Drucksache - VI-0473  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-20 für die Grundstücke Straßburger Straße 6, 8 und 9, Saarbrücker Straße 31-35 und die Grundstücke Grundbuchblatt 267 N der Flur 18, Flurstücke 81, 82, 84, 86, 88 und 90 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 16. Tagung, 11.06.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                         28.05.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Bebauungsplan 3-20 für die Grundstücke Straßburger Straße 6, 8 und 9, Saarbrücker Straße 31-35 und die Grundstücke Grundbuchblatt 267 N der Flur 18, Flurstücke 81, 82, 84, 86, 88 und 90 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.05.2008 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.     Der Bebauungsplan 3-20 für die Grundstücke Straßburger Straße 6, 8 und 9, Saarbrücker Straße 31-35 und die Grundstücke Grundbuchblatt 267 N der Flur 18, Flurstücke 81, 82, 84, 86, 88 und 90 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird aufgestellt.

 

II.     Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

III.    Für den Bebauungsplanvorentwurf 3-20 soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Diese soll gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 07.04.2008 teilte das Amt für Schule und Sport dem Amt für Planen und Geneh­migen mit, dass aus den Daten der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2008 (BA-Beschluss Nr. VI-374/2008 v. 4.3.2008) - Teilplan Grundschulen - hervorgeht, dass im Bereich des südlichen Ortsteils Prenzlauer Berg - Bezirksregion XV / Regionen 1 und 2 - ein Defizit an Grundschulplätzen entstehen wird. Da sich dieses Defizit schon aus den jetzt vorhandenen Einwohnerzahlen ergibt, würde eine weitere Bebauung von Flächen mit Wohnungen und der damit zu erwartende Zuzug von Familien die Notwendigkeit der Errichtung neuer Grundschulplätze weiter erhöhen. Auf vorhandenen landeseigenen Grundstücken können 3 Züge (z.B. durch den Einsatz mobiler Unterrichtsräume oder Fertigbaueinheiten) errichtet werden.

Damit verbleibt von dem bestehenden Defizit von 5,1 Zügen (780 Plätze) zum Schuljahr 2012/13, noch immer ein Fehlbedarf von mehr als 2 Zügen (mehr als 300 Plätze).

 

Innerhalb der Bezirksregion XV befindet sich das Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg-Kollwitzplatz gemäß der 9. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 21.09.1993 (GVBl. S. 403). Der geplante räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 3-20 ist Teil des Sanierungsgebiets.

Im Rahmenplan des Sanierungsgebiets wird für die Grundstücke der ehemaligen “Fahrbereitschaft“ an der Straßburger Straße ein Neuordnungserfordernis mit dem Ziel von, Wohnen und Gewerbe/sonstige Infrastruktur und für die Grundstücke an der Saarbrücker Straße eine Blockrandschließung mit Wohnen festgelegt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. IV beabsichtigt, die Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes aufzuheben. Es ist beabsichtigt, den Aufhebungsbeschluss Ende 2008 zu fassen. Die Verordnung über die Aufhebung des Sanierungsgebiets soll Anfang 2009 rechtswirksam werden.

In dem hierzu erstellten Abschlussbericht des Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung vom 07.03.2008 zum Sanierungsgebiet Berlin - Pankow, Prenzlauer Berg - Kollwitzplatz, wird zum aktuellen Stand der Sanierung ausgeführt, dass aufgrund der Attraktivität des Gebiets Kollwitzplatz mit einem weiteren Anstieg der Bevölkerungszahl zu rechnen ist: „Die Ausstattung des Gebietes mit den erforderlichen Infrastruktureinrichtungen stößt allerdings bereits heute an Kapazitätsgrenzen. Um so schwerwiegender sind die noch nicht erreichten Sanierungsziele: Einrichtung einer neuen Grundschule....“.

Zur Sicherung der Finanzierung und vor dem Hintergrund der für 2008/2009 geplanten Aufhebung des Sanierungsgebiets besteht in Übereinstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C die Absicht, die noch für Gemeinbedarf des Sanierungsgebiets Kollwitzplatz benötigten Grundstücke bzw. Maßnahmen in die Aufhebungsverordnung aufzunehmen.

Die bestehenden Verdichtungsmöglichkeiten im Bestand sowie die Bebauung von Flächenreserven im südlichen Bereich des Sanierungsgebiets führen zu Bevölkerungszahlen, die einen neuen Grundschulstandort in diesem Gebiet begründen.

Der Standort, bestehend aus den Grundstücken in der Straßburger Straße 6, 8 und

9, den rückwärtig angrenzenden Flurstücken 81, 82, 84, 86, 88 und 90 und den Grundstücken Saarbrücker Straße 31 – 35, ist von seiner Lage und Größe mit ca. 19.000 m² für die Entwicklung eines neuen Grundschulstandorts geeignet. Es besteht hier die Möglichkeit, zur Aufrechterhaltung des bezirklichen Ziels der wohnortnahen Grundschulversorgung, eine Fläche für die Bedarfsdeckung der mittel- und langfristigen Nachfrage an Grundschulplätzen planungsrechtlich zu sichern. Vergleichbar geeignete Flächen gibt es in den Regionen 1 und 2 nicht mehr.

 

Alle Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich befinden sich nicht im Eigentum des Landes Berlin.

 

Mit Datum vom 18.03.08, Posteingang 02.04.08 wurde für die Grundstücke Straß­burger Straße 6-9 und Saarbrücker Straße 31-35 ein Antrag auf Erteilung eines Vor­bescheids beim Amt für Planen und Genehmigen Pankow gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung von Wohnungen mit einer Geschossfläche von 50.996,38 m² (bei einer durchschnittlichen Größe von 100m²/WE wären das ca. 500 WE).

 

Aufgrund des zu erwartenden Fehlbedarfs an Grundschulplätzen erfolgte mit Schreiben des Amtes für Planen und Genehmigen vom 06.05.2008 eine Mitteilung gemäß

§ 5 AGBauGB an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. IB und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8 sowie nachrichtlich an SenStadt Abt. IIC und IVC, dass für die betreffenden Grundstücke die Absicht besteht, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Frist zur Rückäußerung beträgt nach Posteingang 1 Monat. Eine Antwort liegt daher noch nicht vor.

 

Aufgrund des o.g. Antrages    auf Erteilung eines Vorbescheids und der in diesem Zusammenhang bestehenden Bearbeitungsfristen soll die Rückäußerung aus der Mitteilung der Planungsabsicht nicht abgewartet werden.

Dass zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-20 aus regionalplanerischer bzw. landesplanerischer Sicht Bedenken erhoben werden könnten, ist nicht zu erwarten.

Im Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 4. Dezember 2007 (ABl. S. 3292) ist der betreffende Baublock 110 044 als Wohnbaufläche W1 dargestellt. Zusätzlich ist ein Gemeinbedarfssymbol „Schule“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 3-20 liegt im südlichen Teil des Ortsteils Prenzlauer Berg, nördlich der Torstraße, nahe der Grenze des Bezirks Pankow zum Bezirk Mitte, zwischen den radial nach Norden führenden Hauptstraßen Schönhauser Allee und Prenzlauer Allee, in einem der dicht bebautesten Gründerzeitwohngebiete Berlins.

Das innerhalb des S-Bahn-Innenstadtrings gelegene Stadtgebiet verfügt über eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die U-Bahn am Senefelderplatz, die Straßenbahn in der Prenzlauer Allee und Torstraße.

 

Bei der Straßburger Straße handelt es sich um eine ruhige Anliegerstraße.

Die Saarbrücker Straße, zwischen Schönhauser Allee und Prenzlauer Allee, ist zu bestimmten Zeiten von Ausweichverkehr betroffen. Die Saarbrücker Straße wird durch die Entwicklung der ehemaligen Königstadtbrauerei auf den Grundstücken Saarbrücker Straße 19-24 zu Gewerbehöfen z. T. mit sozialen u. kulturellen Angeboten durch Kunden - und Gewerbeverkehr frequentiert.

 

Die größtenteils bebauten Grundstücke werden zur Zeit gewerblich genutzt und stellen durch die vorhandene Bebauung (straßenseitige, zweigeschossige Bürogebäude und tief in das Grundstück reichende dreigeschossige Hallen) sowie mit ihrer Nutzung als Garagen, bei voller Versiegelung der Grundstücke, einen städtebaulich unbefriedigenden Zustand dar. Die Grundstücke Saarbrücker Straße 31 – 33 liegen brach. Bauvorhaben sind hier zulässig, sofern sie sich gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen.

Die Nachbargrundstücke sind mit IV- bis VII- geschossigen Gebäuden in geschlossener Bauweise mit Seitenflügeln und Quergebäuden aus der Gründerzeit bebaut, woraus meist enge Hinterhöfe resultieren.

 

Die Grundstücke sind wegen ihrer früheren Nutzung, zu der auch Betriebstankstellen mit größeren Tanklagern für wassergefährdende Stoffe gehörten, als Altlastenverdachtsflächen im Bodenbelastungskataster erfasst. (Die Grundstücke Saarbrücker Straße 34-35 haben die Kataster-Nr. 7252 und die Grundstücke Straßburger Straße 6, 8 und 9 die Kataster-Nr. 7253.)

 

Der Bebauungsplan 3-20 ist erforderlich, um bestehende städtebauliche Missstände im Sanierungsgebiet zu beseitigen und die für das Wohnen erforderliche soziale Infra-struktur zu sichern.

Er ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB auch erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung, insbesondere der Familien, Rechnung zu tragen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 3-20 werden die Sanierungsziele für die im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Grundstücke konkretisiert und entsprechend geändert.

 

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans IV-L-3 „Gründerzeitgebiete Prenzlauer Berg“ (GVBl. vom 9. Okt. 2004, S. 434). Der Landschaftsplan dient in den dicht bebauten Gründerzeitgebieten der naturhaushaltswirksamen Gestaltung von Baugrundstücken. Er legt für Schulen einen Biotopflächenfaktor (Verhältniszahlen aus Grundstücksfläche und naturhaushaltswirksamer Fläche) von 0,4 fest, der bei diesbezüglicher Planung auf den Grundstücken zu beachten ist.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplans 3-20 soll das beschleunigte Verfahren ge­mäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Bei der Planung handelt es sich um eine Maßnahme, die der Innenentwicklung dient.

Bei der Plangebietsgröße von ca. 19.000 m² und der voraussichtlich nicht vollständigen Überbauung der Fläche wird der Grenzwert gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² für die Größe der Grundflächen nicht erreicht. Andere Bebauungspläne, die aufgrund eines engen sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Zusammenhangs sich kumulierend auf eine grenzwertüberschreitende Grundfläche auswirken können, bestehen nicht.

Es werden keine Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesgesetz unterliegen. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete). Die für das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB erforderlichen Voraussetzungen sind somit erfüllt.

 

Darüber hinaus sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Von der mit § 4a Abs. 2 BauGB gegebenen Möglichkeit, die Beteiligungen gleichzeitig durchzuführen, soll Gebrauch gemacht werden. Die Öffentlichkeit wird dadurch frühzeitig von den veränderten Planungen unterrichtet und im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung können die Bedarfe an sozialer Infrastruktur präzisiert werden.

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, inwieweit im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-20 das für den südlichen Teil des Planungsraums „Kollwitzplatz“ in der bezirklichen Spielplatzplanung festgestellte Defizit von netto 1.558 m² öffentlicher Spielplatzflächen gemäß § 4 Abs.1 des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze in der betreffenden Versorgungseinheit 2 F - ggf. durch Sicherung einer brutto 2.400 m² großen Fläche für einen öffentlichen Spielplatz abgebaut werden kann.

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erfolgt die Bekanntmachung, dass der Bebauungsplan 3-20 im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen werden regelmäßig erst im weiteren Verfahren durch die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit ermittelt.

 

Zu den voraussichtlich anfallenden Kosten gehören in Abhängigkeit von der geplanten Kapazität der Grundschule:

 

  • Kosten für den Grunderwerb und ggf. anfallende Kosten für die Entschädigung anderer Rechtsverluste, die mit einer Festsetzung für öffentliche Zwecke verbunden sein können
  • Kosten für die Baufreimachung und den Abriss und Entsorgung der umfangreichen vorhandenen sehr massiven baulichen Anlagen
  • Kosten für weitere Gutachten
  • Kosten für Bodensanierung und andere Ordnungsmaßnahmen
  • Kosten für die Planung und Herstellung der Schule sowie der Außenanlagen und Begrünung.

 

Der Bereich Sanierung Milieuschutz des Amtes für Planen und Genehmigen ist bemüht, im Rahmen des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme im Gebiet Prenzlauer Berg-Kollwitzplatz im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. IV C die Finanzierung aus Sanierungsmitteln sicherzustellen.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die beabsichtigte Sicherung eines Grundschulstandorts wirkt sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien aus.

 

 

 

 

................................                                                                                                                                        ....................................

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und Stadtentwicklung


 

Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Bebauungsplan 3-20

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

x

x

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

x

x

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

x

x

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

x

x

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

x

x

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

x

x

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

x

x

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

x

x

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

x

x

 

 

 

 

 
 

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