Drucksache - VI-0493  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit an der Bahntrasse entlang von Pankow-Heinersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Stefanie Remlinger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), BV Thomas Goetzke (Linksfraktion), für Sandra Caspers, Gotje Skujin (Bürgerverein Heinersdorf i.G.)Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
15.10.2008 
Fortführung der 18. öffentlichen/nichtöffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs 493, Antrag BV Remlinger & BV Goetzke für Bürgerverein Heinersdorf i.G., 16. BVV am 11.06.08
2. Ausfertigung Antrag BV Remlinger, BV Goetzke für Bürgerverein Heinersdorf i.G.
VzK 13, SB, 18. Tagung (F), 15.10.2008

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass entlang der Bahntrass
 
Siehe Anlage
 
Die Bahntrasse ist an der genannten Stelle vollkommen offen zugänglich und auch nicht durch eine hohe Böschung geschützt

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .9.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI - 0493 / 08

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:   Mehr Sicherheit an der Bahntrasse entlang von Pankow-Heinersdorf

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 11.06.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0493/08 -

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn

dafür einzusetzen, dass entlang der Bahntrasse auf der Seite von Heinersdorf auf Höhe

der Kleingartenanlagen Feuchter Winkel/Grabenwinkel, Am Grabenwinkel - Hauptweg 1

bis 5, geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um insbesondere die Sicherheit von

dort spielenden Kindern zu erhöhen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Mit Schreiben vom 25.7.2008 hat sich das Bezirksamt an die Deutsche Bahn Netz AG gewandt und gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet wären, die Sicherheit entlang der Bahntrasse in Heinersdorf zu erhöhen.

 

In ihrer Antwort vom 13.8.2008 führte die Deutsche Bahn Netz AG unter anderem aus, dass sie geprüft hätte, ob eine Verpflichtung der Eisenbahn besteht, ihre Bahnanlagen einzuzäunen, die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung enthielte hierzu keine Regelung. Eine Verpflichtung zur Einzäunung bestünde nur aufgrund

 

• einer Planfeststellung,

• eines Vertrages (z.B. mit einem Anlieger),

• einer behördlichen Auflage

• oder als Folge der „Allgemeinen Verkehrsicherungspflicht.

 

Bei der Bahnstrecke im Bereich Berlin Gesundbrunnen – Pankow Heinersdorf – Karow handele es sich um eine seit Jahrzehnten bestehende Bahnanlage, die aus Sicht der DB Netz AG im Bewusstsein der Bevölkerung verankert sei. Der Ausbau des betreffenden Abschnitts sei gemäß Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes

(Az.:51101.51103 Pap/1693) vom 20.09.2005 genehmigt worden. Eine Auflage, die

Eisenbahnstrecke einzuzäunen, habe für die DB Netz AG nicht bestanden.

 

Es sei allgemein bekannt, dass Bahnanlagen nicht betreten werden dürfen. Naturgemäß würden Bahnanlagen für Personen, die sie unbefugt betreten, eine Gefahrenquelle darstellen. Indessen könnten auch Menschen nicht beanspruchen, ganz allgemein vor den Gefahren geschützt zu werden und die Verkehrssicherungspflicht könne nicht in eine allgemeine Unfallverhütungsvorschrift ausgeweitet werden. Es könne z.B. auch nicht verlangt werden, eine stark von Autos befahrene Straße zum Bürgersteig durch einen Zaun abzugrenzen, weil Menschen ohne Rücksicht auf den Verkehr auf die Straße und dabei Gefahr liefen, überfahren zu werden.

 

Demnach bestünde grundsätzlich – auch nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht – keine Verpflichtung, Bahnanlagen einzufrieden. Eine solche Verpflichtung könne – schon aufgrund der Tatsache, dass das unbefugte Betreten nach §§ 62,63 Eisenbahn – Bau- und Betriebsordnung untersagt sei – nur in besonderen Ausnahmefällen bestehen (z.B. an Bahnübergängen, wenn verhindert werden soll, dass geschlossene Schranken umgangen werden).

Für die Errichtung eines Zaunes entlang der Eisenbahnstrecke im Bereich Pankow Heinersdorf gäbe es also keine rechtliche Grundlage.

 

In der Rechtssprechung sei seit Jahren anerkannt, dass eine allgemeine Einfriedungspflicht für das Betriebsgelände der Eisenbahn nicht besteht. Auch nach den nachbarrechtlichen Bestimmungen der Länder seien die Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen von der Einfriedungspflicht ausgenommen. Für das Land Berlin sei dies in § 22 Abs.2 des Berliner Nachbarrechtsgesetzes geregelt.

 

Abschließend lehnt die deutsche Bahn Netz AG es ab, Maßnahmen zu ergreifen, welche die Sicherheit entlang der Bahntrasse in Heinersdorf erhöhen.

 

 

Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 
 
 

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