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Drucksache - VI-0488
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0488 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und
Bürger! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 17. Sitzung am 9.7.2008
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI
– 0488 „Die
BVV möge beschließen:
wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu 1. Den Punkt 1
des Ersuchens hat das Bezirksamt im ersten Zwischenbericht abschließend
beantwortet. zu 2. Der
Integrationsbeirat Pankow beschäftigte sich mit dem BVV - Beschluss
„Kommunales Wahlrecht für Nicht – EU – Bürger“ erstmals
in seiner Sitzung am 25.9. 2008. Dabei wurde vereinbart, dass die Arbeitsgruppe
„Partizipation“ dieses Thema weiter verfolgt. Ein Textvorschlag für
das Integrationskonzept wurde in der Sitzung am 11.3.2009 diskutiert und
ebenfalls der Arbeitsgruppe übergeben mit dem Auftrag, Aktivitäten und
Maßnahmen zu entwickeln. Über die
Ergebnisse wird der BVV im Zusammenhang mit der Vorlage des
Integrationskonzepts berichtet. Wir bitten,
die o.g. Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Keine
Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Die
Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht – EU-Bürgerinnen und
-Bürger ist ein wesentlicher Grundsatz der Gleichbehandlung. Das aktive und
passive Wahlrecht fördert die Integration in die Aufnahmegesellschaft und die
gleichberechtigte Teilhabe an kommunalen Entscheidungs- und
Gestaltungsprozessen. Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Auswirkungen Kinder-
und Familienverträglichkeit keine Auswirkungen Matthias Köhne Bezirksbürgermeister |
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