergibt eine Verteilungsfläche von 41.550,00 m2. Da das Grundstück überwiegend gewerblich genutzt wird, ist die errechnete Verteilungsfläche gemäß § 14 Absatz 4 StrABG zusätzlich mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren.

Die so errechnete Verteilungsfläche ist abschließend mit dem voraussichtlichen Beitragssatz i. H. von 1,08 € / m2 anrechenbarer Grundstücksfläche zu multiplizieren. Der daraus resultierende Ausbaubeitrag beträgt 67.311,00 €.

 

 

Hinweis:

Die Beispielrechnungen beziehen sich auf die gegenwärtige Sach- und Rechtslage.

Bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht sind hinsichtlich der Grundstückssituationen Änderungen nicht auszuschließen. Weiterhin basieren die Beispielrechnungen auf den Kosten der geprüften BPU. Die spätere Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten.

 

 



[1] Die Gesamtkosten wurden vorsorglich um die Kosten der nicht beitragsfähigen Teilleistungen reduziert. (z.B. Kosten für Lichtsignalanlagen, Fahrbahnmarkierungen u.ä.) Die tatsächlichen Baukosten betragen 3,6 Mio. Euro.

 

 
 

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