Drucksache - VI-0428  

 
 
Betreff: Schließung Ibsenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
10.06.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 30.04.08
BE Aussch. Öff.Ordg...17. Tagung, 09.07.2008
VzK 13, SB, 19. Tagung, 12.11.2008

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Ibsenstraße an der westlichen Seite der Kreuzung mit der Stavanger St

 

Siehe Anlage

 

Der Straßenzug Björnsonstraße/ Ibsenstraße/ Stavanger Straße/ Esplanade zur Maximilianstraße hin ist mittlerweile ein beliebte

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                  28.10.2008

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0428

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Schließung Ibsenstraße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 17. Tagung der BVV am 09.07.2008 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0428  :

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen,

 

ob und wie die Ibsenstraße an der westlichen Seite der Kreuzung mit der Stavangerstraße für den Verkehr gesperrt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses ist diese Sperrung vorzunehmen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Im Interesse der Schulwegsicherung der Bornholmer Grundschule in der Ibsenstraße sowie im Hinblick einer prognostizierten Verkehrsberuhigung der Stavangerstraße mit positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit für mobilitätseingeschränkte Anlieger der Stavangerstraße (z.B. Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums) wurde die beantragte Sperrmaßnahme zum Schuljahresbeginn am 1. September 2008 in die Tat umgesetzt.

 

Die in diesem Zusammenhang ergangene straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist vorerst auf ein halbes Jahr zeitlich befristet. Im Rahmen der anschließend vorzunehmenden Auswertung wird über weiterreichende Maßnahmen sowie über eine Beibehaltung der Sperrung von den zuständigen Stellen zu entscheiden sein.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch diese Maßnahme wird die Schulwegsicherung der Kinder erhöht.

 

 

Matthias Köhne                                         Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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