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Drucksache - VI-0533
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .7. 2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Eckwertebeschluss
zum Ergänzungsplan 2009 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.07. 2008 beschlossen, dass die titelscharfe Untersetzung der Eckwerte zum Ergänzungsplan 2009 gemäß Anlagen 2, 3 und 5 der SE Finanzen bis zum 01.08. 2008 zu übergeben ist. Begründung Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 03. Juni 2008 (s. Rundschreiben der SE Finanzen 15/2008) wurden dem Bezirk die Ergebnisse der Fortschreibung der Globalsummen 2009 übergeben. Mit der Übergabe der Fortschreibung 2009 wurde für den Bezirk Pankow die Auflage verbunden, für das Haushaltsjahr 2009 einen Ergänzungsplan vorzulegen, der die Fortschreibung beinhaltet und keine pauschalen Minderausgaben mehr ausweist. Der Ergänzungsplan ist dem Hauptausschuss zur Billigung vorzulegen. Bis zur Billigung gilt für den Bezirk Pankow ab dem 01.01.2009 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB. Mit dem Ergänzungsplan 2009 ist ein Betrag von 16.313,0 T€ aufzulösen, der sich wie folgt zusammensetzt: Reduzierung der Zuweisung des Bezirks insgesamt um - 11.602,0 T€ Erhöhung des Konsolidierungsbetrages gegenüber der Veranschlagung gemäß Konzept des Bezirks - 400,0 T€ veranschlagte pauschale Minderausgaben - für Personalausgaben - 3.334,0 T€ - für
konsumtive Sachausgaben - 977,0 T€ - 16.313,0 T€ Die Fortschreibung der Globalsummen um - 11.602,0 T€ beinhaltet folgende Tatbestände: höhere Einnahmen im Feld E05 - 1.694,0 T€ Reduzierung der Ausgaben insgesamt - 9.908,0 T€ davon Reduzierung der Transferausgaben - 7.229,0 T€ Fortschreibung der Personalausgaben wegen - Neuverteilung der komm. Suchtberatung - 172,7 T€ - 2 Stellen Netzwerk Kinderschutz 75,0 T€ Zugang vor allem aufgrund von Beschlüssen des
Abgeordnetenhauses (A-Teil) 687,0 T€ verbleiben nicht untersetzte weitere Kürzungen - 3.268,3 T€ Erhöhung des Konsolidierungsbetrages - 400,0 T€ veranschlagte und bisher nicht untersetzte pauschale Minderausgaben für Personalausgaben - 1.734,0 T€ noch aufzulösen - 5.402,3 T€ Verursacht werden die noch nicht untersetzten Kürzungen in Höhe von - 3,3 Mio € maßgeblich durch die angekündigte und nun umgesetzte Veränderung der Zumessung für VBL-Zahlungen (ca. 2,5 Mio €). Weiterhin wurde durch den Bezirk die mit dem beschlossenen Plan noch vorhandene Unterfinanzierung in den Transferausgaben (0,8 Mio €) korrigiert. Die Anlagen beinhalten die Tatbestände, die bereits jetzt titelscharf untersetzt werden können. Sie beinhalten neben der Fortschreibung der Globalsummen auch die Auflösung der noch veranschlagten pauschalen Minderausgaben für konsumtive Sachausgaben in Höhe von - 977,0 T€. Haushaltsmäßige Auswirkungen siehe Anlagen Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne |
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