Drucksache - VI-0540  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 für die Grundstücke Straßburger Straße 14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 18. Tagung, 24.09.2008
Anlage - Verordnung

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 für die Grundstücke

Straßburger Straße 14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9

im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.08.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Der Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 für die Grundstücke Straßburger Straße 14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird als Rechtsverordnung festgesetzt.

 

 

Begründung

 

Das Bezirksamt Pankow hatte den sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007 einschließlich Begründung gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG und den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die entsprechende Drucksache Nr. VI-0417 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.04.2008 beraten. Die BVV hat den Bebauungsplan 3-14 auf ihrer 15. Tagung am 30.04.2008 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

Das Bezirksamt hat den Bebauungsplan 3-14 gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. II angezeigt.

 

Als Ergebnis des Anzeigeverfahrens teilte die Senatsverwaltung mit dem Schreiben vom 7. Juli 2008 mit, dass der Bebauungsplan nicht zu beanstanden ist und gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden kann.

 

Zum Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-14 sind zwei Hinweise (redaktionelle Änderungen) gegeben worden. Die Begründung sollte unter Punkt III.1. –Auswirkungen auf die Umwelt- im ersten Absatz nach dem Wort „Eingriffe“ um die Worte „ gem. § 1a Abs. 3 BauGB i.V. m. § 21 BnatSchG” ergänzt werden. Weiterhin sollte die Begründung unter dem Punkt B – Rechtsgrundlagen - um die Baunutzungsverordnung ergänzt werden. Beide Hinweise sind redaktioneller Art und dienen der Rechtsicherheit, sie wurden entsprechend in die Begründung eingefügt. Ein erneuter Beschluss durch die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht notwendig, da es sich nur um redaktionelle Änderungen handelt.

Das Bezirksamt hat den Bebauungsplan gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan ist Bestandteil der Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet. Sie tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Erwerb und die Herstellung des Spielplatzes sind Bestandteil der Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C (Berichtsjahr 2006) für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete.

Die treuhänderisch für Berlin tätige DSK-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist von der für die Sanierungsgebiete zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung IV C beauftragt, Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu führen. Die Mit-tel für den Grunderwerb sind im Wirtschaftsplan der DSK für das Haushaltsjahr 2008 eingeplant. Der Erwerb erfolgt lastenfrei. Eine Wertermittlung zur Aktualisierung der Grunderwerbskosten ist beim Vermessungsamt beauftragt.

Die Investitions- bzw. Baumaßnahme ist in der Programmplanung für die Jahre 2008/ 2009 mit einem Kostenansatz von 111.000,00 € (geschätzt) enthalten.

Die Mittelbereitstellung ist vom Zeitpunkt des Erwerbs des Grundstücks abhängig.

 

In bisher nicht zu bestimmender Höhe können finanzielle Aufwendungen für Abbruch von Gebäuden, Bodenentsiegelung und -sanierung anfallen, die in der Begründung zum Bebauungsplan im Abschnitt III unter „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung“ aufgezeigt sind. Zum Teil sind sie in der Kosten- und Finanzie-rungsübersicht berücksichtigt. Darüber hinaus stehen gegebenenfalls Mittel im Kapitel 4610 Titel 89331 und im Kapitel 4610 Titel 88305 zur Verfügung. Eine Finanzierung könnte auch aus von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bewirtschafteten Fördermitteln (z.B. Kapitel 1295 Titel 88305) erfolgen.

 

Voraussichtlich werden auch bauliche Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Straßen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Sicherheit erforderlich (vergl. BA-Beschluss 0120/2007 zur Präzisierung der Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr für die Sanierungsgebiete vom 05.06.2007 in Anlage 3, Sanierungsgebiet Kollwitzplatz). Die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus Sanierungsmitteln.

 

Nach Fertigstellung des Spielplatzes entstehen jährlich Kosten für die Pflege und Erhaltung in Höhe von ca. 3.600 €.

 

 

 

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Anlage:  Kopie der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-14

 

 

 

 

 

Christine Keil                                                             Dr. Michail Nelken

stellv. Bezirksbürgermeisterin                                Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 
 

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