Drucksache - VI-0472  

 
 
Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre
2009 -2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl des BA zur Beschlussf., 16. Tagung, 11.06.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                 .05.2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung   Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2009 –2013

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Als Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss werden folgende Personen gewählt:

 

1.Speer, Norbertwohnhaft: 13127 BerlinEddastraße 31

 

2.Kerait, Dianawohnhaft: 13127 BerlinSchützenstraße 36 A

 

3.Dietzel, Maritawohnhaft: 13088 BerlinFeldtmannstraße 132 A

 

4.       Schmidt, Renate      wohnhaft: 13086 Berlin     Gäblerstraße 5

 

5.       Wölfl, Bernhardwohnhaft:  13125 Berlin     Am Elsebrocken 3

 

6.       Wunder, Elvirawohnhaft:  13125 Berlin     Röländer Straße 34

 

7.Förster, Cordulawohnhaft:  13158 Berlin     Uhlandstraße 20

 

3.  Begründung

 

Für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen wird nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit § 6 a Abs. 1 Ausführungsgesetz zum GVG (AV GVG) bei dem Amtsgericht Tiergarten jedes fünfte Jahr für jeden Berliner Verwaltungsbezirk ein Schöffenwahlausschuss gebildet. Der Ausschuss besteht aus dem/r Richter/in beim Amtsgericht als Vorsitzende/n, einem/r von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten/in sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern/innen.

 

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Die Vertretung des unteren Verwaltungsbezirks ist im Land Berlin die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung.

 

Die Bildung des Schöffenwahlausschusses betrifft die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013. 

 

Die Kreis- bzw. Bezirksverbände der in der BVV Pankow von Berlin vertretenen Parteien, die Vorsitzenden der Fraktionen in der BVV Pankow von Berlin sowie die Bezirksstadträte wurden mit Schreiben vom 26.11.2007 bzw. 23.04.2008 gebeten, bis zum 15. Mai 2008 Vorschläge für Vertrauenspersonen zu unterbreiten. 

 

Aus den eingereichten Vorschlägen wurde die Liste der zur Wahl aufgestellten Personen erstellt. Es handelt sich um Einwohner/innen des Amtsgerichtsbezirks. 

 

Der Schöffenwahlausschuss wählt gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und  § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) die Schöffen und Jugendschöffen

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 40 GVG, § 35 JGG, § 6a Abs. 1 AGGVG

§§ 12 Abs. 2 Nr. 11,16 Abs. 1c) BezVG

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 


8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

KöhneFederlein

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für

Bürgerdienste und Wohnen

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen