Drucksache - VI-0542  

 
 
Betreff: Überarbeitung der Entwurfsplanung für die Oderberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. des BA zur Beschlussf., 18. Tagung, 24.09.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               . 2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Überarbeitung der Entwurfsplanung für die Oderberger Straße

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der vorgelegten Entwurfsplanung für die Baumaßname Oderberger Straße wird zugestimmt.

 

 

3.  Begründung

 

Im Jahr 2006 ist die Oderberger Straße als Projekt für die Finanzierungskulisse des  Bundesprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angemeldet und in die Projektlisten der Programmjahre 2007
(1. BA) und 2008 (2. BA) aufgenommen worden.

Im Mai 2007 wurde das Planungsbüro Grebner und Ruchay über die Sanierungsgesellschaft S.T.E.R.N. beauftragt, eine Entwurfplanung zu erarbeiten, die den Programmanforderungen des städtebaulichen Denkmalschutzes und den Besonderheiten des Feuerwehrstandortes Oderberger Straße Rechnung trägt.

Im Zeitraum von Juli bis August 2007 wurde diese Entwurfsplanung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Amt für Umwelt und Natur und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgestimmt.

Am 12. September 2007 stellte das Bezirksamt in einer Bürgerversammlung diese Fassung der Entwurfplanung für die Oderberger Straße vor.

Dem vorangegangen waren im Juni 2007 eine mehrwöchige Auslegung der Entwürfe in der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz und eine Vorstellung der Entwürfe vor interessierten Bewohnern und Gewerbetreibenden aus der Straße Anfang Juli 2007.

 

In der Folge der nach der Bürgerversammlung einsetzenden intensiven öffentlichen Debatte über die Zukunft der Oderberger Straße beschloss die BVV Pankow am 24.10.2007 mit der Drucksache VI – 0291 :

 

 

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„Das Bezirksamt wird aufgefordert, in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz und der Bürgerinitiative Oderberger Straße (BIOS) ein neues Planwerk für die Umgestaltung und Erneuerung der Oderberger Straße im Ortsteil Prenzlauer Berg mit Mitteln aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zu erarbeiten, das die bisher vom Bezirksamt vorgelegten Planungsunterlagen ersetzt. Mit dem neuen Planwerk soll eine Erhaltung und eine den Örtlichkeiten angemessene Weiterentwicklung der einmaligen Gestaltung des Straßenraumes der Oderberger Straße erfolgen. Gleichzeitig ist mit der Planung sicherzustellen, dass mindestens 90 Prozent des bereits vorhandenen Straßenbegleitgrüns in seiner derzeitigen Form erhalten bleiben. Bis zur Vorlage dieses neuen Planwerks beim zuständigen Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz und der Zustimmung zu diesem Planwerk durch die BVV werden in der Oderberger Straße weder Baumaßnahmen noch bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt.“

 

Da sich die BVV in dem Ersuchen vorbehalten hat, in diesem speziellen Fall dem Planwerk zuzustimmen, ist die nunmehr vorliegende überarbeitete Entwurfsplanung in einer eigenständigen Vorlage der BVV zu Beschlussfassung vorzulegen.

Das Ersuchen der BVV (Drucksache VI-0291) wird nach der Entscheidung der BVV zur überarbeiteten Entwurfsplanung in einer gesonderten VzK abschließend beantwortet werden.

 

Zum Verfahren und Verlauf des Beteiligungsprozesses

 

In diversen Gesprächen mit der Bürgerinitiative Oderberger Straße wurde in der Folge vereinbart, am 01. und 2. Februar 2008 einen öffentlichen Planungsworkshop zur Gestaltung der Oderberger Straße als eine gemeinsame Veranstaltung zwischen Bezirksamt, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. und der Bürgerinitiative BIOS durchzuführen. Ziel des Workshops war es, einen einvernehmlichen Planungsvorschlag für die Erneuerung der Oderberger Straße zu erarbeiten.

Der Planungsworkshop wurde in 3 ausgiebigen gemeinsamen Treffen inhaltlich, organisatorisch und atmosphärisch vorbereitet. Die Bürgerinitiative war am Verfahren zur Auswahl des externen Moderators (Büro BLAU) durch einen Vertreter der BIOS beteiligt. In einem weiteren Treffen wurde mit dem Büro BLAU ausgiebig und intensiv die Zielsetzungen, der Ablauf und die Regeln für den Workshop und das weitere Verfahren diskutiert und gemeinsam festgelegt.

Zur Vorbereitung des Workshops wurde am 14.01.08 unter Leitung des Bezirksstadtrates für Öffentliche Ordnung und mit Beteiligung von Vertretern des Tiefbauamtes  des Amtes für Umwelt und Natur, Bezirksverordneten, Vertretern der verschiedenen BIOS - Arbeitsgruppen, Vertretern der S.T.E.R.N. GmbH und des Büro BLAU eine gemeinsame Straßenbegehung durchgeführt. Dabei wurden die von der BIOS erarbeiteten umfangreichen und sehr detaillierten „Bestandsaufnahme Grün“, „Bestandsaufnahme Stadtmobiliar“ und „Bestandsaufnahme Gehweg“ Punkt für Punkt erörtert und Übereinstimmung bzw. Dissens bei der Einschätzung zur Zukunftsfähigkeit des jeweiligen Ensembles festgehalten. Diese Bestandsaufnahmen wurden dem Bezirksamt bereits Mitte Dezember zur Vorbereitung dieses Termins übergeben.

Die beim Planungsworkshop „Gemeinsam die Oderberger Straße gestalten“ erarbeiteten Planungsgrundsätze, Planungsgedanken und Planungsvorschläge wurden in einer ausführlichen Dokumentation festgehalten. Dabei ist besonders die Formulie-

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rung der Bedürfnisse und Aufgaben an die Oderberger Straße erwähnenswert, nach denen die Oderberger grün, die flexible Nutzung der Oderberger als öffentlicher Raum möglich und die Oderberger kinder- und fußgängerfreundlich sein soll und künstlerisch – ästhetische Elemente und Flächen zum Verweilen auch außerhalb der Schankvorgärten gewünscht werden.

Die Ergebnisse des Planungsworkshops mit seinen vier Arbeitsgruppen:

·        Nutzung des öffentlichen Raums

·        Erhaltung versus umfassende Erneuerung

·        Pflege des Grüns                               und

·        Charakter der Straße

und den zusammenfassenden Plena, die Protokolle einer im Workshop verabredeten weiteren Straßenbegehung am 26. Februar 2008 flossen in einen Auftrag des Bezirksamtes an das Planungsbüro ein für Umplanungen der Entwurfsplanung Oderberger Straße auf der Basis der Entwurfsplanung vom September 2007.

Dieser Auftrag wurde am 14. April 2008 erteilt. Darin wurde, neben vielen Detailfestlegungen, Folgendes beauftragt:

 

  • Die Forderung vom Kontaktarchitekten für den städtebaulichen Denkmalschutz, das Straßenprofil optisch zu erhalten, ist zu beachten (Bordführung/ Bordverlauf muss erkennbar bleiben).

·        Es sind gestalterische, funktionale, bau- und leitungstechnische Aussagen zu treffen, welche Gehwegflächen liegen bleiben bzw. wiederhergestellt werden könnten (z.B. Ziermosaik vor der Oderberger 3).

  • Für die Gehwegvorstreckungen sind funktionale Überlegungen (Mini Piazza, Grün, Stadtmöblierung, Aufenthaltsqualität, Querungshilfen) in Varianten als Gestaltungsvorschläge vorzulegen.
  • Für die über die beiden Baumreihen hinausgehenden Bepflanzungen und das eventuell zu installierende Stadtmobiliar, insbesondere in den Vorstreckungen, sind freiraumplanerische Überlegungen zu Grunde zu legen.
  • Vor dem Stadtbad Oderberger sind Varianten für Vorplatz (entsprechend Gebäudebreite, geringere Breite, einseitige „Vorstreckung“, beidseitige „Vorstreckungen“)  mit Stadtmöblierung und Fahrradabstellanlagen in den Seitenbereichen und Fußgänger - Passage zur Oderberger 4 zu entwickeln.
  • Ergänzungspflanzungen Platanen vor Oderberger 55 / 57 und 07.
  • Erweiterung Gehwegvorstreckung vor Oderberger 08 (Eingangssituation von der Kastanienallee) moderater mit Platz für 2 Torbäume und Fahrradabstellanlagen;
  • Gehwegvorstreckungen vor Oderberger 13 // 49 sollen optimiert werden (GWÜ),  ggf. Vergrößerung um Platz für Fahrradabstellanlagen.
  • Die Vorplatzgestaltung am Zugang Hirschhof wird nach Vorliegen der Workshopergebnisse  zur Gestaltung des Hirschhof in Varianten erarbeitet, unstrittig bleibt die erweiterte Vorstreckung zur Schaffung einer Vorplatzsituation vor dem Zugang Hirschhof in der gesamten Breite der Oderberger 19.
  • Beidseitige Gehwegvorstreckung 8 m vor Oderberger 23 // 40 mit Fahrradabstellanlagen / Anpassung nötig / Gestalterische Aufwertung / Qualifizierung

 

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des Raums vor der Feuerwehr, ohne den großzügigen Charakter dort zu zerstören.

  • Beidseitige Gehwegvorstreckung 8 m vor Oderberger 27 // 37 mit Fahrradabstellanlagen / Anpassung nötig / Gestalterische Aufwertung / Qualifizierung des Raums vor der Feuerwehr, ohne den großzügigen Charakter dort zu zerstören.
  • Oderberger 30 // 33 Gehwegvorstreckung entfällt, Torsituation schaffen, d.h. Baumscheiben in Fahrbahn für vorhandenen Baum vor der Oderberger 30 und neuen Baum vor der Oderberger 33.

(da die Planung von SenStadt für Gehwegvorstreckung und Wegebeziehungen am westlichen Ende vor der Oderberger 31  bis zur Eberswalder Straße bereits angepasst wurde)

 

Zusätzlich wurde in diesem Auftrag festgehalten, dass die Hinweise aus den Begehungen, hier insbesondere die Begehung am 26.02. mit den dort getroffenen Festlegungen, in den Auftrag zur Umplanung einfließen. Ebenso wurde festgehalten, dass für die ggf. neu aufzustellenden mobilen Hochbeete eine unabdingbare Voraussetzung besteht: das Vorliegen von vertraglichen Vereinbarungen zur Pflege. Unstrittig war bereits zu diesem Zeitpunkt, dass mobile Kübel ohne Durchwurzelung während der Baumaßnahmen an anderem Ort zwischengelagert werden.

 

Die Arbeiten an der Überarbeitung der Entwurfplanung wurden vom Kontaktarchitekten und der BIOS eng begleitet, so wurde bei einem weiteren Arbeitstreffen am 26. Mai im Planungsbüro über den Zwischenstand berichtet.

 

Die überarbeitete Entwurfsplanung wurde am 05. Juni in einer BIOS–Vollversammlung den engagierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und mit im Verlauf des Abends erfolgten Abstimmungen zu den vorgelegten Varianten und weiteren kleinen Änderungen einvernehmlich bestätigt.

Die nunmehr mit der BIOS gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Entwurfsplanung wurde bei einer weiteren Bürgerversammlung am 12. Juni 2008 als eine jetzt gemeinsame Planung von Bezirksamt und BIOS vorgestellt und (mit Beifall) bestätigt. Die beiden Mitglieder der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz waren bei dieser Bürgerversammlung anwesend und stimmten ebenfalls zu.

 

Ende Juni 2008 machte die Untere Denkmalschutzbehörde in einer Stellungnahme Einwände geltend, die sich im Wesentlichen auf den Status der Unteren Denkmalschutzbehörde als Genehmigungsbehörde und auf die Gestaltung eines Stadtplatzes vor dem Stadtbad Oderberger Straße, die Planung von Beeten um die beiden zusätzlichen Bäume auf den Gehwegvorstreckungen in der Oderberger Straße / Kastanienallee und die versetzte  Bordführung im Bereich vor der Feuerwehr beziehen.

Die Klärung dieser Einwände erfolgt im Verlauf des Genehmigungsverfahrens.

 

Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz hat in seiner

Sitzung am 08. Juli 2008 die vorgelegte Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis genommen und Anmerkung zur Ausführungsplanung gemacht (engere Markierung Parkabstände). Der Ausschuss bekräftigte, dass die BPU auf der Grundlage der abgestimmten Planungen bei der Senatsverwaltung fristgerecht eingereicht werden soll.

 

 

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Am 14.08.2008 wurde die BPU auf der Basis der hier vorgelegten Entwurfsplanung mit dem Hinweis, dass Einwände der Unteren Denkmalschutzbehörde bestehen, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, beim Kontaktarchitektenbüro West und bei der Servicegesellschaft BSM nunmehr fristgerecht eingereicht.

 

                                                                           

Darstellung der Baumaßnahme

Die Oderberger Straße verläuft zwischen Eberswalder Straße, Kastanienallee und Choriner Straße in Ost-West-Richtung mit einer Länge von ca. 525 m.

Ziel der vorliegenden Planung ist die grundhafte bauliche Erneuerung der maroden Fahrbahn-Gehwegbefestigungen sowie die Erneuerung der Anlagen zur Straßenbeleuchtung. Hierbei sind vor allem die Belange des Denkmalschutzes sowie die umfangreichen Grünanlagen in den Seitenräumen zu berücksichtigen.

 

Heutige Situation

Räumliche Situation, Funktion, Nutzung

Die Oderberger Straße kann als Erschließungsstraße mit untergeordneter verkehrlicher Bedeutung für das öffentliche Straßennetz eingestuft werden. Der östliche Abschnitt zwischen Kastanienallee und Choriner Straße ist als Sackgasse ausgewiesen. Der gesamte Straßenbereich befindet sich in einer Tempo 30 Zone.

Die Nutzung des Straßenraumes der Oderberger Straße ist von engem und beidseitigem ruhendem Verkehr im Fahrbahnbereich sowie von Gastronomie in den Seitenräumen geprägt.

Die Oderberger Straße ist vor allem durch das im Jahre 1902 eröffnete Stadtbad sowie durch zahlreiche Szenekneipen über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Zwischen 1961 und 1990 stand die Straße im unmittelbaren „Schatten“ der Mauer. Seit 1990 hält die alternative Szene hier Einzug. Inzwischen sind ca. 80 % der Wohnhäuser aus der Gründerzeit saniert.

Die dargestellten Straßenquerschnitte zeigen beidseitige Gehwegbreiten von ca. 9,40 – 9,70 m. Der östliche Abschnitt, zwischen Choriner Straße und Kastanienallee, ist durch alten Baumbestand (Platanen) geprägt. Im westlichen Abschnitt, zwischen Kastanienallee und Eberswalder Straße, sind hauptsächlich kleinkronige Rotdornbäume und eine Vielzahl von Stauden in Beeten und Kübeln vorhanden.

Trotz der insgesamt sehr breiten Seitenbereiche, sind die für Fußgänger nutzbaren Durchgangsbreiten in Teilbereichen auf unter 1 m eingeschränkt. Grund hierfür sind zahlreiche Sitzbänke und Pflanzkübel, die von Anliegern errichtet wurden.

 

 

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Baulicher Zustand

Der marode Fahrbahnbelag besteht zum Teil aus Stampfasphalt. Die Gehwegbereiche sind hauptsächlich mit „Bernburger Mosaikpflaster“ und Granitplatten (B = 1 m) befestigt. Überall sind die Gehwegflächen mit Betonplatten, Betonpflaster oder Asphalt ausgebessert.

Die Anlagen der Straßenbeleuchtung sind ca. 30 – 40 Jahre alt. Im Ostabschnitt sind Peitschenmaste aus Stahl, im Westabschnitt sind die DDR-typischen Betonmaste mit runden Aufsatzleuchten vorhanden.

 

Planerische Beschreibung

Wesentliches Grundanliegen der Planung ist die Erneuerung der baulichen Substanz in der Oderberger Straße. Dies wird erreicht durch die grundhafte Erneuerung der vorhandenen Flächenbefestigungen und die Neugestaltung der Straßenbeleuchtung.

Grundsätzlich werden die Achsverläufe der Borde und der Bäume beibehalten.

Ein weiteres Ziel der Planung ist die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Seitenräumen im Hinblick auf die Aspekte des barrierefreien Bauens. Hierbei wird die besondere gestalterische Vielfalt in den Seitenräumen Berücksichtigung finden.

Die Anzahl der Gehwegvorstreckungen wird deutlich erhöht. In einzelnen Bereichen werden kleine Stadtplätze mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen.

Vorgesehene Maßnahmen:

Grundhafte Erneuerung der Fahrbahn

Grundhafte Erneuerung der Seitenbereiche (Unterstreifen, Gehbahn, Oberstreifen)

Herstellung von 9 Gehwegvorstreckungen mit Grünanlagen und Aufenthaltsflächen

Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage

Bau von Fahrradabstellanlagen

 

Fahrbahn

Die Gesamtbreite der Fahrbahn beträgt 14,50 m.

Es wird eine Fahrgasse von 5,50 m Breite vorgesehen. Diese Fahrgasse wird in einzelnen Bereichen an den Gehwegvorstreckungen auf eine Breite von 4,50 m reduziert. Beidseitig zur Fahrgasse werden Senkrechtparkstände mit einer jeweiligen Länge von 4,50 m geplant.

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Im Bereich der Gehwegvorstreckungen werden beidseitig Bänder aus Großpflaster quer zur Fahrtrichtung angeordnet. Diese Belagwechsel erfolgen höhengleich (keine Aufpflasterungen)

 

Gehwegvorstreckungen / Straßenplätze

Im Straßenverlauf werden zahlreiche Gehwegvorstreckungen angelegt, die das Queren der Fahrbahn für Fußgänger erleichtern. Der Abstand zwischen den einzelnen Gehwegvorstreckungen liegt bei minimal 25 m bis
maximal 75 m.

In diesen Bereichen werden Grünflächen und Aufenthaltsflächen kreativ und gestalterisch anspruchsvoll miteinander kombiniert.

Im Bereich Choriner Straße sowie vor dem Stadtbad entstehen kleine Stadtplätze, An den Gehwegvorstreckungen im westlichen Straßenteil werden kleine Aufenthaltsflächen umsäumt von Grünanlagen vorgesehen.

 

Seitenbereiche / Gehwegbereiche

Die Seitenbereiche werden entsprechend dem typischen Berliner Straßenbild in Oberstreifen, Gehbahn und Unterstreifen aufgeteilt.

Die Seitenbereiche werden beidseitig um jeweils 25 cm verbreitert.

Es werden beidseitig durchgehende Gehbahnen mit einer Breite von 2 m geplant. 

In den sehr großzügigen Oberstreifen mit Breiten von 5,40 m bis 6,50 m werden, dem besonderen Charakter der Oderberger Straße entsprechend, wieder zahlreiche Beete und Pflanzbehälter vorgesehen.

Gegenüber der Feuerwache wird der Unterstreifen zusätzlich um 1 m verbreitert. Dies ermöglicht die deutlichere Einfassung der mit einem Halteverbot versehenen Fahrbahnfläche durch mobile Pflanzkübel und Fahrradbügel.

 

Ruhender Verkehr

In den Fahrbahnflächen werden wie im Bestand weiterhin beidseitig Senkrechtparkstände angeordnet.

Die bisherigen 277 legalen Fahrzeugstellplätze werden zu Gunsten von Gehwegvorstreckungen und Aufenthaltsflächen um ca. 40 Stellplätze reduziert.

Hierbei sind mit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde noch Abstimmungen bezüglich der Stellplatzbreiten und der angedachten Anordnung von Pollern an den praktisch nicht mehr für den Fahrzeugverkehr genutzten Gehwegüberfahrten erforderlich.

 

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Straßenbeleuchtung

Die vorhandenen Anlagen zur Straßenbeleuchtung entsprechen keineswegs dem gestalterischen Anspruch sowie auch nicht dem heutigen Stand der Technik und werden daher grundlegend erneuert.

Die Lichtmaste werden beidseitig alternierend angeordnet. Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,75 m. Es wird ein runder Leuchtentyp mit zeitlosem Design vorgeschlagen. Die Leuchtenstandorte im Unterstreifen erfordern eine nahezu allseitige Lichtausbreitung.

Für die Oderberger Straße wird der Leuchtentyp Saturn Magnum der Fa. Selux als Aufsatzleuchte vorgeschlagen. Das Leuchtengehäuse besteht aus Aluminium-Guss. Lichtmast und Leuchtengehäuse werden silber / anthrazit beschichtet.

Die Bestückung erfolgt mit Natriumdampf-Hochdrucklampen HSE/70W.

Die erforderliche Ausleuchtung des Straßenraumes wurde nach DIN 13201 berechnet.

Die Anordnung der Lichtmaste erfolgt versetzt auf beiden Straßenseiten mit einem maximalen Abstand von 30/15 m. Aufgrund zahlreicher Zwangspunkte (Zufahrten, Bäume) im Straßenraum müssen die Abstände in Einzelfällen reduziert werden.

Es wird die Aufstellung von ca. 35 Lichtmasten geplant. Die Lichtmaste werden im Gehwegbereich mit einem lichten Abstand von 50 cm zur Fahrbahn aufgestellt. Es wird ein durchgehendes Leuchtenband mit gleichbleibendem Abstand zur Fahrbahn erzielt.

Die Oderberger Straße wird gemäß DIN EN 13201 in die Beleuchtungssituation D4 und somit in die Beleuchtungsklasse S4 eingestuft. Die geforderte mittlere Beleuchtungsstärke von 5 Lux wird nachgewiesen.

Der Anschluß der elektrischen Leuchten erfolgt über das in beiden Straßenseiten vorhandene 1-KV Netz von Vattenfall. Die Schaltung erfolgt über Funkempfänger an jedem Standort.

Technische Gestaltung der Baumaßnahme

 

Trassierung

Die Trassierung der Oderberger Straße bleibt unverändert. Besonderheiten bei der Trassierung ergeben sich nicht.

Die durch die Bebauung und die Baumreihen vorgegebenen Hauptachsen werden beibehalten.

 

 

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Querschnitt

            Der Verkehrsraum der Oderberger Straße mit einer Gesamtbreite von i. M. 33,50 m wird wie folgt gegliedert:

 

Fahrbahn mit beidseitigem Senkrechtparken:                          14,50 m

Gehweg:                                                                                 2 x i.M. 9,50 m

    davon Unterstreifen:                                                        1,25 – 2,35 m

    davon Gehbahn:                                                                            2,0 m

    davon Oberstreifen:                                                        5,40 – 6,50 m

 

Höhenplanung

            Im gesamten Planungsabschnitt werden die Planungshöhen von den vorhandenen Zwangspunkten (Lichtschächte, Hauseingänge, Einfahrten, Baumwurzeln) vorgegeben.

Die Fahrbahn wird im Dachprofil mit einer Querneigung von 2,50 % ausgebildet. Die Querneigung der Nebenflächen wird in Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten 2,5 – 4 % betragen.

Die Gehwege werden mit einem Bordantritt von 10 – 12 cm von der Fahrbahn abgesetzt.

 

 

Baugrund / Gründung

Zum Baugrund liegen noch keine Untersuchungen vor.

Es wird grundsätzlich von einer ausreichenden Tragfähigkeit des Baugrundes ausgegangen, da derzeit bereits eine Nutzung als Verkehrsraum erfolgt.

Vorbehaltlich weiterer Untersuchungen gehen wir von einer Einstufung des Ausbauasphaltes in die Verwertungsklasse C aus (Stampfasphalt mit sehr hohem PAK-Gehalt).

 

 

Materialwahl, Oberbau

Für die Ermittlung der bemessungsrelevanten Beanspruchung (gewichtete äquivalente 10-t-Achsübergänge) liegen keine Verkehrszahlen DTV vor.

Zur Bemessung des Fahrbahnaufbaus nach RStO 01 wurde gemäß der Nutzung als Sammelstraße / Anliegerstraße für die Oderberger Straße die Bauklasse III festgelegt.

 

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Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus wird vorbehaltlich eines noch zu beauftragenden Bodengutachtens mit 65 cm festgelegt.

In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde werden weitestgehend die vorhandenen historischen Materialien zum Wiedereinbau vorgesehen. Wegen zahlreichen Reparaturflächen sind Zulieferungen von Altmaterial erforderlich.

Nach einer Forderung der BIOS werden in einzelnen Teilbereichen „historische Fenster“ vorgesehen. Hier werden erhaltenswerte Pflasterflächen in Abhängigkeit von deren Höhenlage belassen oder gemäß genauem Aufmass wieder hergestellt.

 

Für die neu herzustellenden Flächen sind folgende Aufbauten vorgesehen:

 

            Fahrbahn nach RStO 01:

  4 cm      Asphaltdeckschicht, Splittmastixasphalt 0/8 S

  4 cm      Asphaltbinder 0/16 S

14 cm      Asphalttragschicht 0/22 CS

43 cm      Frostschutzschicht aus Recyclingmaterial 0/32 Ev2 >120 MN/m2

65 cm      Gesamtdicke

 

Gehbahn:

ca. 10 cm Granitplatten gebraucht („Charlottenburger“ ca. 1,0 x 1,0 cm)

  3 cm      Pflastersand

ca. 12 cm Schottertragschicht aus Recyclingmaterial 0/32 Ev2 > 80 MN/m2,

25 cm      Gesamtdicke

 

Unterstreifen / Oberstreifen:

  5 cm      Mosaikpflaster gebraucht („Bernburger“)

  5 cm      Pflastersand

15 cm      Schottertragschicht aus Recyclingmaterial 0/32 Ev2 > 80 MN/m2,

25 cm      Gesamtdicke

 

 

 

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Die Grundstückszufahrten werden in voller Länge und Breite mit Großpflastersteinen gemäß dem jetzigen Bestand befestigt.

 

Entwässerung

Sämtliche Straßenabläufe werden abgebrochen und neu gebaut. Wegen der maroden Bausubstanz und der geringfügig veränderten Bordverläufe können die vorhandenen Straßenabläufe nicht belassen werden.

Die Fahrbahn sowie die Gehwegbereiche entwässern in die am Fahrbahnrand vorgesehenen Straßenabläufe. Im Rahmen der grundhaften Straßenerneuerung werden insgesamt 12 Straßenabläufe abgebrochen und 45 Straßenabläufe neu gebaut.

 

 

Grundstückszufahrten

            Die Zufahrten, die derzeit bestehen, bleiben erhalten und werden nach den örtlichen Verhältnissen regelgerecht ausgebaut. Die Mindestbreite an den Grundstücksgrenzen entspricht den jeweiligen Maßen von Toren oder Gebäudeöffnungen (i.d.R. 3 m). Im Bereich des Parkstreifes erfolgt eine Aufweitung auf i.d.R. 5 m mittels Markierung auf der Fahrbahn.

 

 

Ausstattung

            Die Beschilderung im gesamten Abschnitt der Oderbergerstraße wird entsprechend den neuen Gegebenheiten komplett erneuert.

            In weiterer Abstimmung mit der BIOS werden kreative Gestaltungselemente, die gleichzeitig zum Aufenthalt einladen sowie Sitzbänke in den Flächen der Gehwegvorstreckungen geplant.

Vorwiegend in den Unterstreifen werden insgesamt ca. 90 Fahrradbügel aufgestellt.

Die Anordnung von Papierkörben ist in größerem Umfang vorgesehen. Die Abstimmungen hierzu mit der BSR stehen noch aus.

 

 

Baumbestand / Begrünung

            Die Oderberger Straße wird durch alten Baumbestand in den Randbereichen geprägt.

            Im Westabschnitt zwischen Eberswalder Straße und Kastanienallee sind vorwiegend kleinkronige Rotdorne in einem Alter von 8 bis 65 Jahren vorhanden.

 

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Die Besonderheit besteht darin, dass diese Baumreihen im Oberstreifen (etwa mittig im Seitenbereich) angeordnet sind.

            Im Ostabschnitt zwischen Kastanienallee und Choriner Straße bestimmen Platanen im Unterstreifen das Straßenbild.

Es werden insgesamt 10 Neupflanzungen vorgesehen, im Westabschnitt eine noch festzulegende mittelkronige Baumart, im Ostabschnitt Platanen.

Die Baumscheibenbereiche werden vergrößert aufgearbeitet.

Die vorhandenen Bäume müssen während der Bauzeit geschützt werden, beim Bau der Baumscheibenumfassungen muss darauf geachtet werden, die Wurzelbereiche der Bäume nicht zu stören.

Die in großem Umfang vorhandenen Pflanzungen in den Vorstreckungen und Seitenbereichen werden in Abstimmung mit der BIOS während der Baumaßnahme überwiegend in Ausweichflächen des Hirschhofes vorübergehend umgesetzt und später in die neu angelegten Pflanzflächen wieder eingepflanzt.

Es ist vorgesehen, die vorhandenen Pflanzkübel aus Waschbeton durch neue Einfassungen (z.B. aus Stahl) zu ersetzen.

In Abhängigkeit von Pflegepatenschaften werden neue mobile Pflanzkübel in Teilbereichen aufgestellt.

Weitere Details zu dieser Thematik werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt.

 

 

Leitungen / Einbauten

            Im Zuge der Maßnahme sind Änderungen an den Anlagen des unterirdischen Raumes erforderlich.

Die detaillierten Leistungsumfänge der Investitionsmaßnahmen der einzelnen Leitungsträger wurden in 2007 abgefragt. Es sind punktuelle Leitungsbaumaßnahmen geplant. Im Hinblick auf einen frühesten Baubeginn in 2009 können diesbezüglich noch Änderungen eintreten.

            Bedingt durch die Straßenbaumaßnahmen müssen zahlreiche Einbauten höhenmäßig an die neue Situation angepasst werden. Die lagemäßige Veränderung von Einbauten (Schächte, OVK) ist in Einzelfällen notwendig.

 

 

 

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Durchführung der Baumaßnahme

 

Es ist geplant, in Abhängigkeit von der Finanzierung, mit den Baumaßnahme im Jahr 2009 zu beginnen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 24 – 30 Monaten gerechnet.

Mit Bezug auf die in der Oderberger Straße befindliche Feuerwache, muss die ständige Aufrechterhaltung einer Fahrgasse gesichert sein.

Die Bauablaufkonzeption ist weiterhin auf die in der Oderberger Straße zahlreich vorhandenen Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe anzupassen. Die Arbeiten werden in Teilabschnitten erfolgen.

Die Zugänglichkeit der Grundstücke für Anwohner und Lieferfahrzeuge ist während der Bauzeit zu gewährleisten.

Für den ruhenden Verkehr werden während der Baumaßnahmen zeitweise relevante Einschränkungen eintreten.

 

 

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

            Die Baukosten wurden auf der Basis der beiliegenden Entwurfsplanung ermittelt. Die Kostenermittlung beinhaltet auch den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage, den Umbau der Anlagen zur Straßenentwässerung, die straßenbaubedingten Regulierungsmaßnahmen der Leitungsträger sowie die Leistungen zum Straßenbegleitgrün.

            Die Herstellkosten betragen danach

Baukosten, brutto gerundet

2.450.000,-- €

Planungskosten LP 5-9, örtl. BÜ, Gutachten        brutto gerundet

 

150.000,-- €

             Dies ergibt folgenden Quadratmeterpreis (Baukosten brutto)

Gesamtfläche

17.200 m²

Einheitspreis pro m² (inkl. Aller Baukosten)

  142,45 €

 

Bilanzierung der Stellplätze für Kfz. und Fahrräder, Baumscheiben, Beete und Hochbeete und Flächen für mobile Pflanzkübel

 

Die Bilanzierung der Stellplatzanzahl für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, der Baumscheibenflächen, der Flächen für Beete und Hochbeete bzw. die mobilen Pflanzkübel ist in der folgenden Übersicht dargestellt.   

           



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Zusammenfassend muss festgestellt werden:

 

 

Durch den intensiven Beteiligungsprozess haben Bezirksamt, S.T.E.R.N., Planungsbüro und BIOS eine überarbeitete Planung geschaffen, die den Besonderheiten der Oderberger Straße in Gänze Rechnung trägt und viele Interessen an die Nutzung des Öffentlichen Raums auf der Fahrbahn und auf den Gehwegen vereinbart. Dabei wurden eindeutig Prioritäten für mehr Grün, für eine verbesserte Aufenthaltsqualität auch außerhalb von Schankvorgärten, für Mobilitätskomfort und Verkehrsicherheit gesetzt, ohne die Bedarfe an Kfz–Stellplätzen aus den Augen zu verlieren.

 

Die gemeinsame Planung hat bei vielen Anwohnerinnen und Anwohner nach der ersten Protestwelle ein durchaus identitätsstiftendes Moment bekommen. Nachbarschaftliche Beziehungen haben sich entwickelt und Anwohnerinnen und Anwohner haben über ihr ehrenamtliches Engagement für die Straße mit dazu beigetragen, dass der vielbeschworene und gern herbeigerufene „besondere Geist“ der Oderberger Straße nicht nur eine schöne Erinnerung war, sondern wieder lebendig und kreativ geworden ist.

 

Die vorgelegte Fassung ist das Ergebnis eines mehrmonatigen innerbezirklichen Prozesses. Mit der Abgabe der BPU ist ein weiterer wichtiger Schritt vollzogen worden. Mit der BPU – Prüfung und einer möglichen Stellungnahme des Kontaktarchitekten wird die Diskussion um die Gestaltung der Oderberger jedoch nicht beendet sein. Die Ergebnisse sowohl dieses nunmehr weiteren Diskussionsabschnitts als auch der jetzt einsetzenden Genehmigungsverfahren werden in die Ausführungsplanung einfließen.

 

Das Bezirksamt bittet daher um Zustimmung für die vorgelegte, mit der BIOS gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Überarbeitung der Entwurfsplanung für die Oderberger Straße.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 12 Abs. 1 BezVG in Verbindung mit dem Ersuchen der BVV (Drs. VI – 0291)

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die notwendig auszuweisenden Eigenanteile des Bezirks wurden aus dem Kapitel 4610 Titel 893 31 UK 392 i.H.v. 46.880 Euro im Haushaltsjahr 2007 und im laufenden Haushaltsjahr  im UK 390 i.H.v. bisher 18.867 Euro in auftragsweiser Bewirtschaftung aus dem LUV Planen und Genehmigen erbracht. Diese Eigenanteile werden zur Finanzierung der Planungsleistungen herangezogen.

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

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7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Mit der vorgelegten Entwurfsplanung wird ein öffentlicher Raum angeboten, der ganz eindeutig nach den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien geplant ist.

Durch die Einordnung zusätzlicher Querungshilfen in den Straßenraum wird die Durchgangsgeschwindigkeit deutlich reduziert und es besteht jetzt die Möglichkeit, die Oderberger Straße ca. alle 50 Meter sicher zu queren. An den extra mit Aufenthaltsmöglichkeiten ausgestatteten kleinen „Stadtplätzen“ wird durch die Möblierung mit Bänken und der Installation von wesentlich mehr Grün insgesamt der Straßenraum für den Aufenthalt von Kindern und Familien aufgewertet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Jens – Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für

Öffentliche Ordnung

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

Positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

Qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

X

x

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

X

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

X

x

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

x

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

x

x

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

x

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

X

x

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

X

x

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

Nicht abschätzbar

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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