Drucksache - VI-0544  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre 3-12/2 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee für die Grundstücke Berliner Allee 301/311 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Berliner Allee 313 und 315 (Flurstücke 76 und 77)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. d. BA zur Beschlussf., 18. Tagung, 24.09.2008
Anlage, Verordnung Beschluss BVV

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache – Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Verlängerung der Veränderungssperre 3-12/2 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee für die Grundstücke Berliner Allee 301/311 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Berliner Allee 313 und 315 (Flurstücke 76 und 77)

 

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die aus der Anlage hervorgehende Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 3-12/2 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee für die Grundstücke Berliner Allee 301/311 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Berliner Allee 313 und 315 (Flurstücke 76 und 77) wird von der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 9. Juli 2008 (Drucksache-Nr. VI-0502) die Verordnung über die Veränderungssperre 3-12/2 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee für die Grundstücke Berliner Allee 301/311 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Berliner Allee 313 und 315 (Flurstücke 76 und 77) gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschlossen.

 

Mit Beschluss vom 12. August 2008 hat das Bezirksamt Pankow die Rechtsverordnung über die Veränderungssperre 3-12/2 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee erlassen.

 

Anlass war der am 22. September 2006 eingegangene Antrag auf Baugenehmigung beim Amt für Planen und Genehmigen des Bezirksamts Pankow, zuletzt vervollständigt am 13. Oktober 2006. Für das Grundstück Berliner Allee 301 und 305 wurde die Errichtung einer Einzelhandelsfläche (Lebensmitteldiscounter mit 1234 m² Bruttogeschossfläche) beantragt. Mit Bescheid vom 26. Januar 2007 hat das Amt für Planen und Genehmigen das beantragte Vorhaben gemäß § 34 Abs. 3 BauGB abgelehnt, da zu erwarten war, dass von dem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche im Bezirk Pankow ausgehen werden.

Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht mit Schreiben vom 19. Februar 2007 Widerspruch eingelegt. Da dem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte, erging am 7. März 2008 ein Widerspruchsbescheid. Hiergegen hat der Antragsteller am 14. April 2008 beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingelegt, mit dem Ziel, die Baugenehmigung zu erwirken.

 

Das beantragte Vorhaben widerspricht auch dem Planungsziel des Bebauungsplans 3-12, der in der Geltungsdauer der Veränderungssperre 3-12/2 noch nicht festgesetzt sein wird. Der Sicherungszweck der Veränderungssperre besteht jedoch weiterhin.

 

Für die Berechnung der Dauer der Veränderungssperre 3-12/2 ist auch der abgelaufene Zeitraum der faktischen Zurückstellung des Baugesuchs (Eingang: 22. September 2006, zuletzt vervollständigt 13. Oktober 2006) auf die Geltungsdauer von zwei Jahren der Veränderungssperre nach § 17 Abs. 1 BauGB anzurechnen. Die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB tritt somit mit Ablauf des 13. November 2008 außer Kraft.

 

Als nächster Verfahrenschritt im Bebauungsplanverfahren 3-12 soll die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB begonnen und im 4. Quartal 2008 abgeschlossen werden. Hierzu werden derzeit die erforderlichen Gutachten (Artenschutzrechtliche Untersuchung, Eingriffs-, Ausgleichsgutachten, Umweltbericht und die Lärmimmissionsprognose) für das Bebauungsplanverfahren 3-12 fertig gestellt. Anschließend soll die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im 1.Quartal 2009 durchgeführt werden.

 

Da die Festsetzung des Bebauungsplans 3-12 voraussichtlich erst im 4. Quartal 2009 abgeschlossen werden kann, ist zur weiteren Sicherung der Planung die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich.

 

Nach dem Beschluss der BVV über den Entwurf der Verordnung der Verlängerung der Veränderungssperre 3-12/2 erlässt das Bezirksamt die Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

 

 

4. Rechtsgrundlagen

 

§ 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 13 Abs. 1 Satz 1  Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine


 

 

 

6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Anlage:   Entwurf der Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre    3-12/2 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                             Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                   Bezirksstadtrat

                                                                        für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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