Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0485
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Die
Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Bestrebungen der Berliner
JugendstadträtInnen, durch Außeneinstellungen von sozialpädagogischen
Fachkräften den Sozialpädagogischen Dienst zu stärken und damit auch die Bewältigung
der Aufgaben des Kinderschutzes besser zu gewährleisten. Der
Kinderschutz hat als zentraler Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe Vorrang vor
jeder anderen Leistungserbringung durch das Jugendamt. Das Land Berlin hat
deswegen mit dem Netzwerk Kinderschutz und den Ausführungsvorschriften zum § 8a
SGB VIII ein bundesweit vorbildliches Instrumentarium geschaffen, um
Gefährdungen des Kindeswohls frühzeitig erkennen zu können. Damit das Netzwerk
Kinderschutz realisiert werden kann, hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, pro
Bezirk zwei zusätzliche Stellen bereitzustellen. Allerdings mussten die
Berliner Jugendämter feststellen, dass nur wenige MitarbeiterInnen im ZeP
geeignet sind, den Dienst beim Regionalen Sozialpädagogischen Dienst
anzutreten. Festzustellen sind Mängel in der Qualifikation, gesundheitliche
Einschränkungen und geringe Motivation, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu
übernehmen. Die Jugendämter haben in einem »Brandbrief« auf diese Situation
aufmerksam gemacht, da die dort tätigen Fachkräfte der Regionalen
Sozialpädagogischen Dienste seit Monaten an der Grenze ihrer Belastbarkeit
arbeiten und die krankheitsbedingten Ausfälle daher zunehmen. |
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