Drucksache - VI-0488  

 
 
Betreff: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gleichstellung und Integration federführender Ausschuss
26.06.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.04.2009 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 16. Tagung, 11.06.2008
BE Aussch. Glei/Int., 17. Tagung, 09.07.2008
ÄA Linksfraktion, 17. Tagung, 09.07.2008
VzK 13, ZB, 19. Tagung, 12.11.2008
VzK 13, SB, 23. Tagung, 01.04.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt den Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses (Drs

 

Siehe Anlage

Mit der o

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: VI-0488

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger!

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 17. Sitzung am 9.7.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI – 0488

 

 

„Die BVV möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt den Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses (Drs. 16/0676), sich durch eine Bundesratsinitiative für das kommunale Wahlrecht von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern einzusetzen.

 

  1. Dem Bezirksamt wird empfohlen,
    • die Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft in der kommunalen Migrantinnenvertretung (LAGA) in Nordrhein-Westfalen zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für seit fünf Jahre legal in der Bundesrepublik lebende Menschen aus nicht EU-Ländern aktiv durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen.
    • in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, dem Landesbeauftragten für Integration und Migration, den Beiräten für Integration und Migration der Berliner Bezirke und weiteren geeigneten Vereinen und Organisationen aus dem Bereich Migration und Integration eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zum kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger zu initiieren.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

zu 1.

Den Punkt 1 des Ersuchens hat das Bezirksamt im ersten Zwischenbericht abschließend beantwortet.

 

zu 2.

Der Integrationsbeirat Pankow beschäftigte sich mit dem BVV - Beschluss „Kommunales Wahlrecht für Nicht – EU – Bürger“ erstmals in seiner Sitzung am 25.9. 2008. Dabei wurde vereinbart, dass die Arbeitsgruppe „Partizipation“ dieses Thema weiter verfolgt. Ein Textvorschlag für das Integrationskonzept wurde in der Sitzung am 11.3.2009 diskutiert und ebenfalls der Arbeitsgruppe übergeben mit dem Auftrag, Aktivitäten und Maßnahmen zu entwickeln.  

 

Über die Ergebnisse wird der BVV im Zusammenhang mit der Vorlage des Integrationskonzepts berichtet.

 

Wir bitten, die o.g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht – EU-Bürgerinnen und -Bürger ist ein wesentlicher Grundsatz der Gleichbehandlung. Das aktive und passive Wahlrecht fördert die Integration in die Aufnahmegesellschaft und die gleichberechtigte Teilhabe an kommunalen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine Auswirkungen

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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