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Drucksache - VI-0469
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 05.2008
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
– Nr.: Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gem. § 15 BezVG Betr.: Aufstellung des Bebauungsplans 3-13 für das Gelände zwischen Lerchengraben, Piesporter Straße, Feldtmannstraße und Berliner Allee im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee Wir bitten zur
Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.05.2008
folgende Beschlüsse gefasst: I. Für das
Gelände zwischen Lerchengraben, Piesporter Straße, Feldtmannstraße und Berliner
Allee im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee wird der Bebauungsplan mit der
Bezeichnung 3-13 aufgestellt. II. Für den Bebauungsplan 3-13 sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden. Begründung: Der Bebauungsplanentwurf 3-13 soll den gewerblich geprägten Bereich zwischen dem Lerchengraben, der Piesporter Straße, der Feldtmannstraße und der Berliner Allee sichern. Durch den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen bzw. die Einschränkung der Sortimente sollen sowohl die produktions- und dienstleistungsorientierte gewerbliche Nutzung im Plangebiet, als auch die bestehende bzw. geplante Zentrenstruktur gesichert werden und einer Verfestigung von bereits bestehenden Handelseinrichtungen mit periodischem Bedarf entgegengewirkt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen Siehe Anlage
„Begründung für den Bebauungsplan 3-13, Stand April 2008, zur
Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB“. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Siehe Anlage „Begründung für den Bebauungsplan 3-13, Stand April 2008, zur Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB“ Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Den Fraktionen und Gruppen der BVV sollen je eine CD-ROM mit den Dateien des Bebauungsplanvorentwurfs und der Begründung vom Amt für Planen und Genehmigen übergeben werden. Anlage: Begründung
für den Bebauungsplan 3-13, Stand April 2008, zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Matthias Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für
Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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