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Drucksache - VI-0542
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . 2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage Überarbeitung
der Entwurfsplanung für die Oderberger Straße 2.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der vorgelegten Entwurfsplanung für die Baumaßname Oderberger Straße wird zugestimmt. 3. Begründung Im Jahr 2006 ist die Oderberger Straße als Projekt für die
Finanzierungskulisse des Bundesprogramms
Städtebaulicher Denkmalschutz bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
angemeldet und in die Projektlisten der Programmjahre 2007 Im Mai 2007 wurde das Planungsbüro Grebner und Ruchay über die Sanierungsgesellschaft S.T.E.R.N. beauftragt, eine Entwurfplanung zu erarbeiten, die den Programmanforderungen des städtebaulichen Denkmalschutzes und den Besonderheiten des Feuerwehrstandortes Oderberger Straße Rechnung trägt. Im Zeitraum von Juli bis August 2007 wurde diese Entwurfsplanung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Amt für Umwelt und Natur und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgestimmt. Am 12. September 2007 stellte das Bezirksamt in einer Bürgerversammlung diese Fassung der Entwurfplanung für die Oderberger Straße vor. Dem vorangegangen waren im Juni 2007 eine mehrwöchige Auslegung der Entwürfe in der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz und eine Vorstellung der Entwürfe vor interessierten Bewohnern und Gewerbetreibenden aus der Straße Anfang Juli 2007. In der Folge der nach der Bürgerversammlung einsetzenden intensiven öffentlichen Debatte über die Zukunft der Oderberger Straße beschloss die BVV Pankow am 24.10.2007 mit der Drucksache VI – 0291 : -2- „Das Bezirksamt wird aufgefordert, in enger
Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz
und der Bürgerinitiative Oderberger Straße (BIOS) ein neues Planwerk für die
Umgestaltung und Erneuerung der Oderberger Straße im Ortsteil Prenzlauer Berg
mit Mitteln aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zu erarbeiten, das
die bisher vom Bezirksamt vorgelegten Planungsunterlagen ersetzt. Mit dem neuen
Planwerk soll eine Erhaltung und eine den Örtlichkeiten angemessene
Weiterentwicklung der einmaligen Gestaltung des Straßenraumes der Oderberger
Straße erfolgen. Gleichzeitig ist mit der Planung sicherzustellen, dass
mindestens 90 Prozent des bereits vorhandenen Straßenbegleitgrüns in seiner
derzeitigen Form erhalten bleiben. Bis zur Vorlage dieses neuen Planwerks beim
zuständigen Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
und der Zustimmung zu diesem Planwerk durch die BVV werden in der Oderberger
Straße weder Baumaßnahmen noch bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt.“ Da sich die BVV in dem Ersuchen vorbehalten hat, in diesem speziellen Fall dem Planwerk zuzustimmen, ist die nunmehr vorliegende überarbeitete Entwurfsplanung in einer eigenständigen Vorlage der BVV zu Beschlussfassung vorzulegen. Das Ersuchen der BVV (Drucksache VI-0291) wird nach der Entscheidung der BVV zur überarbeiteten Entwurfsplanung in einer gesonderten VzK abschließend beantwortet werden. Zum Verfahren und Verlauf des Beteiligungsprozesses In
diversen Gesprächen mit der Bürgerinitiative Oderberger Straße wurde in der
Folge vereinbart, am 01. und 2. Februar 2008 einen öffentlichen
Planungsworkshop zur Gestaltung der Oderberger Straße als eine gemeinsame
Veranstaltung zwischen Bezirksamt, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. und
der Bürgerinitiative BIOS durchzuführen. Ziel des Workshops war es, einen
einvernehmlichen Planungsvorschlag für die Erneuerung der Oderberger Straße zu
erarbeiten. Der
Planungsworkshop wurde in 3 ausgiebigen gemeinsamen Treffen inhaltlich,
organisatorisch und atmosphärisch vorbereitet. Die Bürgerinitiative war am
Verfahren zur Auswahl des externen Moderators (Büro BLAU) durch einen Vertreter
der BIOS beteiligt. In einem weiteren Treffen wurde mit dem Büro BLAU ausgiebig
und intensiv die Zielsetzungen, der Ablauf und die Regeln für den Workshop und
das weitere Verfahren diskutiert und gemeinsam festgelegt. Zur
Vorbereitung des Workshops wurde am 14.01.08 unter Leitung des
Bezirksstadtrates für Öffentliche Ordnung und mit Beteiligung von Vertretern
des Tiefbauamtes des Amtes für Umwelt
und Natur, Bezirksverordneten, Vertretern der verschiedenen BIOS -
Arbeitsgruppen, Vertretern der S.T.E.R.N. GmbH und des Büro BLAU eine
gemeinsame Straßenbegehung durchgeführt. Dabei wurden die von der BIOS
erarbeiteten umfangreichen und sehr detaillierten „Bestandsaufnahme
Grün“, „Bestandsaufnahme Stadtmobiliar“ und
„Bestandsaufnahme Gehweg“ Punkt für Punkt erörtert und
Übereinstimmung bzw. Dissens bei der Einschätzung zur Zukunftsfähigkeit des
jeweiligen Ensembles festgehalten. Diese Bestandsaufnahmen wurden dem
Bezirksamt bereits Mitte Dezember zur Vorbereitung dieses Termins übergeben. Die beim Planungsworkshop „Gemeinsam die Oderberger Straße gestalten“ erarbeiteten Planungsgrundsätze, Planungsgedanken und Planungsvorschläge wurden in einer ausführlichen Dokumentation festgehalten. Dabei ist besonders die Formulie- -3- rung der
Bedürfnisse und Aufgaben an die Oderberger Straße erwähnenswert, nach denen die
Oderberger grün, die flexible Nutzung der Oderberger als öffentlicher Raum
möglich und die Oderberger kinder- und fußgängerfreundlich sein soll und
künstlerisch – ästhetische Elemente und Flächen zum Verweilen auch
außerhalb der Schankvorgärten gewünscht werden. Die
Ergebnisse des Planungsworkshops mit seinen vier Arbeitsgruppen: · Nutzung des öffentlichen Raums · Erhaltung versus umfassende Erneuerung · Pflege des Grüns und ·
Charakter der Straße und den zusammenfassenden Plena, die Protokolle einer im Workshop verabredeten weiteren Straßenbegehung am 26. Februar 2008 flossen in einen Auftrag des Bezirksamtes an das Planungsbüro ein für Umplanungen der Entwurfsplanung Oderberger Straße auf der Basis der Entwurfsplanung vom September 2007. Dieser Auftrag wurde am 14. April 2008 erteilt. Darin wurde, neben vielen Detailfestlegungen, Folgendes beauftragt:
· Es sind gestalterische, funktionale, bau- und leitungstechnische Aussagen zu treffen, welche Gehwegflächen liegen bleiben bzw. wiederhergestellt werden könnten (z.B. Ziermosaik vor der Oderberger 3).
-4- des Raums vor der Feuerwehr, ohne den großzügigen Charakter dort zu zerstören.
(da die Planung von SenStadt für Gehwegvorstreckung und Wegebeziehungen am westlichen Ende vor der Oderberger 31 bis zur Eberswalder Straße bereits angepasst wurde) Zusätzlich wurde in diesem Auftrag festgehalten, dass die Hinweise aus den Begehungen, hier insbesondere die Begehung am 26.02. mit den dort getroffenen Festlegungen, in den Auftrag zur Umplanung einfließen. Ebenso wurde festgehalten, dass für die ggf. neu aufzustellenden mobilen Hochbeete eine unabdingbare Voraussetzung besteht: das Vorliegen von vertraglichen Vereinbarungen zur Pflege. Unstrittig war bereits zu diesem Zeitpunkt, dass mobile Kübel ohne Durchwurzelung während der Baumaßnahmen an anderem Ort zwischengelagert werden. Die Arbeiten an der Überarbeitung der Entwurfplanung wurden vom Kontaktarchitekten und der BIOS eng begleitet, so wurde bei einem weiteren Arbeitstreffen am 26. Mai im Planungsbüro über den Zwischenstand berichtet. Die überarbeitete
Entwurfsplanung wurde am 05. Juni in einer BIOS–Vollversammlung den
engagierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und mit im Verlauf des Abends erfolgten
Abstimmungen zu den vorgelegten Varianten und weiteren kleinen Änderungen
einvernehmlich bestätigt. Die nunmehr mit der BIOS gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Entwurfsplanung wurde bei einer weiteren Bürgerversammlung am 12. Juni 2008 als eine jetzt gemeinsame Planung von Bezirksamt und BIOS vorgestellt und (mit Beifall) bestätigt. Die beiden Mitglieder der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz waren bei dieser Bürgerversammlung anwesend und stimmten ebenfalls zu. Ende Juni 2008 machte die Untere Denkmalschutzbehörde in einer Stellungnahme Einwände geltend, die sich im Wesentlichen auf den Status der Unteren Denkmalschutzbehörde als Genehmigungsbehörde und auf die Gestaltung eines Stadtplatzes vor dem Stadtbad Oderberger Straße, die Planung von Beeten um die beiden zusätzlichen Bäume auf den Gehwegvorstreckungen in der Oderberger Straße / Kastanienallee und die versetzte Bordführung im Bereich vor der Feuerwehr beziehen. Die Klärung dieser Einwände erfolgt im Verlauf des Genehmigungsverfahrens. Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2008 die vorgelegte Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis genommen und Anmerkung zur Ausführungsplanung gemacht (engere Markierung Parkabstände). Der Ausschuss bekräftigte, dass die BPU auf der Grundlage der abgestimmten Planungen bei der Senatsverwaltung fristgerecht eingereicht werden soll. -5- Am 14.08.2008 wurde die BPU auf der Basis der hier vorgelegten Entwurfsplanung mit dem Hinweis, dass Einwände der Unteren Denkmalschutzbehörde bestehen, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, beim Kontaktarchitektenbüro West und bei der Servicegesellschaft BSM nunmehr fristgerecht eingereicht. Darstellung der Baumaßnahme Die Oderberger Straße verläuft zwischen Eberswalder
Straße, Kastanienallee und Choriner Straße in Ost-West-Richtung mit einer Länge
von ca. 525 m. Ziel der vorliegenden Planung ist die grundhafte
bauliche Erneuerung der maroden Fahrbahn-Gehwegbefestigungen sowie die
Erneuerung der Anlagen zur Straßenbeleuchtung. Hierbei sind vor allem die
Belange des Denkmalschutzes sowie die umfangreichen Grünanlagen in den
Seitenräumen zu berücksichtigen. Räumliche Situation, Funktion, Nutzung Die Oderberger
Straße kann als Erschließungsstraße mit untergeordneter verkehrlicher Bedeutung
für das öffentliche Straßennetz eingestuft werden. Der östliche Abschnitt
zwischen Kastanienallee und Choriner Straße ist als Sackgasse ausgewiesen. Der
gesamte Straßenbereich befindet sich in einer Tempo 30 Zone.
Die Nutzung des
Straßenraumes der Oderberger Straße ist von engem und beidseitigem ruhendem
Verkehr im Fahrbahnbereich sowie von Gastronomie in den Seitenräumen geprägt.
Die Oderberger Straße ist vor allem durch das im Jahre
1902 eröffnete Stadtbad sowie durch zahlreiche Szenekneipen über die
Stadtgrenzen hinaus bekannt. Zwischen 1961 und 1990 stand die Straße im
unmittelbaren „Schatten“ der Mauer. Seit 1990 hält die alternative
Szene hier Einzug. Inzwischen sind ca. 80 % der Wohnhäuser aus der Gründerzeit
saniert. Die dargestellten Straßenquerschnitte zeigen
beidseitige Gehwegbreiten von ca. 9,40 – 9,70 m. Der östliche Abschnitt,
zwischen Choriner Straße und Kastanienallee, ist durch alten Baumbestand
(Platanen) geprägt. Im westlichen Abschnitt, zwischen Kastanienallee und
Eberswalder Straße, sind hauptsächlich kleinkronige Rotdornbäume und eine
Vielzahl von Stauden in Beeten und Kübeln vorhanden. Trotz der insgesamt sehr breiten Seitenbereiche, sind
die für Fußgänger nutzbaren Durchgangsbreiten in Teilbereichen auf unter 1 m
eingeschränkt. Grund hierfür sind zahlreiche Sitzbänke und Pflanzkübel, die von
Anliegern errichtet wurden. -6-
Baulicher Zustand
Der marode Fahrbahnbelag besteht zum Teil aus
Stampfasphalt. Die Gehwegbereiche sind hauptsächlich mit „Bernburger
Mosaikpflaster“ und Granitplatten (B = 1 m) befestigt. Überall sind die
Gehwegflächen mit Betonplatten, Betonpflaster oder Asphalt ausgebessert. Die Anlagen der Straßenbeleuchtung sind ca. 30 –
40 Jahre alt. Im Ostabschnitt sind Peitschenmaste aus Stahl, im Westabschnitt
sind die DDR-typischen Betonmaste mit runden Aufsatzleuchten vorhanden. Planerische Beschreibung
Wesentliches Grundanliegen
der Planung ist die Erneuerung der baulichen Substanz in der Oderberger Straße.
Dies wird erreicht durch die grundhafte Erneuerung der vorhandenen
Flächenbefestigungen und die Neugestaltung der Straßenbeleuchtung. Grundsätzlich werden die Achsverläufe
der Borde und der Bäume beibehalten. Ein weiteres Ziel der Planung ist die
Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Seitenräumen im Hinblick auf die
Aspekte des barrierefreien Bauens. Hierbei wird die besondere gestalterische Vielfalt
in den Seitenräumen Berücksichtigung finden. Die Anzahl der Gehwegvorstreckungen wird
deutlich erhöht. In einzelnen Bereichen werden kleine Stadtplätze mit hoher
Aufenthaltsqualität entstehen. Vorgesehene
Maßnahmen: Grundhafte Erneuerung der Fahrbahn Grundhafte
Erneuerung der Seitenbereiche (Unterstreifen, Gehbahn, Oberstreifen) Herstellung von 9
Gehwegvorstreckungen mit Grünanlagen und Aufenthaltsflächen Erneuerung der
Straßenbeleuchtungsanlage Bau von
Fahrradabstellanlagen Fahrbahn
Die Gesamtbreite der
Fahrbahn beträgt 14,50 m. Es wird eine Fahrgasse von
5,50 m Breite vorgesehen. Diese Fahrgasse wird in einzelnen Bereichen an den
Gehwegvorstreckungen auf eine Breite von 4,50 m reduziert. Beidseitig zur
Fahrgasse werden Senkrechtparkstände mit einer jeweiligen Länge von 4,50 m
geplant. -7-
Im Bereich der
Gehwegvorstreckungen werden beidseitig Bänder aus Großpflaster quer zur
Fahrtrichtung angeordnet. Diese Belagwechsel erfolgen höhengleich (keine
Aufpflasterungen) Gehwegvorstreckungen
/ Straßenplätze
Im Straßenverlauf werden
zahlreiche Gehwegvorstreckungen angelegt, die das Queren der Fahrbahn für
Fußgänger erleichtern. Der Abstand zwischen den einzelnen Gehwegvorstreckungen
liegt bei minimal 25 m bis In diesen Bereichen werden
Grünflächen und Aufenthaltsflächen kreativ und gestalterisch anspruchsvoll
miteinander kombiniert. Im Bereich Choriner Straße
sowie vor dem Stadtbad entstehen kleine Stadtplätze, An den Gehwegvorstreckungen
im westlichen Straßenteil werden kleine Aufenthaltsflächen umsäumt von
Grünanlagen vorgesehen. Seitenbereiche / Gehwegbereiche
Die Seitenbereiche werden
entsprechend dem typischen Berliner Straßenbild in Oberstreifen, Gehbahn und
Unterstreifen aufgeteilt. Die Seitenbereiche werden beidseitig um
jeweils 25 cm verbreitert. Es werden beidseitig durchgehende
Gehbahnen mit einer Breite von 2 m geplant.
In den sehr großzügigen Oberstreifen mit
Breiten von 5,40 m bis 6,50 m werden, dem besonderen Charakter der Oderberger
Straße entsprechend, wieder zahlreiche Beete und Pflanzbehälter vorgesehen. Gegenüber der Feuerwache
wird der Unterstreifen zusätzlich um 1 m verbreitert. Dies ermöglicht die
deutlichere Einfassung der mit einem Halteverbot versehenen Fahrbahnfläche
durch mobile Pflanzkübel und Fahrradbügel. Ruhender Verkehr
In den Fahrbahnflächen
werden wie im Bestand weiterhin beidseitig Senkrechtparkstände angeordnet. Die bisherigen 277 legalen
Fahrzeugstellplätze werden zu Gunsten von Gehwegvorstreckungen und
Aufenthaltsflächen um ca. 40 Stellplätze reduziert. Hierbei sind mit der bezirklichen
Straßenverkehrsbehörde noch Abstimmungen bezüglich der Stellplatzbreiten und der
angedachten Anordnung von Pollern an den praktisch nicht mehr für den
Fahrzeugverkehr genutzten Gehwegüberfahrten erforderlich. - 8 - Straßenbeleuchtung
Die vorhandenen Anlagen zur
Straßenbeleuchtung entsprechen keineswegs dem gestalterischen Anspruch sowie
auch nicht dem heutigen Stand der Technik und werden daher grundlegend
erneuert. Die Lichtmaste werden beidseitig alternierend
angeordnet. Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,75 m. Es wird ein runder Leuchtentyp
mit zeitlosem Design vorgeschlagen. Die Leuchtenstandorte im Unterstreifen
erfordern eine nahezu allseitige Lichtausbreitung. Für die Oderberger Straße
wird der Leuchtentyp Saturn Magnum der Fa. Selux als Aufsatzleuchte
vorgeschlagen. Das Leuchtengehäuse besteht
aus Aluminium-Guss. Lichtmast und Leuchtengehäuse werden silber / anthrazit
beschichtet. Die
Bestückung erfolgt mit Natriumdampf-Hochdrucklampen HSE/70W. Die erforderliche
Ausleuchtung des Straßenraumes wurde nach DIN 13201 berechnet. Die Anordnung der Lichtmaste
erfolgt versetzt auf beiden Straßenseiten mit einem maximalen Abstand von 30/15
m. Aufgrund zahlreicher Zwangspunkte (Zufahrten, Bäume) im Straßenraum müssen
die Abstände in Einzelfällen reduziert werden. Es wird die Aufstellung von
ca. 35 Lichtmasten geplant. Die Lichtmaste werden im Gehwegbereich mit einem
lichten Abstand von 50 cm zur Fahrbahn aufgestellt. Es wird ein durchgehendes
Leuchtenband mit gleichbleibendem Abstand zur Fahrbahn erzielt. Die Oderberger Straße wird
gemäß DIN EN 13201 in die Beleuchtungssituation D4 und somit in die
Beleuchtungsklasse S4 eingestuft. Die geforderte mittlere Beleuchtungsstärke
von 5 Lux wird nachgewiesen. Der Anschluß der elektrischen Leuchten erfolgt über
das in beiden Straßenseiten vorhandene 1-KV Netz von Vattenfall. Die Schaltung
erfolgt über Funkempfänger an jedem Standort. Technische Gestaltung der Baumaßnahme Trassierung
Die
Trassierung der Oderberger Straße bleibt unverändert. Besonderheiten bei der
Trassierung ergeben sich nicht. Die durch
die Bebauung und die Baumreihen vorgegebenen Hauptachsen werden beibehalten. - 9 - Querschnitt
Der Verkehrsraum der Oderberger Straße mit einer
Gesamtbreite von i. M. 33,50 m wird wie folgt gegliedert: Fahrbahn
mit beidseitigem Senkrechtparken: 14,50
m Gehweg: 2
x i.M. 9,50 m davon Unterstreifen: 1,25
– 2,35 m davon Gehbahn: 2,0
m davon Oberstreifen: 5,40 –
6,50 m Höhenplanung
Im
gesamten Planungsabschnitt werden die Planungshöhen von den vorhandenen
Zwangspunkten (Lichtschächte, Hauseingänge, Einfahrten, Baumwurzeln)
vorgegeben. Die Fahrbahn wird im
Dachprofil mit einer Querneigung von 2,50 % ausgebildet. Die Querneigung der
Nebenflächen wird in Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten 2,5 – 4 %
betragen. Die Gehwege werden mit einem
Bordantritt von 10 – 12 cm von der Fahrbahn abgesetzt. Baugrund / Gründung
Zum Baugrund liegen noch keine
Untersuchungen vor. Es wird grundsätzlich von einer
ausreichenden Tragfähigkeit des Baugrundes ausgegangen, da derzeit bereits eine
Nutzung als Verkehrsraum erfolgt. Vorbehaltlich weiterer Untersuchungen
gehen wir von einer Einstufung des Ausbauasphaltes in die Verwertungsklasse C
aus (Stampfasphalt mit sehr hohem PAK-Gehalt). Materialwahl, Oberbau
Für die Ermittlung der
bemessungsrelevanten Beanspruchung (gewichtete äquivalente 10-t-Achsübergänge)
liegen keine Verkehrszahlen DTV vor. Zur Bemessung des Fahrbahnaufbaus nach
RStO 01 wurde gemäß der Nutzung als Sammelstraße / Anliegerstraße für die
Oderberger Straße die Bauklasse III festgelegt. - 10
- Die Mindestdicke des
frostsicheren Oberbaus wird vorbehaltlich eines noch zu beauftragenden
Bodengutachtens mit 65 cm festgelegt. In Abstimmung mit der
Unteren Denkmalschutzbehörde werden weitestgehend die vorhandenen historischen
Materialien zum Wiedereinbau vorgesehen. Wegen zahlreichen Reparaturflächen
sind Zulieferungen von Altmaterial erforderlich. Nach einer Forderung der
BIOS werden in einzelnen Teilbereichen „historische Fenster“
vorgesehen. Hier werden erhaltenswerte Pflasterflächen in Abhängigkeit von
deren Höhenlage belassen oder gemäß genauem Aufmass wieder hergestellt. Für die neu herzustellenden
Flächen sind folgende Aufbauten vorgesehen: Fahrbahn
nach RStO 01: 4 cm Asphaltdeckschicht,
Splittmastixasphalt 0/8 S 4 cm Asphaltbinder
0/16 S 14 cm Asphalttragschicht 0/22 CS 43 cm Frostschutzschicht aus
Recyclingmaterial 0/32 Ev2 >120 MN/m2 65 cm Gesamtdicke Gehbahn: ca. 10 cm Granitplatten gebraucht
(„Charlottenburger“ ca. 1,0 x 1,0 cm) 3 cm Pflastersand
ca. 12 cm Schottertragschicht aus
Recyclingmaterial 0/32 Ev2 > 80 MN/m2, 25 cm Gesamtdicke Unterstreifen / Oberstreifen: 5 cm Mosaikpflaster
gebraucht („Bernburger“) 5 cm Pflastersand 15 cm Schottertragschicht aus
Recyclingmaterial 0/32 Ev2 > 80 MN/m2, 25 cm Gesamtdicke - 11- Die
Grundstückszufahrten werden in voller Länge und Breite mit Großpflastersteinen
gemäß dem jetzigen Bestand befestigt. Entwässerung
Sämtliche Straßenabläufe werden
abgebrochen und neu gebaut. Wegen der maroden Bausubstanz und der geringfügig
veränderten Bordverläufe können die vorhandenen Straßenabläufe nicht belassen
werden. Die Fahrbahn sowie die
Gehwegbereiche entwässern in die am Fahrbahnrand vorgesehenen Straßenabläufe.
Im Rahmen der grundhaften Straßenerneuerung werden insgesamt 12 Straßenabläufe
abgebrochen und 45 Straßenabläufe neu gebaut. Grundstückszufahrten
Die
Zufahrten, die derzeit bestehen, bleiben erhalten und werden nach den örtlichen
Verhältnissen regelgerecht ausgebaut. Die Mindestbreite an den
Grundstücksgrenzen entspricht den jeweiligen Maßen von Toren oder
Gebäudeöffnungen (i.d.R. 3 m). Im Bereich des Parkstreifes erfolgt eine
Aufweitung auf i.d.R. 5 m mittels Markierung auf der Fahrbahn. Ausstattung
Die
Beschilderung im gesamten Abschnitt der Oderbergerstraße wird entsprechend den
neuen Gegebenheiten komplett erneuert. In
weiterer Abstimmung mit der BIOS werden kreative Gestaltungselemente, die
gleichzeitig zum Aufenthalt einladen sowie Sitzbänke in den Flächen der
Gehwegvorstreckungen geplant. Vorwiegend in den
Unterstreifen werden insgesamt ca. 90 Fahrradbügel aufgestellt. Die Anordnung von
Papierkörben ist in größerem Umfang vorgesehen. Die Abstimmungen hierzu mit der
BSR stehen noch aus. Baumbestand / Begrünung
Die Oderberger Straße wird durch alten Baumbestand in den
Randbereichen geprägt. Im
Westabschnitt zwischen Eberswalder Straße und Kastanienallee sind vorwiegend
kleinkronige Rotdorne in einem Alter von 8 bis 65 Jahren vorhanden. - 12 - Die Besonderheit besteht
darin, dass diese Baumreihen im Oberstreifen (etwa mittig im Seitenbereich)
angeordnet sind. Im Ostabschnitt zwischen Kastanienallee und Choriner
Straße bestimmen Platanen im Unterstreifen das Straßenbild. Es werden
insgesamt 10 Neupflanzungen vorgesehen, im Westabschnitt eine noch
festzulegende mittelkronige Baumart, im Ostabschnitt Platanen. Die
Baumscheibenbereiche werden vergrößert aufgearbeitet. Die
vorhandenen Bäume müssen während der Bauzeit geschützt werden, beim Bau der
Baumscheibenumfassungen muss darauf geachtet werden, die Wurzelbereiche der
Bäume nicht zu stören. Die in großem Umfang
vorhandenen Pflanzungen in den Vorstreckungen und Seitenbereichen werden in
Abstimmung mit der BIOS während der Baumaßnahme überwiegend in Ausweichflächen
des Hirschhofes vorübergehend umgesetzt und später in die neu angelegten
Pflanzflächen wieder eingepflanzt. Es ist
vorgesehen, die vorhandenen Pflanzkübel aus Waschbeton durch neue Einfassungen
(z.B. aus Stahl) zu ersetzen. In
Abhängigkeit von Pflegepatenschaften werden neue mobile Pflanzkübel in
Teilbereichen aufgestellt. Weitere
Details zu dieser Thematik werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Leitungen / Einbauten
Im
Zuge der Maßnahme sind Änderungen an den Anlagen des unterirdischen Raumes
erforderlich. Die detaillierten
Leistungsumfänge der Investitionsmaßnahmen der einzelnen Leitungsträger wurden
in 2007 abgefragt. Es sind punktuelle Leitungsbaumaßnahmen geplant. Im Hinblick
auf einen frühesten Baubeginn in 2009 können diesbezüglich noch Änderungen
eintreten. Bedingt
durch die Straßenbaumaßnahmen müssen zahlreiche Einbauten höhenmäßig an die
neue Situation angepasst werden. Die lagemäßige Veränderung von Einbauten
(Schächte, OVK) ist in Einzelfällen notwendig. - 13 - Durchführung der Baumaßnahme Es ist geplant, in Abhängigkeit von der Finanzierung, mit den Baumaßnahme im Jahr 2009 zu beginnen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 24 – 30 Monaten gerechnet. Mit Bezug auf die in der Oderberger Straße befindliche Feuerwache, muss die ständige Aufrechterhaltung einer Fahrgasse gesichert sein. Die Bauablaufkonzeption ist weiterhin auf die in der Oderberger Straße zahlreich vorhandenen Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe anzupassen. Die Arbeiten werden in Teilabschnitten erfolgen. Die Zugänglichkeit der Grundstücke für Anwohner und Lieferfahrzeuge ist während der Bauzeit zu gewährleisten. Für den ruhenden Verkehr werden
während der Baumaßnahmen zeitweise relevante Einschränkungen eintreten. Erläuterung zur Kostenberechnung Die Baukosten wurden auf der Basis der beiliegenden
Entwurfsplanung ermittelt. Die Kostenermittlung beinhaltet auch den Neubau der
Straßenbeleuchtungsanlage, den Umbau der Anlagen zur Straßenentwässerung, die
straßenbaubedingten Regulierungsmaßnahmen der Leitungsträger sowie die
Leistungen zum Straßenbegleitgrün. Die Herstellkosten betragen danach
Dies ergibt folgenden Quadratmeterpreis
(Baukosten brutto)
Bilanzierung der Stellplätze
für Kfz. und Fahrräder, Baumscheiben, Beete und Hochbeete und Flächen für
mobile Pflanzkübel Die Bilanzierung der
Stellplatzanzahl für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, der Baumscheibenflächen, der
Flächen für Beete und Hochbeete bzw. die mobilen Pflanzkübel ist in der
folgenden Übersicht dargestellt. - 15 - Zusammenfassend muss festgestellt werden: Durch den intensiven Beteiligungsprozess haben Bezirksamt,
S.T.E.R.N., Planungsbüro und BIOS eine überarbeitete Planung geschaffen, die
den Besonderheiten der Oderberger Straße in Gänze Rechnung trägt und viele
Interessen an die Nutzung des Öffentlichen Raums auf der Fahrbahn und auf den
Gehwegen vereinbart. Dabei wurden eindeutig Prioritäten für mehr Grün, für eine
verbesserte Aufenthaltsqualität auch außerhalb von Schankvorgärten, für
Mobilitätskomfort und Verkehrsicherheit gesetzt, ohne die Bedarfe an Kfz–Stellplätzen
aus den Augen zu verlieren. Die gemeinsame Planung hat bei vielen Anwohnerinnen und
Anwohner nach der ersten Protestwelle ein durchaus identitätsstiftendes Moment
bekommen. Nachbarschaftliche Beziehungen haben sich entwickelt und
Anwohnerinnen und Anwohner haben über ihr ehrenamtliches Engagement für die
Straße mit dazu beigetragen, dass der vielbeschworene und gern herbeigerufene
„besondere Geist“ der Oderberger Straße nicht nur eine schöne
Erinnerung war, sondern wieder lebendig und kreativ geworden ist. Die vorgelegte Fassung ist das Ergebnis eines mehrmonatigen innerbezirklichen Prozesses. Mit der Abgabe der BPU ist ein weiterer wichtiger Schritt vollzogen worden. Mit der BPU – Prüfung und einer möglichen Stellungnahme des Kontaktarchitekten wird die Diskussion um die Gestaltung der Oderberger jedoch nicht beendet sein. Die Ergebnisse sowohl dieses nunmehr weiteren Diskussionsabschnitts als auch der jetzt einsetzenden Genehmigungsverfahren werden in die Ausführungsplanung einfließen. Das Bezirksamt bittet daher um Zustimmung für die
vorgelegte, mit der BIOS gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Überarbeitung
der Entwurfsplanung für die Oderberger Straße. 4.
Rechtsgrundlage § 12 Abs. 1 BezVG in Verbindung mit dem Ersuchen der BVV (Drs. VI – 0291) 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die notwendig auszuweisenden Eigenanteile des Bezirks wurden
aus dem Kapitel 4610 Titel 893 31 UK 392 i.H.v. 46.880 Euro im Haushaltsjahr
2007 und im laufenden Haushaltsjahr im
UK 390 i.H.v. bisher 18.867 Euro in auftragsweiser Bewirtschaftung aus dem LUV
Planen und Genehmigen erbracht. Diese Eigenanteile werden zur Finanzierung der
Planungsleistungen herangezogen. 6.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine - 16 - 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Anlage 8. Kinder- und
Familienverträglichkeit Mit der vorgelegten Entwurfsplanung wird ein öffentlicher Raum angeboten, der ganz eindeutig nach den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien geplant ist. Durch die Einordnung zusätzlicher Querungshilfen in den Straßenraum wird die Durchgangsgeschwindigkeit deutlich reduziert und es besteht jetzt die Möglichkeit, die Oderberger Straße ca. alle 50 Meter sicher zu queren. An den extra mit Aufenthaltsmöglichkeiten ausgestatteten kleinen „Stadtplätzen“ wird durch die Möblierung mit Bänken und der Installation von wesentlich mehr Grün insgesamt der Straßenraum für den Aufenthalt von Kindern und Familien aufgewertet. Matthias Köhne Jens – Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
Musterblatt Auswirkungen von
Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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