Drucksache - VI-0469  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 3-13 für das Gelände zwischen Lerchengraben, Piesporter Straße, Feldtmannstraße und Berliner Allee im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 16. Tagung, 11.06.2008
Aufstellung des Bebauungsplans 3-13 - Anlage

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                05.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache – Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gem. § 15 BezVG

 

Betr.: Aufstellung des Bebauungsplans 3-13 für das Gelände zwischen Lerchengraben, Piesporter Straße, Feldtmannstraße und Berliner Allee im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.05.2008 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.        Für das Gelände zwischen Lerchengraben, Piesporter Straße, Feldtmannstraße und Berliner Allee im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-13 aufgestellt.

 

II.            Für den Bebauungsplan 3-13 sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 

Begründung:

 

Der Bebauungsplanentwurf 3-13 soll den gewerblich geprägten Bereich zwischen dem Lerchengraben, der Piesporter Straße, der Feldtmannstraße und der Berliner Allee sichern. Durch den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen bzw. die Einschränkung der Sortimente sollen sowohl die produktions- und dienstleistungsorientierte gewerbliche Nutzung im Plangebiet, als auch die bestehende bzw. geplante Zentrenstruktur gesichert werden und einer Verfestigung von bereits bestehenden Handelseinrichtungen mit periodischem Bedarf entgegengewirkt werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Siehe Anlage „Begründung für den Bebauungsplan 3-13, Stand April 2008, zur Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB“.

 

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Siehe Anlage „Begründung für den Bebauungsplan 3-13, Stand April 2008, zur Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB“

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Den Fraktionen und Gruppen der BVV sollen je eine CD-ROM mit den Dateien des Bebauungsplanvorentwurfs und der Begründung vom Amt für Planen und Genehmigen übergeben werden.

 

 

 

Anlage: Begründung für den Bebauungsplan 3-13, Stand April 2008, zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                             Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                   Bezirksstadtrat

                                                                        für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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