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Drucksache - V-0185
Dem
Bezirksstadtrat Köhne wird eine Missbilligung gemäß §51 der Geschäftsordnung
der Bezirksverordnetenversammlung ausgesprochen. Die
Praxis des Bezirksstadtrates Herr Köhne in Bezug auf die Nutzung von
Grünanlagen und Plätzen die Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen und
Betroffenenvertretung ist nicht akzeptabel. |
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