Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0493
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .9.2008An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI - 0493 / 08 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Mehr
Sicherheit an der Bahntrasse entlang von Pankow-Heinersdorf Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung, des in der Sitzung am 11.06.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0493/08 - „Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den
zuständigen Stellen der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass entlang der
Bahntrasse auf der Seite von Heinersdorf auf Höhe der Kleingartenanlagen Feuchter
Winkel/Grabenwinkel, Am Grabenwinkel - Hauptweg 1 bis 5, geeignete Vorkehrungen
getroffen werden, um insbesondere die Sicherheit von dort
spielenden Kindern zu erhöhen.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Mit
Schreiben vom 25.7.2008 hat sich das Bezirksamt an die Deutsche Bahn Netz AG
gewandt und gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet wären, die Sicherheit
entlang der Bahntrasse in Heinersdorf zu erhöhen. In ihrer Antwort vom 13.8.2008
führte die Deutsche Bahn Netz AG unter anderem aus, dass sie geprüft hätte, ob
eine Verpflichtung der Eisenbahn besteht, ihre Bahnanlagen einzuzäunen, die
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung enthielte hierzu keine Regelung. Eine
Verpflichtung zur Einzäunung bestünde nur aufgrund • einer Planfeststellung, • eines Vertrages (z.B. mit
einem Anlieger), • einer behördlichen Auflage • oder als Folge der
„Allgemeinen Verkehrsicherungspflicht. Bei der Bahnstrecke im Bereich
Berlin Gesundbrunnen – Pankow Heinersdorf – Karow handele es sich
um eine seit Jahrzehnten bestehende Bahnanlage, die aus Sicht der DB Netz AG im
Bewusstsein der Bevölkerung verankert sei. Der Ausbau des betreffenden
Abschnitts sei gemäß Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (Az.:51101.51103 Pap/1693) vom
20.09.2005 genehmigt worden. Eine Auflage, die Eisenbahnstrecke einzuzäunen, habe
für die DB Netz AG nicht bestanden. Es sei allgemein bekannt, dass
Bahnanlagen nicht betreten werden dürfen. Naturgemäß würden Bahnanlagen für
Personen, die sie unbefugt betreten, eine Gefahrenquelle darstellen. Indessen
könnten auch Menschen nicht beanspruchen, ganz allgemein vor den Gefahren
geschützt zu werden und die Verkehrssicherungspflicht könne nicht in eine
allgemeine Unfallverhütungsvorschrift ausgeweitet werden. Es könne z.B. auch
nicht verlangt werden, eine stark von Autos befahrene Straße zum Bürgersteig
durch einen Zaun abzugrenzen, weil Menschen ohne Rücksicht auf den Verkehr auf
die Straße und dabei Gefahr liefen, überfahren zu werden. Demnach bestünde grundsätzlich
– auch nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht – keine
Verpflichtung, Bahnanlagen einzufrieden. Eine solche Verpflichtung könne
– schon aufgrund der Tatsache, dass das unbefugte Betreten nach §§ 62,63
Eisenbahn – Bau- und Betriebsordnung untersagt sei – nur in
besonderen Ausnahmefällen bestehen (z.B. an Bahnübergängen, wenn verhindert
werden soll, dass geschlossene Schranken umgangen werden). Für die Errichtung eines Zaunes
entlang der Eisenbahnstrecke im Bereich Pankow Heinersdorf gäbe es also keine
rechtliche Grundlage. In der Rechtssprechung sei seit
Jahren anerkannt, dass eine allgemeine Einfriedungspflicht für das
Betriebsgelände der Eisenbahn nicht besteht. Auch nach den nachbarrechtlichen
Bestimmungen der Länder seien die Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen von der
Einfriedungspflicht ausgenommen. Für das Land Berlin sei dies in § 22 Abs.2 des
Berliner Nachbarrechtsgesetzes geregelt. Abschließend
lehnt die deutsche Bahn Netz AG es ab, Maßnahmen zu ergreifen, welche die Sicherheit
entlang der Bahntrasse in Heinersdorf erhöhen. Wir bitten,
die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen KeineGleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
Keine Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine
Auswirkungen Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |