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Drucksache - VI-0506
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2008 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage: Feststellung der Beendigung des Amtes einer stellvertretenden Bürgerdeputierten im Kinder- und Jugendhilfeausschusses der BVV und Vorschlag zu deren Ersatzwahl für die VI. Wahlperiode 2. Beschlussentwurf: 1. Es wird festgestellt, dass das Amt der Frau Ruth Anhäusser als stellvertretende Bürgerdeputierte im Kinder- und Jugendhilfeausschuss durch den von ihr schriftlich erklärten Verzicht mit Wirkung zum 11.04.2008 beendet ist. 2.
Als Nachfolger/in
von Frau Anhäusser wird aus der als Anlage beigefügten Liste
Herr/Frau..............................................gewählt. 3. Begründung: Gemäß
§ 70 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) werden die Aufgaben des Jugendamts
durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen. Gemäß
§ 35 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss sechs
Bürgerdeputierte an, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der
freien Träger der Jugendarbeit. Am
13.12.2006 wurde Frau Ruth Anhäusser gemäß § 35 Abs. 6
Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) auf Vorschlag der im Bezirk des
Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als
stellvertretende Bürgerdeputierte von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
für die Dauer der VI. Wahlperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss
gewählt. Frau
Ruth Anhäusser hat am 11.04.2008 gemäß § 24 Abs. 1 a) i. V. m. § 25 Abs. 3
BezVG dem Vorstand der BVV schriftlich den Verzicht der Amtsausübung erklärt. Gemäß
§ 25 Abs. 1 BezVG ist die Feststellung zu treffen, dass das Amt
der Frau Ruth Anhäusser seit dem 11.04.2008 beendet ist. Scheidet
ein gewähltes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vorzeitig aus, so
sollen die im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 35 Abs. 6 Satz 4 BezVG für die
Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen. Die Benennung der Mitglieder
soll gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen (§ 35 Abs. 9
Satz 1 BezVG). Mit
Schreiben vom 24.04.2008 wurden die dem Jugendamt bekannten anerkannten freien
Träger der Jugendhilfe gebeten, jeweils mindestens zwei Personen für die
Ersatzwahl der ausgeschiedenen Frau Ruth Anhäusser vorzuschlagen. Bis zum
19.05.2008 gingen die aus der Anlage ersichtlichen Vorschläge ein. Beide
vorgeschlagenen Personen können gemäß § 22 BezVG das Amt eines/r
Bürgerdeputierten ausüben, denn sie haben das 18. Lebensjahr vollendet,
ihre Hauptwohnung in Berlin, gehören nicht dem Abgeordnetenhaus oder einer
Bezirksverordnetenversammlung an, sind nicht im Bezirksamt Pankow als
Angestellte/r oder Beamter/in tätig und nicht Mitglied oder Prüfer des
Rechnungshofes. 4. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 b BezVG i. V. m. § 35 Abs. 6 und 9 AG KJHG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen: keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung: keine 8. Kinder- und
Familienverträglichkeit: entfällt Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend
und Immobilien Nachwahl Stellvertretender Bürgerdeputierter
Jugendhilfeausschuss (Stand: Mai 2008)
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