Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0183
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Das
Bezirksamt wird beauftragt, für die bisher mit einer Erhaltungssatzung nach
§172 Abs. 1 und Ziffer 2 belegten Gebieten, eine Umstrukturierungsverordnung
nach §172 Abs.1 Ziffer 3 zu erlassen. der Aufstellungsbeschluss soll bis zum
31.08.2002 durch das Bezirksamt gefasst werden. Im Rahmen der TOPOS – Studien zu Sozialstruktur und
Mietentwicklung im Sanierungsgebiet Pankow-Wollankstraße und im
Erhaltungsgebiet Pankow-Zentrum sowie zu Sozialstruktur und Mietentwicklung in
den Milieuschutzgebieten von Prenzlauer Berg im Bezirk Pankow von Berlin wurde
schlussgefolgert´, dass eine Umstrukturierung die sozialen Belange der
Gebietsbevölkerung berücksichtigt und Sozialplanverfahren nach §180 BauGB
ermöglicht. Dieser
Auffassung schließt sich dieser Antrag an. |
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