Drucksache - VI-0549  

 
 
Betreff: Ausbau der Blankenburger Chaussee von der Sellheimbrücke bis ca. 50 m vor den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52 (Ortsteil Karow)
hier: 2. Bauabschnitt von der Tarnowitzer Straße bis ca. 50 m vor den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. des BA zur Beschlussfassung, 18. Tagung, 24.09.2008
Blankenburger Chaussee Plan 1 Nr.75-83
Blankenburger Chaussee Plan 2 Nr. 84-89
Blankenburger Chaussee Plan 3 Nr. 90 bis Bauende

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Ausbau der Blankenburger Chaussee von der Sellheimbrücke bis ca. 50 m vor den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52 (Ortsteil Karow)

hier: 2. Bauabschnitt von der Tarnowitzer Straße bis ca. 50 m vor den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Ausbau der Blankenburger Chaussee von der Tarnowitzer Straße bis ca. 50 m vor den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52 (Ortsteil Karow) als

2. Bauabschnitt der Ausbaumaßnahme der Blankenburger Chaussee von der Sellheimbrücke bis ca. 50 m vor den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52 wird der in Anlage 1 dargestellten Ausbauvariante zugestimmt.

 

 

3. Begründung

 

 

3.0. Vorbemerkung

 

Der Neubau der Blankenburger Chaussee von der Sellheimbrücke bis ca. 50 m vor den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52 erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA – Infra Nr. 40/04 und 41/04) und wird somit zu 90 % aus Bundes – bzw. EU – Mitteln gefördert.

Aufgrund des GA-Fördermittelantrages vom 18.07.2007 und dem Prüfergebnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VI C) zu den Bauplanungsunterlagen (BPU) für die gesamte Baumaßnahme „Blankenburger Chaussee von der Sellheimbrücke bis einschließlich Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52“ vom 08.07.2004 ist mit Schreiben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen vom 17.12.2007die vorläufige Förderzusage für den 2. bautechnischen Abschnitt i. H. v. 1.382.592,60 € erteilt worden.

 

Nach Beschlussfassung der BVV wird über die vorläufige Förderzusage bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen endgültig entschieden.

Ursprünglich war geplant, die gesamte Baumaßnahme in einem Zug zu realisieren. Daher wurde im Jahr 2003 für die gesamte Baumaßnahme „Blankenburger Chaussee von der Sellheimbrücke bis einschließlich Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52“ eine Bauplanungsunterlage (BPU) erstellt und bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Prüfung eingereicht (s. o.).

 

Folgende bautechnische, grundstücksbezogene und fördermittelrechtliche Gründe führten im Jahr 2004 jedoch zu der Entscheidung des Tiefbauamtes, die Maßnahme in zwei bautechnische Abschnitte zu unterteilen und den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52 völlig aus den Planungen herauszunehmen:

·        problematische Grunderwerbsverhandlungen (mangelnde Verkaufsbereitschaft einzelner Anlieger) im geplanten Baubereich nördlich der Tarnowitzer Straße

·        haushaltsrechtliche Gegebenheiten (zeitlich begrenzte Tranchenverfügbarkeit der GA- Mittel) und daraus resultierend:

·        zeitliche Unvereinbarkeit der Baumaßnahme mit dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchzuführenden Planfeststellungsverfahren zur „B2 - Verbindungsstraße“, da dieses Planfeststellungsverfahren auch den Umbau des Knotenpunkts Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52 / Blankenburger Chaussee beinhaltet.

 

Hierbei handelt es sich ausschließlich um bautechnische Abschnitte (nachfolgend als Bauabschnitte bezeichnet), die keine beitragsrechtlichen Abrechnungsabschnitte

i. S. d. § 5 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) darstellen.

 

Eine beitragsrechtliche Abschnittsbildung kam nicht in Betracht, weil die Maßnahme keiner Vorfinanzierung bedurfte. Es kann mit der Beitragserhebung bis zum Abschluss der Baumaßnahme gewartet werden, da es sich um eine GA – Maßnahme handelt.

 

Somit stellt die Blankenburger Chaussee eine einheitliche Verkehrsanlage i. S. d. Straßenausbaubeitragsgesetzes dar. Die für die beiden Bauabschnitte anfallenden Gesamtkosten werden auf alle Anlieger der Blankenburger Chaussee umgelegt.

 

Der 1. Bauabschnitt umfasst eine Länge von 660 m. Er beginnt an der Sellheimbrücke und endet an der Tarnowitzer Straße. Er wurde bereits von Juli 2005 bis Juli 2007 im Rahmen der GA - Infra – Maßnahme Nr. 40 / 04 realisiert. Die Bauabnahme erfolgte am 10.09.2007.

 

Der 2. Bauabschnitt schließt sich unmittelbar an und endet ca. 50 m vor dem Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52. Die Länge dieses Bauabschnitts beträgt 390 m.

 

Die Investitionssumme für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 3.100.000 €.

Die Investitionssumme für den 2. Bauabschnitt beträgt ca. 1.536.000 €. Die Förderzusage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen vom 17.12.2007 (GA –Infra Nr. neu 31/07) über ca. 1.382.000 € (= 90%) liegt vor. Die restlichen 10 % werden aus Eigenmitteln des Landes Berlin finanziert.

 

Der Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52 / Blankenburger Chaussee ist nicht Bestandteil dieser Baumaßnahme, da er im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur „B 2 - Verbindungsstraße“ neu geplant und entsprechend umgebaut werden soll. Dieses Planfeststellungsverfahren wird gegenwärtig durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführt.

 

Gegenstand der Vorlage ist der 2. Bauabschnitt.

 

 

3.1. Verkehrsfunktion der Blankenburger Chaussee

 

Die Blankenburger Chaussee beginnt als Weiterführung des Karower Damms hinter der Sellheimbrücke und endet am Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52. Damit ist die Blankenburger Chaussee ein Teilabschnitt der wichtigen Nord- Süd- Straßenverbindung Heinersdorf – Blankenburg – Karow – Buch.

Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (STEP – Verkehr, Stand: Juni 2003, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) wird der gesamte Straßenzug der Blankenburger Chaussee im Bestand und auch in der Planung für 2015 als Hauptverkehrsstraße II. Ordnung, d. h. als „übergeordnete Straßenverbindung“ eingestuft.

 

Die Blankenburger Chaussee dient neben dem Anliegerverkehr und dem innerörtlichen Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr und stellt aufgrund dessen einschließlich des vorher Gesagten eine Hauptverkehrsstraße dar. Dementsprechend ist zur Festlegung der Anteile der Beitragspflichtigen § 10 des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) anzuwenden.

 

Dem entspricht auch die prognostizierte durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung für das Jahr 2015 (Basis STEP - Verkehr 2003), die mit

18.700 Kfz / 24 Std. ermittelt wurde. Laut einer im Jahr 2005 durchgeführten Verkehrszählung wurde eine Querschnittsbelegung mit 13.200 Kfz / 24 Std. festgestellt. Die gezählten Werte für Lkw liegen bei 560 Lkw / 24 Std., das entspricht einem Anteil von 4,2 %.

 

 

3.2. Baulicher Zustand – Leistungsfähigkeit des Straßenabschnitts

 

Die gesamte im öffentlichen Eigentum stehende Straßenraumbreite beträgt zwischen 16,0 m und 20,0 m.

Der bestehende Querschnitt unterteilt sich in die Fahrbahn (ca. 6,50 m breit), Grünanlagen (Breite ca. 4,0 m), daran anschließend ein überwiegend unbefestigter Gehwegbereich mit angrenzendem, ebenfalls unbefestigtem Oberstreifen (Breite insgesamt von ca. 5,5 m bis ca. 9,5 m).

 

 

3.2.1. Fahrbahn:

 

Der Zustand der Fahrbahn entspricht nicht den verkehrlichen Anforderungen und ist insgesamt als mangelhaft einzuschätzen.

Die Asphaltdecke weist zahlreiche Netzrisse auf. Stellenweise sind Schlaglöcher und Frostschäden vorhanden. Eine große Anzahl von Flickstellen belegt den Unterhaltungsaufwand in der zurückliegenden Zeit.

Aufgrund des schlechten Straßenzustandes und – daraus resultierend - aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Höchstgeschwindigkeit gegenwärtig auf 30 km/h beschränkt.

Gemäß des Untersuchungsberichtes eines Prüfinstituts vom 14.12.1993, ergänzt durch die Berichte vom 14.06.2004 und 03.05.2005, zum Baugrund sowie zum vorhandenen Fahrbahnaufbau besteht die Fahrbahn im 2. Bauabschnitt aus einer Asphaltdecke (schwankende Einbaudicke ca. 3 bis 11 cm) auf einer Pflastertragschicht und - daran anschließend - einer ungebundenen Schotterunterbettung. Der Gesamtaufbau ist durchschnittlich ca. 50 cm stark und somit bereits für die derzeitige Verkehrsbelastung als nicht ausreichend einzuschätzen.

 

 

3.2.2. Gehwege:

 

Die beidseitig vorhandenen überwiegend unbefestigten Gehwegbereiche entsprechen nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Verkehrsanlage nach den Ausführungsvorschriften (AV) Geh – und Radwege. Sie sind in nur geringem Umfang mit Kunststeinplatten, Schotter oder Asphalt befestigt und weisen einen unebenen, teilweise schadhaften Zustand auf.

 

 

3.2.3. Radwege:

 

Radwege sind nicht vorhanden.

 

Bei der derzeitigen und der prognostizierten werktäglichen Verkehrsbelastung (s. o. zu Punkt 3.1.) einschließlich der Führung von Linienbussen der BVG stellen fehlende Radwege ein erhebliches Verkehrsrisiko dar.

 

 

3.2.4. Parkflächen:

 

Gegenwärtig sind in der Blankenburger Chaussee keine Parkflächen vorhanden, so dass das Parken derzeit ungeordnet in den unbefestigten Seitenbereichen stattfindet.

 

 

3.2.5. Grünanlagen:

 

Beidseitig neben der Fahrbahn befindet sich ein unbefestigter Unterstreifen, in dem die vorhandenen Bäume alleeartig angeordnet sind.

Aufgrund in der Vergangenheit aus Standsicherheitsgründen notwendig gewordener Baumfällungen ist der Baumbestand gegenwärtig lückenhaft.

Gemäß Schreiben vom 27.08.2008 vom Amt für Umwelt und Natur besitzen die im Baubereich stehenden Bäume sehr unterschiedliche Vitalität. Sie wurden letztmalig im Mai und Juni 2008 vom Amt für Umwelt und Natur kontrolliert. In etwa die Hälfte aller Bäume weisen Schäden auf. Eine Notwendigkeit für Baumfällungen besteht nicht, da alle Bäume verkehrssicher sind.

Es befinden sich insgesamt 46 erhaltenswerte Alleebäume (Linden) im 2. Bauabschnitt. Aus verkehrstechnischen Gründen, hier unter Berücksichtigung der geforderten Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern werden zwei Baumfällungen erforderlich. Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt zusätzlich die Neupflanzung von 14 Linden.

 

 

 

3.2.6. Straßenbeleuchtung:

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage im 2. Bauabschnitt besteht gemäß den Angaben der NUON Stadtlicht GmbH aus einseitig angeordneten Stahlbetonmasten nach TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen = Symbol für staatliche Standards der DDR) und wurde im Jahr 1977 errichtet.

Der Zustand ist altersentsprechend und das Ende der durchschnittlichen wirtschaftlichen Lebensdauer (30 Jahre) erreicht. Zudem sind die derzeit vorhandenen Maste technisch nicht für den normgerechten Einbau von Schaltgeräten (Funkdatenempfängern) geeignet. Eine Umrüstung ist nicht möglich.

 

 

3.2.7. Straßenentwässerung:

 

Die Entwässerung der Fahrbahn sowie der Randbereiche (unbefestigter Unterstreifen und Gehwege sowie unbefestigter Oberstreifen) erfolgt im 2. Bauabschnitt über den vorhandenen Regenwasserkanal.

Dieser Regenwasser-Hauptkanal ist 1996 in einer ausreichenden Nennweite hergestellt worden, so dass im Zuge der Ausbaumaßnahme lediglich die notwendigen Regenwasser-Anschlusskanäle mit den erforderlichen Regenwasserabläufen hergestellt werden müssen.

 

 

3.3. Beschreibung und Erforderlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers (Tiefbauamt) so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.

 

Aufgrund des unter Punkt 3.2. beschriebenen schlechten baulichen Gesamtzustandes der Blankenburger Chaussee ist ein verkehrssicherer und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügender Zustand nicht mehr gegeben.

 

Eine Erneuerung der Fahrbahnbefestigung einschließlich des Unterbaus hat in der Blankenburger Chaussee seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr stattgefunden.

Die übliche Lebensdauer einer Hauptstraße beträgt ca. 30 Jahre und ist somit für die Blankenburger Chaussee längst abgelaufen. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht bedeuten, reichen nicht aus, um einen verkehrssicheren und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand der Straße herzustellen.

 

Befestigte Gehwege, die für die Fußgänger ein sicheres Benutzen möglich machen, sind nicht durchgängig vorhanden.

Die derzeit teilweise vorzufindenden Befestigungen mit Kunststeinplatten, Asphalt und Schotter stammen aus DDR–Zeiten. Sie stellen Provisorien dar und entsprechen nicht den Anforderungen des Berliner Straßengesetzes und der dazugehörigen Ausführungsvorschrift (AV Geh – und Radwege).

In den unbefestigten Bereichen werden die Gehwege (Trampelpfade) ihrer Funktion nicht gerecht.

 

Die Blankenburger Chaussee ist somit grundhaft, d.h. Neubau der Straßen- und Gehwegbefestigung einschließlich Unterbau, zu erneuern bzw. teilweise neu zu bauen. Die Verbesserung sowie die Erweiterung und Erneuerung der einzelnen Teileinrichtungen ist erforderlich. Die Blankenburger Chaussee soll zu einer leistungsfähigen, verkehrssicheren und umweltverträglichen Verkehrsanlage umgebaut werden.

 

Der Ausbau der Blankenburger Chaussee erfolgt nach geltenden Mindeststandards gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13.07.1999, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 07.06.2007 (GVBl. S. 222), und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften, insbesondere zu § 7 BerlStrG (AV Geh – und Radwege) sowie der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 01).

 

Mit der geplanten grundhaften Erneuerung der Blankenburger Chaussee erhalten Fahrbahn und Gehwege eine neue Befestigung. Teilweise werden Gehwege, in zuvor unbefestigten Bereichen, erstmalig befestigt angelegt. Zudem werden die Gehwege behindertengerecht hergestellt.

 

Im Bereich der einmündenden Straßen (Straße 42 sowie private Zuwegung der Häuser Blankenburger Chaussee 87 a - f) soll ein Befestigungswechsel (Pflastermaterial) die Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs längs der Blankenburger Chaussee erhöhen.

 

Aufgrund der bestehenden Parkmöglichkeiten auf den jeweiligen Privatgrundstücken sowie aus Kostengründen ist lediglich die Anlegung von zwei Parkflächen geplant. Diese werden unter Beachtung der Breiten und Abstände zwischen den vorhandenen Bäumen und unter Berücksichtigung der Grundstückszufahrten eingeordnet.

 

Radverkehrsanlagen werden - wie nachfolgend beschrieben - beidseitig neben den Gehwegen erstmals angelegt:

·        östlich zwischen der Tarnowitzer Str. bis ca. 220 m vor den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt-Karow / Straße 52

·        westlich zwischen der Tarnowitzer Str. bis ca. 50 m vor den Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt-Karow / Straße 52.

Es wird angestrebt, in dem o. g. verbleibenden östlichen Abschnitt im Gehwegbereich die Beschilderung „Gehweg – Radfahrer frei“(Zeichen „Z 239“ – Gehweg - und „ZS 1022-10“ - Radfahrer frei -) verkehrsbehördlich anordnen zu lassen, da die vorhandene Straßenraumbreite in diesem Bereich keinen Raum zum Anlegen einer Radverkehrsanlage bietet.

 

Durch den Ausbau der Blankenburger Chaussee erfolgt im Ergebnis keine Änderung bezüglich der vorhandenen Baumachsen. Zur Wahrung des Alleecharakters soll der vorhandene Baumbestand in diesen Baumachsen soweit wie möglich erhalten werden. Bereits fehlende Bäume werden durch Neupflanzungen ersetzt. Beiderseits wird der Baumstreifen durch Rasenansaat begrünt. Der Baumstreifen wird von den überwiegend bereits vorhandenen Grundstückszufahrten und künftig von den geplanten Parkflächen unterbrochen.

Der Abstand der vorhandenen gegenüberliegenden Baumachsen beträgt ca. 9,50 m.

 

Zudem ist der Austausch der kompletten Beleuchtungsanlage notwendig und deshalb vorgesehen.

Die gegenwärtige einseitige Anordnung der Beleuchtungsmaste wird zur optimalen Ausleuchtung des Verkehrsraumes im Zuge der Ausbaumaßnahme verändert. Beidseitig werden die Beleuchtungsmaste versetzt angeordnet. Die Anzahl wird um 4 Standorte auf insgesamt 17 Maste erhöht. Bei der zukünftigen Beleuchtungsanlage ist der Einbau von Funksteuergeräten vorgesehen.

 

Im Zuge der Baumaßnahme ist die Verlegung von Regenwasser-Anschlusskanälen auf einer Länge von ca. 200 m sowie der Neubau von 28 Regenabläufen erforderlich. Im Baubereich ist der Abbruch von 19 Regenabläufen notwendig.

 

Die Aufteilung des Querschnittes erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden Grundstücksverhältnisse, des zur Verfügung stehenden Straßenraums und der bestehenden Baumachsen.

 

 

 

 

      

 

 

 

 

 

 

 

3.4. Alternative Ausbauvarianten

 

Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 3 Abs. 3 Satz 5 StrABG) soll die Behörde in der Regel eine Ausbauvariante aufstellen und dabei kostengünstige Alternativausbauten benennen.

 

Bereits im Rahmen der Vorplanung wurde aufgrund des vorliegenden Baumgutachtens die Erhaltung des vorhandenen gesunden Baumbestandes und damit die Beibehaltung der vorhandenen Baumachsen als ein grundlegendes Planungsziel für die Gesamtbaumaßnahme beschlossen.

Unter anderem wird so der historische Charakter einer typischen Chaussee erhalten sowie das subjektive Empfinden (Lärmbelastung) positiv durch das Vorhandensein dieser Alleebäume beeinflusst.

 

Ein weiteres wichtiges Planungsziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer u. a. durch die Anlage von Radverkehrsanlagen.

 

Darüber hinaus soll die grundhafte Erneuerung aller Teileinrichtungen unter Berücksichtigung der derzeit geltenden und an Kostenminimierung orientierten Standards zu einer dauerhaft verbesserten Qualität des gesamten Straßenraumes führen.

 

Da das Abstandsmaß der Baumachsen ca. 9,5 m beträgt, ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Starkwurzeln der Bäume und der Hauptverkehrsstraßenfunktion eine Mindestbreite für die Fahrbahn von 6,50 m vorzusehen (gemäß RASt 06).

 

Beim Bau der Gehwege und bei der Planung der Radverkehrsanlagen sind die Mindestmaße der AV Geh – und Radwege einzuhalten.

Zur Einordnung der Geh- und Radwege steht nur der zwischen der jeweiligen Baumachse und den vorhandenen Flurstücksgrenzen verbleibende Straßenraum in einer Breite von beidseitig je ca. 3,0 m bis 5,0 m zur Verfügung.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf Grund des vorhandenen Querschnitts (Baumachsen), der zu erfüllenden verkehrlichen Funktion der Blankenburger Chaussee sowie der baulich–technischen Richtlinien und Vorgaben kein Gestaltungsspielraum bei der Aufteilung des Straßenraumes vorhanden ist.

Etwaige Überlegungen zu Ausbauvarianten, z. B. die Anlegung von lediglich einem im Zweirichtungsverkehr befahrenen Radweg, scheiden von vornherein aus, da die Verkehrsgefährdung im innerstädtischen Bereich – wozu auch die Blankenburger Chaussee zählt – zu groß wäre.

Der sich dabei ergebende Begegnungsverkehr Radfahrer / Kraftfahrzeug erfordert Sicherheitsabstände und eindeutige Trennungen der Verkehrsflächen, die bei den vorhandenen Platzverhältnissen (Regelbreite des straßenbegleitenden Radweges im Zweirichtungsverkehr von 2,50 m) nicht realisierbar sind. Diese Auffassung wird auch von der Verkehrslenkung Berlin geteilt.

Da im Zuge der Baumaßnahme lediglich zwei Parkflächen hergestellt werden, scheiden Variantenüberlegungen hinsichtlich des Weglassens der Parkflächen ebenfalls aus.

 

Bereits der erste Bauabschnitt ist mit der hier beschriebenen Querschnittsaufteilung neu gestaltet worden.

 

Die detaillierten Angaben der zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgelegten Ausbauplanung sind der Anlage 1 zu entnehmen. Sie sind auch aus den beigefügten Lageplänen (Anlage 2) ersichtlich.

 

Den Fraktionen ist eine CD-Rom zugegangen, aus der die Angaben ebenfalls zu ersehen sind.

 

 

3.5. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

 

Gemäß § 15 a Abs.1 Erschließungsbeitragsgesetz, eingefügt durch Art. I des Gesetzes vom 16.03.2006 (GVBl. S. 274), in Kraft getreten am 25.03.2006, dürfen für die Blankenburger Chaussee keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden.

 

Dies entspricht auch der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in ihrem Rundschreiben vom 11.12.2006 vertretenen Rechtsauffassung. Danach ist die Blankenburger Chaussee jedoch in das Straßenausbaubeitragsrecht überzuleiten

 

Da es sich bei der Blankenburger Chaussee um eine einheitliche Verkehrsanlage handelt (siehe 3.0.) ist beabsichtigt, nach Abschluss der Baumaßnahme Ausbaubeiträge gemäß dem Straßenausbaubeitragsgesetz zu erheben. Hierbei werden die für den 1. und 2. Bauabschnitt angefallenen Gesamtkosten auf alle Anlieger der Blankenburger Chaussee umgelegt.

 

Entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten einzelnen Maßnahmen handelt es sich bei dem geplanten Ausbau des 2. Bauabschnitts der Blankenburger Chaussee nicht nur um eine Erneuerung, sondern auch um eine Verbesserung und Erweiterung der gesamten Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 und 3 StrABG.

Gleiches gilt für die bereits im 1. Bauabschnitt realisierten Maßnahmen.

 

Wie schon unter Punkt 3.3. aufgeführt, kann der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG erforderliche verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Zustand der Blankenburger Chaussee nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw. erhalten werden. Dies ist nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus möglich.

 

Deshalb sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG für den Ausbau der Blankenburger Chaussee von allen anliegenden Grundstückseigentümern nach Abschluss der Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

 

3.6. Voraussichtliche Kosten der Neubaumaßnahme / umlagefähiger Aufwand gemäß § 7 StrABG

 

Bei der Blankenburger Chaussee handelt es sich – wie unter Punkt 3.1 bereits ausgeführt - um eine Hauptverkehrsstraße, so dass für die Berechnung der Anliegeranteile § 10 StrABG anzuwenden ist.

Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und – daraus resultierend – der auf die einzelnen Anliegergrundstücke entfallende anteilige Ausbaubeitrag erfolgt unter Einbeziehung der Grundstücksfläche (§ 13 StrABG) sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen Grundstücks (§§ 14 und 15 StrABG).

 

Die Kostenbeteiligung der Anlieger beträgt – differenziert nach den einzelnen Teileinrichtungen – zwischen 25 % und 50 % der Baukosten (§ 10 Abs. 2 StrABG).

 

Nach derzeitiger Sach– und Rechtslage wurde ein umlagefähiger Aufwand in Höhe von 1.145.878,39 € errechnet.

 

Der Aufwand setzt sich entsprechend der Kosten für die Teileinrichtungen und den prozentualen Anteilen der Beitragspflichtigen gemäß § 10 Absatz 2 Spalte III StrABG wie folgt zusammen:

 

 

 

 

 

 

Teileinrichtung

Aufwand

 

 

 

 

in Euro

 

Anteil der

Beitrags-

Pflichtigen

 

 

in %

Anteil der

Beitrags-

pflichtigen

 

 

in Euro

Fahrbahn +

anteilige Gemeinkosten

 

 

    545.490,31

 

 

25

 

 

136.372,58

Gehwege, Radwege + anteilige Gemeinkosten

 

 

1.041.759,44

 

 

50

 

 

520.879,72

Parkflächen +

anteilige Gemeinkosten

 

 

     42.497,00

 

 

50

 

 

  21.248,50

Grünanlagen +

anteilige Gemeinkosten *

 

 

   204.774,80

 

 

40

 

 

  81.909,92

Straßenbeleuchtung

     87.198,27

45

  39.239,22

Straßenentwässerung

    769.396,55

45

346.228,45

Summe

 2.691.116,37

     ----

  1.145.878,39

 

 

(* Bei dieser Teileinrichtung wurde eine Kürzung der Kosten i. H. v. 154.760,- € wegen Überschreitung der zulässigen Breite vorgenommen, in der Tabelle erscheint nur der gekürzte Betrag.)

 

Die Gemeinkosten bestehen u. a. aus den Kosten für die Herstellung und den Abbruch von Baustellenzufahrten, für provisorische Verkehrssicherungseinrichtungen, für den Abbruch und die Entsorgung von Verkehrsschildern, für die Baustelleneinrichtung, Honorarkosten (für Planungsleistungen, Vermessung, Kosten gemäß Baustellenverordnung für Sicherheits– und Gesundheitskoordination, Baugrundgutachten etc.) sowie Kosten für Unvorhergesehenes.

Die Position „Unvorhergesehenes“ ist ein bei jeder Baumaßnahme üblicher Ansatz, um für eventuell anfallende Leistungen, deren Notwendigkeit während der Entwurfsarbeiten nicht erkennbar war (z. B. Mehrleistungen wegen unterirdischer Hindernisse), Reserven zu bilden (siehe II Nr. 16 Anweisung Bau).

 

Aufgrund der fehlenden Ausführungsvorschriften zum StrABG ist noch nicht endgültig geklärt, wie mit den Gemeinkosten zu verfahren ist.

Es ist davon auszugehen, dass diese Kosten Sachaufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 2 StrABG darstellen und somit zum umlagefähigen Aufwand gehören (siehe dazu Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubaubeiträge, 7. Auflage, § 33 Randnummer 10 und 38).

Das Tiefbauamt hat hier in Anlehnung an die Verfahrensweise im Erschließungsbeitragsrecht eine Verteilung der Gemeinkosten auf die einzelnen flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün) entsprechend deren Flächenanteilen vorgenommen.

 

 

Aufgrund der Fördermittel (GA-Mittel) verringert sich der Anteil der Beitragspflichtigen erheblich, und zwar auf 318.924,23 €.

 

Auswirkungen der Fördermittel auf den Anteil der Beitragspflichtigen

 

 

 

 

Baukosten (ungekürzte Herstellungskosten für die einzelnen Teileinrichtungen zuzüglich aufgeteilter Gemeinkosten und Grunderwerb):

2.914.549,55

abzüglich Grunderwerbskosten (nicht förderfähig)

68.673,18

verbleibende Summe:

2.845.876,37

- Anteil Beitragspflichtige:

1.145.878,39

= Anteil Land Berlin:

1.699.997,98

 

 

 

Fördermittel:

2.561.288,73

abzügl. Anteil Land Berlin:

1.699.997,98

verbleibende Fördermittel:

861.290,75

 

 

 

 

 

 

Anteil Beitragspflichtige:

1.145.878,39

abzügl. verbleibende Fördermittel

861.290,75

umlagefähiger, anderweitig nicht gedeckter Aufwand

284.587,64

 

 

Zu dieser Summe sind noch anteiligen Grunderwerbskosten zu addieren:

Bei der Baumaßnahme fallen Grunderwerbskosten i. H. v. 68.673,18 € an. Diese Kosten sind bei der Teileinrichtung, für deren Herstellung der Grunderwerb getätigt wird, zum Ansatz zu bringen.

In der Blankenburger Chaussee erfolgt der Grunderwerb aufgrund des Ausbaus des Gehweges. Gemäß § 10 Abs. 2 Spalte III beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen für die Herstellung des Gehweges 50 %. Somit sind auch 50 % der Grunderwerbskosten umlagefähig. Die anteiligen Grunderwerbskosten betragen 34.336,59 €. Sie sind zum umlagefähigen, anderweitig nicht gedeckten Aufwand (284.587,64 € - s. o.) zu addieren.

 

 

Dies ergibt:

 

absoluter Anteil der Beitragspflichtigen

(umzulegender Gesamtaufwand)                            318.924,23 €

 

tatsächlicher Anteil der Beitragspflichtigen

nach Berücksichtigung von § 21 Abs. 3

Satz 2 StrABG (Mehrfacherschließung):                            244.167,78 €

 

 

Das kleinste Grundstück im 2. Bauabschnitt weist eine Größe von 346 m2 auf. Der voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 739,12 €.

Das größte Grundstück im 2. Bauabschnitt ist 2.258 m2 groß. Der voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 4.823,50 €..

 

Bei insgesamt sieben Grundstücken des 2. Bauabschnitts ist wegen deren überwiegend gewerblicher Nutzung (Supermarkt o. a.) oder einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (Schule) der sogenannte „Gewerbezuschlag“ gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG anzusetzen.

 

Bei weiteren im 2. Bauabschnitt befindlichen Grundstücken besteht ebenfalls gewerbliche Nutzung, jedoch nicht überwiegend, da sich die Gewerberäume lediglich im Erdgeschoss der mehrstöckigen Gebäude befinden. Hier ist nicht von einer überwiegenden gewerblichen Nutzung auszugehen, so dass kein „Gewerbezuschlag“ bei der Berechnung des Ausbaubeitrages anzusetzen ist.

 

Berechnungen des Ausbaubeitrages für das kleinste und das größte Anliegergrundstück sowie für ein Gewerbegrundstück sind in Anlage 7 dargestellt.

 

 

3.7. Beteiligung der Beitragspflichtigen

 

Für den 1. Bauabschnitt ist aufgrund seiner zwischenzeitlichen Fertigstellung eine Bürgerinformation und Beteiligung vor Baubeginn gemäß § 3 Abs. 3 StrABG nicht mehr möglich.

Jedoch sind alle Anlieger der Blankenburger Chaussee (1. und 2. Bauabschnitt) mit Schreiben vom 19.11.2002 vor dem Baubeginn des 1. Bauabschnitts über die geplante Baumaßnahme sowie über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen unterrichtet worden.

Weiterhin fand am 22.06.2005 eine Informationsveranstaltung statt, bei der allen Anliegern noch einmal die Baumaßnahme sowie die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erläutert worden ist.

 

Die Anlieger des 1. Bauabschnitts erhielten mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 17.04.2008 eine Information zur Überleitung der Blankenburger Chaussee in das Ausbaubeitragsrecht sowie zu dem voraussichtlich auf ihr Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag (siehe Anlage 4).

 

Ebenfalls mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 17.04.2008 sind alle beitragspflichtigen Anlieger des 2. Bauabschnitts gemäß § 3 Abs. 3 StrABG über die Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach– und Rechtslage voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert worden. Gleichzeitig erhielten sie Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen und schriftlich zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (siehe Anlage 3).

 

Am 22.05.2008 fand im ehemaligen „Kulturhaus Ottomar Geschke“, Blankenburger Chaussee 1, 13125 Berlin zudem eine Informationsveranstaltung statt, an der ca. 40 Anlieger und interessierte Bürger aus den umliegenden Straßen teilnahmen.

Die Anlieger sind dort durch den Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, den Tiefbauamtsleiter und die zuständigen Mitarbeiterinnen des Tiefbauamtes über das Bauvorhaben informiert worden. Gleichzeitig erhielten die Anlieger Gelegenheit zur Unterbreitung von Einwendungen und Vorschlägen. Weiterhin wurden durch die zuständige Sachbearbeiterin des Tiefbauamtes Fragen zum Straßenausbaubeitrag beantwortet.

 

Die einzelnen Einwendungen der Anlieger und der interessierten Bürger sowie die zusammenfassende Bewertung durch das Bezirksamt sind im Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 03.06.2008 enthalten (siehe Anlage 5).

 

Die weiteren schriftlichen Einwendungen und das entsprechende Bewertungsprotokoll des Tiefbauamtes sind aus der „Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger“ vom 07.07.2008 ersichtlich (siehe Anlage 6).

 

Im Ergebnis dessen werden die Erweiterungswünsche der Anlieger bezüglich der Anlegung von Parkhäfen im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt.

 

 

3.8. Hinweise zum Bauablauf

 

Die Straßenbauarbeiten sollen in den Jahren 2009 bis 2011 durchgeführt werden.

Der Anlieger- und Lieferverkehr ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

 

 

4.   Rechtsgrundlagen

 

§ 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG)

 

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Entsprechend der von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen bestätigten BPU - Gesamtsumme i. H. v. 3.100.000,00 € ergeben sich die Ausgaben für den 2. Bauabschnitt i. H. v. ca. 1.500.000 € bei Kapitel 1330 Titel 88306 in den Haushaltsjahren 2009 bis 2011.

 

Die Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfolgt gemäß dem „Leitfaden der Auftragswirtschaft zur Durchführung von Vorhaben der wirtschaftlichen Infrastruktur der Bezirke und Hauptverwaltungen“ von Juni 2005.

Der Bezirk hat 10% der Gesamtkosten (= 310.000,00 €) als Eigenmittel zu erbringen. Aufgrund der Konsolidierungsmaßnahmen der letzten Jahre verfügt der Bezirk nicht über ausreichende finanzielle Mittel. Somit werden diese finanziellen Mittel je nach Bedarf bei der Senatsverwaltung für Finanzen beantragt. Ein Ausgleich in Höhe der Antragssumme wird von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen bereitgestellt.

 

Voraussichtliche Einnahmen (Straßenausbaubeiträge) i. H. v. 244.167,78 € bei Kapitel 4212 Titel 34104 in den Jahren 2012 bis 2016 für die Gesamtmaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt).

 

Die Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmen erfolgte auf der Grundlage der durch die geprüfte BPU festgestellten Kosten in Verbindung mit der in §10 StrABG gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbeteiligung der Anlieger sowie unter Berücksichtigung von Grundstücksgröße (§ 13 StrABG) sowie von Art und Maß der baulichen Nutzung der betroffenen Grundstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt (§§ 14 und 15 StrABG). Die Berechnung erfolgte nach derzeitiger Sach- und Rechtslage.

 

Die spätere konkrete Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfolgt nach tatsächlich entstandenen Kosten (§ 4 Abs. 1 StrABG). Diese sind erst nach Abschluss der

Baumaßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung etwa im Jahr 2012 feststellbar. Gemäß § 16 Abs. 2 StrABG entstehen zu diesem Zeitpunkt auch die sachlichen Beitragspflichten.

 

Bei der Erhebung des Straßenausbaubeitrages sind in formaler Hinsicht die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) entsprechend anzuwenden (§ 22 StrABG). Demnach beträgt die Frist für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist (§ 21 Abs. 2 und 3 EBG).

Die Einnahmen werden demzufolge voraussichtlich in den Jahren 2013 bis 2016

erfolgen.

 

 

6.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Musterblatt

 

 

8.   Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die zeitgemäße Befestigung und behindertengerechtere Gestaltung der Gehwege nach der AV Geh – und Radwege wird eine sicherere und attraktivere Fußgängerführung gewährleistet.

Erstmalig werden abschnittsweise Radwege in beiden Richtungen zur gefahrloseren Führung des Radverkehrs geschaffen.

Es entstehen somit insgesamt verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern, mobilitätsbehinderte Menschen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Umgestaltung der Einmündungsbereiche trägt zur Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs in der Längsrichtung bei, weil kurze Überquerungslängen der Straße sowie eine Geschwindigkeitsreduzierung des abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs erreicht werden.

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehen Neubauplanung

Anlage 2:        Lagepläne

Anlage 3:        Informationsschreiben an die Anlieger des 2. Bauabschnitts

vom 17.04.2008

Anlage 4:        Informationsschreiben an die Anlieger des 1. Bauabschnitts

vom 17.04.2008

Anlage 5:        Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 03.06.2008

Anlage 6:        Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge vom 07.07.2008

Anlage 7:        Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein Anlieger-

Grundstück einschließlich drei Beispielsrechnungen.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Jens–Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für

                                                                                                Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

                                                                       

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                       

 

                                                                                                                       

 

 

 

                                                                                                                       

 


 

Anlage 1 Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauplanung

 

 

Beschreibung der einzelnen Ausbaumaßnahmen

 

 

1. Geplanter Querschnitt:    

 

Die Lage der einzelnen Teileinrichtungen im Grundriss wird im Wesentlichen der vorhandenen Linienführung angepasst. Dadurch, dass der vorhandene Baumbestand weitgehend Berücksichtigung findet, ist es möglich, den in Abschnitten vorhandenen Alleecharakter des Straßenzuges zu erhalten bzw. durch Ergänzungspflanzungen zu stärken. Die beidseitig geführten Fußgänger- und abschnittsweise, je nach Straßenraumbreite geplanten, Radverkehrsanlagen erhöhen die Verkehrssicherheit aufgrund der Trennung der einzelnen Verkehrsarten. Die Seitenbereiche werden in den jeweiligen Abschnitten unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse neu gestaltet. Neu bzw. rückständig zu erwerbende Grundstücksflächen wurden durch entsprechende Querschnittsanpassungen minimiert, was auch zur Kostenreduzierung beiträgt.

 

 

  

 Aufteilung des Querschnitts (gemäß Regelquerschnitt von Westen nach Osten)

            unbefestigter Oberstreifen                                                                                                   0 bis 1,0 m

            Gehweg/Sicherheitsstreifen                                                                                  2,4 m

            Radweg                                                                                                                                                                  1,6 m

            Baumstreifen                                                                                              2,0 bis 2,4 m

            Fahrbahn                                                                                                                                                                6,5 m

            Baumstreifen/ Parken                                                                                                                   2,0 m

Radweg                                                           1,6 m

Gehweg/ Sicherheitsstreifen                                                                                 2,4 m

unbefestigter Oberstreifen                                                                           0 bis 0,5 m

Gesamtbreite                                                                                    18,5 bis ca.20,0 m

 

 

2. Befestigungen:

 

2.1. Fahrbahn:

 

Die Zuordnung der Bauklasse wurde gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist die Blankenburger Chaussee mit einem Fahrbahnoberbau gemäß Bauklasse II auszubauen. Diese Zuordnung bildet die Grundlage für den Fahrbahnaufbau.

Laut Baugrundgutachten stehen im Baubereich Böden der Frostempfindlichkeitsklasse 3 (sehr frostempfindlich) an.

 

 

 

Gemäß RSTO 01, Tafel 1, Zeile 3 ergibt sich bei Vorhandensein von F3 Boden folgender Fahrbahnaufbau:

 

                                                              3,5 cm          Splittmastixasphalt 0/8 S

  8,5 cm           Asphaltbinder 0/16 S

10,0 cm           bituminöse Tragschicht Typ CS, 50/70

                                                            43,0 cm          Schottertragschicht 0/32, RC-Material

                                                            65,0 cm          Gesamtdicke

 

Die Fahrbahn wird beidseitig mit Hochbordsteinen nach DIN 483 – HB 15 x 30 eingefasst.

 

 

2.2. Gehwege (Plattenbahn):

               5,0 cm          Gehwegplatten DIN EN 1339 – DIN                                                485 A 350, grau

               2,0 cm          Kalkmörtelbett

               3,0 cm          Pflasterbettung

            15,0 cm          Schottertragschicht 0/32, RC-Material

             25,0 cm          Gesamtdicke

 

Entlang der Gehwege und Radwege werden Tief-Bordsteine DIN 483 TB 8 x 25cm eingebaut.

Die Verlegung der Borde wird auf Beton mit Rückenstütze C 12/15 erfolgen.

 

 

2.3. Gehwegüberfahrten:

                                                              9,0 cm          Kleinsteinpflaster, DIN EN 1342

              3,0 cm          Zementmörtelbett

                                                            13,0 cm          Betontragschicht C 12/15

                                               25,0 cm           Gesamtdicke

 

Grundstückszufahrten, die von Lastkraftwagen überfahren werden, sind aufgrund der Belastung zusätzlich mit einer Frostschutzschicht von 8 cm zu verstärken. Die Abgrenzung zum Fahrbahnrand erfolgt mit den vorhandenen Natursteinborden B6.

 

 

2.4. Radwege:

 

östlich: von Tarnowitzer Straße bis Hausnummer Blankenburger Chaussee 85 (ca. 220 m vor dem Knotenpunkt Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52) baulich abgetrennt zwischen Baumstreifen und Gehweg

 

             5,0 cm           Gehwegplatten DIN EN 1339 – DIN                                                485 A 350, rot

               2,0 cm          Kalkmörtelbett

               3,0 cm          Pflasterbettung

            15,0 cm          Schottertragschicht 0/32, RC-Material

             25,0 cm          Gesamtdicke

 

 

 

Im weiteren Straßenverlauf ist die Unterbringung eines separaten Radweges oder Angebotsstreifens auf der Fahrbahn aufgrund der geringeren Straßenraumbreite nicht möglich, eine Beschilderung des Gehweges mit Zeichen „Z 239“ (Gehweg) und „ZS 1022-10“ (Radfahrer frei) wird angestrebt.

 

westlich: ab Blankenburger Chaussee 7 baulich abgetrennt zwischen Baumstreifen und Gehweg.

 

Die Befestigung ist identisch mit dem Aufbau des stadtauswärts führenden Radweges.

 

 

2.5. Parkflächen:

 

 

                                                                                                                                                                        18,0 cm             Großsteinpflaster, vorh. Material

                                                              4,0 cm          Brechsand- Splitt 0/8

28,0 cm           Schottertragschicht 0/32, RC-Material

                                                            50,0 cm          Gesamtdicke

 

Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt über einen zweireihigen Streifen aus Großpflastersteinen in Betonfundament C 12/15.

 

 

3. Kreuzungen und Einmündungen

 

Im Baubereich befinden sich auf der Ostseite zwei Einmündungen (Straße 42 und die private Zuwegung der Häuser Blankenburger Chaussee 87 a – f). Diese werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung als Gehwegüberfahrten gestaltet und auch befestigt. Es erfolgt ein Befestigungswechsel (Großsteinpflaster) ohne Auftritt zur Fahrbahn der Blankenburger Chaussee.

 

 

4. Grünanlagen:

 

Gemäß Bestandserfassung vom AUN vom Mai/Juni 2008, aktuell bestätigt durch das Schreiben vom 27.08.2008 befinden sich im Baubereich 46 Alleebäume. Als Ergebnis der Baumbestandserfassung wurde festgestellt, dass keine Bäume aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt werden müssen. Aus straßenverkehrstechnischen Gründen ist die Fällung von 2 Bäumen vorgesehen, 14 Alleebäume werden innerhalb des 2. Bauabschnittes neu gepflanzt.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme befinden sich 58 Alleebäume als Straßenbegleitgrün innerhalb des 2. Bauabschnittes in der Blankenburger Chaussee.

 

 

5. Straßenbeleuchtung:

 

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Blankenburger Chaussee wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu errichtet.

Die derzeitigen Standorte der Beleuchtungsmaste können aufgrund der Querschnittsneugestaltung und der Umrüstung auf Funkdatenempfänger nicht beibehalten werden. Die bestehende Anlage (13 Maste mit Beleuchtungskörper) ist komplett zu demontieren.

Da die bisher einseitig vorhandene Beleuchtungsanlage für die Ausleuchtung der gesamten Straßenraumbreite nicht ausreicht, sind im 2. Bauabschnitt beidseitig insgesamt 17 neue Leuchten mit einer Leuchtpunkthöhe von 7,50 m erforderlich. Der Leuchtenabstand ist versetzt angeordnet und beträgt ca. 27,0 m. Die Leuchtenstandorte wurden entsprechend der Straßenplanung und unter Beachtung des Baumbestandes festgelegt.

 

 

6. Straßenentwässerungsanlagen:

 

Das anfallende Straßenoberflächenwasser wird in der Blankenburger Chaussee entlang des Fahrbahnrandes gesammelt und über Straßenabläufe und das Regenwasserkanalnetz der Vorflut zugeführt.

 

Die Planung der Regenentwässerungsanlage und die Ermittlung der damit verbundenen Kosten erfolgte durch die hierfür zuständigen Berliner Wasserbetriebe.

Im Zuge der Baumaßnahme ist die Verlegung von Regenwasser-Anschlusskanälen auf einer Länge von ca. 200 m sowie der Neubau von 28 Regenabläufen erforderlich. Im Baubereich ist der Abbruch von 19 Regenabläufen notwendig.

 

 

7. Grunderwerb:

 

Der Ausbau der Blankenburger Chaussee wird soweit wie möglich innerhalb des vorhandenen öffentlich gewidmeten Straßenlandes stattfinden.

Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt im 2. Bauabschnitt freihändiger Grunderwerb (ca. 1.278 m²).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 3

 

 

1

 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Öffentliche Ordnung

Ordnungsamt, Tiefbauamt, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt

 

 

Bezirksstadtrat

GeschZ. BzStR Ord / Tief 11

 

Dienstgebäude:

Darßer Str. 203

13088 Berlin

Telefon:   (030)   90295-8500

Telefax:   (030)   90295-8537

E-Mail-Adresse:

jens-holger.kirchner@

ba-pankow.verwalt-berlin.de

(E-Mail-Adresse nicht für Dokumente

mit elektronischer Signatur)

 

 

                           .04. 2008

 
 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift)

 

 

Name

Anschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Information zum Ausbau der Blankenburger Chaussee, 2. Bauabschnitt, von Tarnowitzer Straße bis ca. 50 m vor dem Knotenpunkt Bahnhofstraße

Grundstück «Grundstück» in 13125 Berlin, Flur «Flur», Flurstück «Flurstück»

(Grundbuch von Berlin-Pankow, Blatt «GBBlatt»)

 

 

Sehr geehrte/r «Anr» «Name»                                    ,

 

in Fortsetzung der bereits in den Jahren 2006 / 2007 durchgeführten Straßenneubaumaßnahme „Blankenburger Chaussee von der Sellheimbrücke bis zur Tarnowitzer Straße“ soll voraussichtlich ab Ende 2008 der Abschnitt von der Tarnowitzer Straße bis ca. 50 m vor dem Knotenpunkt Bahnhofstraße / Straße 52/ Alt Karow grundhaft ausgebaut werden.

 

Ich möchte Sie mit diesem Schreiben über die beabsichtigte Straßenbaumaßnahme informieren und zu der am

 

22.05.2008 um 19.00 Uhr

im ehemaligen Kulturhaus „Ottomar Geschke“

 

stattfindenden Informationsveranstaltung einladen.

 

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Informationsveranstaltung nur das Bauvorhaben des Tiefbauamtes zur Blankenburger Chaussee vorgestellt wird. Die Baumaßnahme umfasst nicht die Knotenpunktsgestaltung Blankenburger Chaussee / Bahnhofstraße / Alt Karow sowie die geplante Verbindungsstraße zur B2. Die diesbezüglichen Planungen werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens behandelt und der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

 

 

Mit dem Ausbau der Blankenburger Chaussee erhält die Fahrbahn in einer Länge von 400 m eine neue, bedarfsgerechte Befestigung. Beidseitig werden separate Geh- und Radwege hergestellt bzw. entsprechend der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes erstmalig neu angeordnet.

Die Bushaltestellen und Grundstückszufahrten werden im Zuge der Baumaßnahme gemäß den einschlägigen Richtlinien nutzungsgerecht angepasst.

Aufgrund der geänderten Gefälleverhältnisse im Fahrbahnbereich ist die Erneuerung der am Fahrbahnrand vorhandenen Regenwasserabläufe geplant.

 

Der vorhandene Baumbestand wird zur Wahrung des Alleecharakters unter Beachtung der verkehrlichen Erfordernisse vorwiegend erhalten und durch Neupflanzungen ergänzt.

 

Es ist der komplette Austausch der Beleuchtungsanlage vorgesehen.

 

Bereits in dem im November 2002 an alle Anlieger der Blankenburger Chaussee versandten Informationsschreiben wurden Sie informiert, dass nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme durch die anliegenden Grundstückseigentümer  Erschließungsbeiträge zu entrichten sind. Zwischenzeitlich hat sich im März 2006 die Rechtslage geändert. Demnach ist die Blankenburger Chaussee gemäß des neuen §15a des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) aus dem Erschließungsbeitragsrecht „entlassen" und in das Ausbaubeitragsrecht zu „überführen“.

Dies bedeutet, dass nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme von den betroffenen Anliegern nun keine Erschließungsbeiträge, sondern Straßenausbaubeiträge nach dem am 25.03.2006 in Kraft getretenen Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) zu entrichten sind.

Die bezirklichen Tiefbauämter sind zur Beitragserhebung gesetzlich verpflichtet.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 StrABG sind alle anliegenden Eigentümer (Beitragspflichtige) über die für ihr jeweiliges Grundstück voraussichtlich anfallenden Ausbaubeiträge rechtzeitig zu informieren.

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine sogenannte „GA – Maßnahme“, die zu 90% aus Bundesmittel gefördert wird. Lediglich 10% der Baukosten werden als Straßenausbaubeitrag auf die Anlieger umgelegt.

 

Auf Ihr Grundstück werden voraussichtlich Straßenbaubeiträge in Höhe von «Beitrag»  Euro entfallen. Auf der o. g. Informationsveranstaltung sollen selbstverständlich auch alle zum Ausbaubeitrag sich ergebenden Fragen behandelt werden.

 

Die Beitragserhebung wird nicht im Rahmen der Abschnittsbildung erfolgen, sondern die gesamte Baumaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt) umfassen. Dies bedeutet, dass die für beide Bauabschnitte anfallenden Kosten auf alle Anlieger bzw. Hinterlieger der Blankenburger Chaussee verteilt werden.

 

Voraussichtliche geschätzte Straßenausbaubeiträge sind rechtsunverbindlich und beziehen sich auf die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht auszuschließen. Abweichungen des hier geschätzten Beitrages vom später durch Bescheid und auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzten Straßenausbaubeitrag sind zu erwarten.

 

Die herstellungsbedingten Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in der Neufassung vom 13.07.1999 (GVBl. S.380), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 07.06.2007 (GVBl. S.222), mit einem gesonderten Bescheid erhoben.

 

Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung unbilliger Härten auch Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlungen) vorgesehen, die jedoch erst dann beantragt werden können, nachdem Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben. Dieser kann Sie erst nach Beendigung der angekündigten Baumaßnahme innerhalb der Erhebungsfrist (ungefähr ab 2012) erreichen, so dass ich Sie bitte, von vorsorglichen Anträgen abzusehen. Fragen zum Straßenausbaubeitrag richten Sie bitte an Frau Gammert (Tel. 90295-8665).

 

Sie können – ab sofort bis zum 16.05.2008 - zu der beabsichtigten Planung für den 2. Bauabschnitt der Blankenburger Chaussee schriftlich Stellung nehmen, Einwände äußern oder Vorschläge unterbreiten. Hierzu können von Ihnen diesbezügliche Ausbauunterlagen im Tiefbauamt eingesehen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und unnötige Wartezeiten zu verhindern, bitte ich um telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 90295-8597 (Frau Braunsdorf).

Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen ab, da sonst sachdienliche Informationen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden können.

 

Da es sich bei dieser Mitteilung lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes Informationsschreiben handelt, welchen keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt, ist es auch nicht widerspruchsfähig.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Jens- Holger Kirchner                                                                                     beglaubigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 4

 

1

 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Öffentliche Ordnung

Ordnungsamt, Tiefbauamt, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt

 

 

Bezirksstadtrat

GeschZ. BzStR Ord / Tief 11

 

Dienstgebäude:

Darßer Str. 203

13088 Berlin

Telefon:   (030)   90295-8500

Telefax:   (030)   90295-8537

E-Mail-Adresse:

jens-holger.kirchner@

ba-pankow.verwalt-berlin.de

(E-Mail-Adresse nicht für Dokumente

mit elektronischer Signatur)

 

 

                            .04.2008

 
 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift)

 

 

 Name

Anschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Information zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Blankenburger Chaussee

Grundstück «Grundstück» in 13125 Berlin, Flur «Flur», Flurstück «Flurstück»

(Grundbuch von Berlin-Pankow, Blatt «GBBlatt»)

 

 

Sehr geehrte/r «Anr» «Name»                                    ,

 

in den Jahren 2006 / 2007 ist der Straßenneubau für den 1. Bauabschnitt der Blankenburger Chaussee realisiert worden. Voraussichtlich ab Ende 2008 soll der Abschnitt von der Tarnowitzer Straße bis ca. 50 m vor dem Knotenpunkt Bahnhofstraße / Straße 52 / Alt Karow grundhaft ausgebaut werden.

 

Bereits in dem im November 2002 an alle Grundstücksanlieger der Blankenburger Chaussee versandten Informationsschreiben wurden Sie darüber informiert, dass nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme durch die Anlieger Erschließungsbeiträge nach dem Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) zu entrichten sind.

Zwischenzeitlich hat sich im März 2006 die Rechtslage geändert. Demnach ist die Blankenburger Chaussee gemäß eines neuen § 15a des EBG aus dem Erschließungsbeitragsrecht „entlassen“ und in das Ausbaubeitragsrecht zu „überführen“.

Dies bedeutet, dass nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme von den betroffenen Anliegern nun keine Erschließungsbeiträge sondern Straßenausbaubeiträge nach dem am 25.03.2006 in Kraft getretenen Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) zu entrichten sind.

Die bezirklichen Tiefbauämter sind zu dieser Beitragserhebung gesetzlich verpflichtet.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 StrABG sind alle anliegenden Eigentümer (Beitragspflichtige) über die für ihr jeweiliges Grundstück voraussichtlich anfallenden Ausbaubeiträge rechtzeitig zu informieren.

 

Da der Baubeginn für den 1. Bauabschnitt bereits im Jahr 2005 erfolgte, das Straßenausbaubeitragsgesetz jedoch erst im Frühjahr 2006 in Kraft trat, war eine Information über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen leider nicht vor Baubeginn möglich.

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine sogenannte „GA – Maßnahme“, die zu 90% aus Bundesmittel gefördert wird. Lediglich 10% der Baukosten werden als Straßenausbaubeitrag auf die Anlieger umgelegt.

 

Auf Ihr Grundstück werden voraussichtlich Straßenbaubeiträge in Höhe von «Beitrag»  Euro entfallen.

 

Die Beitragserhebung wird nicht im Rahmen der Abschnittsbildung erfolgen, sondern die gesamte Baumaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt) umfassen. Dies bedeutet, dass die für beide Bauabschnitte anfallenden Kosten auf alle Anlieger bzw. Hinterlieger der Blankenburger Chaussee verteilt werden.

 

Voraussichtliche geschätzte Straßenausbaubeiträge sind rechtsunverbindlich und beziehen sich auf die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht auszuschließen. Abweichungen des hier geschätzten Beitrages vom später durch Bescheid und auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzten Straßenausbaubeitrag sind zu erwarten.

 

Die herstellungsbedingten Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in der Neufassung vom 13.07.1999 (GVBl. S.380), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 07.06.2007 (GVBl. S. 222), mit einem gesonderten Bescheid erhoben.

 

Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung unbilliger Härten auch Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlungen) vorgesehen, die jedoch erst dann beantragt werden können, nachdem Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben. Dieser kann Sie erst nach Beendigung der angekündigten Baumaßnahme innerhalb der Erhebungsfrist (ungefähr ab 2012) erreichen, so dass ich Sie bitte, von vorsorglichen Anträgen abzusehen. Fragen zum Straßenausbaubeitrag richten Sie bitte an Frau Gammert (Tel. 90295-8665).

 

Da es sich bei dieser Mitteilung lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes Informationsschreiben handelt, welchen keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt, ist es auch nicht widerspruchsfähig.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Jens- Holger Kirchner                                                                                     beglaubigt:

 

 

 

 

 


Anlage 5

 

 

Abt. Öffentliche Ordnung                                                                                            03.06.2008

Tiefbauamt

Tief 24 / Tief 11                                                                                               ( 8597 / 8665

 

 

 

Protokoll

Bürgerinformationsveranstaltung zur Baumaßnahme Blankenburger Chaussee von Tarnowitzer Straße bis ca. 50 m vor dem Knotenpunkt Bahnhofstraße (2. Bauabschnitt), OT Karow

 

 

Datum: 22.05.2008, 19.00 Uhr

Ort: ehemaliges Kulturhaus „Ottomar Geschke“, Blankenburger Chaussee 1, 13125 Berlin

 

 

Teilnehmer:

 

Herr Kirchner                          Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

Herr Lexen                              Leiter des Tiefbauamtes

Frau Marks                              Tiefbauamt

Frau Braunsdorf                      Tiefbauamt

Frau Hoffmeister                     Tiefbauamt

Frau Gammert                        Tiefbauamt

 

 

sowie siehe vor Ort angefertigte Anwesenheitsliste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da die Eintragung freiwillig erfolgte und sich nicht alle Teilnehmer eintragen wollten).

 

 

 

Vor Beginn der Informationsveranstaltung wurde den anwesenden Bürgern das Informationsblatt zum Straßenausbaubeitragsgesetz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie eine vom Tiefbauamt erstellte Musterberechnung übergeben.

 

Die betroffenen Anlieger der Blankenburger Chaussee und die anderen interessierten Bürger (ca. 40 Anwesende) wurden durch Herrn Kirchner begrüßt.

Herr Kirchner nahm Bezug auf die bereits am 22.06.2005 stattgefundene Bürgerinformationsveranstaltung zum Ausbau des 1. Planungsabschnitts der Blankenburger Chaussee. In diesem Rahmen erfolgte seinerzeit die Vorstellung der Baumaßnahme sowie die Beantwortung von Fragen zur Erhebung der Erschließungsbeiträge.

Durch Herrn Kirchner wurde darlegt, dass die Blankenburger Chaussee zwischenzeitlich aufgrund der Änderung des Erschließungsbeitragsgesetzes (§15a EBG) und dem Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen und nun das Straßenausbaubeitragsgesetz anzuwenden ist.

Nachfolgend ist durch Herrn Kirchner das Verfahren der Bürgerbeteiligung und -information gemäß § 3 Abs. 3 StrABG erläutert worden (Dauer: ca. 10 Minuten).

 

Im Anschluss daran ist durch Herrn Lexen die geplante Straßenbaumaßnahme kurz hinsichtlich Lage und Umfang der geplanten Arbeiten dargestellt worden. Dabei verwies Herr Lexen insbesondere auf die Bedeutung der Blankenburger Chaussee als Hauptverkehrsstraße II. Ordnung und ihrer Funktion als wichtige überörtliche Nord – Süd - Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Blankenburg und Karow und im weiteren Straßenverlauf nach Buch im Norden und nach Heinersdorf im Süden.

Die detaillierte Erläuterung und visuelle Darstellung der Baumaßnahme erfolgte durch Frau Braunsdorf (Dauer: ca. 20 Minuten).

 

Im Anschluss daran sind durch Frau Gammert Erläuterungen zum Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) gegeben worden. Vorgestellt wurde die tabellarische Aufstellung des beitragsfähigen Aufwandes mit der Ausweisung der prozentualen Beteiligung der Anlieger für die einzelnen Teileinrichtungen gemäß § 10 StrABG sowie eine Musterberechnung zum Straßenausbaubeitrag für ein fiktives Anliegergrundstück.

In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine sog. „GA – Maßnahme“ mit 90 % Fördermitteln handelt, was zur Konsequenz hat, dass die Anliegerbeiträge vergleichsweise gering ausfallen. (Dauer: ca. 10 Minuten).

 

Anschließend hatten die Bürger ca. 60 Minuten lang Gelegenheit, nachzufragen und Einwendungen zu äußern. Die Nachfragen und Einwendungen wurden durch Herrn Kirchner, Herrn Lexen, Frau Braunsdorf sowie Frau Gammert beantwortet und protokolliert.

 

Die Veranstaltung endete um 20.45 Uhr.

 

 

Nachfragen bzw. Einwendungen der

Anlieger

Erwiderung der Vertreter des

Bezirksamtes

Anliegerin und Anlieger aus der Blankenburger Chaussee 77:

Œ Wie wird gewährleistet, dass die gemäß BPU veranschlagten Kosten während der Bauphase nicht überschritten werden?

 

 

 

 

 

 

Sind die Kosten für den unterirdischen Leitungsbau (z.B. der Telekom) ebenfalls beitragspflichtig?

Ž Vor dem Grundstück wird ein Fußgängerübergang geplant. Unter diesem geplanten Übergang befindet sich die Wasserzuleitung des Grundstücks. Um Schäden an dieser Wasserzuleitung im Rahmen der Erdarbeiten zu vermeiden, soll dies berücksichtigt werden. Weiterhin soll die Lage des Wasserschiebers beachtet werden.

 

 

Œ Hierfür ist keine Gewährleistung möglich. Die Prüfung der Bauplanungsunterlage erfolgt auf der Grundlage der Kostenschätzung und gilt als Kostenfeststellung, um den Haushaltsansatz zu sichern.

Nach den Bestimmungen der LHO (AV zu § 55 LHO) ist öffentlich auszuschreiben und bei überhöhten Angebotspreisen die Ausschreibung aufzuheben.

Nein, lediglich die Kosten für die Herstellung der Straßenentwässerung unterliegen der Beitragspflicht gemäß StrABG.

Ž Wurde aufgenommen und zugesagt.

Anliegerin aus der Blankenburger Chaussee 8a:

Warum wird die Beleuchtung erneuert?

 

 

Die derzeitige Ausleuchtung ist in Bezug auf die Breite des Straßenraumes nicht ausreichend. Außerdem ist eine Umrüstung auf Funkdatenempfänger notwendig. Diese Technologie ist mit den derzeit in der Blankenburger Chaussee befindlichen Lichtmasten nicht kompatibel.

Anliegerin aus der Blankenburger Chaussee 15a:

Wie hoch sind die Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten?

 

 

Da die Ermittlung nach tatsächlichen Kosten erfolgt, können diese Angaben erst nach Vorliegen der geprüften Schlussrechnung gemacht werden.

Auch hier ist wegen der GA – Förderung nur mit geringen Mehrkosten zu rechnen.

Anwohner aus der Straße 48:

Œ Detaillierte Erläuterung hinsichtlich der Kosten von Straßenbeleuchtung und Entwässerung erbeten

Bisher ist der östliche Gehweg im Knotenpunktsbereich Bahnhofstraße unbefestigt. Ist dort zukünftig eine Befestigung vorgesehen?

Ž Im Rahmen der geplanten Umleitungsstrecke werden vermehrt Straßenschäden durch das höhere Verkehrsaufkommen befürchtet. Wie wird damit umgegangen?

 

Œ Erläuterungen sind erfolgt

 

 

Hier ist eine Befestigung mit Gehwegplatten vorgesehen.

 

 

Ž Der Straßenzustand der Umleitungsstrecke ist als gut einzuschätzen. Entstehende Schäden werden nach Beendigung der Nutzung als Umleitungsstrecke begutachtet und beseitigt.

Anwohner aus der Straße 69 Nr. 4:

Œ Wie wird die Anzahl der Vollgeschosse beitragsrechtlich berücksichtigt, wenn das Gebäude z. B. 1,5 Vollgeschosse hat?

Es wird eine differenzierte Betrachtungsweise hinsichtlich der Beitragsfähigkeit der Beleuchtung gefordert, sofern die Lebensdauer dieser Teileinrichtung noch nicht abgelaufen sein sollte.

 

 

Ž Die Kosten für die Geh – und Radwege werden im Vergleich zu den Fahrbahnkosten als sehr hoch angesehen. Es wird vorgeschlagen, die Geh– und Radwege mit Asphalt zu befestigen, da dies preiswerter sei und zudem für Radfahrer als benutzerfreundlicher angesehen wird.

 

 

 

Œ Hier findet beitragsrechtlich nur 1 Vollgeschoss Berücksichtigung.

 

Sollte die Lebensdauer der Beleuchtung noch nicht abgelaufen sein, scheidet der beitragsrechtliche Tatbestand der Erneuerung aus. Es ist dann anhand lichttechnischer Messungen bzw. Berechnungen zu prüfen, ob es sich um eine Verbesserung der Teileinrichtung handelt.

Ž Die Geh– und Radwege werden lediglich in der nach der AV für Geh– und Radwege vorgeschriebenen Mindestbreite hergestellt. Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüfte BPU schreibt preisgünstige Ausbaumaterialien vor.

Es wurden die bereits im 1. BA entsprechend der AV für Geh– und Radwege verbauten Gehwegplatten bestätigt. Im Übrigen ist ein Asphaltbelag kostenmäßig nur geringfügig günstiger, aber im Hinblick auf Wurzelschäden und Straßenunterhaltung eher problematisch.

Anwohnerin aus der Straße 42 Nr. 7c:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit bzw. Schulwegsicherung wird angeregt, eine Fußgängerüberquerungshilfe in der Blankenburger Chaussee auf Höhe der Straße 42 zu planen.

 

Auch nach dem Neubau weist die Fahrbahn der Blankenburger Chaussee eine durchgängige Breite von 6,50 m auf. Auf Grund dessen und aufgrund der gegenüber der Straße 42 befindlichen Einfahrt zu einem großen Verbrauchermarkt sind der Bau einer Gehwegvorstreckung oder einer Mittelinsel nicht möglich.

Der Schulweg bis zur in der Bahnhofstraße befindlichen Grundschule kann jedoch – wie bis dato auch - problemlos auf dem östlichen Gehweg der Blankenburger Chaussee bis zur LSA Bahnhofstraße mit ampelgesteuertem Fußgängerübergang verlaufen.

Schulleiterin der Grundschule Alt Karow:

Œ Wann ist der Baubeginn und wie lange dauert die Baumaßnahme?

Welche verkehrssichernden Maßnahmen sind während der Baumaßnahme in der Blankenburger Chaussee und im Schrägen Weg (Umleitungsstrecke) geplant?

Die Stellung einer Ampel oder die Schaffung eines Fußgängerüberweges wird angeregt.

Ž Für Schulkinder ist eine sichere Benutzung der Straße 42 und der  Straße 48 nicht möglich. Welche Maßnahmen wird der Bezirk ergreifen, um Abhilfe zu schaffen?

 

Œ Baubeginn: Frühjahr 2009,

Bauende: voraussichtlich Herbst 2010

 

Es wurde auf die „Steuerungsrunde zur Verkehrssicherheit“ verwiesen und um Vorschläge gebeten, deren Berücksichtigung im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft wird.

Ž Auch zu dieser Problematik wurde auf die „Steuerungsrunde zur Verkehrssicherheit“ verwiesen. Maßnahmen zur Verkehrssicherung in der Straße 42 und der Straße 48 sind nicht Bestandteil der Baumaßnahme.

 

 

 

aufgestellt:

 

 

 

 

 

Braunsdorf                                                                                          Gammert

(Tief 24)                                                                                               (Tief 11)

 

 

bestätigt:

 

 

 

 

 

Lexen                                                                                                  Kirchner

(Tief AL)                                                                                              (BzStR Ord)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 6

 

 

Abt. Öffentliche Ordnung                                                                                              07.07.2008

Tiefbauamt

Tief 11 / Tief 24                                                                                                       ( 8665 / 8597

 

 

 

 

Bauvorhaben Blankenburger Chaussee

2. Bauabschnitt von Tarnowitzer Straße bis ca. 50 m vor den Knotenpunkt

Bahnhofstraße / Alt Karow / Straße 52

Bewertung der Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger

 

 

Einwand / Vorschlag des Anliegers

Bewertung des Tiefbauamtes

Anlieger der Blankenburger Chaussee 83:

 

Œ Die derzeit vor dem Grundstück vorhandenen beiden Gehwegüberfahrten werden weiterhin benötigt.

Die Anlieger sind Inhaber eines Computerfachgeschäftes an der o. a. Adresse. Sie möchten einen Kundenparkplatz vor ihrem Grundstück.

 

 

Œ Beide Gehwegüberfahrten sind als Bestand erfasst und werden an derselben Stelle wieder hergestellt.

Dieses Anliegen kann im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt werden. Eine Beschilderung des Parkplatzes ist nicht vorgesehen somit ist die Nutzung nicht eingeschränkt. Die Stellung eines schriftlichen Antrages wurde erbeten.

Anliegerin aus der Blankenburger Chaussee 79:

Aufgrund der Schwerstbehinderung eines dort wohnhaften Familienmitgliedes wird ein Pkw – Stellplatz (Behindertenparkplatz) vor dem Grundstück gewünscht.

 

 

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die Anordnung eines Parkplatzes geprüft. Die Beantragung der zusätzlichen Beschilderung (Behindertenparkplatz Nr.    ) muss bei der Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

 

 

aufgestellt:

 

 

 

Braunsdorf                                                                                                      Gammert

(Tief 24)                                                                                                           (Tief 11)

 

 

 

bestätigt:

 

 

 

Lexen                                                                                                              Kirchner

(Tief AL)                                                                                                          (BzStR Ord)

 

 

 


 

Anlage 7

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Abt. Öffentliche Ordnung

Tiefbauamt

 

 

Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein Anliegergrundstück

 

 

Grundstücksdaten:

• Grundstücksgröße gemäß Grundbuch = 600 m2 (§ 13 StrABG)

• Bebauung bzw. Bebauungsmöglichkeit mit zwei Vollgeschossen

                                   

 

Grundstücksfläche ist mit Nutzungsfaktor gemäß §§ 14 bzw. 15 StrABG zu multiplizieren

 

Vollgeschosse

Nutzungsfaktor

1

1

2

1,5

3

2

4

2,5

5

3

6

3,5

 

→ aufgrund der Bebauung / Bebauungsmöglichkeit mit 2 Vollgeschossen ist die Grundstücksfläche von 600 m2 mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 900 m2

 

                                   

 

Bei gewerblicher Nutzung ist von erhöhtem Ziel - und Quellverkehr auszugehen, daher ist die oben errechnete Grundstücksfläche von 900 m2 unabhängig von der Geschossigkeit noch einmal mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 1.350 m2 (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG) =  anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Diese Berechnung wird für alle betroffenen Grundstücke vorgenommen. Man erhält somit in der Summe die sog. Gesamtverteilungsfläche für die Verkehrsanlage.

 

                                   

 

Die umlagefähige Kosten (gemäß §§ 8 – 11 StrABG) sind durch die Gesamtverteilungsfläche zu dividieren. Daraus ergibt sich der Beitragssatz

 

                                   

Der Beitragssatz ist mit der anrechenbareren Grundstücksfläche von 1.350 m2 zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der zu erwartender Ausbaubeitrag für das Grundstück

 

 

 

Beispielrechnungen:

 

 

• Beispielrechnung für das kleinste Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 2. Bauabschnitt der Blankenburger Chaussee

 

Bei einer Grundstücksfläche von 346 m2 und einer Bebauung mit 1,5 Vollgeschossen errechnet sich folgender Ausbaubeitrag:

346 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 1 (entspricht 1,5 Vollgeschossen) ergibt sich eine Verteilungsfläche von 346,00 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 2,14 € / m2 anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 739,12 € erhält.

 

 

• Beispielrechnung für das größte Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 2. Bauabschnitt der Blankenburger Chaussee

 

Bei einer Grundstücksfläche von 2.258 m2 und einer Bebauung mit 1 Vollgeschoss errechnet sich folgender Ausbaubeitrag:

2.258 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 1,0 (entspricht 1 Vollgeschoss) ergibt sich eine Verteilungsfläche von 2.258,00 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 2,14 € / m2 anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 4.823,50 € erhält.

 

 

• Beispielrechnung für ein Gewerbegrundstück (ohne Ecklage) im 2. Bauabschnitt der Blankenburger Chaussee

 

Die Grundstücksfläche beträgt 6.407 m2. Da das Grundstück mit einem eingeschossigen Gebäude bebaut ist, ergibt sich eine Verteilungsfläche von 6.407 m2. Aufgrund der gewerblichen Nutzung ist die Grundstücksfläche gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren. Daraus ergibt sich eine Verteilungsfläche von 9.610,50 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 2,14 € / m2 multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 20.529,77 € erhält.

 

 

Hinweis:

Die Beispielrechnungen beziehen sich auf die gegenwärtige Sach- und Rechtslage.

Bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht sind hinsichtlich der Grundstückssituationen Änderungen nicht auszuschließen. Weiterhin basieren die Beispielrechnungen auf den Kosten der geprüften BPU. Die spätere Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten.

 

 

 
 

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